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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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LOOS glieder (Schwedler, Weltz und Mros) vertheilt hat. Die Wahl wird also zu wiederholen sein. (Dies geschieht.) (Staatsminister v. Zschinsky tritt ein.) Präsident Cuno: Meine Herren! Auch diesmal ist noch keine absolute Majorität erlangt worden. Es sind bei jetziger Wahl nur 63 Stimmen eingegangen. Davon haben erhalten Baumgarten 31, Nake 30, Mros und Weltz jeder 1 Stimme; also müssen wir noch ein drittes mal wählen, wo aber nunmehr die relative Stimmenmehrheit entscheidet. (Diese Wahl erfolgt.) Präsident Cuno: Es sind diesmal eingegangen 67 Stimmen; die Mehrzahl von Stimmen, deren 33, hat Abg. Nake, nächst ihm Abg. Baumgarten 32, dann haben noch Schwedler und Weltz je 1 Stimme. Durch relative Stim menmehrheit ist demnach Abg. Nake zum zweiten Schriftführer gewählt. Secretair Nake: Ich werde mich sehr freuen, wenn es mir gelingen sollte, Ihr Vertrauen zu rechtfertigen und mich der geehrten Kammer nützlich zu machen. Abg. Hohlfeld: Indem ich mein bisheriges Amt nie derlege, sage ich Ihnen, meine Herren, für das mir bewiesene Vertrauen meinen Dank und bitte, daß Sie mich nun als ein fachen Abgeordneten wieder in Ihre Mitte mit Wohlwollen aufnehmen mögen. Präsident Cuno: Meine Herren! Besondere Gründe bedingen eine kleine Abänderung in unserer Tagesordnung; ich bitte zunächst den Berichterstatter des vierten Ausschusses, über den Antrag des Abg. Ziesch, die Zuziehung von der wendischen Sprache kundigen Juristen zu den Gerichtsbehör den betreffend, Vortrag zu erstatten. Abg. Wagner (aus Dresden): Der eigentliche Be richterstatter, der Abg. Kretzschmer, von dem der Bericht ver faßt ist, hat mich beauftragt, da er durch Abwesenheit verhin dert ist, an seiner Stelle Ihnen den Bericht vorzutragen. Er lautet folgendermaaßen: Unterm 31. Januar d. I. erstattete der vierte Ausschuß der ersten Kammer Bericht über folgenden Antrag des Abg. Ziesch: In Erwägung, daß der Gerichtsbarkeit des königl. Landgerichtes zuBudissin mehr als hundert wen dische Ortschaften, deren Bewohner der deutschen Sprache zumTheil gar nicht, zum Theil nur in sehr geringem Grade, keineswegs aber dermaßen mäch tig sind, um sich vor Gericht verständlich machen zu ' können, zugewiesen sind; in Erwägung, daß sich bei obgenanntem Gerichte kein einziger Jurist befindet, der nur einigermaßen - wendisch verstände, die wendischen Gerichtsunter gebenen daher mit den unzulänglichen Erklärungen eines wissenschaftlich nicht gebildeten Dolmetschers sich begnügen müssen; in Erwägung, daß in diesemFalle auch die dienst eifrigsten und gewissenhaftesten deutschen Beamten Rechtsgefährdungen und Beeinträchtigungen vor zubeugen nicht im Stande sind; in Erwägung endlich, daß durch diese hier wie vor andern Gerichten obwaltenden Uebelstände mehr als 50,000 sächsische Staatsangehörige in ihrer Gleichberechtigung vor dem Gesetze verkürzt werden — beantrage ich: Die erste Kammer wolle im Vereine mit der zwei ten Kammer die Staatsregierung ersuchen, daß so bald wie möglich,jedenfalls aberbei der in Aus sicht stehenden Iustizreorganisation: s) dem Landgerichte zu Budissin mindestens zwei der wendischen Sprachevollkommen mächtige Ju risten beigegeben werden; b) bei allen übrigen bereits bestehenden oder künftig noch zu errichtenden Aemtcrn, denen Gerichts untergebene wendischer Zunge zugewiesen wer den, ein oder nach Befund mehrere wendische Juristen angestellt werden. In der 24. öffentlichen Sitzung derselben Kammer wurde die Berathung und Beschlußfassung über den genannten Be richt , welcher sich gedruckt unter Int. V. auch in den Händen der diesseitigen Kammermitglieder befindet, vorgcnommen. In diesem Berichte ist hingewiesen auf die seit 1848 unter den Wenden der sächsischen Oberlausitz aufmöglichstcBewah- rung ihrer Nationalität aufgetauchten, auch petitionsweise zu Kenntniß der Regierung gelangten Wünsche, auf die Unvoll kommenheit derjenigen Methode, wornach bei demLandgericht zu Budissin früher zu gerichtlichen Verhandlungen mitWen- den, mit denen man sich in deutscher Sprache nicht verständi gen konnte, rechtsunkundige, das Gericht sonst nichts weiter angehende Dolmetscher zugezogen worden sind; jedoch auch auf die von dem Herrn Staatsminister der Justiz erhaltene Mittheilung, daß gegenwärtig bei demselben Landgerichte ein der wendischen Sprache völlig mächtiger junger Jurist als Accessist angestellt, und daß es zugleich die Absicht des Justiz ministeriums sei, bei denjenigen Gerichten, unter welche künftig die Hauptmasse der wendischen Bevölkerung fallen werde, fortwährend, soviel dies die vorhandenen geeigneten Individuen gestatten, daraufzu halten, daß mindestens ein Accessist oder Aktuar oder nach Befinden selbst Assessor der wendischen Sprache kundig sei. Der jenseitige Bericht glaubt die Zahl der in Sachsen lebenden Wenden geringer, als der Antragsteller an nehmen zu müssen, warnt vor Einrichtungen, durch welche die wendische Bevölkerung von der deutschen isolier und sonach etwa vor handenes Mißtrauen nur vermehrt werden würde; will nur mögliche Rechtsnachtheile verhütet wissen, welche wendischen Staatsbürgern aus ihrer Unkenntniß oder mangelhaften Kenntniß der deutschenSprache erwachsen könnten; hält jedoch dieerhobenenKlagenfürhervorgerufen hauptsächlich durchUm- stände localerund personeller Natur; nennt endlich überhaupt, da auch wendische Sachwalter vorhanden seien und die Nach theile der Unkenntniß des Deutschen sich wohl auf Sachen von geringerer Wichtigkeit beschränken würden, seinerseits als hauptsächlichste Stütze des Zusch'schen Antrags
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