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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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meidliches Uebel zu betrachten ist. So lange das Feuerungs material überhaupt nicht strenger wird verwahrt werden können, als es bei dem Eisenbahnbetriebe häufig der Fall ist, wird man wohl thun, hier und da freie Feuerung zu ge währen, um zu vermeiden, daß sie nicht auf unrechtem Wege dennoch genommen werde. Was die Klage über die Ein richtung der dritten Wagenclasse auf der sächsisch-bayerschen Bahn anbetrifft, die der Abg. Wähler geführt hat, so hat sich die Bemerkung des Berichtes, daß die Einrichtung der dritten blasse eine gute zu nennen sei, nicht allein auf das Inland, sondern vergleichungsweise auch auf das Ausland bezogen. Ich nehme dabei keinen Anstand, zu gestehen, daß die frühere Einrichtung derselben auf der Leipzig-Dresdner Bahn eine mangelhafte gewesen und mannichfache Veranlassung zu Beschwerdengegebenhat; man hat es aber nicht mit einem Male andern können, weil die Mittel dazu gefehlt haben und es sich nicht so leicht machen läßt. Andcrntheils muß dabei zur Entschuldigung dienen, daß dieses Unternehmen das erste bei uns gewesen ist und man bei und an ihm Versuche ge macht hat. Man hat seine Einrichtungen nur nach dem Maaßstabe des Auslandes nehmen können. Später haben auch die von andern Bahnen ausgegangenen, zum Theil luxuriösen Einrichtungen das Publicum unzufriedener als nöthig gemacht. Was den finanziellen Punkt anlangt, so habe ich aber auch hinzuzufügen, daß andere Bahnen vielfach über das Maaß hinausgegangen, worin sie jedenfalls Unrecht gehabt haben, indem sie dem finanziellen Interesse wesentlichen Eintrag gethan, denn je mehr die dritte Wagenclasse bequemer gemacht wird, um so weniger wird es den Leuten in der zweiten Wagenclasse gefallen, und bei uns ist das Publicum nichts» exclusiv gesinnt, daß es blos, um in der ersten und zweiten Gasse zu fahren, sein Geld dazu verwendet. Wenn die zweite blasse ebenso gut ist, fahren sie in der zweiten, und ist die dritte so gut wie die zweite, in der dritten. Ich möchte mich im Interesse der Einnahme dagegen erklären, daß man darauf hinausgeht, die dritte Wagenclasse noch besser einzu richten; man würde dadurch die Einnahme schwächen, und es würde das kndirect auch auf die Steuerpflichtigen zurück fallen, die man dkrect zu berücksichtigen wünscht, da sie den Ausfall auf andere Weise ersetzen müssen. Was die Beleuch tung anlangt, so möchte sie in mancher Beziehung wänschens- werth sein; sie ist aber nicht leicht einzurichten und kostspielig; sie würde auch den Dienst unterwegs einigermaßen aufhalten, denn es müssen an gewissen Punkten die Lampen eingehängt und angezündet werden; das hält die Abfertigung auf, wenn es bei allen Wagen geschieht. Uebrkgens giebt es auch viele Leute, und ich gestehe, daß ich selbst zu diesen gehöre, welche die Beleuchtung bei Nachtfahrten für keinen Dorther'! halten, weil sie sehr blendet und den Augen keineswegs zuträglich ist. Abg. Wigard: Es ist bekannt, meine Herren, daß man jede Ansicht und jede Behauptung, wenn man bis zur äußer sten Consequenz fortschreitet, ins Unmögliche und wohl auch oft ins Lächerliche ziehen kann. Jedoch liegt zwischen dieser äußersten Grenze ein weiter Zwischenraum. Das ist der Fall bei dem Anträge, welchen ich mir zu stellen erlaubte. Wir haben hier nichts vorliegen, als einen nackten Etat, und zwi schen diesem nackten Etat, wo nur ausgesprochen ist, der Di rector erhalte so viel und der Aufwärter so viel, und dem, was der Herr Berichterstatter angedeutet hat, liegt ein himmel weiter Unterschied. Es kann und muß von der Volksvertre tung verlangt werden, daß sie bei jeder Bewilligungsfrage sich möglichst genauen Aufschluß verschaffe, daß sie nicht geradezu blindlings Bewilligungen ausspreche. Darauf, daß die Volksvertretung sich nicht bei dem nackten Etat begnüge, sondern so weit, als überhaupt die Verhältnisse dies ge statten, über die Nothwendigkeit des aufgestellten Etat sich Kenntniß verschaffe, ist mein Antrag bafirt. Dieser Antrag hat auch zwei Verhältnisse im Auge; einmal die Wirksamkeit des Ausschusses. Der Herr Berichterstatter hat zwar jetzt mitgetheilt, wie seine eignen Erfahrungen imEisenbahnwesen die Ueberzeugung in ihm hervorgerufen hätten, daß diese An sätze allenthalben gegründet seien; aber hiervon steht im Aus schußberichte nichts, vielmehrist Seite 141 ausdrücklich gesagt, daß man ein Gutachten über die Zahl und Stellung der An gestellten überhaupt nicht aussprechen könnte. Hat der Herr Berichterstatter sich im Ausschüsse auf seine Erfahrung bezo gen und ist der Etat im Ausschüsse geprüft worden, so mußte dies im Berichte erwähnt werden; es ist aber in diesem gesagt, daß der Ausschuß ein Gutachten überhaupt nicht abgeben könne, aus welcherAeußerung abzunehmen war, daß der Aus schuß eine Prüfung des Etats nicht vornahm. Dann ist bei Annahme meines Antrags zu erwarten, daß über die einzelnen Sätze des Etats nähere Auskunft von dem Ausschüsse ertheilt werden kann, und folglich nicht eine Bewilligung erfolgt, ohne irgendwie einen Anhalt dafür zu haben. Es find also in diesem Anträge namentlich zwei Rücksichten festgehalten, nämlich, daß der Ausschuß selbst in die Verhältnisse näher eingehe, daß der Ausschuß auf Grund seiner Prüfung ein Gutachten abgiebt, während er es gegenwärtig abgelehnt hat, und dann, daß die Volksvertretung eine auf dieses Gutachten gegründete Bewilligung über diesen Etat auszusprechen im Stande ist. Darum glaube ich, daß der Antrag durch das, was der Herr Berichterstatter ihm cntgcgcngehalten hat, in keiner Weise beseitigt ist, indem der Herr Berichterstatter nur die äußerste Grenze ins Auge faßte, die aber bei dem Anträge in meiner Absicht nicht liegen konnte. VicepräsidentHaberkorn: Was den Antrag des Abg. Wigard anbelangt, so bekenne ich zuvörderst, daß derAusschuß in seiner Totalität den ganzen Bericht, mithin auch die Fas sung des Seite 141 ersichtlichen, von dem Abg. Wigard an gefochtenen Satzes genehmigt hat. Wenn es dort heißt, der Ausschuß glaube sich nicht in dem Falle, ein Gutachten über die Zahl und Stellung der Angestellten auszusprechcn, eben sowenig, als über die Höhe der gewährten Besoldungen, weil
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