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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 69. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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chen andern Institutionen. Sie halten sich nur so lange, als sie von der Sitte getragen werden. Wird die Sitte über die Orden Gericht gehalten haben, dann werden die Orden fallen und fallen müssen. Sie sind durch die Sitte eingeführt wor den und werden zur Zeit noch durch die Sitte getragen, und wir in einem kleinen Staate können aus dieser Rücksicht am wenigsten vorangehen, es größeren Staaten zuvorthun. Denn wollten wir auch die Aufhebung der Orden im gesetzlichen Wege aussprechen, so werden sie doch immer wieder auf eine andere Weise auftauchcn. Auch dies ist für mich ein Grund, weshalb ich gegen die Abwerfung der 500 Thlr. sowohl, als auch gegen den Wigard'schen Antrag, der dasDrdenswesen in Sachsen überhaupt treffen soll, stimmen werde. Ich erkläre mich nicht etwa dagegen, weil ich selbst Staatsdiener bin oder den Staatsangehörigen überhaupt in den Orden einVergnü- gen erhalten wissen, oder wohl gar mir selbst eine Aussicht darauf offen lassen will, sondern in der innigen Ueberzeugung, daß man der Krone dieses Recht nicht nehmen darf, so lange man nicht ein anderes geeignetes Mittel an dessen Stelle zu setzen vermag. Auch ich wünsche, daß diese Sitte fallen möge, und erwarte, es werde dereinst nur eines leichten Anstoßes be dürfen, um sie ganz und gar zu beseitigen. Wenn man in größeren Staaten, namentlich in einem bekannten Staate, die Vertheilung der Orden noch eine Zeit lang in derselben Pro gression vornimmt, als dies zeither geschehen, so arbeitet man dort mit dem allerglücklichsten Erfolge dahin, daß das Ordens wesen sehr bald auf den Punkt gelangt sein wird, welchen wir herbeiwünschen, den nämlich, daß die Orden so gering ge schätzt werden, daß man unbedingt zu einem andern Mittel wird greifen müssen, um das wahre Verdienst auszuzeichnen. Abg. Wigard: Trotz der Provocation werde ich mich auf das Materielle dieses Ordenswesens dennoch nicht ein lassen, und zwar gerade auf Grund desjenigen, was der Abg. Wagner so eben angeführt hat, indem er sagte, wenn die Sitte es fordere, würde es nur eines leichten Anstoßes bedürfen, um die Orden wegzuschaffen. Meine Herren, die öffentliche Meinung hat bereits überdasDrdenswesengerichtet, darüber, glaube ich, dürfte kaum ein Abgeordneter in diesem Saale noch zweifelhaft oder im Ungewissen sein. Die öffentliche Meinung, die öffentliche Sitte hat über das Ordenswesen be reits ihr Urtheil ausgesprochen und in Folge dieses Urtheils habe ich diesen Antrag eingebracht, in Bezug auf welchen ich allerdings damit einverstanden bin, daß er in zwei Theile ge spalten werde, daß der erste Theil desselben als eine Negative der Position angesehen werden kann, welche sich dann durch die Abstimmung erledigen wird. Ich hatte auch ursprünglich den Antrag mit den Worten abgefaßt: „unter Ablehnung der Position", wählte aber dann die jetzige Fassung, um die Ab stimmung für jeden leichter möglich zu machen. Wenn der Abg. Rewitzer noch weiter geht, als ich in meinem Anträge, indem er glaubt, daß auch die Civilstaatsdiener hierbei beson ders berücksichtigt werden müßten, so hielt ich es doch aus dem Grunde nicht für nöthig, dem Anträge eine solche Extension zu geben, weil bei den Civilstaatsdkenern noch andere Mittel der Belohnung oder Auszeichnung vorhanden sind; für sie giebt es noch Gehaltszulagen, Beförderungen u. s. w. Etwas Anderes ist es bei dem Militair, wo es eine andere Art der Auszeichnung geben muß, weil nicht jeder Soldat zu einer höhern Stelle aufrücken kann, indem er den übrigen Anfor derungen, die an eine höhere Charge gemacht werden, zu ent sprechen nicht im Stande ist. Dies widerlegt auch die von dem Herrn Staatsminister aufgestellte Ansicht oder vielmehr Behauptung, Auszeichnungen hatten immer stattgefunden und würden auch ferner stattsinden. Das ist eine Behauptung, welche auch ich acceptire, aber sie steht auch dem von mir ein gebrachten Anträge gar nicht entgegen. Ich erkenne die Wahr heit jenes Satzes an, erkenne aber auch, daß der jetzt beliebte Weg, Auszeichnungen zu verleihen, nicht derjenige ist, welcher einem Manne geziemt. Wenn man einen Grund für Bei behaltung des Drdenswesens daher genommen hat, daß der Aufwand für dasselbe unbedeutend, daher die Position um so eher zu bewilligen sei, so handelt es sich nicht darum, meine Herren, ob eine Ausgabe bedeutend sek oder nicht, sondern um das wichtigerePrincip, ob dieseAusgabe eine solche sei, welche überhaupt dem Volksbewußtfein entspreche, und ob man es der Volksvertretung zumuthen könne, dem Volke eine Aus gabe, über deren Zweck, wie ich hier nochmals erwähne, die öffentliche Meinung bereits gerichtet hat, anzusinnen. Es ist ferner gesagt worden, so lange die Orden in großen Staaten nicht abgeschafft würden, müßten sie auch in den kleinern bei behalten werden. Meine Herren, damit ist weiter nichts aus gesprochen, als das in Sachsen schon so lange bestehendePrin cip , sich von den großen Staaten ins Schlepptau nehmen zu lassen. Warum noch länger einen Weg einschlagen, der schon so viele Nachtheile herbeigeführt hat? Fangen nur Sie an, das Ordenswesen abzuschaffen, und man wird in andern Staaten Ihnen nachfolgen. Lassen Sie sich dadurch nicht abhalten, daß man sagt, man müsse auf die größern Staaten Rücksicht nehmen. Das scheint mir kein Grund zu sein, aus dem man für meinen Antrag nicht stimmen dürfte. Eben so wenig könnte ich daraus einen Grund gegen den Antrag ent nehmen, daß diese Finanzperiode bald abgelaufen sei. Einmal ist dies factisch nicht richtig, und dann ist auch dieser Grund zu weit, weil Sie dann alle Positionen unverändert an nehmen müssen und die ganze Budgetberathung völlig über flüssig ist. Wollen Sie auch immer nur auf eine ferne Zu kunft sehen und nicht jetzt schon mit solchen Aenderungen be ginnen, so werden solche Positionen immer wieder auf dem neuen Budget erscheinen, man wird dieselben Einwendungen gegen deren Streichung vorbringen, und so ist dann über haupt nicht zu hoffen, daß derWegfall jemals werde eintreten. Im Gegentheil muß ich mich wundern, daß man nicht schon vorher bei Aufstellung des Budgets das Bedürfniß einer sol chen Abänderung gefühlt, und daß man nicht von Seiten der
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