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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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durch die Veränderung in der Ausübung der Jurisdiction selbst nichts geändert, der Rechtstitel, auf welchem die Lei stung beruht, ist immer derselbe. Der Staat hat gar keine Jurisdiction übernommen, sondern er hat sie nur in einer an dern Form ausgeführt, er hat die Jurisdiction einer andern Behörde übertragen, also bleibt sich das Leistungsverhaltniß immer gleich. Abg. Naumann: Ich kann mich mit dem, was der Herr Berichterstatter so eben erwähnte, durchaus nicht ein verstanden erklären, und fühle mich veranlaßt, den Antrag zu stellen, daß die Zwenkauer Petition nochmals dem betreffen den Ausschüsse zur Begutachtung überwiesen werde. Präsident Cuno: Der Abg. Naumann beantragt, daß die zuletzt erwähnte Zwenkauer Petition nochmals dem Aus schüsse zur Berichterstattung zurückgegeben werde. Wird der Antrag unterstützt? — Geschieht zahlreich. Berichterstatter Abg. Wieland: Weil der Ausschuß noch Veranlassung nehmen möchte, die factischen Verhält nisse, die der Abgeordnete vorgetragen hat, nochmals ins Auge zu fassen, näher zu erwägen, so habe ich selbst den An trag unterstützt, ich zweifle aber, ob man in der Hauptsache zu einem andern Resultate gelangen wird, als zu dem, daß auch diese Petition auf sich zu beruhen haben wird, denn es wollen die Petenten, es solle der Staat dieLeistung, welche ihnen ob liegt, auf sich übernehmen, eine Leistung, rücksichtlich deren heute ein Beschluß in ganz entgegengesetzter Richtung gefaßt worden ist. Jndeß um den Petenten nicht wehe zu thun und um auch in Absicht auf die nova zu dieser Petition ganz sorgfältig zu Werke zu gehen, werde ich selbst für den Antrag des Abgeordneten stimmen. Abg. Eymann: Ich habe den Antrag unterstützt, aber nicht deshalb, um dafür zu stimmen. Ich glaube, es wird genügen, und der Antragsteller wird am Ende selbst sich damit einverstanden erklären können, diese Petition an die Staats regierung abzugebcn. Liegt ein derartiger Fall vor, daß viel leicht vor einigen Jahren die Gerichtsbarkeit von Zwenkau an den Staat abgegeben worden ist, und ist dabei vielleicht die Bedingung versehen worden, die Kostenbefreiung auszuwir ken, so wird das Justizministerium so gerecht sein, es ist das anderwärts schon der Fall gewesen, den Petenten die Ueber- tragung der peinlichen Kosten abzunehmen. Wir brauchen dann nicht wieder auf die Sache zurückzukommen. Sind die Zwenkauer auf eine Art und Weise verbunden, die peinlichen Kosten zu übertragen, wie anderwärts, nun so werden sie sich mit dem heutigen Kammerbeschlusse begnügen müssen. Präsident Cuno: Der Abg. Eymann stellt einen andern Antrag und wünscht, daß die Zwenkauer Petition an die Staatsregierung abgegeben werden möge. Wird der Antrag unterstützt? — Geschieht zur Genüge. Berichterstatter Abg. Wieland: Noch eine einzige Be merkung erlaube ich mir. Da ich glaube, daß durch den Eymann'schen Antrag auch der Zweck des Antrages, der vor her gestellt worden ist, erreicht wird, so habe ich auch gegen den letzten Antrag kein Bedenken. Präsident Cuno: Die erste Frage werde ich auf den Antrag des Abg. Eymann stellen, er geht dahin, die Zwen kauer Petition an die Staatsregierung abzu geben. Pflichten Sie diesem Anträge bei? — Gegen 19 Stimmen Ja. Präsident Cuno: Er erledigt sich dadurch der Antrag des Abg. Naumann. Meine Herren! Die nächste Sitzung werden wir künftigen Montag den 6. früh 10 Uhr haben. Erster Gegenstand der Tagesordnung: Neuwahl des Direk toriums — den 8. Mai geht unsere Geschäftsführung zu Ende, — zweitens: Bericht des außerordentlichen, für Kir chen- und Schulsachen niedergesetzten Ausschusses überden Antrag des Abg. Kalb, die Abstellung gewisser Uebelstände auf dem äußern Gebiete der evangelischen Landeskirche, in gleichen über die Petitionen der zu den Parochien Seelitz und Zettlitz gehörigen Gemeinden, größere Selbstständigkeit der Kirchgemeinden, sowie Veräußerung der Pfarrgüter und Fixation der Geistlichen betreffend. Die heutige Sitzung ist aufgehoben. Schluß der Sitzung 2Z Uhr. Dru ckfehler. In Nr. 69 der L.--M. der II. Kr. ist aus S. 1608, Sp. I, Z, 4v. o. statt: „aus tkgend welchem P arteiintercsse" zu lesen: „,aus irgend welchem Privat interesse". Mit der Redaktion provisorisch beauftragt: Ed. Gottwald. — Druck von B. G. Teubner. Letzte Absendung zur, Post: 9. Mai 1850.
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