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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Kindlichkeiten für den Staat führen. Hiernächst dürfte aber auch die vom Ausschüsse unter Zustimmung des Herrn Antragstellers beantragte einstweiligeSistirung der Ausführung jenesGesetzes wo nicht unmöglich, doch gewiß für den Staat höchst nach theilig sein. Eine auch nur annähernde Veranschlagung des Aufwandes für Herstellung der Collegial- und Einzel gerichte kann nicht eher erfolgen, als bis die Gebäude, bezüg lich Bauplätze, zu Unterbringung der Gerichte ermittelt, Sei ten der Techniker die erforderlichen Anschläge wegen der Ko sten der Einrichtung dieser Gebäude gemacht, und endlich festgestellt ist, ob und welche Beitrage die einzelnen betreffen den Gemeinden dem Staate bei dieser Einrichtung leisten wollen. Die in dieser Hinsicht erforderlichen Verhandlun gen sind ungefähr mit der Hälfte der hier fraglichen Orte er folgt; bei der größten Beschleunigung kann dieses Geschäft aber nicht vor Mitte des Monats Mai beendigt werden. Sodann kann aber auch kein Fortschritt in der Ausführung des Gesetzes gemacht werden, ohne in gewisser Beziehung Verbindlichkeiten für die Staatskasse zu übernehmen. Die Gemeinden sind nämlich, nach den gemachten Wahrnehmun gen, sehr gern bereit, bei der neuen Einrichtung die Staats rassen wesentlich zu unterstützen, in den seltensten Fällen ge schieht dies aber auf eine Weise, welche die Füglichkeit läßt, später wieder davon ohne Nachtheil abzugehen. Letzteres würde nämlich nur dann der Fall sein, wenn die Gemeinden bereitwillig sind, ihnen zustehende Grundstücke dem Staate unentgeltlich oder für einen geringen Preis eigentümlich oder zur fortdauernden Benutzung zu überlassen, oder endlich, wenn die Gemeinden dem Staate Geldzuschüsse zu diesem Zwecke zu Theil werden lassen. Oesters sind aber die Ge meinden veranlaßt, von Privatleuten Grundstücke zu kaufen und diese dem Staate entweder ganz unentgeltlich oder für einen geringen Preis zu überlassen, damit durch diese Grund stücke die bereits vorhandenen Staatsgebäude erweitert oder in ihnen selbst die Gerichte untergebracht wer den können. Die Verkäufer selbst sind aber in der Regel nicht gemeint, den Kauf längere Zeit in Un gewißheit zu lassen, sie setzen für den Abschluß des Kaufs fast immer eine kurze Frist, und zwar eine so kurze Frist, welche nur ausreichend ist, um durch die Techniker die Angemessen heit der fraglichen Erwerbung prüfen zu lassen. Wird diese Frist nicht innegehalten, so ist das Grundstück später entweder gar nicht mehr verkäuflich, oder es wird an eine dritte Person verkauft. Es wtrden auch nicht immer blos pecuniäre Ver bindlichkeiten auf die Staatskasse übernommen, wenigstens steht die Uebernahme solcher Verbindlichkeiten mit den dafür gewährten Vortheilen durchaus nicht im Verhältniß; wohl aber muß eine Erklärung dahin abgegeben werden, daß der jenige Ort, um den es sich handelt, entweder ein Bezirks oder Einzelgericht bekommen soll; denn es versteht sich von selbst, daß nur zu diesem Behufe die betreffende Gemeinde Opfer zu bringen gesonnen ist. Es werden auch, wenn alle Vorschritte, aus denen Verbindlichkeiten für die Staatskasse entstehen können, unterbleiben sollen, nothwendigerweise alle Baue und sonstige Localeinrichtungen unterbleiben müssen. Geschieht das nur auf 3 bis 4 Monate, so wird dies zur Folge haben, daß die ganze neue Organisation auf ein Jahr ver schoben werden muß. Wenn nämlich die neue Einrichtung bereits im nächsten Jahre ins Leben treten soll, so darf das jetzige Frühjahr, der Sommer und Herbst nicht unbenutzt bleiben, es muß während dieser Zeit gebaut werden. Im Winter kann man, wie Sie Alle wissen, nicht bauen; was bis Ende des Herbstes nicht fertig ist, kann erst im Laufe des nächsten Jahres gebaut werden, und daraus folgt wieder, daß die betreffenden Localien erst im darauf folgenden Jahre dem Gebrauche übergeben werden können. Es wird übrigens auch dieSistirung der Vorarbeiten noch denNachthcil haben, daß die Privatleute, welche an den Orten, die zum Sitze eines Bezirks- oder Einzelgerichts bestimmt werden, Woh nungen für Beamte eknrichten wollen, und das, meine Herren, ist allerdings an sehr vielen Orten nothwendig, diese Baue sodann ebenfalls sistiren. Daraus können möglicher weise in Zukunft für das Beamtenpersonal große Unzuträg lichkeiten entstehen. Demnächst hat man auch bei der den Kammern im Jahre 1848 gemachten Vorlage die Form des Gesetzes gewählt und sich nicht ein bloßes Gutachten von den Kammern erbeten, damit die Staatsregierung durch diese Gesetzesform in die Lage komme, die Vorarbeiten, die nöthigen Schritte zu der neuen Einrichtung um so sicherer machen zu können. Ich erlaube mir in dieser Beziehung, die betreffenden Stellen aus den Deputationsberichten zu geben. Die Deputation der ersten Kammer sagt in ihrem Berichte Folgendes: „Denn durch ein mit den Ständen vereinbartes Gesetz, wenn auch seinerBeschaffenheit nach nur ein Vorgesetz, erlangt dieselbe eine ungleich festere Grundlage, von welcher aus die sehr umfänglichen Vorarbeiten zu den bereits ange führten beiden Gesetzen und die sonstigen vorbereitenden Schritte zu den in Aussicht gestellten neuen Einrichtungen be ginnen können, ohne daß zu besorgen steht, daß die künftige Ständeversammlung, wie es in dem Falle eines bloßen Gut achtens allerdings geschehen müßte oder doch könnte, auf eine nochmalige Prüfung und Begutachtung der bereits im Wege der Gesetzgebung festgestellten Grundsätze zvrückkömmen werde." Die Deputation der zweiten Kammer aber spricht sich in ihrem Berichte so aus: „Wenn die Vorlage auch n'Ä' die obersten Grundsätze enthält, nach welchen eine künftige Straf- und Civilproceßordnung bearbeitet werden soll, sonach vielleicht ein ständisches Gutachten ausgereicht haben würde, so sind doch in der Regierungsvorlage zugleich Bestimmungen noch mit enthalten, namentlich die völlige Aufhebung derPa- trimonialgerichte, welche füglich nicht anders, als auf dem Wege des Gesetzes getroffen werden können. Zugleich erlangt aber durch diese erwählt^Form die Staatsregierung einen weit festem Stützpunkt,'um die zu treffenden Einrichtungen
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