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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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lange aufschieben wollen, bis die Regierung nicht mehr bei ihren Handlungen dem Verdachte der Parteilichkeit ausgesetzt ist, dann werden sie noch lange warten müssen, ehe Sie die neue Organisation bekommen. Die Regierung steht einer solchen Beurtheilung auch ruhig entgegen, sie wird auch diese Unannehmlichkeit, wie so viele andere, zu ertragen wissen. Der Abg. Cuno hat ferner darauf hingewiesen, daß die Bildung größerer Gerichtsbezirke für einzelne Orte von wesentlichem Nachtheile sein würde, er hat z. B. auf Geyer hingewiesen und ich könnte solcheBeispiele noch sehr vermehren; es ist ihm auch darin Recht zu geben, daß es für einzelne Orte, die zeit- her selbst ein Gericht gehabt haben, künftig schwieriger sein wird, wenn sie etwas weiter gehen müssen, um sich Recht zu holen und Verwaltungsgeschäfte zu besorgen, aber wenn wir zur Aufhebung der Patrimonialgerichte kommen wollen, was doch allerseits der Wunsch ist, wenn wir zur Bildung und Ab grenzung der Verwaltungsbezirke kommen wollen, dann wird das niemals zu vermeiden sein, es werden allemal einzelne Orte in eine unbequemere Lage versetzt werden, als in der sie zeither waren. Wenn man diese Rücksicht nehmen wollte, würde man niemals zu einem Vorschreiten in dieser Hinsicht kommen. Was den Antrag des Herrn Viceprasidenten Haber korn anlangt, so würde ich kaum glauben, daß die Kammer darauf eingchen könnte, denn er würde eine noch weit größere Ungewißheit in die Sache bringen als der Antrag des Herrn Abgeordneten, er geht noch weiter, indem er das ganze Gesetz von 1848 sofort in Frage stellt. Ich glaube, wenn die geehrte Kammer darüber einig ist, es in der Hauptsache bei dem Ge setze zu lassen, und daher der Cuno'sche Antrag verworfen wird, so würde die Regierung vollkommen wissen, woran sie ist, und sich ungehindert fühlen, in den Vorarbeiten für Aus führung des Gesetzes vorzuschreiten. Vicepräsident Haberkorn: Es ist schon von dem Abg. D. Schwarze darauf hingewiesen worden, daß er nicht recht einfehe, wie ich von meinem Standpunkte aus, der ich gegen -en Cuno'schen Antrag sei, zu Stellung meines Antrags habe bewogen werden können, und eben hat auch der Herr Staats minister meinen Antrag als zu weit gehend und überhaupt nicht an der Zeit seiend bezeichnet. Allein ich kann mich da von nicht überzeugen, daß mein Antrag unzweckmäßig und unpractisch sei. Es ist mir nämlich die erste Rede des Herrn Abgeordneten Cuno von solcher Bedeutung erschienen, daß sie wohl in manchen Theilen des Landes und in verschiedenen Schichten des Volkes großen Anklang finden und wohlgeeig- net sein dürste, wenigstens darüber eine gewisse Ungewißheit zu verbreiten, was eigentlich besser fei, die Ausführung oder die Wiederaufhebung des Gesetzes. Man wird gern wissen wollen, wohin die Tendenz der jetzigen Kammer gehe, ob sie für das Gesetz oder gegen dasselbe sei. Der Herr Antragstel ler hat VerschiedentlicheS erwähnt, was nicht blos als eine Motivirung seines ursprünglichen Antrags erscheint, sondern das' Gesetz selbst dirett ««greift. In dieser Beziehung hebe ich heraus, daß der Herr Antragsteller behauptet, es sei über haupt nicht an der Zeit, neue Beamte anzustellen, weiter: der Schnitt wegen Organisation der Justiz müsse tiefer gehen, der Staat habe sich blos mit Prozessen und Untersuchungen zu befassen, alles Ucbrige Andern zu überlassen, ferner: es müßten Friedensrichter mit richterlicher Gewalt eingcführt werden, dann: die zweite Instanz welche den Bezirksgerichten übertragen werden solle, sei ganz unpractisch, endlich: die ganze collegialischc Einrichtung der Untergerichte tauge überhaupt nichts. Nun das sind sehr wesentliche Momente, welche dem Gesetze entgegengehalten werden und die wohl der Untersu chung durch einen Ausschuß bedürfen. Das Wesen des Ge setzes selbst wird angegriffen und deshalb halte ich cs vor al len Dingen für nöthig, die Einwände zu prüfen und zu eini ger Sicherheit darüber zu gelangen zu suchen, ob das Gesetz trotzdem wirklich zur Ausführung kommen soll, oder ob nicht, hierüber aber muß meiner Ansicht nach der Ausschuß vorerst gehört werden. Aus diesem Grunde habe ich den Antrag ge stellt und es der Kammer zu überlassen, ob sie sich für oder wider denselben entscheiden will. — Vicepräsident v. Held: Der Abg. Präsident Cuno hat nochmals ums Wort gebeten; da er bereits zweimal gespro chen hat, so frage ich an, ob die Kammer demselben das Wort nochmals vergönnen will? — Einstimmig Ja. Abg.Präsident Cuno: Es war mir gar nicht unerwartet, den Einwand zu Horen, den mein geehrter College Haberkorn gemacht hat, allein er thut mir wohl Unrecht, wenn er behaup tet, er wäre erst heute über meine Ansichten und Absichten klar geworden. Ich habe meine Ansichten und Zwecke nie einen Augenblick abgeläugnet, ich habe auch, als ich den Antrag stellte, ausdrücklich erklärt, daß er eigentlich nur vorbereiten der Natur sei, ich habehinzugefügt, daß ich wünsche, die Kam mer möge nach Vorlegung des Organifationsplans in den einzelnen Etats und Nach Vorlegung der Kostenanschläge von der Unausführbarkeit des Gesetzes, wenigstens zu jetziger Zeit überzeugt sein. Das Alles habe ich keinen Augenblick geleugnet; so weit geht nur mein Antrag, so weit und nicht weiter meine ganze Beweisführung. Nur beiläufig habe ich die Gründe eingeschaltet, welche mich dem ganzen Gesetze vom 23. November 1848 überhaupt abgeneigt machen. Es könnte den Anschein haben, als wäre mir der Vicepräsident Haber korn mit seinem Anträge zu Hülfe gekommen, ich werde aber meinerseits diese Hülfe ablehnen und dagegen stimmen. Ich glaube, es ist noch nicht an der Zeit, sich in der vorgefchlage- nen Weise zu entschließen, es gehen auch die Vorlagen ab, welche mein Antrag verlangt und welche wir vor allen Din gen abzuwarten haben. Wir wollen die Zuthat, die Schüssel sehen, mit und auf welcher uns das Gesetz gebracht wird, dann werden wir bemessen können, ob das Land wirklich die Kräfte zurAusführung besitzt und ob eineso kostspielige Einrichtung in den allgemeinen Wünschen liegt. Beiläufig komme ich noch . zurück auf eine Aeußerung des Herrn Ministers des Innern.
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