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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Wicepräsident v. Held: Die dritte Frage betrifft den zweiten Theil des Ausschußberichts: Will die Kammer auch den zweiten Theil des Cuno'schen Antrags zu dem ihrigen machen und denselben noch darauf erstrecken, daß gleich zeitig auch, um die Anschläge prüfen und nach Befinden genehmigen zu können, sowohl der Herstellungs-- als der Erhaltungsplan beige- sügt werde?— Einstimmig Ja. Wicepräsident v. Held: Die vierte Frage betrifft den dritten Theil des Ausschußberkchts: Genehmigt die Kammer Len dritten Theil des Cuno'schen Antrags in folgender Fas sung: „daß inzwischen und bis nach erlangter Genehmigung der Kammern zu den gewünsch ten Anschlägen die Ausführung des Gesetzes vom 23. November 1848, die Umgestaltung der Untergerichte betreffend, insoweit zu sistiren, als dadurch Verbindlichkeiten für den Staat entstehen würden"? — Wird gegen 25 Stimmen ab gelehnt. Wicepräsident v. Held: Nun ersuche ich die geehrte Kammer noch, einen kurzen Nachtragbericht über mehrere Pe titionen, welche der Cuno'scheAntrag veranlaßt hat, von dem Berichterstatter zu vernehmen. Berichterstatter Abg. v. Dieskau: Nachdem der Be richt, über welchen soeben abgestimmt worden ist, bereits ge druckt und ausgegeben war, gelangten an den ersten Ausschuß noch zwei Petitionen. Won diesem wurden beide Petitionen mir als Berichterstatter übergeben, um deren beim Vortrage des Berichts Erwähnung zu thun. Die eine dieser Petitio nen ist vom Stadtrathe und Stadtverordneten zu Burgstädt, und zwar gegen den Cunoschen Antrag mit dem Gesuche: „den am 18. Februar 1850 vom Herrn Präsidenten der zwei ten Kammer begründeten, auf Sistirung der ekngeleiteten Gerichtsorganisation mit gerichteten Antrag abzulehnen." Die zweite Petition geht von der Gemeinde Goppeln und 91 anderen, in der Umgegend von Dresden liegenden Ortschaf ten aus. Diese Petition spricht sich größtentheils aus finan ziellen Rücksichten für den Cuno'schen Antrag aus. Allein sie macht auch mehrere Drganisationsvorschlage und insofern wird sie einer andern Beurtheilung bedürfen. Der Ausschuß glaubt in Bezug auf beide Petitionen den Antrag stellen zu müssen, dieselben, soweit sie den Cuno'schen Antrag betreffen, Lurch die Beschlüsse der Kammer auf den vorgetragenen Be richt für erledigt zu erachten, die Petition der Gemeinde Gop peln und Genossen aber, inwiefern sie Organisationsvor schläge enthält, an den vierten Ausschuß zur schleunigen Be richterstattung abzugeben. Wicepräsident v. Held: Wünscht Jemand über diese Petitionsangelegenheit zu sprechen? Da dies nicht der Fall ist, so frage ich die geehrte Kammer, ob sie nach dem Vor schläge und Gutachten ihres Ausschusses die Petition des Stadtraths und der Stadtverordneten zu Burgstadt, sowie die Petition von 91 Gemeinden der Umgegend von Dres den, namentlich von Goppeln rc., insoweit sie den Cu no'schen Antrag betreffen, für erledigt ansieht? — Einstim mig Ja. Wicepräsident v. Held: Zuletzt frage ich, ob die Kammer nach dem Ausschußgutachten die zuletzt gedachte Petition der 91 Gemeinden, insoweit sie Drganisationsvorschläge enthält, an den Petitionsausschuß verweisen wolle? — Einstim mig Ja. (Präsident Cuno nimmt den Präsidentenstuhl wieder ein.) Präsident Cun o: Der Tagesordnung gemäß haben wir nun den Bericht des vierten Ausschusses über die Peti tion des Stadtraths zu Oederan, die Vergütung der Militär verpflegung betreffend, anzuhören. Berichterstatter Abg. 0. Wagner aus Dresden: Die ser Bericht lautet: Unter Nr. 259derRegistrandeging emevomAbg.Baum- garten eingeführte Petition des Stadtrathes zu Oederan bei der II. Kammer ein und wurde durch Beschluß vom 22. Ja nuar dem vierten Ausschüsse zurBerichterstattung überwies en. Dieselbe ist veranlaßt durch die ungewöhnlich häufigen Militaireinquartierungen der jüngsten Zeit und darauf gerich tet, denjenigen Gemeinden, die besonders damit belastet gewe sen sind, eine höhere Entschädigung dafür aus Staatskassen zu erwirken. Petent findet nämlich Recht und Billigkeit dadurch ver letzt, daß eine im Interesse des ganzen Landes getroffene Maaßregel, als welche doch die Mobilmachung der Truppen angesehen werden müsse, nicht das ganze Land gleichmäßig, sondern vorzugsweise gewisse Ortschaften in Folge ihrer geo graphischen Lage und namentlich ihrer Lage an Hauptstraßen hart treffe, und daß diese Ungleichheit durch die ordonnanz- mäßige Vergütung aus der Staatskasse nicht hinlänglich aus geglichen werde. In letzterer Beziehung wird angeführt: Kein Quartierwirth könne mit der Vergütung von 4 Ngr. 5 Pf. für den Kopf auf den Tag besonders um deswillen aus kommen, weil derselbe dem Soldaten außer den vorschrift mäßigen Leistungen noch Frühstück, insbesondere Kaffee, Abendbrod und hierbei namentlich Butter und einen Trunk Bier nicht versagen könne; für den Offizier werde nur Quar- tiergeld von 1 Ngr. pro. Lag gewahrt, da doch kein gebildeter Wirth sich der vollständigen Verpflegung eines solchen ent- schlagen könne; die Entschädigung von 10 Ngr. für die Fuhre auf jede Meile reiche nicht aus, indem dafür von Privatleuten nie Fuhren geleistet würden, und endlich erscheine die Ver gütung von 1i/s Ngr. für die Verpflegung von Arrestanten pro Kopfund Tag eben so wenig genügend. Die Gemeinde behörden sähen sich daher veranlaßt, nächst dem außerordent lichen Aufwande, den das ganze Einquartierungsgeschäft vor züglich in kleinen Städten verursache, wo in der Regel dazu taugliche Individuen besonders angenommen und bezahlt werden müßten, das an der ordonnanzmäßigen Vergütung Fehlende aus Gemeindecaffen zu bestreiten und zwar, was die Unterbringung von Offizieren anlange, noch aus dem beson- dern Grunde, weil es sonst sehr schwer falle, passendeQuartiere
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