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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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Präsident Cuno: Ich weiß nicht, ob Abg. Braun die sen Antrag in den seinigen mit aufnehinen will. Abg. Braun: Ja! hiermit kann ich mich einverstanden erklären. Präsident Cuno: Dann würde es nur einer einzigen Ab stimmung bedürfen. Verlangt noch Jemand das Wort? Abg. Cramer: Wenn diese Einschaltung bei g. ge macht wird, so halte ich es für räthlich und nothwendig, daß in dem zweiten Satze des Paragraphen, wo es heißt, daß die Grubenofsicianten und Aufseher zeitweilig vom Dienst ent ferntwerden können, „wenn gegen den Betreffenden durch eine gegen ihn eröffnete Untersuchung dringender Verdacht eines begangenen Verbrechens sich herausftellt", ein ähnlicher Zu satz gemacht werde, daß also nach den Worten: „eines began genen Verbrechens" folgende Worte noch eingefügt werden: „der unter a—g- genannten Art"; denn es würde allerdings eine große Härte sein, wenn diese Beamten bei Ein leitung einer Untersuchung wegen irgendeines Vergehens zeitweilig vom Dienst entfernt werden könnten, und die Con sequenz scheint es zu erfordern, daß, wenn ihre Entlassung nur wegen eines nach allgemeinen Begriffen für entehrend zu ach tenden Verbrechens verfügt werden soll, auch ihre Suspension nur wegen eines ähnlichen, nicht wegen eines jeden Vergehens verhängt werden dürfe, und ich würde also even tuell und für den Fall, daß der beantragte Zusatz zu§. ange nommen werden sollte, ferner beantragen, daß auf der vierten Zeile des zweiten Absatzes nach den Worten: „eines began genen Verbrechens," hinzugefügt werde: „der unter»—s genannten Art." Präsident Cuno: Der Antrag des Abg. Cramer ist nur eventuell und auf den Fall berechnet, daß der vorausgeschickte Braun-Dammannsche Antrag angenommen werde. Abg. Cra mer wünscht nämlich, daß indem vorletzten Satze und zwar auf dessen vierter Zeile, zwischen den beiden Worten „began genen" und „Verbrechens", die Worte eingeschaltet werden: „der unter a—§ bezeichneten Art." Wird dieser Antrag un terstützt? — Geschieht zahlreich. Präsident Cuno: Verlangt noch Jemand zu sprechen? Regierungscommissar Freiesleben: Ich wollte mir die Bemerkung erlauben, daß ich mich zwar sehr darüber freuen würde, wenn den Schichtmeistern durch die Annahme dieses Antrages eine gesicherte Stellung verschafft würde, ob es aber rechtlich zu verantworten sein dürfte, den Gruben- eigenthümern die Kündigung durch diesen Zusatz vorzuenthal ten, darüber gehen mir Zweifel bei. Andererseits kann es auch in Bezug auf den zweckmäßigen Betrieb des Bergbaues in manchen Fallen bedenklich sein, wenn die Schichtmeister nicht auf dem Wege der Kündigung aus ihrem Dienstverhält nisse entfernt werden können, und wenn lediglich die in §. 99 aufgeführten Vergehen als Motiv dazu gelten sollen. Es kommt im Leben häufig vor, daß Männer, die zwar fern von der Begehung eines Verbrechens, auch sonst vielleicht tadellos sind, doch dem ihnen angewiesenen Geschäftskreise nicht für- vollkommen gewachsen angesehen werden können, und für solche Fälle scheint die Entlassung auf dem Wege der Kündi gung wünschenswerth zu sein. VicepräsidentHaberkorn: Auch ich wollte mich gegen den Satz, welchen der Abg. Wieland vorgeschlagen hat, erklä ren, es handelt sich, wie §. 99 ausdrücklich besagt, von einem Contracte, also von der Vereinigung zweier verschiedener Personen über ein bestimmtes Verhaltniß, welches sie frei willig mit einander eingehen wollen. Einer solchen Ver einigung dürfen wir nicht hindernd in den Weg treten, und hier gilt mir der freie Wille der einzelnen Personen mehr, als das, was Abg. Wieland mit seinem Anträge zu erreichen ge< denkt. Ich glaube aber, es ist nicht einmal im Interesse Einzelner dieser Leute, wenn eine derartige beschränkende Be stimmung in das Gesetz kommt; denn es könnte bei Auf sehern und Grubenofsicianten oftmals der Fall Vorkommen, daß ein Grubencigenthümcr einen solchen Mann zwar sehr gern anstellen m'-chte, allein weil er behindert wäre, die Auf kündigung zu stipuliren und davon nötigenfalls Gebrauch zu machen, deshalb würde sich Mancher ganz von der Anstel lung solcher Ofsicianten abhalten lassen. Insbesondere würde dies der Fall sein, wenn es sich vielleicht um irgend ein selbst nicht entehrendes Vergehen handelte, welches der An zustellende vorher begangen hatte, und weshalb ein Gruben- eigenthümer wohl einen Versuch machen, aber auch sich die Möglichkeit Vorbehalten wollte, wenn der Versuch nicht ge lingt, das Verhältniß willkürlich zu lösen. Es könnte daher die Anstellung solcher Ofsicianten eher erschwert, als erleichtert werden, und deshalb bin ich gegen den Wicland- schen Antrag; was dagegen den Zusatzantrag der Abgg. Braun, Dammann und Cramer anlangt, so werde auch ich demselben sehr gern beistimmen. Wenn wir einmal ein neues Gesetz berathen, so ist es auch unsere Pflicht, dafür zu sorgen, daß keine Zweideutigkeiten in dasselbe kommen, insbesondere daß die sehr allgemeine Bestimmung, wie sie in §. 99 -»ab A. ausgenommen ist, nicht verschiedener Interpretation unter liegen könne. Schon die Erfahrungen dieses Landtages, welche wir bei der Berathung über die vorgekommenen Aus pensionen zu sammeln Gelegenheit hatten, machen es noth wendig , daß wir bei einem neuen Gesetze Alles genau bestim men, damit aber jeden denkbaren Mißbrauch einer gesetzlichen, aber nicht vollständig klaren Bestimmung abschneiden. Es wird dies damit, wenn man diese Amendements anüimmt, erreicht, und werde ich daher auch für die Annahme stimmen. Abg. v. Kalb: Ich trage auf Schluß der Debatte an. Präsident Cuno: Es ist vom Abg. v. Kalb auf Schluß der Debatte angetragen worden; wird dieser Antrag unter stützt? — Geschieht ausreichend. Präsident Cuno: Wünscht Jemand in dieser Bezie hung zu sprechen? Abg. Wieland: Ich hätte allerdings mich gegen den
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