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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1849/50,2
- Erscheinungsdatum
- 1850
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1849/50,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028245Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028245Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028245Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1849/50
- Titel
- 83. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850-06-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1849/50,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll48. Sitzung 999
- Protokoll49. Sitzung 1017
- Protokoll50. Sitzung 1031
- Protokoll51. Sitzung 1053
- Protokoll52. Sitzung 1077
- Protokoll53. Sitzung 1111
- Protokoll54. Sitzung 1145
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1209
- Protokoll57. Sitzung 1237
- Protokoll58. Sitzung 1263
- Protokoll59. Sitzung 1295
- Protokoll60. Sitzung 1307
- Protokoll61. Sitzung 1339
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1369
- Protokoll62. Sitzung 1371
- Protokoll63. Sitzung 1397
- Protokoll64. Sitzung 1427
- Protokoll65. Sitzung 1453
- Protokoll66. Sitzung 1465
- Protokoll67. Sitzung 1497
- SonstigesBeilage # 1543
- Protokoll68. Sitzung 1545
- SonstigesBeilage 1.-3. 1587
- Protokoll69. Sitzung 1597
- SonstigesBudget II, den Staatsaufwand betreffend. 1625
- Protokoll70. Sitzung 1627
- Protokoll71. Sitzung 1655
- Protokoll72. Sitzung 1669
- Protokoll73. Sitzung 1697
- Protokoll74. Sitzung 1717
- Protokoll75. Sitzung 1751
- Protokoll76. Sitzung 1779
- Protokoll77. Sitzung 1795
- Protokoll78. Sitzung 1805
- Protokoll79. Sitzung 1825
- Protokoll80. Sitzung 1851
- Protokoll81. Sitzung 1883
- Protokoll82. Sitzung 1911
- Protokoll83. Sitzung 1927
- BandBand 1849/50,2 -
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dec Meinung, daß hier ein doppelter Weg gefunden werden müsse, und zwar dergestalt, däß der Bevollmächtigte eines Kuxinhabers alternativ sich entweder durch eine gerichtlich recognoscirte Vollmacht oder durch die einfache Vollmacht mit dem Kuxscheine zu legitimiren habe. Denn bringt Je mand die gerichtlich recognoscirte Vollmacht bei, dann ist die Beibringung des Kuxscheines vollkommen überflüssig, indem der Vorstand der Gewerkschaft wissen muß, daß der Con- stituend mit einem Kuxtheile bestehen ist. Deshalb erlaube ich mir, einen Antrag einzubringen, den ich sofort auch schrift lich formuliren werde, nämlich: „der Bevollmächtigte aber dutch Production entweder einer einfachen Vollmacht, nebst Kurschein, oder einer gerichtlich anerkannten Vollmacht zu legitimiren." Hiermit legen Sie es dann in die Hände der Betreffenden, ob sie sich den Kostenaufwand verursachen, oder ob sie ihren Bevollmächtigten den Kuxschein anvertrauen wollen. Vicepräsident v. Held: Von Seiten des Abg. Koch ist -cr Antrag gestellt worden, statt der Worte: „durch Produc tion einer schriftlichen Vollmacht zu legitimiren" die Worte zu setzen: „durch Production entweder einer einfachen Voll macht, nebst Kuxschein, oder einer gerichtlich anerkannten Vollmacht zu legitimiren." Findet dieser Antrag Unter stützung? — Geschieht ausreichend. Abg. Heisterbergk: Außerordentliche Gewerkenver sammlungen werden nur bei sehr wichtigen Fragen zusam menberufen; entweder es sollen die Zubußen erhöht werden, oder auf der andern Seite, es beabsichtigen einige Gewerken darauf anzutragen, daß die Grube vielleicht ganz aufgegeben oder verkauft werden soll. In diesem Falle scheint es mir denn doch bedenklich, wenn blos die Vorzeigung des Kux scheins zur Abstimmung legitimirt; es kann da ein Besitzer dabei sein, der 15, 20 Kuxe hat, der wird dann Leute für sich anzuwerben suchen, die seine Meinung mit vertreten, und es wird dann bei -er Abstimmung die ganze Gewerkschaft viel- leicht tyrannisirt, wider, ihren Willen muß sie sich der Mehr- steitfügen, weil viele Sprecher gerade für das Princip sind, welches sie aufstellen wollen.' Ich halte dafür, daß eine ge richtlich anerkannte Legitimation nöthig ist und daß das bloßffl^orzeigey eines Kuxscheins, der.nur ein erborgter sein kann, um irgend eine Meinung geltend zu machen, nicht hin reichend sein möchte. Ahg. H ähnel: Ich habe denAiitrag, des Abg. Koch so Herstgnden, baß nicht dH bfoße Mxzeigung^ dAKpxscheiys llegitimirt, sondern es muß die einfache Vollmacht rnjt,de.m, Kurscheine producirt Herden. Dadurch dürfte das Bederften de^letzten Sprechers sich wohs erledigen. Jch^empfthH dfN, ,es^asir>elt°sich nicht blpss um Ne ^un^K^eügroHefl, die Nition ^eörgu^^ werdens in vk^HlH^H,wftd /stM,fuch i Am einey ^eahqndeln, -er zu machen U'um.Hk.BoHya.cht. zu recognosciren, und dann wird es auch oft vorkorymen, na mentlich wo Erben eine Vollmacht ausstellen wollen, daß sich die fünfzehn Neugtoschen sehr vervielfachen. Abg. Braun: Der Antrag des Abg. Koch scheint mir ebenfalls noch etwas bestimmter als der meinige zu sein, und ich erkläre mich mit demselben.zu vereinigen. Vicepräsident v. Held: Der Antrag des Abg. Braun ist Eigenthum der Kammer geworden, und ich habe daher zpf vörderst zu fragen, ob die Kammer genehmigt, daß der Abg. Braun'seinen Antrag wieder fallen läßt? — Gegen 2 Stim men Ja. Zlbg. Leonhardt: Ich glaube Ihnen ebenfalls mit gu tem Grunde den Antrag des Abg. Koch zur Annahme empfeh len zu können. Die von dem Abg. Heisterbergk gehegte Be- sorgniß dürfte sich nicht verwirklichen, denn es muß der Kux schein des Bevollmächtigten übereinstimmen mit dem Gegen buch, wie diejenigen Kuxscheine, die von den Gewerken selbst producirt werden. Es ist sehr zu wünschen, daß im Interesse des Bergbaues eine möglichst lebhafte Betheiligung an den Gewerkenvcrsammlungen stattsinde, und daß also Alles, was durch unnöthigcn Kostenaufwand eine solche Betheiligung erschwert, möglichst vermieden werde. Ich halte darum die Annahme dieses Antrags für eine wesentliche Verbesserung der Bestimmungen über die Gewerkenversammlungen. Abg. Rosenhauer: Ich erkläre mich einfach für den Koch'schen Antrag. Die Gründe für denselben sind hinrei chend entwickelt worden. Vicepräsident v. Held: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so schließe ich die Debatte. Will der Herr Be richterstatter noch etwas erwähnen? (Wird verneint.) Bei §. 113 werde ich die Frage zuvörderst auf den Koch'schen Antrag stellen, nach diesem 'auf den Antrag des Ausschusses und dann auf das Gesetz. Der Koch'sche Antrag geht dahin, daß in §. 113 auf der letzten und vorletzten Zeile statt der Worte: Bevollmächtigte aber durch Production einer schriftlichenVollmacht zu legitimiren,"die Worte gesetzt werden: „Bevollmächtigte aber durchs Production entweder einer einfachen Vollmacht nebst Kuxschcin, oder einer gerichtlich anerkann- tenVollmacht zu legitimiren." Geben Sie dem Koch- schen Antrag Ihre Zustimmung? — Gegen 3 Stimmen Ja. Vicepräsident v, Held: Dadurch erledigt-sich der An trag,des Ausschusses, und wir kommen zur Abstimmung über Z. 113,i jedoch mit, der Modifikation, wie sie in diesem Koch festen Antrag enthalten ist- Es würde nun der tz. 113 folgen der Gestalt lanten: ZurEheilnahme anteiner Gewer- kenversammlung sind nur Mitglieder, der Ge-.
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