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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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anspruchen, das Interesse der Diener ost noch mehr mit dem des Dienstes zu verbinden sein möchte, als zeither. — Die Deputation muß anerkennen, daß es leichter ist, einen derartigen allgemeinen Wunsch auszusprechen, als posstiv zu zeigen, wo und wie derselbe auszuführen und und wie die Schwierigkeiten zu überwinden sind, welche sich aus ganz verschiedener Richtung dabei entgegenstellen. Die unverkennbare Schwierigkeit der Sache aber kann nicht von einer sorgsamen Erörterung abhalten, und diese scheint der Deputation unabweisbar. Es ist nicht der .Ort, hier tiefer und specieller auf diese hochwichtige Frage einzu gehen, sonst würde die Deputation wohl Manches darüber zu sagen haben — zunächst scheint es ihr genügend, die Angelegenheit angeregt und ihre Ansicht dahin ausgespro chen zu haben, daß es einerseits wohl noch manche Auf gabe giebt, welche die Staatsregierung gegenwärtig in ihren Kreis gezogen hat, die unbedenklich aber dem Selfgovern ment überlassen werden kann, und dann, daß es für das Letztere nicht an dem zureichenden Personal fehlen wird, wenn es in sorgsam erwogener Weise herbeigezogen, der Geist dafür geweckt und theilweise herangebildet wird. Die Nothwendigkeit aber einer bessern ökonomischen Stellung der Beamten, ohne doch die öffentlichen Lasten übermäßig zu vermehren, wird von selbst die hier angeregte Frage der Verminderung der Staatsverwaltungsaufgabe und der Zahl der Beamten immer mehr in den Vorder grund drängen und es kann die Deputation nur wünschen, daß die hohe Staatsregierung recht bald ernstlich sich da mit beschäftigen möge. Lheilt hierüber die geehrte Kammer die Ansichten der Deputation, so möchte es rathsam sein zu beschließen, und es beantragt die Deputation in der ständischen Schrift zum Budget auf die Finanzperiode 1858/60 im Vereine mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen: zu erörtern, ob nicht die Mittel zu einer Verbesserung der ökonomischen Lage der im Staatsdienst angestellten Be amten, Officianten und Diener da, wo eine solche Ver besserung als nothwendig anzuerkennen ist, durch Verein fachung der Verwaltung, Weckung und Kräftigung des Selfgovernments, Verminderung der Zahl der Staats diener und geeignete Verbindung des Privatintereffes der letztem mit dem des Dienstes, ganz oder theilweise zu gewinnen sein möchten, und hierüber der nächsten Stände versammlung Mittheilung zu machen., Wollte man aber diejenigen Angestellten, welche eine kleine Verbesserung ihrer Lage schon gegenwärtig dringend brauchen und sehnsüchtig erwarten, auf das Ergebniß dieser Erörterungen vertrösten, so würde man allerdings den um Brod Bittenden einen Stein reichen, und die Deputation kann nach allem Vorhergehenden die Nothwendigkeit und Räthlichkeit schon gegenwärtig, da wo es am dringendsten geboten ist, wenigstens Etwas zu thun, nicht in Abrede stellen. Die hohe Staatsregierung sagt in dieser Beziehung in den Erläuterungen zum Budget unter v. Seite 169, daß es wohl nicht zu verkennen gewesen, daß unter dem Drucke der hohem Preise fast aller Lebensbedürfnisse alle Beamten und Angestellten ohne Ausnahme verhältnißmäßig leiden, die Regierung doch im Hinblick auf die übrigen Ansprüche an die Staatskasse zur Zeit noch habe Anstand nehmen müssen, Gehaltsaufbesserungen für sämmtliche Be amten rc. in Antrag zu bringen; sie habe gleichzeitig auch die Erleichterung der Steuerpflichtigen im Auge behalten und gesucht, beide einander widerstrebende Aufgaben, einer den Umständen gemäßen, nach beiden Richtungen hin mög lichst befriedigenden Lösung zuzuführen. Die deshalb veranstalteten umfänglichen Erörterungen und Erwägungen hätten dann zu nachstehenden Ergebnissen geführt: 1) Die Erhöhungen der Gehalte, Remunerationen und Löhne der im Staatsdienst Angestellten sind zur Zeit auf die unabweislichen oder doch dringendsten beschränkt und daher die niedern Bezüge bis mit 500 Khaler jährlich zunächst in's Auge gefaßt worden; ausnahms weise hat jedoch auch die Mitberücksichtigung prägnan ter Fälle aus höhern Besoldungsklassen stattgefunden. 2) Die Erhöhungen sind nicht durchgängig nach oinem gleichhohen Procentsatze, vielmehr nach den in den concreten Fällen vorliegenden besonder» Umständen bemessen worden. 3) Von der Mitberücksichtigung sind auch innerhalb der unter 1. bezeichneten Gehaltsgrenze, nach Befinden ausgeschlossen worden: s) diejenigen Fälle, wo der Angestellte neben seinem eigentlichen Diensteinkommcn noch verschiedene Nebenbezüge genießt, die mit jenem zusammenge nommen, ein der dienstlichen Stellung angemessenes Einkommen gewähren; b) Angestellte, welche in unentgeltlich oder billig an gerechneter Wohnung, Heizung, Beleuchtung rc. besondere Wortheile vor andern Angestellten der selben Kategorie voraushaben, namentlich durch das eingetretene Steigen der Miethzinsen nicht betroffen worden sind; v) jüngere Beamte rc. auf Anfangsposten, mit Aus sicht auf nicht allzuferne Ausrückung in höhere auskömmliche Bezüge; 6) Angestellte, deren gegenwärtige Bezüge den dafür gewährten Dienstleistungen auch bei den jetzigen höhern Preisen eines namhaften Theiles unent behrlicher Lebensbedürfnisse noch immer ange messen erscheinen, oder deren Dienstgenuß bereits den neuern Zeitverhältnissen entsprechend in genü gender Weise aufgebessert worden ist. 4) Bei Bemessung der Erhöhungen sind hauptsächlich die Anforderungen des Dienstes an den Angestellten und der hieraus dem Letztern in der gesellschaftlichen Stel lung erwachsende Aufwand in's Auge gefaßt worden, und es ist daher z. B. denjenigen Stellen, welche eine höhere Vorbildung in Anspruch nehmen und gleich wohl nicht als blose Durchgangsposten anzusehen sind, eine größere Berücksichtigung zugewendet worden, als denjenigen, zu deren Ausfüllung gewöhnliche Vorkennt nisse und Fertigkeiten hinreichen. 5) Nach Maßgabe der Umstände ist ein angemessener Un terschied festgehalten worden zwischen den Bezügen gleichartiger Dienststellen, je nachdem dieselben bei einer Ober-, Mittel- oder Unterbehörde und infolge dessen zugleich an Orten vorkommen, wo der Aufent halt ein mehr oder minder kostspieliger ist. 6) Bei Erhöhung der Remunerationen oder Löhne der bei Berwaltungsbranchen oder bei im Betriebe des Staats befindlichen Unternehmungen angestellten Be
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