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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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schaftliche Element unsers Bergbaues dadurch aus seiner richtigen Stellung verdrängt worden ist, weil man den Bergbau nicht wie jedes andere Gewerbe unter Oberaufsicht des Ministeriums desJnnern gestellt hat, undweilman daher so gern geneigt ist, den Bergbau, auch soweit er reines Privatgeschäft ist, nur als eine direkte nutzbare Quelle für den Staatsfl'scus zu betrachten. Nehmen Sie jeden andern Gewerbszweig im Lande, Landwirthschaft, Forstbau, Fa briken, was Sie wollen, keiner wird vom Staate mit so ungünstigem Luge angesehen, daß man ihm nach seinem Roheinkommen so hohe Abzüge abverlangt, als eben der Bergbau, der allein in Benutzung des Stöllns den 40. Theil seines ganzen Noheinkommens betragen soll. Ich will es unterlassen, hier weiter darauf einzugehen, allein ich glaube, es würde sowohl für die hohe Staats regierung als auch für Die unter uns, die mit dem Berg wesen genauer bekannt sind, wohl eine Frage sein, die einer reiflichen Betrachtung unterworfen werden dürfte, ob es nicht gerathen sei, in Betracht des Charakters eines freien volkswirthschaftlichen Gewerbes, was der Bergbau nach meiner Auffassung ist, ihn wie alle andern Gewerbe unter Aufsicht des Ministeriums des Innern zu stellen, um ihn von da aus eben so einfach sich selbst entwickeln zu lassen, wie andere Gewerbe, ohne ihn so zahlreichen, zum Kheil 800 bis 900 Jahre bestehenden falschen undirrthümlichenAuf fassungen Preis zu geben, wie es z. B. geschieht, wenn man fortwährend den unklaren Begriff von Bergregalen aus den Bergbau anwendet. Der Bergbau ist wirklich weiter nichts, wie ein ganz gewöhnliches anderes Gewerbe, über welches der Staat nur infolge seiner Oberhoheit eine Art Concessionsrecht auszuüben hat, ob er Den oder Jenen, welcher sich dem Bergbau unterziehen will, dazu die Con- cession ertheile, keineswegs giebt es ein besonderes Berg recht, was das Bergregal begründet. So weit meine Ansicht über den Bergbau und ich habe wenigstens geglaubt, den ungünstigen Auslassungen meines Freundes in der Depu tation, der sich über die Rentabilität desselben ausgesprochen, einigermaaßen entgegentreten zu müssen. Wenn es nun noch an mir ist, die Gründe anzugeben, weshalb ich doch noch gegen die Erhöhung des Postulats in der Deputation gestimmt habe, so sind es hauptsächlich zwei Gründe, nämlich die Rücksicht auf das Budget, welche der Herr Staats minister selbst im Eingänge der Debatte erwähnte, dann aber auch noch der Zweifel oder gewissermaßen nach den Aeußerungen des Herrn Commiffars die Gewißheit, daß die Privatgruben, welche bei Benutzung des Stöllns betheiligt sein werden, mit ihren Anlagen nicht bis zu der Zeit fertig sein werden, bis zu welcher der Stölln fertig sein würde, wenn das Postulat dafür erhöht würde. Es ist wohl na türlich , daß die Privatgruben vom Anfänge darauf einge richtet worden sind, mit ihren Verbindungswegen erst dann fertig zu werden, wenn der Hauptstolln fertig ist. Wenn wir nun plötzlich die Vollendung des Stöllns um 4 bis 5 Jahre zeitigen, so liegt wohl klar auf der Hand, daß sehr wenige von den betheiligten Privatgrubenbesitzern im Stande sind, sich so schnell anzuschließen, und es würde dann aller dings der Fall eintrcten, daß der Stölln 4 bis 5 Jahre ohne alle Benutzung stände oder wenigstens nur äußerst gering benutzt würde. Daraus würden nun allerdings die Nachtheile entstehen, die man gefürchtet hat. Das sind die Gründe, weswegen ich gegen die Erhöhung des Po stulats gestimmt habe. Königlicher Commissar Freiesleben: Dem letzten ge ehrten Sprecher habe ich meinen Dank auszusprechen für das Wohlwollen, welches er in Bezug auf Stellung und Behandlung des Privatbergbaues überhaupt ausgesprochen hat. Ich erlaube mir mit wenigen Worten dem hinzuzu fügen, daß die Anschauung, die er vom Privatbergbau hat, indem er denselben als ein Gewerbe, welches gerade so wie andere volkswirthschaftlich wichtige Gewerbe zu behandeln sei, betrachtet, auch von der Regierung getheilt wird, und bei der Bearbeitung des Entwurfs unsers neuen Bergge setzes zu Grunde gelegt worden ist. Es ist diese Ansicht bei dieser Gelegenheit insbesondere auch dadurch bethätigt worden, daß die finanziellen Anforderungen des Staates an den Privatbergbau gegen die frühere Höhe sehr wesentlich und zu vielfacher Zufriedenheit der Interessenten abgemin dert wurden, so daß Das, was dcrPrivatbergbau dem Staate jetzt noch in finanzieller Beziehung zu leisten hat, nicht viel weiter ist, als ein Äquivalent für die Ausgaben, die der Staat andererseits für den Bergbau zu tragen hat. Der geehrte Sprecher erwähnte noch die Höhe der Leistungen, die die Privatgruben als Vergütung für den herbeigetrie benen fiskalischen Stölln zu zahlen haben. Das sind jedoch Leistungen, die ein jeder Inhaber eines Stöllns für die Kosten des Aufwands der Herstellung desselben zu fordcw hat, mag es nun ein Privatmann oder der Staat sein. Das Gesetz normirt die für den Aufwand, der auf Herstellung eines solchen Stöllns verwendet worden ist, zu gewahrenden Leistungen, insoweit im vorliegenden Falle der Staat der gleichen Stollnleistungen erhält, erhält er sic nicht als Staat, sondern als Inhaber des Stöllns. — Ich muß mir aber nun noch erlauben, über Das, was zwei der geehrten Vor redner, zum Thril in größerer Ausführlichkeit, über den Stölln gesagt haben, noch einige Worte zu äußern. Der Abg. Oehmichen-Choren beleuchtete den Stölln sowohl in Bezug auf die Art und Weise, wie er angelegt und betrie ben worden ist, als in Bezug auf die Resultate, dis von demselben erwartet werden. In ersterer Beziehung sind mir namentlich noch drei einzelne Momente seiner Rede gegenwärtig geblieben. Er sagte zunächst, es sei nicht zn rechtfertigen, daß der Stölln an vielen Punkten zugleich in Angriff genommen worden sei und nur dadurch sei man 82*
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