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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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worden ist. Sollte ich r'n beiderlei Beziehung noch anders belehrt werden, so werde ich mit der Deputation stimmen. Abg. Georgi: Bei Uebergang von Staatsactiven dieser Art von einem Ministerium auf das andere ist im Interesse der formellen Behandlung und der ständischen Zustimmung immer ein dem Werth des Activums ungefähr entsprechender Betrag ausgeworfen worden. Es ist im Grunde sehr gleichgiltig, ob dieser Werth etwas hoher oder niedriger ist; das Geld wird nicht ausgezahlt; es ist eine Rechnungspost und hier auf dem außerordentlichen Bud get postulirt. Die Mittel für das außerordentliche Budget kommen aus den Verwaltungsüberschüffen. Die Einnahme für dieses Haus kommt zur Zoll- und Steuerdirection und von da wieder in die Staatskasse, wird also zu künftigen Verwaltungsüberschüffen wieder beitragen. Das ist der Gang der Angelegenheit und ich glaube, ein anderer würde das Rechnungswerk einerseits stören und wohl andererseits den ständischen Bewilligungsrechten nicht förderlich sein. Präsident vr. Haase: Es hat sich nur noch ein Sprecher angemeldet. Der Abg. Eisenstuck. Abg. Eisenstuck: Ich habe nur um ein paar Worte gebeten, um sie vor dem Schlußworte des Referenten an- zubringen. Ich habe in der Rede des geehrten Abg. Oehmichen von Beleidigungen, wegen deren er depre- ciren zu müssen geglaubt hat, gegen mich keine erblickt, ich habe also die Deprecation meinerseits gar nicht anzunehmen. Es hat übrigens ein andres Mitglied der Deputation Ahn ungen gehabt, daß die Position in der Kammer nicht an genommen werden würde. (Heiterkeit in der Kammer.) Sollte irgend wer dies mit dem heule — erst — Aus legen der Situativnszeichnung in Verbindung bringen wollen, so muß ich nur bemerken, daß sie nicht ohne Er- laubniß geschehen ist, und eine Absichtlichkeit dabei meiner seits keineswegs zu Grunde liegt. Präsident vr. Haase: Ich werde wohl annehmen dürfen, daß die Kammer die Debatte über die vorliegende Position für geschloffen erachtet und werde dem Herrn Referenten das Schlußwort geben. Referent Abg. Haberkorn: Wenn man die De batte mit Aufmerksamkeit verfolgte, so schien es im An fänge, als sei nichts gewisser, als daß die Deputation mit ihrem Vorschläge unterliegen müsse. Im weitern Verlauf der Debatte schien sich schon eine Schwankung der An sichten kund zu geben, ich aber lebe am Schluß der Ver handlung von diesem Orte aus der festesten Zuversicht, die Kammer werde doch die Position, so wie die Deputation es vorgeschlagen hat, annehmen- Es ist schon im Bericht ausführlich auseinander gesetzt worden, um was es sich eigentlich hier handelt. EL haben auch verschiedene Depu- tations- und andere Mitglieder der Kammer herausgeho ben, daß es sich nicht um den Erkauf oder die Erwerbung oder den Neubau eines dem Krkegsministerium zuzuweisen den Häuschens handelt, sondern blos um die, wie es der Abg. v. Criegern ausdrückte, Umschreibung eines dem Staäte bereits zugehörenden Eigenthums von einem Mi nisterium auf das andere. Es ist daher zwischen diesen Arten der Erwerbung ein ganz gewaltiger Unterschied. Wir würden in der Deputation, hatte das Kriegsministerium in Chemnitz ein solches Häuschen neu bauen oder von einem Privatmann abkaufen wollen, gewiß zu einem ganz andern Vorschläge gelangt und zwar so lange gekommen sein, als uns nicht evident nachgewiesen worden wäre, daß das Bau- oder Kaufcapital in der rentabelsten Weise verwen det werden solle, allein ein solcher Fall liegt gar nicht vor, der Staat befindet sich bereits im Eigenthume und es fragt sich nur, ob er sich desselben entäußern oder fernerhin zu seinen Zwecken benutzen soll. Der Staat hat bis jetzt die ses Eigenthum nothwendigerweise benutzen müssen, diese Nothwendigkeit der Benutzung dauert fort und es kann daher zur Aufgabe des Eigenthums nicht geratsten werden. Der Staat hat zwar keine reichlichen Zinsen aus diesem Häuschen bezogen, aber doch leidliche und zwar durch Ver- miethung an drei Chargen. Nun haben wir von allen Seiten, mit Ausnahme der Abgeordneten aus Chemnitz, vernommen, daß in Chemnitz Logismangel existirt, ist aber solcher Mangel vorhanden, so wird doch der Staat das fragliche Häuschen, welches, wenn auch nur für drei Char gen, diesem Mangel abhilft, nicht aus seinem Besitz lassen, sondern es behalten. Ich habe in dieser Beziehung nicht gehört, daß die Stadt Chemnitz oder deren Abgeordnete sich bereit erklärt hätten, gegen Ueberlassung dieses Häuschens an die Stadt, dem Kriegsministerium drei Chargenlogis in der Nähe der Caserne um das gewöhnliche Quarticrgeld verschaffen und überlassen oder ein anderes Haus ankaufen zu wollen. (Heiterkeit in der Kammer.) Und doch wäre das der allein richtige Weg und die Art und Weise, auf welche die Stadt Chemnitz vielleicht eher dieses Häuschen erwerben könnte, allein so mir nichts dir nichts dasselbe nur haben und den Staat der Verlegenheit aussetzen zu wollen, für seine Zwecke und seine Chargen höheres Quartiergeld ausgeben oder diesen Leuten größere Opfer aus ihrer Tasche ansinnen zu wollen, dies scheint mir vom Stand punkt als Kammermitglied aus nicht gerechtfertigt. Ich vertheidige auch von hier aus den Satz, daß, wenn der Staat zu seinen Zwecken Etwas braucht, oder Etwas bereits besitzt, was er billig nutzt, darauf vor Allem Rücksicht zu nehmen ist und die Privatinteressen zurückstehen müßten. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob denn die Depu tation von der beabsichtigten Erwerbung des fraglichen Häuschens Seiten der Stadt Chemnitz officiell oder in welcher Weise benachrichtigt worden sei? Ich beantworte
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