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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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den, welche bei dem Betriebe der Halsbrückner Hütten künftig entstehen können, eine Entschädigung nicht gewährt werden könne, beizutreten. Es will mir auch scheinen, es würde in der Zukunft unmöglich sein, bei den Schaden, welche in der Weise entstehen, wie es in den letzten 10 Jah ren geschehen ist, zu entscheiden, von welchem Hüttenwerke aus sie entstehen. Ein großer Ehest der bedrängten Flu ren liegt zwischen beiden Hüttenwerken; es müßte also um hier zu entscheiden, die Windrichtung und der athmosphä- rische Einfluß so erwogen werden, wie dies von Seiten einer Taxationscommission niemals erwartet werden kann. Bei südöstlichen Winden ist anzunehmen, daß von den Muldner Hütten der ganze Rauch das Thal abwärts ge trieben werden kann und in diesem Falle werden selbst in den von den Muldner Hütten sehr entfernten Fluren Hüttenschäden entstehen. Ich bin überzeugt, daß die Staatsregierung, wenn künftig nachgewiesen wird, daß bei Halsbrücke noch auffallende Schäden entstehen, die das Maß überschreiten, was vor Einführung des neuen Betrie bes vorhanden war, die Entschädigung nicht darum wird Wegfällen lassen, weil sie nicht hätten entstehen können, weil, seit der dortige Betrieb ein verminderter ist, und in sofern glaube ich, daß der Antragsteller mit der Deputation übereinstimmen kann und auf den Wegfall der Worte: „als entweder erledigt oder" nicht länger bestehen wird. Indessen kann es für die Deputation von keiner Wichtig keit sein, wenn diese Worte wegfallen; denn es würde dann der erste Ehest der Anträge den Petenten als zur Beant wortung ungeeignet erscheinen. Viel wichtiger ist freilich der Antrag, den der Abg. Oehmichen als Zusatzantrag zu dem Anträge der Deputation wegen der Hilbersdorfer Peti tion stellt. Es will mir scheinen, daß der erste Ehest die ses Antrages, welcher dahin lautet: „Die hohe Staatsregierung wolle Erörterungen dar über einleiten, ob und mit welchen Mitteln der angeregte Uebelstand gründlich zu beseitigen ist", an und für sich ein für den Antrag ganz überflüssiger Zusatz ist. Ob und mit welchen Mitteln den Hüttenschä den vorgebeugt, dieselben beseitigt werden könnten, ist nach der Erklärung der hohen Staatsregierung seit sechs Jahren Gegenstand der Erwägung. Die Deputation hat in ihrem Berichte die Mittel niedergelegt, die bis jetzt in Anwend ung gebracht wurden, sowie diejenigen, die als projectirte dastehen, um den Zweck, den der Antragsteller im Auge hat, zu erreichen; die Regierung noch einmal aufzufordern, Erörterungen über das Ob und Wie anzustellen, scheint mir ganz überflüssig, weil sie erklärt hat, daß sie diesem Gegenstände ihre volle Aufmerksamkeit schenken und Alles thun werde, was thunlich ist, um auf die rechte Weise der Sache beizukommen. Es will mir scheinen, daß der zweite Ehest des Antrages die Hauptsache ist und der erste weg fallen könne. Die Hauptpunkte des Antrages sind die beiden Forderungen, daß die Schmelzanstalten an einem Orte vereinigt, und die um sie Herumliegenden Grundstücke angekauft werden sollen. Schon darin, daß der Antrag steller die Art und Weise, wie den Hüttenschäden künftig Abhilfe geschehen könne, im Anträge selbst erwähnt, scheint mir der Erörterung darüber, ob und wie es geschehen könnte, vorzugreifen, denn er giebt der Regierung schon die Mittel und Wege an, auf denen sie vorwärts gehen soll. Der Antrag ist ein neben den Antrag der Deputation ge stellter und die Deputation könnte einverstanden sein, wenn die hohe Kammer beschließen sollte, diesem Anträge ihre Unterstützung zu gewähren. Ich spreche daher nicht als Deputationsmktglied, sondern nur als Kammermitglied, wenn ich sage, daß ich meinerseits diesem Anträge in keiner Weise beistimmen kann- Die Verlegung beider Schmelz anstalten an einen Ort ist an sich im höchsten Grade wün schenswert und ich bin fest überzeugt, daß nach den Vor gängen des vorigen Jahres, wo schon ein großer Theil des Betriebes von Halsbrücke auf die Muldner Schmelzhütten verwiesen worden ist, die hohe Staatsregierung selbst auf diesem Wege vorwärts gehen wird; aber zu verlangen, daß dies in kürzester Zeit geschehe, heißt zugleich bedeutende Ausgaben verlangen, die die Mittel der Schmelzhütten auf mehrere Jahre in Anspruch nehmen würden. Es ist näm lich aus dem letzten Rechenschaftsbericht zu ersehen, daß beide fiscalische Schmelzhütten bei einem Bruttoerträge von ansehnlich 1 Million doch nur einen Nettoertrag von etwas über 40,000 Ehaler erzielten. Es werden gewiß viele Mitglieder dieser Kammer, die Halsbrücke und den räumlichen Umfang der dortigen Schmelzhütten kennen. Wollte man verlangen, daß in der nächsten Zeit diese Be triebsgebäude dort abgebrochen, und nach den Muldenhür- ten verlegt werden, so wäre das eine Zumuthung an die Schmclzhütten, die offenbar auf lange Jahre allen Gewinn von denselben für sich in Anspruch nehmen würde. Ich halte zwar selbst eine Vereinigung der Hütten für zweck mäßig, nur würde ich wünschen, daß der Antrag nicht darauf gestellt würde, daß diese Vereinigung beider Schmelz anstalten in der nächsten Zeit zu Stande komme. Dagegen bin ich entschieden gegen den Antrag, die um die Schmelz hütten liegenden Grundstücke, soweit sie beschädigt werden, staatSwcgen anzukaufen, und ich werde mir erlauben auf die Schwierigkeit hinzuweisen, die der Vorschlag nothwen- dig erzeugen müßte. Ich frage zuvörderst, in welchem Umfange soll der Ankauf geschehen? Soweit jedenfalls, als bis jetzt die Klagen über Hüttcnschaden eingegängek sind. Jedenfalls müßte also der Ankauf so weit Mm, als jetzt die Grundstücksbesitzer behaupten, im Betriebe der Landwirthschaft durch den Hüttenrauch so wesentlich beein trächtigt zu sein, daß ihr Betrieb dem Untergange nahe sei. Da muß ich mir aber erlauben anzuführen, daß die fünf Hilbersdorfer Petenten allein einen Grundstücksbesitz haben, der Seiten des Fiscus um 200,000 Ehaler noch billig erkauft werden würde, und daß diese fünf Petenten ein sehr
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