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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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geringer Theil derjenigen Grundstücksbesitzer sind, welche auf Ankauf Anspruch machen würden, und die hohe Kam mer wird ermessen, welche bedeutende Summe aufgebracht werden müßte, um dem Anträge zu entsprechen. Eine zweite Schwierigkeit würde die sein, den Werth dieser Grundstücke zu bestimmen. Nach dem gegenwärtigen Werthe die Taxe zu bestimmen, wie die hohe Staatsregierung wünschen würde, darauf würden natürlicherweise die Grund stücksbesitzer nie eingehen wollen, sie werden — und ich billige dieses Verlangen — wohl wünschen, daß ihnen für den Ankauf ihrer Grundstücke ein Preis gewährt werde, der ihnen zugleich Entschädigung für die Schäden gäbe, die sie in den letzten Jahren erlitten haben. Sie werden also, wenn sie ihrerseits den Preis bestimmen können, auf diese Schäden Rücksicht nehmen, also nicht den Werth allein verlangen, den diese Grundstücke landüblich haben, sondern noch etwas mehr verlangen, um dem erlittenen Schaden beizukommen. Daß die Staatsregierung als Ankäufer nicht darauf eingehen würde, ist natürlich, es würde daher sehr schwer eine Vermittlung entstehen. Es ist das eine Schwierigkeit, die sehr bedeutend dem Anträge auf Aus kauf entgegen tritt. Ich finde aber auch diesen Antrag, den auch die Deputation in Erwägung gezogen hat, für unzeitgemäß. Die hohe Staatsregierung hat, wie im Be richte dargelegt ist, sich ausgesprochen, welche Anstalten sie dahin trifft, die Hüttenschäden möglichst zu beseitigen, es ist auch von kompetenter Seite soeben bestätigt worden, daß der beabsichtigte Umbau der Schmelzanstalten dahin werde führen können, einen großen Theil der jetzigen Hüt tenschäden abzuwenden, und jedenfalls ist daher abzuwar ten, ob die Versuche der Regierung, auf eine weniger kost spielige Weise die jetzt leidende Landwirthschaft von diesen Schäden zu befreien, Erfolg haben werde. Sollte wider Erwarten auch durch diese Anstalten ein Erfolg nicht erzielt werden, sollten die Entschädigungen, wie die Beschädigten sie verlangen, nicht gewährt werden können, dann erst scheint der Antrag des Abg. Oehmichen am Platze, als letztes Auskunftsmittel würde ich ihn empfehlen. Aber um beurtheilen zu können, ob der Antrag zeitgemäß sek, wird man jedenfalls erst in einigen Jahren beurtheilen können, denn die Anstalten müssen erst gebaut und der Erfolg erst abgewartet werden. Und so glaube ich, daß die jetzige Ständeversammlung noch keineswegs in der Lage ist, zu so starken Mitteln zu greifen, als der Antrag ver langt, und ich würde daher, obgleich der Antrag dem der Deputation keineswegs entgegensteht, doch der hohen Kam mer anrathen, auf denselben nicht einzugehen. Königlicher Commissar Freiesleben: Der Anschau ung, die der Herr Referent in Bezug auf den zweiten An trag des Herrn Abg. Oehmichen aussprach, würde die Re gierung vollständig Leizutreten haben, so wenig sie sonst auch gegen diesen zweiten Antrag einzuwenden hat; eine Erörterung der angeregten Art würde nicht eber einen Zweck haben können, als bis die Frage über die technische Abhilfe der Schäden gründlich beantwortet ist. In Bezug auf den ersten Antrag des Abg. Oehmichen muß der Re gierung daran liegen, genau zu wissen, in welcher Richt ung und mit welcher Wirkung er gestellt ist. Es scheint darüber Verschiedenheit der Ansichten obzuwalten. Ich gestehe, ich habe ihn so verstanden: der geehrte Abgeordnete will aus dem Anträge der Deputation auf Seite ritt die Worte gestrichen haben: „als entweder erledigt, oder," wah rend die Deputation die Petitionen der unmittelbaren Um gebungen der Halsbrückner Hütten als erledigt ansieht und nicht zur Berücksichtigung empfehlen kann, eine Ansicht, die auf den Worten des Berichts Seite 105 beruht, wv es heißt: „die Regierung habe erklärt, daß in den Umgeb ungen der Halsbrückner Hütten eine Vergütung von jetzt an überhaupt nicht mehr zu geben sei, weil hier die Rauch entwicklung auf das frühere Maß zurückgeführt worden sei u. s. w." Hauptsächlich gegen diese letztere Voraus setzung habe ich geglaubt, sei der Antrag des Abg. Oehmi chen gerichtet, indem er sagte, es sei zwar behauptet wor den, der quantitative Umfang des Halsbrückner Hüttcnbc- triebes sei jetzt wieder so geringe, wie früher, wo die land wirthschaftliche Umgebung sich nicht beklagt habe, es sek aber nicht die quantitative Ausdehnung des Hüttenbetrie- bes, worauf es ankomme, sondern man müsse auch nach der Betriebsweise und nach der Beschaffenheit des Erzes fragen. In diesen beiden Beziehungen ist sowohl von dem geehrten Abg. Oehmichen, wie von dem geehrten Abg. v Welck behauptet worden, sei der frühere minder schädliche Zustand nicht wieder erreicht worden. Diese Voraussetz ung der beiden geehrten Sprecher kann ich nicht als richtig anerkennen, denn die Procedur, welche eigentlich und haupt sächlich den Schaden bringt, ist nicht die neuere Arbeit in den angefochtenen englischen Flammen- und Röstöfen, son dern es ist die Anwendung der uralten, schon vor 100 Jah ren in Anwendung gewesenen offenen Röststadeln. Diese sind es, die so schadenbringend sind, und in dieser Bezieh ung ist eine Aenderung nicht vorgekommen. Ebensowenig kann ich zugeben, daß in Bezug auf die Qualität des Er zes die Voraussetzung, die die Regierung auf Seite l 05 gegeben hat, ungegründet wäre, denn, ob auch zuzugcben ist, daß neuerdings eine Menge geringes Erz verarbeitet wird, so ist doch besonders darauf Gewicht zu legen, daß die Erze, die auf dem Amalgamirwerke früher verarbeitet worden, ntin aber auf die Muldner Hütte verwiesen sind, gerade vorzugsweise reich an Schwefel waren, so daß also in dieser Beziehung hinsichtlich der Qualität des Erzes für die Halsbrückner Gegend allerdings eine günstige Wendung eingetreten, ist. Auf diesen beiden Momenten beruht die eitirte Ansicht der Regierung. Sollte es sich als glaubhaft ergeben, daß die Halsbrückner Hütten immer noch so gro-
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