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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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nähren sollen; endlich der Gesammtheit, welche doch am! Zusätze zu den betreffenden Paragraphen Les Gesetzes die Ende durch ihre verfassungsmäßige Vertretung zu der ge- Möglichkeit hineingebracht hat, daß die bestehenden Ver- genwartig herrschenden Verwirrung beigetragen hat, wird auch angesonnen, daß eben die Gesammtheit ein verhältniß- mäßiges Opfer zum allgemeinen Besten bringe. Ich glaube also, nach allen Seiten hin rechtfertigt sich der Gesetzent wurf. Wenn auch noch so wohlmeinende Vorschläge, auf einem andern Wege das Ziel zu erreichen, auf frühern Land tagen zum Vorschein gekommen sind und auch jetzt wieder zum Vorschein kommen sollten, so zweiffe ich doch, daß sie einen so ungetheilten Beifall finden möchten, um auf diesem Wege zu einem erwünschten Ende zu kommen. Ich kann daher nur anrathen, den Vorschlägen, welche die Staatsre- gierung gemacht hat, wenigstens in der Hauptsache, nach allen Seiten hin Zustimmung zu ertheilen. Ich meines- Lheils kann nicht glauben, daß es besser wäre, eine, wenn auch von manchen Seiten für nicht genügend erachtete Ent schädigung von der Hand zu weisen und dagegen über das miläugbar begangene Unrecht so zu sagen Gras wachsen und die Sache in dem Zustande fortbestehen zu lassen, in welchem sie sich jetzt befindet, besonders wenn man erwägt, daß von der Seite her, welcher die Vertretung der Interes sen der frühern Jagdberechtigten vorzugsweise obliegt, selbst auf Ablösung des Jagdrechts angetragen worden ist. Ich lege das hauptsächlichste Gewicht darauf, daß man sich über zeuge, daß Z. 31 unsrer Verfaffungsurkunde wirklich Etwas zu bedeuten habe, und von diesem Standpunkte aus kann ich der geehrten Kammer nur dringend anrathen, diesem Gesetzentwürfe ihre Zustimmung zu ertheilen. Abg. Oehmichen auf Choren: Als hier in diesem Saale das letzte Mal die Jagdfrage verhandelt wurde, habe ich in meiner zweiten Rede ausdrücklich gesagt, daß ich, wenn es irgend möglich wäre, durch einen Vermittelungs vorschlag diesen Gegenstand aus der Kammer zu bringen, ich gewiß der Erste sein würde, der dazu die Hand böte. Meine Herren, ich bin heute in der angenehmen Lage, mein Wort halten zu können. Der uns vorliegende Gesetzent wurf ist von der Art, daß man ihn einen solchen nennen kann, der geeignet ist, diesen Gegenstand aus der Kammer verschwinden zu machen, d. h. einen Gegenstand, dessen öftere Verhandlung nicht von erfreulicher Erinnerung weder nach der einen, noch nach der andern Seite hin gewesen ist. Ich bin hauptsächlich mit dem uns vorliegenden Decrete und Gesetzentwurf einverstanden, weil die geehrte Deputa tion das Recht der Neuberechtigten im Berichte aner kannt hat und uns infolge dessen die Annahme des Ge setzes nur als ein Compromiß anempfiehlt. Ich stehe nun einmal auf dem Standpunkte, daß ich das Recht der Alt berechtigten nie anerkennen kann, will aber darüber heute kein Wort verlieren. Ich nehme weiter diesen Gesetzent wurf an, weil die sofortige Ablösung in demselben ausge sprochen und möglich ist, und weil die Deputation durch ihre Haltnisse so wenig als möglich eine Störung erfahren. Ich bin ferner damit einverstanden, weil, wie in den Motiven der Regierung auf Seite 62 ausdrücklich gesagt worden ist, der neue Gesetzentwurf mehrfache Berichtigungen und Er gänzungen enthalt, er mithin von der früher uns vorgeleg ten Regierungsvorlage verschieden ist. Die Ergänzungen und Berichtigungen, welche in dem uns vorliegenden Ge setzentwürfe enthalten sind, sind nun allerdings der Art daß ich, eingedenk meiner frühern Zusage, eingedenk der Aeußerungen, die ich machte, daß ich einem Vermittelungs vorschlage beistimmen würde, mich mit dem Gesetzentwürfe einverstanden erklären kann. Ich unterschreibe übrigens Das Wort für Wort, was der geehrte Abg. Rittner vorhin ausgesprochen hat. Ich würde nur in Wiederholungen verfallen, wenn ich Das, was ich mir vorgenommen hatte, zu sagen, aussprechen wollte. Ich bemerke aber ausdrück lich, daß der leitende Gedanke, der mich veranlaßt, heute für dieses Gesetz zu stimmen, in diesen Worten liegt. Ich habe aber auch noch andere Gründe, die mich bestimmen, für den Gesetzentwurf mich zu erklären, von denen einer der ist, daß derselbe in der Hauptsache dem Hertelschen Anträge gemäß ist, für welchen ich nicht allein mit Vergnügen mich verwendet, sondern auch dafür gestimmt habe. Es war zwar in diesem Anträge nicht gesagt, daß eine nachträgliche Ablösung stattsinden soll; es war nur darin von einer nachträglichen Entschädigung, welche eintreten sollte, die Rede. Ich kenne den Unterschied recht wohl, der zwischen Ablösung und Entschädigung besteht. Wir werden, wenn wir eine nachträgliche Ablösung bewilligen, weiter gehen müssen, als es der Hertelsche Antrag damals wollte, wir werden uns dazu entschließen müssen, §. 1 anzuneh men, denn nur erst dadurch kann eine Ablösung möglich werden. Nichtsdestoweniger aber stimme ich für das Ge setz; ich gehöre aber nicht zu Denen, die, um das Beste zu erlangen, das Gute von der Hand weisen. Ich erkenne in dem vorliegenden Gesetzentwurf einen annehmbaren Ver mittelungsvorschlag und aus diesem Grunde heiße ich ihn willkommen. Ich will nur hoffen und wünschen, daß man in der ersten Kammer von denselben Ansichten aus gehen möge, wenn dieser Gesetzentwurf dort zur Berathung kommt. Es wird allerdings davon abhängen, ob der Ge setzentwurf in der ersten Kammer keine wesentliche Abän derung erleidet, soll dieser unliebsame Gegenstand aus den Kammerverhandlungen verschwinden. Ich hatte mir vor genommen, einen ähnlichen Antrag, wie ihn das letzte Mal die erste Kammer gestellt hatte, zu stellen, der dahin gehen sollte, die Endabstimmung über das Gesetz auszusetzen. Allein in der neuen Landtagsordnung Z. 83 ist darüber weitere Bestimmung getroffen, und es ist deshalb ein sol cher Antrag nicht mehr nöthig, weil der §. 83 der neuen Landtagsordnung die Kammer wie jedes einzelne Mitglied
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