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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 31. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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eine Vermehrung der Advocaten an diesem Orte stattsinbe." Bei dieser Fassung ist sowohl an den Fall zu denken, wenn d nur ein Advocat am Orte ist, als auch an den Fall, wenn o sich mehrere daselbst befinden. Nach dem Abanderungsvor- d schlage müßte man annehmen, daß die Meinung der Vor- r läge nur dahin ginge, daß eine Vermehrung einzutreten hätte, r wenn schon mehrere Advocaten im Orte wohnen. Materiell r liegt gar keine Meinungsverschiedenheit vor; es betrifft die k .Differenz nur die Art der Wortfassung. t Präsident vr. Haase: Wünscht Jemand darüber zu sprechen? Da das nicht der Fall ist, werde ich das Schluß- i wort dem Herrn Referenten geben. Referent Abg. v. König: Ich bekenne, daß es mir I scheint, als ob zwischen der Fassung, welche der geehrte Herr i königliche Commissar vorgeschlagen hat, und der von der Deputation beantragten durchaus kein wesentlicher Unter schied stattsinbe. Ich habe den geehrten Herrn Commissar nur zu ersuchen, die Fassung nochmals zu wiederholen, weil ich mir dieselbe im Augenblicke noch nicht vollständig habe notiren können. Königlicher Commissar vr. Marschner: Es findet allerdings ein kleiner Unterschied statt. Nach dem Änder ungsvorschläge hat man nur an den Fall zu denken, wenn schon mehrere Advocaten an einem Orte sind; das schließt also aus, daß eine Vermehrung stattsinden soll, wenn einer dort wohnt. Ich kann also nicht der Meinung der geehrten Deputation sein, glaube aber, die Absicht derselben voll kommen zu treffen und halte es für zweckmäßiger zu sagen: „oder eine Vermehrung der Advocaten an diesem Orte stattfinde." Referent Abg. v. König: Nachdem ich nunmehr die Meinung des geehrten Herrn königlichen Commissars völlig gefaßt zu haben glaube, bin ich der Ansicht, daß der Vorwurf, den er der Deputation macht, nicht begründet sei, denn auf den Fall, daß noch gar kein Advocat an dem Orte sich be finde, beziehen sich die Worte: „daß ein Advocat daselbst seinen Wohnsitz habe." Sie setzen voraus, daß noch keiner dort ist, daß man für nöthig erachte, es komme einer hin. Die nächstfolgenden Worte aber, welche die Deputation vor schlägt: „oder^eine Vermehrung der an diesem Orte woh nenden Advocaten stattfindct," setzen voraus, daß bereits einer oder mehrere Advocaten sich dort befinden, denn die Mehrzahl schließt^die Einheit nicht aus. Es sind also, wenn ich nicht irre, alle mögliche vorkommende Fälle gedeckt durch die Fassung der Deputation, und ob man sagt: „eine Ver mehrung der am Orte wohnenden Advocaten" oder „der im Orte sich ^befindenden Advocaten" oder „des einen oder der mehrern Advocaten, welche bereits daselbst sind," das kommt, wie ich^unmaßgeblich glaube, auf ein und dasselbe hinaus. Ich kann kaum glauben, daß aus der Fassung Zer Deputation irgend ein Mißverständniß entstehen könnte. KöniglicherCommissarvr.Marschner: Ich werde doch den Antrag stellen müssen, daß über diesen Vorschlag abgestimmt werde. Materiell findet keine Verschiedenheit der Ansichten statt; ich habe aber bemerkt, daß der Ausdruck, wie er in dem Abänderungsvorschläge enthalten ist, DaS nicht genau trifft, was er treffen soll. Richtig ist erwähnt worden, daß die Vorlage zunächst den Fast bedacht, wenn kein Advocat am Orte ist. Nun ist ein anderer Fall der, wenn bereits ein Advocat oder wenn mehrere an dem Orte vorhanden sind. Der Abänderungsvorschlag trifft, genau genommen, nur den Fall, wenn schon mehrere Advocaten am Orte wohnen. Man könnte aber sagen, er trifft nicht den Fall, wenn ein Advocat am Orte wohnt. Darauf läßt sich nun allerdings erwidern: Der Plural umfaßt alle-- mal auch den Singular. Das will ich auch nicht bestrei ten, aber eine Mißdeutung ist möglich und wenn man einen noch genauern Ausdruck treffen kann, so ist es allemal gut und wünschenswerth, diesen noch genauern Ausdruck zu wählen. Der Vorschlag geht dahin, zu setzen: „oder eine Vermehrung der an diesem Orte wohnenden Advocaten stattfinde." Nun, die Vermehrung kann stattsinden, wenn ein Advocat da ist, sie kann aber auch stattsinden, wenn mehrere Advocaten da sind. Insofern ist die Fassung, die von Seiten der Regierung gewünscht wird, nicht ganz über einstimmend mit der von Seiten der geehrten Deputation gewünschten. Referent Abg. v. König: Nur noch ein Wort, um bemerklich zu machen, daß, wenn ein Mißverständniß bei der Fassung der Deputation möglich sein sollte, dieselbe Möglichkeit auch bei der Fassung, die neuerdings von dem Herrn königlichen Commissar vorgeschlagen wird, nicht völlig ausgeschlossen ist, denn, wenn er sagt: „Vermehrung der Advocaten an diesem Orte" so braucht er auch den Plural und verläßt sich auch darauf, daß in diesem Plurale, in „der Vermehrung der Advocaten" der Singular mit begriffen sei, der Fall, wenn nur einer am Orte vorhanden ist. Also die Sache ändert sich durchaus nicht, ist aber an und für sich so klar, daß sie wohl keiner Verdeutlichung bedarf. Königlicher Commissar vr. Marsch ner: Nur noch ein Wort, Herr Präsident.' Es ist gesagt: „Vermehrung der Advocaten," ohne den Beisatz: „wohnenden". Wenn also > nur ein Advocat da ist, so ist dieser Ausdruck richtig zu ge- brauchen und es findet, wenn noch ein Advocat hinzukommt, i eine Vermehrung der Advocaten statt. Insofern war also der Ausdruck, wie er von Seiten der Staatsregierung ge- , wählt worden ist, doch wohl treffender als Das, was von r der geehrten Deputation vorgeschlagen wird. r Präsident vr. Haase: Wir können nun zur Fragstel- z lung übergehen. Die Deputation hat empfohlen, §. W e anzunehmen, nur hat sie dabei die Modisicatwn vorgeschlas g gen, daß nach den Worten: „Stellt sich für einen Ort das . dringende Bedürfnis! heraus, daß ein Advocat daselbst sek-
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