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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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(Nr.. 121.) Allerhöchstes Decret vom 2. Januar d. I.- einen Gesetzentwurf über Nachträge zu dem Gesetze vom 1. Juli 1846, die Errichtung einer Pensionskasse für die Witwen und Waisen der Lehrer an evangelischen Schulen betreffend. . (Das Allerhöchste Decret wird verlesen.) Präsident vr. Haase: Als Nachtrag zu dem Gesetze Dom 1. Juni 1840 würde allerdings das Allerhöchste De- cret lediglich der ersten Deputation zu überweisen sein, al lein es herrscht darin vorzüglich der Finanzpunkt vor, und so schlagt das Directorium vor, dieses Allerhöchste Decret zwar -er ersten Deputation zu überweisen, zugleich jedoch mit dem Auftrage, soweit es den Finanzpunkt anlangt, daß diese Deputation mit der zweiten sich darüber vernehme. Sind Sie damit einverstanden. — Einstimmig I a. (Nr. 122.) Allerhöchstes Decret vom 4. Januar d. I., die Ausführung einer Eisenbahn von Lharand nach Frei berg und den fiskalischen Hüttenwerken betr. (Das Allerhöchste Decret wird verlesen.) (Der königliche Commissar v. Weissen bach tritt in den Saal.) Präsident vr. Haase: Will die Kammer das Aller höchste Decret der zweiten Deputation zur Berichterstattung überweisen? — Einstimmig Ja. (Nr. 123.) Desgl. von demselben Vage, einen in ge heimer Sitzung zu berathenden Gegenstand betr. Präsident vr. Haase: Dieser Gegenstand wird nach der heutigen öffentlichen Sitzung in geheimer Sitzung vorgetragen werden. Dies sind sammtliche Nummern, welche zur Zeit ein gegangen sind. Wir können nun zurLagesordnung übergehen und zwar zunächst auf den Bortrag des Berichts unsrer ersten Deputation über das Allerhöchste Decret vom 18. Novem ber 1857 die Lheilnahme der Städte Riesa und Callnberg an den städtischen Landtagswahlen betreffend. Abg. Rittner: Ich habe die Absicht, die Aufmerksam keit der geehrten Kammer auf eine Erscheinung im Geschäfts kreis unsers Kirchenregiments zu lenken, und wollte zu die sem Zwecke um das Wort gebeten haben. Es wird sich die geehrte Kammer erinnern, daß ich seit längerer Zeit die Verwaltung unsers Kirchenregiments mit großer Aufmerk samkeit verfolgt habe, und sie möge darin die Entschuldigung für mich finden, daß ich mir wieder erlaube, ihre Aufmer- samkeit auf einige Minuten in Anspruch zu nehmen. Es ist ziemlich allgemein bekannt, wie seit längerer Zeit in verschiedenen Gegenden unsers deutschen Vaterlands das Streben sich kundgegeben hat, die bestehenden allgemein ein geführten Gesangbücher durch eine sogenannte Sammlung von alten Kernliedern zu ersetzen. Ich erinnere an die Er» scheinungen, die ganz kürzlich im Königreich Hannover stattgefunden haben, um den Geist dieses Strebens zu kenn zeichnen. Auch Sachsen ist diesem Streben nicht ganz fremd geblieben; aber als ich vor drei Jahren, nachdem die Abgeordneten des Königreichs Sachsen auf dem Kirchen tage zu Eisenach an der Berathung über die Einführung einer solchen Sammlung Lheil genommen hatten, den Herrn Cuttusminister gelegentlich fragte, ob es auch die Absicht unsrer Kirchenverwaltung sei, eine ähnliche Sammlung an die Stelle des Dresdner Gesangbuchs zu setzen, beruhigte mich Seine Excellenz mit der Verneinung dieser Frage. Gegenwärtig liegt nun dennoch ein neues Gesangbuch, in Dresden gedruckt, vor mir. Ich wollte mir erlauben, die ses Gesangbuch auf den Lisch des Hauses niederzulegen, damit es zur Kenntniß der geehrten Kammermitglieder kommt. Dieses christliche Gesangbuch, in Dresden gedruckt, enthält etwas mehr als 900 solcher alter Kernlieder, auch neue liturgische Gesänge und Gebete. Es leuchtet ein, daß durch den Gebrauch dieses christlichen Gesangbuchs wesent lich Aenderungen in unsrer Liturgie eingeführt werden und es ist gewiß von großer Wichtigkeit zu erfahren, wie die oberste Behörde unsers Kirchenregiments sich bei Einführung dieses Gesangbuchs gestellt hat, und ob allen Vorschriften unsers Kirchenrechts vor Einführung desselben genügt worden ist. Ich wollte mir daher erlauben, gestützt auf diese Lhatsache, folgende Anfrage an das hohe Cultusmim- sterium zu richten: Dem in Sachsen bestehenden protestantischen Kirchen recht gemäß ist bei Abfassung und Einführung eines neuen Gesangbuchs, als einem sehr wichtigen Lheil der Liturgie, dasselbe dem Landesconsistorium zur Prüfung und Geneh migung vorzulegen, gleichzeitig ist aber auch keine Kirchen gemeinde zu zwingen, ein neues Gesangbuch, wider ihren Willen, bei sich einzuführen, auch ist der Kirchenpatron vor der Einführung darüber zu hören. In der neuern Zeit ist in der Kirche der Diakonissen anstalt in Antonstadt-Dresden em neues Gesangbuch in Gebrauch genommen worden; gutem Vernehmen nach hat der Vorstand des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts an dem Gottesdienst zu Einweihung dieser Kirche Lheil genommen, und darf wohl vorausgesetzt wer den, daß demselben dieses Gesangbuch nicht fremd ist. So viel man weiß, besteht für diese Kirche keine abge sonderte Kirchengemeinde in der Residenzstadt Dresden, und um so wichtiger erscheint in diesem Fall die Prüfung und Genehmigung dieses Gesangbuchs durch das Landescon sistorium, bevor dasselbe in Gebrauch genommen wird. Der Unterzeichnete erlaubt sich, unter Bezugnahme auf diese thatsachlichen Verhältnisse, an den Herrn Mi nister des Cultus und öffentlichen Unterrichts folgende An fragen zu richten: (Königlicher Commissar Opelt tritt ein.) Präsident vr. Haase Ich erlaube mir den geehrten Abgeordneten auf §. 58 der Landtagsordnung aufmerksam zu machen. Es ist darin bestimmt, daß Interpellationen, welche an die Staatsregierung gerichtet werden, zunächst bei dem Präsidenten schriftlich eingereicht werden müssen, dieser dieselben sodann der Staatsregierung sofort mitzutheilen 14*
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