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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028251Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028251Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028251Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 61
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 99
- Protokoll9. Sitzung 131
- Protokoll10. Sitzung 163
- Protokoll11. Sitzung 189
- Protokoll12. Sitzung 219
- Protokoll13. Sitzung 249
- Protokoll14. Sitzung 275
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 343
- Protokoll17. Sitzung 359
- Protokoll18. Sitzung 381
- Protokoll19. Sitzung 405
- Protokoll20. Sitzung 431
- Protokoll21. Sitzung 455
- SonstigesBeilage zu Nr. 21 und 22 der Landtagsmittheilungen der zweiten ... 473
- Protokoll22. Sitzung 493
- Protokoll23. Sitzung 529
- Protokoll24. Sitzung 561
- Protokoll25. Sitzung 587
- Protokoll26. Sitzung 613
- SonstigesSchlachtsteuer. 640
- Protokoll27. Sitzung 643
- Protokoll28. Sitzung 679
- Protokoll29. Sitzung 697
- SonstigesEntwurf eines Gesetzes, das Jagdrecht auf fremdem Grund und ... 725
- Protokoll30. Sitzung 741
- Protokoll31. Sitzung 769
- Protokoll32. Sitzung 795
- Protokoll33. Sitzung 823
- Protokoll34. Sitzung 851
- Protokoll35. Sitzung 879
- Protokoll36. Sitzung 907
- BandBand 1857/58,1 -
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hat, und daß erst 3 Aage nach dieser Mittheilung gestattet! ist, die Interpellation selbst in der Kammer vorzubringen. Ich ersuche den Herrn Referenten den Bericht vorzutragen. Bürgermeister Koch Ich entnehme erst jetzt aus der Rede des geehrten Abgeord neten, daß derselbe eine Interpellation vorzubringen beab sichtigt. Ich würbe also den Herrn Abgeordneten ersuchen, der Landtagsordnung gemäß, die Interpellation mir schrift lich zu übergeben, worauf von mir die vorgeschriebene Mit theilung an die hohe Staatsregierung gemacht werden wird, -alsdann aber nach 3 Lagen die Interpellation in der Kammer vorzubringen. Will jedoch die Kammer von die ser Vorschrift abschen und die Genehmigung dazu geben, ,daß diese Interpellation jetzt vorgebracht werde, so habe ich Nichts dagegen, so bald die hohe Staatsregierung und die Kammer hierzu ihre Bewilligung dazu aussprechen. .Abg. Rittner: Es ist meine Absicht, die Interpellation schriftlich bei dem Herrn Präsidenten einzureichen, und ich bitte blos um Erlaubniß, das Uebrige noch vorlesen zu dür fen, da es sich gegenwärtig nur noch um einige Zeilen handelt. Die Druckschrift würde sonst ganz des Zusam menhangs entbehren. Präsident vr. Haase: Ich frage die Kammer: Will dieselbe, die Zustimmung der hohen Staatsregierung vor ausgesetzt, im gegenwärtigen Falle von dem §. 58 der Land tagsordnung abgehen und die Interpellation sich sofort .vortragen lassen? —- Einstimmig. Ja. Ich habe nun die hohe Staatsregierung zu fragen, ob sie damit einverstanden sei? Staatsminister Behr: Wenn die Kammer einver standen ist, hat auch die Regierung Nichts dagegen. Präsident vr. Haase: Ich ersuche den geehrten Ab geordneten seine Rede fortzusetzen. Abg. Rittner: Die Fragen lauten: Für welche Kirchengemeinde,ist das vorliegende neue Gesangbuch unter dem Aitel „Christliches Gesangbuch oder Sammlung meist alter Kernlieder" in Gebrauch gekommen? Hat die Gemeinde sich freiwillig zur Annahme und zum Gebrauch dieses Gesangbuchs erklärt? , Hat der Collator dieser Pfarrstelle — der Stadtrath zu Dresden — seine, Einwilligung gegeben zu Einführung dieses Gesangbuchs in einem Aheil der Stadt Dresden? und hat dieses Gesangbuch vor der Einführung dem Lan- desconsistorium zur Prüfung .vorgelegen, und ist von dieser Behörde die Genehmigung zur Einführung ertyeilt worden? Präsident vr. Haase: Ich werde die Interpellation der hohen Staatsregierung ungesäumt mittheilen. Wir können nun zum ersten Gegenstände der Tagesordnung übergehen, zum Bericht unsrer ersten Deputation über das Allerhöchste Decret, die .A.Heilnah.me der Sfqdte Riesa und Callnherg an den städti schen Landtagswahlen betreffend. Referent Abg. Koch (verliest das königl. Decret und die Motiven; s. solches in Nr. 3 d. Mitth. d. I. K., S. 25fg.) Der Bericht lautet so: Bei Berathung des Berichts über die Petition der Stadt Riesa am vorigen Landtage wurde vielseitig in der Kammer der Wunsch dieser Stadt um nachträgliche Zu weisung zu einem städtischen Wahlbezirke als in den Ver hältnissen derselben wohl begründet anerkannt. Man sah jedoch von einem weiter gehenden Beschlüsse, als, die Peti tion an die hohe Staatsregierung zur Kenntnißnahme ab zugeben, deshalb ab, weil diese Verhältnisse in Verbindung mit den Grundlagen des dem Wahlgesetze vom 24. Septem ber 1831 beigefügten Städteverzeichnisses und etwaigen gleichen Ansprüchen anderer Orte des Landes noch nicht ausreichend klar erörtert Vorlagen, die in dieser Beziehung angeregten Bedenken auch von dem königl. Commissar ge- theilt wurden, nach den Erklärungen des Letztem aber eine weitere genaue Erörterung und Erwägung der Sache Sek ten der hohen Staatsregierung in sichere Aussicht gestellt war. (Bergl. Landt.-Mitth. v. I. 1854/55, II. Kammer, S. 1856 fg., I. Kammer, S. 1146 fg.) Die Ergebnisse dieser Erörterungen haben nun die Staatsregicrung inzwischen überzeugt, daß nicht nur der Stadt Riesa, sondern auch der Stadt Callnberg die Berech tigung zur Aheilnahme an den städtischen Landtagswahlen allerdings zuzugestehen sei, weil beide Orte, deren Gewerb- thätigkeit und Einwohnerzahl im Laufe der Zeit sich immer mehr vergrößert habe, in allen Beziehungen, insbesondere also auch hinsichtlich ihrer politischen'Rechte, als Städte von der Regierung anerkannt-Und anzuerkennen, übrigens aber die einzigen Orte des Landes seien/ bei denen dies der Fall sei und doch zur Zeit noch, eine Ausschließung von den städtischen Landtagswahlen stattsinde. Die unterzeichnete Deputation mußte bei Berathung des vorliegenden königl. Decrets auf diesen Umstand ent scheidendes Gewicht legen. Denn während sie einerseits in den Besteuerungsverhältnissen eines Orts einen sichern Maßstab für Entscheidung der Frage, ob derselbe einem ländlichen oder einem städtischen Wahlbezirke zuzuweisen sei, wenigstens gegenwärtig nicht mehr zu erkennen ver mochte, erachtete sie andererseits die Berichtigung des oben- erwähntxn Städteverzeichnisses auf Gründ von Verhält nissen, wie solche nach der nunmehrigen, auf neuere Anschauung gegründeten Erklärung der hohen Staatsre- gierüng selbst bezüglich der Städte Riesa und Callnberg statrsinden, als vollkommen gerechtfertigt. Sie konnte auch kein Bedenken darin finden, daß Seiten des letztem Orts ein ähnlicher Antrag wie von Riesa der Kammer nicht vor gelegen hat, da es sich hier um eine Frage des öffentlichen Wechts handelt, bei deren Beurtheilun^ Anträge der Be theiligten allein nicht maßgebend sein dürfen. Die Depu tation empfiehlt demnach, im Uebrigen auf die weitere Aus einandersetzung der einschlagenden Verhältnisse im Berichte der jenseitigen Kammer Bezug nehmend, der geehrten Kammer unter Beitritt zu dem dopt, gefaßten Beschlüsse: dem vorliegenden königl. Decrete ihre Zustimmung zu ertheilen.
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