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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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92 4. Sitzung. Montag, den 3. März 1919. (Abgeordneter Sinke.) Meine Damen und Herren! Ich möchte zu einigen anderen Dingen noch mit sprechen, die die Erwerbslosen unterstützung in der Hauptsache berühren. Auch hier haben wir ein Kapitel, das die Industriellen in weit gehendstem Maße angeht. Wir haben in Sachsen noch die Erscheinung, daß eine Erwerbslosenunterstützung und daneben eine Textilarbeitslosenunterstützung in einigen Bezirken besteht. Diese Textilarbeitslosenunterstützung wird heute noch von einer ganzen Anzahl Unternehmern zu ihrem eigenen Profite ausgenutzt. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ich möchte deshalb der Regierung anheimgeben, doch einmal zu untersuchen, ob es nicht zweckmäßig wäre, diese beiden Unterstützungen zu vereinigen. Es gibt einzelne Bezirke, in denen diese Textilarbeiterfürsorge noch auf rechterhalten wird. Da erhalten die Arbeiter, trotzdem sic die ganze Woche voll arbeiten müssen, wenn 70 Prozent ihres Verdienstes nicht die Unterstützungssätze erreichen, noch die Textilarbeitslosenunterstützung hinzu. Was ist das anderes als eine Prämie für die Unternehmer! Wenn sie recht niedrige Arbeitslöhne bezahlen, dann können sie auf Kosten des Reiches und des Staates mög lichst große Gewinne einheimsen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Dieser Zustand muß selbstverständlich abgeschafft werden. Gerade in der Lausitz sind eine ganze Anzahl Orte, wo solche erbärmliche Löhne für die Textilarbeiter noch gezahlt werden, die geradezu jeder Beschreibung spotten. Ich meine, diese Unternehmer sollten sich schämen, daß sie den Staat noch in Mitleidenschaft ziehen, daß sie sagen: wir können euch niedrige Arbeitslöhne bezahlen, das schadet nichts, ihr bekommt obendrein die Texiilarbeitslosen- unterstützung, infolgedessen habt ihr keinen Schaden. Hier vor allen Dingen muß die Regierung einsetzen, um jene Zustände zu beseitigen. Auf jeden Fall ist es nicht schmeichelhaft für die Textilunternehmer, daß sie Löhne bezahlen, bei denen der Arbeiter nebenbei noch die staat liche Unterstützung in Anspruch nehmen muß. Sie haben während des Krieges genug verdient und brauchten sich nicht auf Kosten des Staates weiter zu bereichern. Im weiteren möchte ich sagen, daß die jetzige Er- werbslosenunterstützung mit ihren Unterstützungssätzen eigentlich recht viel böses Blut unter der Arbeiterschaft gemacht hat. Es ist unserer Staatsregierung kein Vor wurf zu machen, weil dies ja von Reichs wegen an geordnet ist. Aber tatsächlich hat, das muß ich schon sagen, die Reduzierung der Unterstützungssätze sehr böses Blut unter der Arbeiterschaft verursacht. Z. B. wurden, bevor das Gesetz erschien, diese Unterstützungssätze nach (0> den Ortslöhnen festgesetzt. Am 15. Januar 1919 er schien dann eine Verordnung, nach welcher die Unter stützungssätze nicht mehr nach den Ortslöhnen, sondern nach den Wohnungsgeldzuschußklassen der Reichsbeamten festgelegt wurden. Diese Klassen standen aber weit unter den Sätzen der Ortslöhne in den ländlichen Bezirken. In der Amtshauptmannschaft Kamenz hatten z. B. die Ortslöhne 4M. 80 Pf. betragen. Nachdem aber dieses Ge setz vom 15. Januar 1919 herauskam, mußte ein Unter stützungssatz von 3 M. 50 Pf. bezahlt werden, also ein Unter schied von 1 M. 30 Pf. pro Tag. Nun sah aber das alte Gesetz vor, daß die Unterstützungssätze von 4 M. 80 Pf. mindestens gezahlt werden mußten, das gegenwärtige Gesetz besagt aber, daß die Unterstützungssätze von 3 M. 50 Pf. höchstens bezahlt werden dürfen. Nun können Sie sich denken, daß rückständige Gemeinden oder Gemeinden, die in finanzieller Beziehung sehr schlecht bestellt sind, sich damit tragen, diese Unterstützungssätze noch weitgehend zu unterbieten; denn sie können nicht gezwungen werden, den Preis von 3 M. 50 Pf. bezahlen zu müssen, sondern sie können unter diesen Satz gehen, und infolgedessen wird auch eine ganze Anzahl von Gemeinden unter diese Sätze gehen. Die Folge davon ist, daß die Arbeiterschaft in ihrer Gesamtheit darüber außerordentlich empört ist. Ich meine, hier müßte von seiten unserer Regierung beim (v) Reich darauf hingewirkt werden, daß diese Sätze in an derer Form festgelegt würden, damit mindestens diese Sätze unter allen Umständen bezahlt werden müßten; denn ich meine, 3 M. 50 Pf. ist doch wirklich heute ein Satz, der zum auskömmlichen Leben überhaupt noch nicht aus reicht. Infolgedessen muß also unter allen Umständen darauf hingewirkt werden, daß diese Sätze etwas erhöht werden. Es ist schon von anderen Rednern darauf hingewiesen worden, daß ein ganz gewaltiger Unterschied besteht; denn auch bei uns ist es so, daß, wenn in der Stadt Dresden 6 M. gezahlt werden und in der nächsten Umgebung nur 3 M. 50 Psg. gezahlt werden sollen, dies die Arbeiter schaft außerordentlich empören muß. Selbst zugegeben, daß die Wohnungspreise in der Stadt Dresden höher sind, so kann man doch einen so gewaltigen Unterschied zwischen Stadt und Land nicht machen, und das hätte sich auch die Reichsregierung sagen und hätte da einen anderen Ausgleich zwischen Stadt und Land treffen müssen. In dem Gesetz selbst ist für die Empfänger eine Karenzzeit festgesetzt, die höchstens 6 Tage dauern soll. Nun kommt es aber in der gegenwärtigen Zeit vor, daß in einzelnen Betrieben ausgesetzt wird, und zwar nicht
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