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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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(Ministerpräsident Nr. Gradnaner.) V) zu diesem Amte berufen. Das Ministerium hat sich konstituiert. Als stellvertretenden Ministerpräsidenten habe ich den Minister des Innern berufen. Es ist nun zunächst im Gesamtministerium das Ver hältnis zwischen Ministerpräsidenten bzw. Gesamt ministerium und den einzelnen Ministern zur näheren Klarstellung gebracht worden; und ich glaube, daß es die hohe Volkskammer interessieren kann, hierüber einige Mitteilungen zu bekommen. Nach Z 14 Absatz 1 der vorläufigen Verfassung ist der Ministerpräsident für die Politik des Gesamtministeriums, die einzelnen Minister für die Leitung ihres besonderen Geschäftszweiges der Volkskammer verantwortlich. Hier aus ergibt sich, daß die Selbständigkeit der einzelnen Minister in der Bearbeitung ihrer Ressortangelegenheiten in keiner Weise durch die Schaffung des Ministerpräsi denten eine Einschränkung erfahren hat. Andererseits aber muß der Ministerpräsident, um die auf ihm ruhende Verantwortlichkeit der Gesamtpolitik tragen und um die Einheitlichkeit der Politik sichern zu können, die Möglichkeit haben, mit den einzelnen Mini sterien in dauernder Verbindung zu stehen und sich bei ihnen über alle wichtigeren Vorkommnisse genügend zu unterrichten. Auch muß dem Ministerpräsidenten Vor behalten fein, an die einzelnen Minister heranzutreten M mit Anregungen, die durch allgemeine politische Er wägungen veranlaßt sind oder Angelegenheiten betreffen, die, wie z. B. die bevorstehende Beamten- und Ver waltungsreform, nicht ein einzelnes Ministerium, sondern die Gesamtpolitik und die gesamte Staatsentwicklung be rühren. Ferner ist der Ministerpräsident nach Z 13 des vor läufigen Grundgesetzes dazu berufen, den Staat nach außen zu vertreten. Es können daher verbindliche Er klärungen des Freistaates Sachsen gegenüber dem Reiche, den anderen deutschen Staaten und gegenüber dem Aus lande nur von dem Ministerpräsidenten ausgehen. Ebenso können auch die auswärtigen Vertretungen Sachsens sowie die Bevollmächtigten zum Staaten- ausschusse, später zum Reichsrat, nur vom Minister präsidenten Weisungen erhalten. Zur Bearbeitung der Ministerpräsidialgeschäfte wird mit Zustimmung des Gesamtministeriums eine Staats kanzlei eingerichtet. Auf diese Staatskanzlei gehen zu gleich die Geschäfte des Gesamtministeriums über. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten bleibt bis auf weiteres und jedenfalls so lange bestehen, bis die Einrichtung der Staatskanzlei endgültig durch den Staatshaushaltplan geregelt sein wird. Mit der Leitung der Staatskanzlei ist der Ministerialdirektor im Mini sterium des Innern Geheimer Rat vr. Schulze beauftragt (0) worden. Meine Damen und Herren! Nach diesen Darlegungen gehe ich dazu über, Ihnen die Richtlinien mitzuteilen, die die Regierung für ihre Politik aufgestellt hat. Die neugebildete Regierung hat für ihre Politik folgende Richtlinien aufgestellt: Die Geschichte des deutschen Volkes war erfüllt von dem Bestreben nach Einheit und Freiheit. Durch die Novemberrevolution 1918 ist der Widerstand der alten Gewalten beseitigt und die Bahn frei geworden für die volle Verwirklichung der Einheit und Freiheit des deutschen Volkes. Die Regierung des Freistaates Sachsen tritt ein für den Ausbau und die Stärkung des Reichs. Die Regierung vollzieht ihre Mitarbeit an der neuen Reichs verfassung in dem Bestreben, das Reich lebensfähig und in weitestem Ausmaße leistungsfähig zu gestalten. Je mehr aber die Reichsgewalt gegenüber den Einzelstaaten vermehrt wird, um so mehr ist es erforderlich, daß die Einzelstaaten in der Lage sind, bei den Reichsstellen selbst die besonderen Lebensbedürfnisse ihrer Bevölkerung zu vertreten und zu erfüllen. Auch muß den Einzel staaten zur wirkungsvollen Durchführung der ihnen durch die Reichsverfassung überlassenen Kulturaufgaben die Möglichkeit einer zureichenden Finanzwirtschaft gegeben werden. Die Regierung tritt ein für die Erhaltung und Fort führung der durch die Revolution herbeigeführten demo kratischen Errungenschaften. Die Kluft, die einst Staat und Volk trennte, ist überbrückt, der Obrigkeits staat ist beseitigt, des Volkes Wille ist oberstes Gesetz geworden. Es ist die Aufgabe der Demokratie, die Kräfte und Fähigkeiten aller gleichberechtigten Staats bürger voll zu entfalten und für den Dienst am Gemein wohl nutzbar zu machen. Als unvereinbar mit den obersten Grundsätzen der Demokratie erachtet die Regie rung jedwede Bestrebungen, die auf die gewaltsame Dik tatur einer Minderheit abzielen, von welcher Seite sie auch kommen mögen. (Sehr gut! Bravo!) Die Regierung will nicht allein die politische, sondern ebenso die wirtschaftliche Demokratie. Sie hält an der am 18. November 1918 „An das sächsische Volk" ergangenen Proklamation fest, in der es hieß: „Die Arbeiterklasse braucht nicht nur politische Rechte, sondern ebenso die Befreiung aus ökonomischer Bedrückung, die in vollem Umfange nur der Sozialismus bringen kann." Demgemäß ist die sozialistische Entwicklung derart zu
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