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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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4. Sitzung. Montag, den 3. März 1919. 68 Präsident: Das Wort zur Beantwortung der Inter- 4 pellatiou hat Herr Minister Heldt. Is Arbeitsminister Heldt: Meine Damen und Herren! Mit den Herren Interpellanten ist die Regierung I damit einverstanden, daß die Reichsverordnung vom 13. No- I vember 1918 und 15. Januar 1919 die Erwerbslosen- D fürsorge in nicht vollkommener Weise löst. Bei der Kritik I muß aber doch beachtet werden, daß die Reichsregierung I gezwungen war, äußerst schnell zu handeln. Sie hatte bei der Schaffung der Verordnungen für die Erwerbs- I losenfürsorge keine Vorläufer. Alle Demobilmachungs- I plane waren durch den Ausgang des Krieges und die I damit verbundene überstürzte Demobilmachung über den Haufen geworfen. Sie wollte und mußte aber vor beugend wirken und deshalb schnell eine Verordnung bringen, um zu verhindern, daß eine große Anzahl von Arbeitslosen dem Elend preisgegeben werde. Ich stehe persönlich immer noch auf dem Standpunkt, den ich seit 10 Jahren hier wiede, holt in der Kammer vertreten habe, daß eine endgültige Regelung der Erwerbslosen- I fürsorge nur durch eine obligatorische Reichsarbeitslosen versicherung geschaffen werden kann, (Sehr richtig!) die es allein ermöglicht, in einer gerechten Weise einen Ausgleich der Risiken herbeizuführen. Das Arbeits-D) D- ministerium wird deshalb auch in diesem Sinne bei der Reichsregierung wirken, denn es steht natürlich zu er warten, daß, sobald sich die Verhältnisse im Reiche etwas geklärt haben, die Frage der Arbeitslosenfürsorge wieder auf die Tagesordnung der Reichsberatungen kommen wird. Die Herren Interpellanten haben nun gefragt: was I hat die sächsische Regierung getan, um die Erwerbs losenfürsorge zu sichern und, soweit sie als bundesstaat liche Zentralinstanz dazu in der Lage ist, sie auszubauen? D Ich erwidere darauf folgendes: Die sächsische Regierung hat sofort nach dem Erscheinen der Reichsverordnung D eine Ausführungsverordnung erlassen, in der angeordnet wird, daß die Erwerbslosenfürsorgeausschüsse sofort ge- büdet werden. Ter Zweck dieser Anoidnung war, daß sofort die organisatorische Grundlage für die Erwerbs- losenfürsorge geschaffen werden sollte. Tie sächsische Regierung hat aber in ihrer Ausführungsverordnung I weiter angeordnet, daß eine sofortige Beschlußfassung I über die in K 9 der Reichsverordnung vorgeschriebene angemessene Erhöhung des Ortslohnes nach der Zahl der Familienmitglieder zu fassen ist. Die Reichs verordnung sieht bekanntlich den Ortslohn als Min destsatz vor. Die sächsische Regierung beabsichtigte weiter mit der Verordnung, von vornherein eine gewisse r (Abgeordneter Scherffig.) , beschäftigt mit Aufhacken von Mieten und hatte das Unglück, daß ihm das Werkzeug während der Nacht ge stohlen wurde. Dafür rechnete ihm die Ritterguts- Verwaltung 22 M. an. Der Wochenlohn betrug aber 19 M., der Mann sollte also noch 3 M. ersetzen; und hier handelt es sich um einen Familienvater, der aus dem Felde zurückgekehrt war; der Mann hat fünf Kinder. Das Rittergut Korbitz zahlte ebenfalls einem jungen, kräftigen Arbeiter einen Stundenlohn von 24 Pf.^ Der Ausschuß für Erwerbslosenfürsorge hat dann durch weitere Unterstützung die Summe zugezahlt, so daß wenigstens der Betrag der Erwerbslosenunterstützung herauskam; und das ereignete sich in einem Bezirke, dessen Landwirte im Jahre 1918 nicht weniger als 1200 000 M. Druschprämie erhielten. (Hört, hört!) Wo solche Gewinne gemacht werden, steht die Entlohnung, wie ich sie hier genannt habe, in krassem Widerspruch dazu. Auch Arbeiterinnen in der Industrie erhalten zum Teil 7 bis 10 M. Wochenlohn. Ter Ausgleich wird geschaffen durch Enverbstosenunterstützung. Es wird also hier ein Zuschuß gezahlt, damit die Leute wenigstens leben können, im anderen Falle müßten sie buchstäblich verhungern. Aber auf diese Weise zahlt das Reich, zahlen der Staat D) und die Gemeinde große Summen, die eigentlich der Unternehmer als Lohn zu zahlen hätte. Und wenn man einmal die Millionen zusammenrechnet, die für Erwerbs losenfürsorge gezahlt sind, dann müßten die Summen abgerechnet werden, die eigentlich Arbeitslöhne sind, die aber vom Unternehmer nicht gezahlt worden sind. Wir nähern uns immer mehr dem Zeitpunkt, wo die Notlage der Arbeiterschaft durch gewissenlose Unternehmer in rücksichtsloser Weise ausgenützt wird. (Sehr gut!) Der schrankenlosen Ausbeutung der Notlage des Volkes muß aber in der gegenwärtigen Zeit begegnet werden, und besonders möchten die Unternehmer in Industrie und in Landwinschaft in ihren Kreisen dafür sorgen, daß nicht durch allzu niedrige Löhne die Erbitterung der Arbeiterschaft noch weiter steigt. Das arbeitende Volk hat während der Kriegszeit große Opfer gebracht. Es hat viele Not und Elend auf sich genommen, und es muß auch gegenwärtig noch viel Elend und Not er tragen. Damit ist es aber genug; weilertreiben sollte man es nicht, denn weitere Opfer kann man der Arbeiter schaft doch wahrhaftig nicht zumuten. (Bravo!)
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