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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 12.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454417Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454417Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454417Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf S. 101/102
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zweite Zusammenkunft der Goldschmiede und Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 12.1905 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 81
- ArtikelZweite Zusammenkunft der Goldschmiede und Uhrmacher 83
- ArtikelDie Vagabunden (Schluß) 84
- ArtikelZur Geschichte der Uhrschlüssel 85
- ArtikelBericht über die Tätigkeit der Schüler in der Lehrwerkstatt für ... 88
- ArtikelZu dem Thema: "Es fehlt an brauchbaren Gehilfen." 89
- ArtikelEine vorzügliche Sicherung gegen Einbruchsdiebstahl 90
- ArtikelNeues von der Messe 91
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 92
- ArtikelPersonalien 92
- ArtikelVereinsnachrichten 92
- ArtikelVermischtes 93
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 95
- ArtikelFragekasten 95
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 96
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 96
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 369
- BandBand 12.1905 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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No. 6 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG 83 3weite 3ufammenhunft öer Golöfcbmieöe unö Uhrmacher. Am 6. März fand in Leipzig eine zweite Versammlung der Vorstände der Vereinigungen des Goldschmiede- und Uhrmacher gewerbes statt, die von folgenden Herren besucht war. Wilh. Fischer, Vorsitzender des Goldschmiedeverbandes; Robert Freygang, Fritz Cordes, Herrn. Horrmann vom Zentralverband der Uhrmacher; Alfred Hahn, Herrn. Hofmann, Herrn. Wildner von der Deutschen Uhrmachervereinigung; Wilh. Schultz vom deutschen Uhrmacherbund. Die Fachpresse war außer den Herren Schultz und Wildner durch die Herren Henze, Rosenkranz und Webel aus Leipzig ver treten, und schließlich wohnte auch Herr Dr. Biberfeld, Berlin, den Verhandlungen bei. Herr Fischer erstattete über die in der ersten Versammlung beschlossene gemeinsame Auszahlung der Hausierer-Anzeigeprämien Bericht und zwar erstreckte sich dieser über die Zeit vom 4. No vember 1904 bis 1. März 1905, in welcher insgesamt 285 Mk. ausgezahlt wurden. Da die gemeinsame Zahlstelle in erster Linie errichtet wurde um den doppelten Auszahlungen der Prämie ein Ziel zu setzen, so interessierte die Mitteilung, daß nicht allzuviele Anträge mehrfach gestellt sind. Genauere Angaben, die der Ver sammlung erwünscht gewesen wären, will Herr Fischer den Ver einigungen noch zugehen lassen. Vorläufig ohne Resultat blieb die Besprechung des zweiten Punktes der Tagesordnung Stellungnahme der Uhrmacher zur Besteckkonvention bzw. zu dem Verhalten der Goldschmiede, in Konkurrenz mit den Uhrmachern sich nicht an die Konvention gebunden zu betrachten. Nach einer Version, die dem Zentralverband aus einer kleinen mecklenburgischen Stadt zugegangen ist, soll der Goldschmiede verband seine Mitglieder in gedachter Weise instruiert haben. Herr Fischer bestritt dies und bestätigte, daß im Rheinland auch 16 Uhrmacher der Konvention angehören und seitens der Leitung des Goldschmiedeverbandes kein Wiederstand gegen die Ein beziehung der Uhrmacher; welche mit Bestecken handeln, bestehe. Der mecklenburgische Fall müßte demnach erst noch näher unter sucht werden. Im Anschluß an diese Erörterungen stellte Herr Dr. Biberfeld an die Versammlung das Ersuchen die Grenze festzustellen, welche den Uhrmacher von dem Juwelier Und Goldschmied scheidet. Er hatte dabei einen Fall im Auge wo von ihm ein Gutachten verlangt worden ist, welches er aber zu geben abgelehnt hat, da es nach seiner Meinung für den Verlangenden nicht günstig hätte ausfallen können. In Hannover hat nämlich ein Uhrmacher, welcher auch Goldwaren führt, bei der Miete seines Ladens, zu dessen besonderer Herstellung er einen Teil der Baukosten beisteuerte, vereinbart, daß der Wirt Konkurrenz in sein Haus nicht aufnehmen darf. Entgegen dieser Abmachung hat er aber den zweiten Laden an einen Juwelier vermietet und stellt sich dabei auf den Stand punkt, ein Juwelier ist für den Uhrmacher keine Konkurrenz! Herr Hahn war der Meinung, daß es nicht die Aufgabe der Versammlung sein könne, zwischen den Uhrmacher- und Gold schmiedegewerben Scheidewände aufzurichten, denn die Tatsache, daß beide mit den gleichen Waren handeln, sei nicht mehr aus der Welt zu schaffen und würde in Zukunft noch mehr zu Tage treten. Im übrigen habe ja die erste Versammlung schon den Grundsatz aufgestellt, daß die Vereinigungen auf ijire Mitglieder dahin einwirken sollen, daß sich nur derjenige als Goldschmied, bzw. Uhrmacher bezeichnen solle, der die Fähigkeit habe, den Beruf auszuüben. In Hannover läge aber der Fall wohl so, daß der Uhrmacher in dem Vertrag- unterlassen hat, eine spezielle Be zeichnung der Konkurrenz zu geben, und das mahne alle Kollegen dazu in den gleichen Fällen vorsichtiger zu sein. Herr Schultz war der gleichen Ansicht, ebenso Herr Wildner, der aber die Entscheidung, ob der Hannoversche Hauswirt ver tragsmäßig gehandelt habe als nicht so schwierig ansehen konnte, denn es sei doch klar, daß der Uhrmacher, welcher Goldwaren führt, einen Juwelier als Konkurrenten betrachten müsse. Herr Dr. Biberfeld antwortete, daß die Rechtslage nicht so einfach läge, wie es dem Laien gewöhnlich scheine und das wäre gut, denn davon lebten sie ja, die Herren Juristen. Diese Äuße rung erntete natürlich die gewollte Heiterkeit, man ließ aber, nach dem noch Herr Webel die Bildung eines Schiedsgerichtes für Streitig keiten zwischen Uhrmachern und Goldschmieden empfohlen hatte, das Thema fallen. Herr Fischer stellte darauf den Antrag an die Versammlung, daß an die Regierung eine Eingabe gerichtet werde in der die Forderung zu stellen sei, den § 67 der Gewerbeordnung mit dem § 56 in Einklang zu bringen, d. h. mit anderen Worten den Verkauf von Goldwaren auf Jahrmärkten zu verbieten. Der Antragsteller kam dabei auf den unseren Lesern in der Nr. 24 S. 370 bekannt gegebenen Detmolder Fall zu sprechen, wo die Polizei auf Veranlassung des Goldschmiedeverbandes fünf soge nannten Mailander Schmuckhändlern den Verkauf von Schmuck auf dem Jahrmärkte verboten hatte, diese Verfügung aber später zu rückziehen mußte, weil der § 67 das Feilhalten von Fabrikaten aller Art gestattet. Herr Wildner machte darauf aufmerksam, daß die Deutsche Uhrmacher-Vereinigung bereits am 11. April 1900 ein gleiches wie das beantragte Gesuch an den Herrn Reichskanzler und den Reichstag gerichtet hat, welches schon damals vom Zentral- verbande der Uhrmacher mit unterzeichnet worden ist (siehe Nummer 9 vom 1. Mai 1900 der Leipziger Uhrmacher-Zeitung). Die Petitionskommission des Reichstages hat das Gesuch seiner zeit abgelehnt mit der Begründung, daß die Gesetzgeber die Händler von Schmucksachen auf Märkten nicht mit den Hausierern auf eine Stufe stellen könnten, denh Erstere kämen doch regel mäßig an den Ort zurück, wären den Käufern also wieder erreich bar und meistens auch ihr fester Wohnsitz bekannt. Da dieser Bescheid die Beweggründe, welche die damaligen Gesuchsteller leiteten nicht erschüttert haben, inzwischen die Kon kurrenz der Mailander Händler den Kollegen auch noch empfind licher geworden ist, so hält es der Redner für gut, wenn die Petition erneuert wird und die Versammlung beschloß demgemäß. Die Ausarbeitung wurde den in Berlin ansässigen Vorständen Herren Fischer, Marfels, unter Zuziehung des juristischen Beirates Herrn Dr. Biberfeld, übertragen. Herr Freygang verlas darauf einen Antrag der Leipziger Innung an den Zentralverband, welcher die Gewährung von Prämien für die Ausfindigmachung von Einbrechern als Mittel zur intensiveren Verfolgung und evtl. Verhütung der Einbrüche empfiehlt. Hierzu sprachen die Herren Fischer, Hahn, Horrmann, Hof mann, Schultz, Dr. Biberfeld, Wildner und Freygang. Alle Redner waren der Überzeugung daß der Antrag wegen der zu hohen Kosten unausführbar ist und deshalb fallen gelassen werden müsse. Dabei trat aber zu Tage, daß als der beste Schutz gegen Einbruch das Kontrollieren der Lokale durch einen Wächter er kannt und erprobt sei und darum der Anschluß an die Wach- und Schließgesellschaften empfohlen werden müsse. Zum Schlüsse gab Herr Fischer noch einen Fall bekannt der ihm zur Begutachtung unterbreitet worden ist. Ein Juwelier hat zwei Brillantringe zu reinigen und weiter zu machen erhalten. Nach Fertigstellung packt er die Ringe in einen Briefumschlag und schickt sie durch seine Ausläuferin an den Kunden wo sie vom Dienstmädchen in Empfang genommen wurden. Letzteres hat dies eidlich bestätigt und will das Kouvert auf einen Tisch des Zimmers gelegt haben. Die Ringe sind aber abhanden ge kommen und der Kunde verlangt von dem Juwelier Schadenersatz, da er die Sendung mit einem so kostbaren Inhalt (900 M. Wert) nur an die Herrschaft selbst hätte abgeben und sich darüber eine Quittung ausstellen lassen müssen. Die Anwesenden gaben ihrer Meinung dahin Ausdruck, daß der Juwelier nicht haftbar sei, denn das Dienstmädchen sei eine zur Empfangnahme berechtigte Person, die in der häuslichen Ge meinschaft aufgenommen wäre und außerdem ist die Forderung einer Empfangsbestätigung hier nicht berechtigt. Herr Fischer will die Versammlung von dem Ausgang der Sache unterrichten und wir werden unsere Leser auf dem Laufenden erhalten. Nachdem Herr Freygang noch der Hoffnung Ausdruck ge geben, daß solche Versammlungen öfter stattfinden möchten, Herr Wildner dabei aber auch eine stärkere Teilnahme der Herren Juweliere als wünschenswert bezeichnete, wurde die Versammlung nach dreistündiger Beratung geschlossen.
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