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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 9.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454430Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454430Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454430Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 26 (28. Juni 1884)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ueber den Schutz der Erfindungen (Schluss)
- Autor
- Klostermann, R.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Stand der Uhrmacherei und des Goldschmiede-Gewerbes in fremden Ländern
- Untertitel
- Britisch-Indien
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zwei englische Erfinder von Ruf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Reichs-Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 9.1884 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1884) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1884) 9
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1884) 17
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1884) 25
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1884) 33
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1884) 41
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1884) 49
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1884) 57
- AusgabeNr. 9 (1. März 1884) 65
- AusgabeNr. 10 (8. März 1884) 73
- AusgabeNr. 11 (15. März 1884) 81
- AusgabeNr. 12 (22. März 1884) 89
- AusgabeNr. 13 (29. März 1884) 97
- AusgabeNr. 14 (5. April 1884) 105
- AusgabeNr. 15 (12. April 1884) 113
- AusgabeNr. 16 (19. April 1884) 121
- AusgabeNr. 17 (26. April 1884) 129
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1884) 137
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1884) 145
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1884) 153
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1884) 161
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1884) 169
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1884) 177
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1884) 185
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1884) 193
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1884) 201
- ArtikelEinladung zum Abonnement 201
- ArtikelMittlere Zeit und wahre Zeit 201
- ArtikelUeber den Schutz der Erfindungen (Schluss) 202
- ArtikelStand der Uhrmacherei und des Goldschmiede-Gewerbes in fremden ... 203
- ArtikelZwei englische Erfinder von Ruf 203
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 203
- ArtikelUnsere Werkzeuge 204
- ArtikelAus der Praxis 205
- ArtikelSprechsaal 205
- ArtikelVereinsnachrichten 206
- ArtikelVerschiedenes 206
- ArtikelAmtliche Bekanntmachungen 206
- ArtikelAnzeigen 207
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1884) 209
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1884) 217
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1884) 225
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1884) 233
- AusgabeNr. 31 (2. August 1884) 241
- AusgabeNr. 32 (9. August 1884) 249
- AusgabeNr. 33 (16. August 1884) 257
- AusgabeNr. 34 (23. August 1884) 265
- AusgabeNr. 35 (30. August 1884) 273
- AusgabeNr. 36 (6. September 1884) 281
- AusgabeNr. 37 (13. September 1884) 289
- AusgabeNr. 38 (20. September 1884) 297
- AusgabeNr. 39 (27. September 1884) 305
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1884) 313
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1884) 321
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1884) 329
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1884) 337
- AusgabeNr. 44 (1. November 1884) 345
- AusgabeNr. 45 (8. November 1884) 353
- AusgabeNr. 46 (15. November 1884) 361
- AusgabeNr. 47 (22. November 1884) 369
- AusgabeNr. 48 (29. November 1884) 377
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1884) 385
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1884) 393
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1884) 401
- BandBand 9.1884 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 203 — welchen der Patentschutz der Industrie zuführt, denn der Erfinder wird selbstverständlich auch darin keine Befriedigung finden, lediglich für die Patentgebühr oder für das Steuerinteresse des Reiches zu arbeiten. Wenn also die Industrie die ausserordentlich hohe Besteuerung des Patentschutzes erträgt, welche in keinem anderen Lande an die bei uns erhobenen Ab gaben heranreicht, so erhellt, dass das Objekt, für welches diese Steuer entrichtet wird, einen hohen Werth besitzen muss. Wäre es anders, so müsste der Verfall der ersten und vollends der zweiten Rate der Patent gebühr das Erlöschen fast sämtlicher ertheilten Patenten zur Folge gehabt haben, während thatsächlich fast die Hälfte der ertheilten und vom An melder eingelösten Patente das dritte Jahr überdauerte und nach sechs jähriger Patentdauer noch 18% in Kraft geblieben waren. In England dagegen, wo bisher nur zwei Mal, am Ende des dritten und des siebenten Jahres, eine Gebührenzahlung stattfand, erloschen bei der ersten Zahlung 70, bei der zweiten 19°% so dass nur 11% das siebente Jahr der Patentdauer überdauerten. In Frankreich erloschen von 48000 in einem Jahrzehnt ertheilten Patenten bis zum Ablauf des siebenten Jahres über 43000, so dass nur 4747 oder 9,9% das siebente Jahr über dauerten. Der Vergleich spricht also jedenfalls für die Lebensfähigkeit und den Werth der patentirten deutschen Erfindungen. Die Früchte, welche diese Erfindungen der deutschen Industrie ein getragen haben, waren sehr reiche. Es ist jedem aus eigener Anschauung bekannt, welche Regsamkeit sich seit dem Erlass des Patentgesetzes auf den verschiedensten Gebieten der Industrie entfaltet hat, welche Fortschritte in den verschiedensten Gewerben, und zwar gerade durch die patentirten Erfindungen gemacht sind. Gewiss sind diese Fortschritte nicht allein dem Patentschutze zuzuschreiben, ein grösser Theil der Erfolge gebührt dem gleichzeitig in’s Leben getretenen Musterschutz und dem nur um wenige Jahre älteren Schutz der Fabrikzeichen. Der Musterschutz fördert wie der Patentschutz die geistige Schöpfung auf gewerblichem Gebiete, und zwar auf denjenigen Gebieten, wo nicht bleibende Fortschritte in der Technik in Frage kommen, sondern die Befriedigung des von Jahr zu Jahr oder vielmehr täglich wechselnden Bedürfnisses des Geschmackes und des Formensinnes. Er fördert die Originalität und macht dadurch unsere Industrie konkurrenzfähig gegenüber Ländern, deren Muster wir bisher nur nachzuahmen pflegten. Der Schutz der Waarenzeichen endlich schliesst die unredliche Konkurrenz aus, durch welche die Leistungen eines Gewerbe treibenden und das darauf gegründete Vertrauen des Publikums ausge beutet werden, indem der Konkurrent durch Annahme der fremden Marke den Ruf, welchen der Inhaber derselben durch seine Leistungen erworben hat, für sich ausnutzt. So trifft der Markenschutz, trotz der wesentlich verschiedenen Grundlage, in seinem Zwecke noch mit dem Patent- und Musterschutze zusammen. Wie der Erfinder und der Urheber des Musters die Früchte seiner geistigen Schöpfung für sich geniessen will, so will der Fabrikant durch die Marke die Gesamtheit seiner gewerblichen Leistungen den Ruf seiner Waare und das Vertrauen zu seiner Person für sich aus nutzen. Patentschutz, Musterschutz, Markenschutz sind die festen Wehren, welche die bleibenden Schöpfungen des Gewerbfleisses gegen fremde Aus beutung schützen, ebenso wie die Waaren gegen Diebstahl durch Schloss und Riegel geschützt werden. In den Zeiten der deutschen Kleinstaaterei war ein wirksamer Schutz des gewerblichen Urheberrechtes nicht möglich, ohne eine gewaltsame Hemmung des Verkehrs, welchem nicht durch 30 verschiedene Landesgrenzeu Halt geboten werden durfte. Man musste ver zichten auf den Schutz der nationalen Arbeit, weil die Nation als Ganzes keine Existenz hatte. Erst das Reich hat uns die ersehnte Einheit und unserer Industrie den Schutz der geistigen Schöpfung gebracht. Möge es der deutschen Industrie vergönnt sein, die Früchte dieser Einrichtungen unter dem Schirme des mächtigen Reiches in Frieden und in wachsendem Gedeihen zu geniessen! Stand der Uhrmacherei und des Goldsclimiede- (icwerhes in fremden Ländern. Britisch-Indien. (Originalbericht des „Moniteur de la Bijouterie“.) Der Bedarf von Uhren und Goldschmiedewaaren ist hier ein sehr bedeutender, vorzüglich in gewöhnlicher Waare, welche zu sehr massigem Preise verkauft wird. Es gibt zahlreiche kleine Geschäfte, die von Eingeborenen geführt werden, welche ihre Waaren unter Vermittelung eines Agenten beziehen, der eine Provision von 2 1 /, Prozent erhält. Um hier Geschäfte machen zu können, muss man zum billigsten Preise liefern und sich mit einem kleinen Gewinne genügen; auf diese Art Hessen sich zunächst auch französische Artikel einführen, in welchen man später vielleicht gute Geschäfte machen könnte. England, Deutschland und die Schweiz bieten für Frank reich eine grosse Konkurrenz, warum thut dies letzteres nicht auch umgekehrt für die-übrigen Staaten? Weil die Franzosen glauben, dass ihre Erzeugnisse die besten seien, und dass sie auch niemand besser anfertigen könne. Aus diesem Grunde vernachlässigen sie besonderen Werth auf die Ausfuhr zu legen; andere Nationen ahmen diese Artikel nach und ziehen von der Nachlässigkeit der Franzosen Nutzen, indem erstere ihre Waaren in fremde Länder aus führen. Dies ist mit wenigen Worten der Fehler, unter welchem die französische Industrie leidet. Das einzige Mittel, welches geeignet erscheint den alten Ruf Frankreichs wieder herzustellen, ist die Anstellung von Agenten, die Aussendung von Reisenden, sowie die Unter stützung des Handels durch die Konsulate in fremden Ländern. Hier in Indien sieht man viele englische Geschäftsreisende, was zwar sehr kostspielig ist, aber doch seine Früchte trägt. Ein solcher sagte dem Berichterstatter, dass er schon seit einiger Zeit lieber Geschäfte mit den Kolonien mache, als mit dem eigentlichen England, da man im letzteren Falle einen Verlust von ungefähr 5 Prozent für Zahlungseinstellungen an nehmen müsse, während dies hier fast gar nicht nöthig sei. Hierauf folgt die Angabe einiger Häuser in Bombay, es sind: Ir eacher & Co., erstes Geschäft Bombay’s, unbeschränkter Kredit. Hamilton & Co., Bombay und Kalkutta, ausgezeichnetes Haus für Bijouteriewaaren, Uhren und Phantasieartikel. C. Mareks & Co., Bombay und Kalkutta. Favre, Leuba & Co. (Schweiz), Bombay und Kalkutta. E.-J. Brandon, kleines, erst seit zwei Jahren etablirtes Haus, welches gute Geschäfte macht. Zwei englische Erfinder von Ruf. Wie dankbar oft Erfindungen sind, beweist der jüngst zum Baron Englands erhobene Erfinder des nach ihm genannten Stahlherstellungs- verfahreDS, Sir Henry Bessemer, ein Autodidakt, der über 100 Patente, auf die verschiedensten Erfindungen genommen, von denen wol das vom Jahre 1857 datirende „Stahlerzeugungs-Patent“ ihn zum vielfachen Millionär gemacht hat. — In seine Fusstapfen tritt in neuerer Zeit und auf derselben Bahn ebenfalls ein Engländer, Mr. Sidney G. Thomas, mit seinem neuen Verfahren des Entphosphorisirens von Stahl, eine Erfindung, welche be sonders dem an billigen und phosphorhaltigen Eisenerzen reichen Deutsch land zu gute kommt. Die Besitzer von Eisen- und Stahlwerken haben ihm für die Benutzung seiner patentirten Erfindung eine der Leistungs fähigkeit der betreffenden Werke entsprechende Gebühr (die mit einzel nen Werken schon bis zu 180000 Mk. vereinbart worden ist) und eine Licenzgebühr von 2,50 Mk. pro 1000 Kilogramm Stahlblöcke zu bezahlen. Wenn aber diesem Erfinder die Millionen sicher sind, so wird er kaum die Ehre geniessen, in England zum Baron erhoben zu werden, weil gerade durch seine Erfindung Deutschland der englischen Eisen- und Stahl-Industrie eine grosse Konkurrenz zu machen im Stande ist. (S. G. \ .-Z.) Deutsche Reichs-Patente. Patent-Anmeldungen. Nr. 2711 (G.). Kl. 83. F. A. L. de Gruyter in Amsterdam; Ver treter: Hugo Knoblauch & Co. in Berlin SW., Königgrätzerstr. 41: „Schlagwerk ohne Windfang, ohne Anlaufrad und mit schwingendem Hammer“. Nr. 2014 (P.). Kl. 83. Heinrich Pippig in Mosbach (Baden): „Neuerung an Knopfaufzügen für Taschenuhren“. Nr. 581 (Z.). Kl. 83. Jos. Zimber in Furtwangen (Baden): „Neue rung an der Schaltung für elektrische Normaluhren“. Patent-Ertheilungeu. Nr. 28141. Kl. 51. Th. Me inhold in Klingenthal (Sachsen): „Neuerung an mechanischen Musikwerken“. Nr. 28173. Kl. 83. J. Schlenker in Schwenningen (Württemberg. Schwarzwald): „Schlagwerks-Vorrichtung für Uhren“.
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