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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 16.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454435Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454435Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454435Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original Heft 8 und Heft 16 doppelt; Heft 15 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1891)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- C. F. Rochlitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Abschrift der zu Anfang Dezember-laut Leipziger Beschluss-eingereichten Petition an den hohen Reichstag, Berlin W., Abzahlungsgeschäfte betr.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 16.1891 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1891) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1891) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1891) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1891) 49
- AusgabeNr. 5 (15. März 1891) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1891) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1891) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 8 (15. April 1891) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1891) 131
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1891) 147
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1891) 163
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1891) 179
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1891) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1891) 215
- AusgabeNr. 15 (1. August 1891) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 16 (15. August 1891) 255
- AusgabeNr. 17 (1. September 1891) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1891) 295
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1891) 317
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1891) 337
- AusgabeNr. 21 (1. November 1891) 357
- AusgabeNr. 22 (15. November 1891) 381
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1891) 403
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1891) 425
- ArtikelCentral-Verband 425
- ArtikelC. F. Rochlitz 426
- ArtikelAbschrift der zu Anfang Dezember-laut Leipziger ... 426
- ArtikelAbschrift der zu Anfang Dezember-laut Leipziger ... 427
- ArtikelDie moderne Goldschmiedekunst 427
- ArtikelUeber die Zeitrechnung in China 428
- ArtikelEin Kapitel über die Reibung 429
- ArtikelBeschreibung einer Sonnenuhr aus dem 16. Jahrhundert (Schluss ... 430
- ArtikelUeber grosse und kleine Unruhen 430
- ArtikelBriefwechsel 431
- ArtikelVereinsnachrichten 432
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 432
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 433
- ArtikelAnzeigen 433
- BandBand 16.1891 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 426 — Angesichts des nahen Festes der Freude können wir nicht unterlassen, unsern lieben Freunden und Kollegen den Wunsch auszusprechen, dass Ihnen recht frohe und gesunde Weihnachtsfeiertage beschieden sein mögen. Im Rückblick auf die Ergebnisse des zur Neige gehenden Jahres müssen wir aber mit Dank der treuen, unentwegten Mitarbeit aller Orten unsers deutschen Vater landes unsre Anerkennung zollen. Das Bewusstsein, in unsern Bestrebungen für Hebung unsers Berufs nur dem Gesammtwillen der * Kollegen Ausdruck gegeben zu haben, werden wir mit hinüber nehmen in das, so Gott will, gesegnete neue Jahr und somit auf Wiedersehen! Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. A. Engelbrecht, Vorsitzender. C. F. ßoclilitz. Es war am Nachmittag des letzten Freitag des November monats, da eine zahlreiche Vertretung des Vereins Berliner Uhrmacher einem ihrer alten Getreuen das letzte Geleit gaben. In der Halle des Louisenstädtischen Friedhofes hatte der dem Verstorbenen nahe gestandene Geistliche ergreifende und tröstende Worte gesprochen, unter den ernsten Klängen eines Männer- Chors war das Sterbliche der Mutter Erde anvertraut. Wir hatten einen der Unsern zur Ruhe gebettet; uns selber war sie noch nicht beschieden: vom Friedhofe ging es wieder an die Arbeit und einen Antheil daran soll das Gedächtniss des Ge schiedenen ausmachen. Neu - Hardenberg . bei Frankfurt a/O. war der Geburtsort unsers Rochlitz. Die kriegerische Zeit des Jahres 1813 liess ihn das Licht erblicken; einfach waren die Verhältnisse im elterlichen Hause und früh war er auf die eigne Kraft ange wiesen. Wir wissen erst aus der Zeit, da er das 30. Lebens jahr beinahe erreicht hatte, dass er in dem Geschäft des hoch begabten Uhrmachers Leonhard in Berlin thätig war. Von unten auf hat er sich hier heraufgearbeitet, so dass er bei dem Tode Leonhard’s im Jahre 1849 den Theil des Geschäftes, welcher die Fabrikation von Hof- und Thurmuhren ausmachte, übernahm und weiterführte. In rastloser Thätigkeit, anspruchs los für seine Person hat er in einer Reihe von Jahren seine Firma zu einer der bestgenannten auf ihrem Gebiete wachsen sehen. Wie er der verflossenen Uhrmacher-Innung bis zu ihrer Auflösung angehörte, war er dem im Jahre 1871 neu gebildeten Verein Berliner Uhrmacher ein ständig treues Mitglied und war auch ein Jahrzehnt hindurch im Vorstande thätig. Unsre Ver bandstage in Wiesbaden und Dresden sahen ihn am Vorstands tisch. Reden war seine Sache nicht, aber als Kassirer war er der rechte Mann und die Unterstützungskasse unsers Vereins lag ihm besonders am Herzen. In seinem Nachrufe nannte der Geistliche ihn „den Mann, an dessen Charakter kein Makel hafte“ und wohl uns, wenn Keinen der zur Trauer Versammelten das Gewissen gemahnt, ob von ihm dasselbe gesagt werden könne. In kinderloser Ehe hat unser Freund mit der ihn betrauern den Gattin 47 Jahre glücklich gelebt. Im Laufe des Sommers zeigten sich Krankheits-Symptome, welche ihn zum Oefteren zwangen, das Bett zu hüten. Sein Tod war dessenungeachtet ein so schnell nicht erwarteter. Bei voller Besinnung bis kurz vor seinem Ende ist er schmerzlos von uns geschieden. Möge hm die Erde leicht sein. A. E. Abschrift der zu Anfang Dezember — laut Leipziger Beschluss — eingereichten Petition an den hohen Reichstag, Berlin W. Abzahlungsgeschäfte betr. Bereits im Jahre 1888 hat sich der Central-Verband der Deutschen Uhrmacher durch den merklichen Rückgang des Uhr machergewerbes veranlasst gesehen, eine Petition zur Beschrän kung der Abzahlungsgeschäfte und des Hausirhandels an das hohe Haus zu richten. Da die eingegangenen Petitionen über diese Materie wegen Schluss der Session nicht mehr zur Berathung gelangten und eine demnächstige gesetzliche Regelung seitens der kaiserlichen Regierung in Aussicht erscheint, hat sich der obige Verband auf seinem im August d. J. in Leipzig stattgehabten Verbandstage ganz besonders die Frage der Abzahlungsgeschäfte nochmals zum Gegenstand eingehender Berathungen gemacht. Es trat hierbei wieder evident zu Tage, in welch empfind licher Weise unser Gewerbe, welches schon durch die stetig sich vermehrenden Kaufhäuser und Waarenbörsen, durch die immer mehr von den übrigen Volksschichten sich abgrenzenden Offizier- und Beamten-Konsumvereine eine grosse Beeinträchtigung er fährt, durch die Abzahlungsgeschäfte in Mitleidenschaft ge zogen ist. Der Central-Verband der Deutschen Uhrmacher ist der An sicht, dass das zur Eindämmung dieser Geschäfte dienen sollende Hausirgesetz unzulänglich sei und richtet deshalb an den hohen Reichstag nochmals das ergebene Ersuchen, dem zügellosen Un wesen dieser Geschäfte entweder in der Weise zu steuern, dass dieselben als Kaufgesc häfte behandelt werden, oder, wenn dieses nicht angängig-: 1. Die abgeschlossenen Kontrakte der Abzahlungsgeschäfte nur dann als zu Recht bestehend anzuerkennen sind, wenn es sich um Gegenstände handelt, welche zum Geschäftsbetrieb oder dem wirthschaftlichen Bedarf des Erwerbers der Sache dienen; 2. Uhren, Gold- und Silberwaaren als Luxusgegenstände zu betrachten und alle hierauf zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Verträge als vor Gericht ungültig zu erklären. Wenn schon eines Theils unserem Gewerbe durch ein dem entsprechendes Gesetz eine ganz wesentliche Hilfe zu Theil würde, so ist doch auch nicht zu verkennen, dass nach anderer Seite durch Aufnahme dieser §§ in das Gesetz, ohne dem Armen die Möglichkeit zur Beschaffung der für seine Existenz nöthigen Maschinen und anderer Gegenstände zu benehmen, einer der ge fährlichsten Richtungen, der Abzahlungsgeschäfte, wirkungsvoll entgegengetreten wäre. Denn gerade der Erwerb dieser Gegenstände ist erfahrungs- gemäss in den allerseltensten Fällen in Uebereinstimmung mit ! der wirthschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung des Käufers zu bringen und hat schon in unzähligen Fällen bei der Eigenart der Leihkontrakte den Käufer mit dem Strafgesetz in Konflikt gebracht, denn was liegt für den Käufer in Zeiten der Noth näher, als sich gerade dieser Gegenstände, die er doch am ehesten entbehren kann, zu entäussern. Wir vermeiden es, auf die gelegentlich unseres Verbands tages über diese Angelegenheit zu Tage getretenen Klagen näher einzugehen und erlauben uns nur noch zu bemerken, dass inhalt lich einer uns durch Zufall in die Hände gelangten Liste des Abzahlungsgeschäftes von K ölt sch in Berlin, dieser in 4 Jahren 16878 Stück Uhren allein an Beamte des Deutschen Reiches verkaufte. Wenn in Erwägung gezogen wird, dass dies der Umsatz einer einzigen Firma (und in diesem Fall nur in Beamtenkreisen) ist, so dürfte der schädliche Einfluss dieser Geschäfte auf unser Gewerbe genügend dokumentirt sein. Die Unterzeichneten beehren sich, im Auftrag des Central- Verbandes der Deutschen Uhrmacher dem hohen Haus Vorstehendes zu übersenden und verharren mit der Bitte um geneigte Be rücksichtigung. Eines hohen Reichstages gehorsamste (Folgen Unterschriften).
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