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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aufruf!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tagesfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelCentral-Verband 21
- ArtikelAufruf! 21
- ArtikelTagesfragen 21
- ArtikelVollkaufmann und Minderkaufmann (II) (Schluss aus Nr. 2) 22
- ArtikelDas Uhrenmuseum zu Schramberg 23
- BeilageXVI. siècle -
- ArtikelDas Uhrenmuseum zu Schramberg 25
- ArtikelStromschlussvorrichtung an elektrisch betriebenen Uhren 26
- ArtikelRepetitionsschlagwerk von Robert Türck in Zürich 27
- ArtikelBriefwechsel 27
- ArtikelVereinsnachrichten 28
- ArtikelVerschiedenes 29
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 29
- ArtikelAnzeigen 30
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Nr. 3. HaUe, den 1. Februar 1899. 24. Jahrgang. Alle Verbandsangelegenheiten betreffende Mitteilungen sind an den Yorsitzenden des Central-Verbandes, Kollegen Chr. Lauxmann in Stuttgart, Canzleistrasse 14, zu richten. Alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- und Inseratensendangen, ferner Abonnementsbestellungen sind stets zu adressieren an die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“, Wilhelm Knapp in Halle a. S. Inhalt: Central-Verband. — Aufruf! — Tagesfragen. — Vollkaufmann und Minderkaufmann (II). — Das Uhrenmuseum zu Sehramberg. — Stromschluss- vorriehtung an elektrisch betriebenen Uhren. — Eepetitionssehlagwerk von Robert Türck in Zürich. — Briefwechsel. — Vereinsnachrichten. — Verschiedenes. — Frage- und Antwortkasten. — Anzeigen. Einzelne Kollegen, die den Wunsch haben, dem Central-Verbände zuzugehören und an deren Wohnort ein Verein nicht besteht, wollen sich an den Vorsitzenden Kollegen Chr. Lauxmann-Stuttgart wenden, welcher gern bereit ist, den Anschluss zu vermitteln. Central-Verband. Der Verein München sendet uns einen zweiten Aufruf zu, den wir in heutiger Nummer an hervorragender Stelle bringen, da der erste Aufruf unter Vereinsnachrichten wohl kaum die ihm gebührende Beachtung gefunden haben dürfte. Es handelt sich hier um eine Prinzipienfrage, die in allen Vereinen einer gründlichen Erörterung wohl wert ist, nämlich darum: ob irgend ein beliebiger Uhrmacher oder auch Nichtuhrmacher berechtigt ist, sich als Erste Schweizer, Amerikaner, Englische, Deutsche etc. Uhrenfabrik bezw. Uhrmacherei aufzuspielen, mit der Begründung, dass er Uhr teile, also Bestandteile von Werken und Gehäusen, aus dem betreffenden Lande beziehe und bei sich zusammenstellen lasse. Der Verein München ist in der un angenehmen Lage, sich einer solchen, ihn schwer schädigenden Konkurrenz, die für den Laien sehr bestechend ist, erwehren zu müssen. Aber auch unsere Kollegen in Mainz sind davon hart betroffen, und in anderen Städten wird das, sollte kein klares, entschiedenes Urteil erreicht werden, nicht ausbleiben. Darum ist es hoch nötig, dass jeder Verein, und zwar sofort, den Aufruf der Münchener Kollegen in Beratung zieht und sein Gutachten ungesäumt dorthin abgiebt. Je einmütiger solches geschieht, desto gewichtiger werden die Stimmen in die Wag- schale fallen. So sehr wir an dem Grundsatz der verständigen Gewerbefreiheit festhalten, so sehr sind wir aber auch dafür, dass dieselbe nicht in Gewerbefrechheit ausarte, wie es leider von allen Seiten immer wieder, und häufig mit Erfolg, versucht wird. Dagegen wird der Central-Vorstand mit allen Mitteln ankämpfen, aber dazu brauchen wir auch die Unterstützung aller unserer Vereine. Auf die freundliche Zuschrift des Vereins Hannover, betreffend die Firma Hugo Pincus dort, haben wir sofort deren Inserat aus dem Anzeigenteil unseres Organs ausgeschieden, da wir, ganz im Sinne des Verbandes, nur Anzeigen von Firmen zulassen können, die unseren Mitgliedern keine unliebsame Konkurrenz machen. Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Ohr. Lauxmann. Aufruf! Verein München. Abermals bitten wir unsere Herren Kollegen sowie Herren Fabrikanten, uns ihr Gutachten über nachstehende Fragen gefälligst einsenden zu wollen. I. Was versteht man unter Fabrikation? II. Oder welche Teile einer Stand-, Wand- und Weckeruhr müssen zum mindesten selbständig angefertigt werden, damit die Bezeichnung „Fabrikation“ gerechtfertigt ist? III. Ist es überhaupt notwendig, dass einzelne Teile in eigener Werkstatt an gefertigt werden, um als Fabrikant zu gelten oder das Geschäft als „Fabrikations-Geschäft“ zu be zeichnen, oder genügt es, dass — wenn bezogene Ziffer blätter auf bezogene Werke gesetzt, diese wieder in be zogene Gehäuse eingepasst und dann reguliert werden, um zu der Bezeichnung „Fabrikation“ berechtigt zu sein? Indem wir hoffen, dass kein Kollege resp. kein Verein oder Innung unseren Aufruf unbeantwortet lässt, bitten wir, das Gut achten in kurzer, aber bestimmter Form baldmöglichst an den Unterzeichneten Schriftführer gelangen zu lassen. Mit kollegialem Gruss Die Vorstandschaft des Uhrmacher-Vereins München a. V. I. A.: Fr. Testorf, I. Schriftführer, München, Bosenstrasse Nr. 6. »■<£>«-- Tagesfragen. Ist das Detailreisen mit Uhren in Deutschland zulässig? m die Frage: „Ob es zulässig ist, dass mit Uhren auch im Detail gereist werden darf“, erschöpfend zu erörtern, wendete sich der Vorstand des Vereins Leipzig an einige ausgezeichnete Beehtsanwälte und erhielt den folgenden Bescheid: Es ist scharf zu unterscheiden zwischen dem Vertrieb an die Konsumenten direkt und dem Vertrieb an die Wiederverkäufer. Der Vertrieb durch Beisende an die Konsumenten direkt ist grundsätzlich verboten, sowohl am Ort des Ge meindebezirks der gewerblichen Niederlassung selbst als auch ausserhalb desselben (§ 42 a und § 56 der Beichsgewerbe-Ordnung). Dieses Verbot gilt gleichmässig für unselbständige, im Dienst eines Geschäfts angestellte Beisende und für selbständige Hausierer. Lediglich das Aufsuchen von Bestellungen ist unter der Voraus setzung, dass die Waren nicht gleichzeitig mitgeführt werden, den Platzreisenden unbeschränkt und anderen unselb ständigen Beisenden gegen Lösung einer Legitimations karte dann gestattet, wenn sie von Kunden hierzu aus drücklich Aufforderung erhalten haben. Um die Ausstellung einer Legitimationskarte hat der Eeisende bei der Amtshauptmannschaft seines Wohnortes, und wenn er zu Leipzig wohnhaft ist, beim Polizeiamt einzukommen (§ 44a der Beichsgewerbe-Ordnung). Dieser Summer liegt ein Prospekt von Th. G. Trost, Lindau im Bodensee, hei.
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