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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (15. Januar 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Alte Wanduhr mit Bild
- Autor
- Rosenkranz, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der japanische Zolltarif vom 30. März 1906 und der deutsche Uhrenexport nach Japan
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- ArtikelCentral-Verband 17
- ArtikelNoch einmal: „Zum Entwurfe eines Gesetzes betreffend die ... 18
- ArtikelUeber die grossen Warenhäuser und ihre Wirkung 20
- ArtikelElektrische Fernphotographie 22
- ArtikelAus dem Reiche der Mechanik (Fortsetzung aus Nr. 1) 23
- ArtikelAuslösevorrichtung für den Klöppel von Weckeruhren 25
- ArtikelZehnergraduhren (II) (Fortsetzung aus Nr. 24, Jahrg. 1906) 26
- ArtikelAlte Wanduhr mit Bild 26
- ArtikelDer japanische Zolltarif vom 30. März 1906 und der deutsche ... 27
- ArtikelVom Spektrum 28
- ArtikelAstronomisches 30
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 30
- ArtikelGeschäftsbericht der Einkaufs-Genossenschaft der Berliner ... 31
- ArtikelVerschiedenes 32
- ArtikelVom Büchertisch 32
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 32
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 2. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 27 Auf der Vorderseite der Tafel A aus Eisenblech, deren Bück- seite in Fig. 2 zu sehen ist, befindet sich die Ziffernreihe auf gemalt (Fig. 1). Zu beiden Enden der Blechtafel A ist eine ge bogene Schiene B vermittelst Schrauben befestigt. Nahe diesen Endpunkten bewegen sich die beiden Bollen rr; eine dritte Bolle sitzt auf der Welle des Stundenrades. Die Kette mit drei Figuren besteht aus 36 Gliedern mit je vier Zähnen; alle Stunden läuft ein Glied über das Stundenrad. Die merkwürdige Uhr ist auch noch mit einem primitiven Schlagwerk versehen, in dem mehrere Stifte (z. B. a) des Walzen rades w nach jeder Stunde einmal den Hammer ausheben. Fig. 2. Fig. 2 zeigt auch das Kronrad des Laufwerkes und das Steigrad des Spindelganges mit kurzem, weit ausschlagendem Pendel. Dieses leichte, auf der Spindelwelle sitzende Pendel schwingt auf der Vorderseite, unmittelbar vor dem Bild. Der Schwarzwälder nennt solche Pendel schon von altersher Kuh schwanzpendel. Das Gemälde stellt den Marklflecken Bruck bei Erlangen dar, einen der ältesten Wohnsitze Frankens. Die abgebildete Kirche wurde vom ersten Kurfürsten Brandenburgs erbaut. Herr Gustav Frisch holz in Erlangen ist der Besitzer der interessanten Uhr, die in der Historischen Uhrenausstellung in Nürnberg zu sehen war. F. Bosenkranz. Der japanische Zolltarif vom BO. März 1906 und der deutsche Uhrenexport nach Japan. apan schickt sich nunmehr auch an, in die Beihe der hochschutzzöllnerischen Staaten einzutreten. Da jedes moderne Staatswesen zur Zeit, man möchte sagen, fast stets und ständig, gezwungen ist, Umschau nach neuen Einnahmequellen zu halten, so machte sich dieses Bestreben gerade um so mehr bemerkbar, als der Krieg mit Bussland ganz erhebliche finanzielle Opfer erforderlich gemacht hatte. Aus Anlass des Krieges werden seit dem Ende des Jahres 1904 in Japan schon Zollzusehläge auf Grund des Gesetzes vom 21. März 1904 über die ausserordentlichen Kriegssteuern erhoben, die die Wareneinfuhr um 5, bezw. 10, 15 und 20 Proz. — bei Zucker um 25 und Tabak um 100 Proz. — mehr belasteten. Diese Zollzuschläge mussten nun nach der Bestimmung eines Artikels des vorerwähnten Gesetzes mit Ende des Jahres 1906, spätestens aber am letzten Tage des auf den Friedensschluss folgenden Jahres, ausser Kraft gesetzt werden. Mag nun die japanische Finanzverwaltung von vornherein nicht die ernstliche Absicht gehabt haben, diese Zollzuschläge je wieder fallen zu lassen, oder mag ihr erst im Laufe der Zeit, der Gedanke gekommen sein, dass die erhöhten Zolleinnahmen wohl im Stande sein könnten, den Staatssäckel wieder mit füllen zu helfen, jedenfalls werden die erhöhten Zölle in Zukunft bei behalten werden, allerdings nicht in der Form von Kriegs zuschlägen, sondern durch Einführung eines neuen Zolltarifes mit erhöhten Zollsätzen. Bei dieser Gelegenheit hat man sich nun in vielen Fällen nicht allein damit begnügt, die Zölle in der bisherigen Höhe einschliesslich der Kriegszollzuschläge bei zubehalten, sondern man ist gleich noch einen Schritt weiter gegangen und hat zum Teil noch weitere Erhöhungen vor genommen. Der neue Tarif ist bestimmungsmässig mit dem 1. Oktober 1906 in Kraft getreten. Die Zölle desselben werden zum Teil als Wertzölle, zum Teil als Gewichtszölle erhoben. Die Zollerhöhungen des in Bede stehenden japanischen Tarifes haben indes für rund 140 Artikel bei Erzeugnissen des Deutschen Beiches bei der Einfuhr in Japan bis zum 17. Juli 1911 kaum praktische Bedeutung, da bis zu diesem Zeitpunkt zwischen Deutschland und Japan der am 17. Juli 1899 in Wirk samkeit getretene Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 4. April 1896 besteht, der jede Zollerhöhung für die im Vertrage auf geführten Artikel ausschliesst. In derselben Weise haben Frankreich und England mit Japan Tarifverträge abgeschlossen, während z. B. Oesterreich- Ungarn zur Zeit nur ein Becht auf die Meistbegünstigung zu beanspruchen hat, da am 31. Dezember 1903 der zwischen Oesterreich-Ungarn und Japan abgeschlossene Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 5. Dezember 1897 abgelaufen war und nicht wieder erneuert worden ist. Wenn nun auch, wie wir soeben gesehen haben, die Zoll erhöhungen in Japan für den deutschen Export bei vielen Artikeln vorläufig zwar keine Bedeutung haben — denn gerade für die wichtigeren deutschen Exportartikel sind im Vertrage mit Japan Vertragssätze vereinbart worden, und die vertragsmässigen Zoll sätze, die zwischen Frankreich und England mit Japan festgelegt worden sind, haben wir ebenfalls durch das Becht auf die Meist begünstigung zu beanspruchen —, so liegt doch von japanischer Seite der Einführung des neuen Zolltarifes am 1. Oktober 1906, die zum Teil bis zum Jahre 1911 nur auf dem Papier besteht, eine wohlüberlegte Absicht zu Grunde. Angespornt durch die neuen, in vier Jahren eintretenden Zollerhöhungen — die ja allerdings voraussichtlich seiner Zeit durch neu abzuschliessende Handelsverträge mehr oder weniger herabgesetzt werden — soll die japanische Industrie veranlasst werden, sich mit neuen Maschinen und sonstigen Einrichtungen zu versehen, ihre Betriebsanlagen zu vergrössern, sich einen Stamm geübter Arbeiter heranzuziehen, bezw. heranzubilden, und mehr als bisher die Errungenschaften der neuen Technik in ihre Dienste zu stellen. Auf diese Weise hofft man, sich vom Auslande mehr und mehr unabhängig machen zu können und den Inlandsbedarf im eigenen Lande möglichst selbst zu decken. Ob dies nun in ab sehbarer Zeit möglich sein wird, wollen wir dahingestellt sein lassen. Der neue japanische Tarif sieht für Uhren und Bestandteile von Uhren die folgenden Sätze vor: Nr. 436. Stand- und Wanduhren 40 Proz. des Wertes. Nr. 437. Stand- und Wanduhren, Teile derselben: 1. Uhrwerke 40,10 Yen für 100 Kin, 2. Federn 3,15 „ „ 100 „ 3. Spiralfedern 10 Proz. des Wertes, 4. andere Bestandteile 30 Proz. des Wertes.
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