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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 33.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454439Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454439Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454439Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1908)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ist der Uhrmacher verpflichtet, seine Firma in das Handelsregister eintragen zu lassen?
- Autor
- Schönrock
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zugang zum Uhrmachergewerbe, Lehrlingsvermittlung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 33.1908 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1908) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1908) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1908) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1908) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1908) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1908) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1908) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1908) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1908) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1908) 145
- ArtikelTagesfragen 145
- ArtikelAufruf 146
- ArtikelIst der Uhrmacher verpflichtet, seine Firma in das ... 146
- ArtikelZugang zum Uhrmachergewerbe, Lehrlingsvermittlung 147
- ArtikelSprechsaal 147
- ArtikelChronometer-Beförderungsversuche über Land 148
- ArtikelDie deutschen Zünfte im Mittelalter 149
- ArtikelDie Stilunterscheidung an Uhren (Fortsetzung aus Nr. 7) 149
- ArtikelUnechte Glashütter Uhren 152
- ArtikelDie Spielwerke am neuen Rathausturm zu München 153
- ArtikelDie diesjährige öffentliche Prüfung an der Deutschen ... 155
- ArtikelVerkauf auf Abzahlung 156
- ArtikelDie Erde als zeitschlagende Weltuhr 156
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 157
- ArtikelVerschiedenes 158
- ArtikelKonkursnachrichten 159
- ArtikelVom Büchertisch 159
- ArtikelPatentnachrichten 159
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 159
- ArtikelCentral-Verband 160
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1908) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1908) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1908) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1908) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1908) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1908) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1908) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1908) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1908) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1908) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1908) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1908) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1908) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1908) 369
- BandBand 33.1908 1
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 10. Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. 147 wird; das aber wird von einer handwerksmässigen Tätigkeit verlangt werden müssen. Aus all diesem ergibt sich also der Schluss, dass der Inhaber eines mittleren Uhrengeschäftes, selbst wenn er persönlich in der Werkstatt tätig ist, nicht als „Handwerker“ im Sinne von § 4 des Handelsgesetzbuches anzusehen ist. Für ihn gilt, sofern sein Gewerbebetrieb über den Umfang des Kleingewerbes hinaus geht, § 2 des Handelsgesetzbuches, dessen letzter Satz die Ver pflichtung des Geschäftsherrn zur Anmeldung seines Gewerbe betriebes zum Handelsregister aussprieht. Uhrmacher können also bei grösserem Umsatz trotz des erwähnten und viel be sprochenen Kammergerichts-Erkenntnisses zur Anmeldung ihres Gewerbebetriebes zum Handelsregister auch fernerhin durch Ordnungsstrafen gezwungen werden. Referendar Schönrock. Zugang zum Uhrmachergewerfoe, Lehrlingsvermittlung. HgfjgjigTn Uhrmachergewerbe macht sich zurzeit ein empfindlicher lllllll Mangel an tüchtigen Arbeitskräften geltend. Will der- gjlllii ] selbe in absehbarer Zeit behoben werden, so müssen 1 namentlich seitens der Vereine alle Hebel angesetzt werden, dem Gewerbe geeignete junge Leute in grösserer Zahl als bisher zuzuführen. Die „Lehrlingsfrage“ fand darum auch im Uhrmachermeister verein München (E. V.) vor kurzem ein gehende Behandlung. Der bezügliche Referent verbreitete sich über die allgemeinen reichsgesetzlichen Bestimmungen und über die speziellen Vor schriften der zuständigen Handwerkskammer, betreffend das Lehrlingswesen, unter besonderer Rücksichtnahme auf das Uhr machergewerbe — Punkte, die wir in unserem Journale bereits mehrmals und ausführlich besprachen. Der eigentlich aktuelle Teil seiner Ausführungen setzte ein mit der Beantwortung der Fragen: 1. Welche Anforderungen stellen wir a) an die Eltern unserer Lehrlinge, b) an diese selbst? 2. Auf welcheWeise wird uns in München die Gewinnung geeigneter Lehrlinge möglich? Der Vortragende führte diesbezüglich aus: Zu 1. Bei unseren Lehrlingen setzen wir in erster Linie Abstammung aus achtbarer Familie und Abkunft aus einem Milieu voraus, wo gute Erziehung und opferwillige Sorge für die Zukunft der Kinder den Eltern als oberste Aufgabe vor schweben. Die Entscheidung darüber, ob Lehrgeld erhoben werden soll, und in welcher Höhe, muss dem Ermessen jedes einzelnen Meisters überlassen werden. Es ist nicht zu zweifeln, dass es gelingt, Zahlende zu gewinnen. Der Zug der Zeit ist freilich der Erhebung von Lehrgeld nicht günstig, auch macht sich hierorts bereits vereinzelt die Uebung geltend, Uhrmacherlehrlingen im vierten Lehrjahre ein kleines Wochentaschengeld zu verabreichen. Wer auf die Zahlung verzichtet, versäume aber nie, in den Lehrvertrag, der am besten schon zu Beginn der Probezeit aufgenommen wird, eine Kon ventionalstrafe für vorzeitiges Verlassen der Lehre einzusetzen und sich zu vergewissern, dass die Beträge gegebenenfalls auch beigetrieben werden können. (In unserem Handwerkskammer bezirk höchstens 50 Mk. im ersten Jahre, in jedem folgenden um 50 Mk. mehr.) Als Mindestleistung muss von den Eltern in jeden Falle Beschaffung der nötigen Werkzeuge verlangt werden. Wem die Ausgabe hierfür unerschwinglich ist, darf und kann in unserem Gewerbe nicht Unterkommen, weil auch sein Vorwärts kommen ausgeschlossen ist. Der Lehrling sei gesund, besitze gute Augen und schweiss- freie Hände. Iuwieweit körperliche Gebrechen ein Hemmnis für unser Gewerbe bilden, darüber soll — wo immer angängig — das Herz uns beraten, freilich hole man auch in jedem Falle ein ärztliches Gutachten ein (Aufgabe der Schulärzte!) und ver säume nicht, die Beteiligten auf die oftmalige Zurücksetzung Gebrechlicher bei Bewerbung um erste Stellen hinzuweisen. Das Hauptgewicht ist auf das Schulzeugnis zu legen. Unsere Kandidaten müssen im Besitze des Ausweises über den Besuch der vollständigen Volksschule (acht Klassen) unter Zuerkennung mindestens der II. Fortgangs-Hauptnote sein und entsprechende Gewandtheit im Rechnen, Linearzeichnen und Handfertigkeits unterricht durch ihre Zensur nachweisen. Nur so beschaffene Anwärter lohnen auch die in Lehre und Fachschule auf sie verwendete Zeit und Mühe! Zu 2. Dass solches Lehrlingsmaterial zurzeit in München nur in verschwindender Minderheit das Uhrmachergewerbe ergriffen hat, darüber verschafft uns ein flüchtiger Blick in die Fachschule (der alle Lehrlinge zwangsweise angehören) die unerfreuliche Gewissheit und zugleich den Beweis, dass der uns qualitativ nötige Zugang durch den Grossbetrieb des Arbeitsamtes (bei aller Hochachtung vor dessen quantitativer Leistung) bisher nicht ge wonnen werden konnte. Zur dringend nötigen Wendung zum Besseren, dürfte sich ein anderer, und zwar folgender Weg als gangbar erweisen: Die Werbung geeigneter Lehrlinge muss mindestens drei Monate vor SehuTjahrsschluss einsetzcn. Die Mitglieder unseres Vereins melden bis zu einem festgesetzten (jährlich gleichbleiben den) Termin ihren Bedarf an Lehrlingen beim 1. Vorsitzenden an. Auch Nichtmitgliedern soll ohne oder gegen entsprechende Einschreibegebühr diese Einrichtung zugänglich sein, sonst wäre eine Besserung auf der ganzen Linie nicht zu erreichen. Die Meldeliste wird in einer der Zahl der hiesigen Volks schulen (50) entsprechenden Auflage vervielfältigt und mit einem Begleitschreiben, das über den Arbeitsmarkt, über die an Eltern und Lehrlinge zu stellenden Anforderungen Aufschluss gibt, an die Vorstände der Volksschulen mit dem Ersuchen hinausgegeben, die Lehrer der obersten Klassen möchten den Schülern die Zu schrift und anfragenden Eltern die in dem Verzeichnis auf geführten offenen Lehrstellen bekanntgeben. Zugleich wird er beten, durch einen Anschlag am schwarzen Brett bekanntzu geben, dass künftig alljährlich zum angegebenen Termin die freien Uhrmacherlehrstellen in allen Schulen bekannt sind. Da durch werden auch schon jüngere Anwärter angezogen und die Gewinnung geeigneten Zuganges in Fluss gehalten. Ueber die Besetzung von Lehrstellen ist dem 1. Vereins vorsitzenden behufs Richtigstellung seiner Originalliste sofort Kenntnis zu geben, damit es ihm möglich wird, auf Anfrage jederzeit die noch unbesetzten Stellen mitzuteilen. (Für dieses Jahr einigte man sich bei der Kürze der noch verbleibenden Frist auf den Modus, die Liste der freien Lehrplätze beim 1. Vereinsvorsitzenden aufzulegen und an die Schulen lediglich einen Schriftsatz des angeregten Inhalts zu versenden.) Zum Schluss sprach der Redner die Hoffnung aus, die be sprochene Art der Lehrlings Vermittlung werde sicher unserem schönen Gewerbe taugliche Jungmannsehaft zuführen. Gegen Pfuscherei, unlautere Konkurrenz und Preisschleuderei hört man allenthalten scharfe Stimmen. Würde es überall als Ehren- und Gewissenssache betrachtet, ungeeignete junge Leute mit gleicher Entschiedenheit dem Fache fernzuhalten, so liesse sich auch bald der Beweis dafür erbringen, dass die Regelung des Lehrlingszuganges nicht eine bloss theoretische, sondern auch eine eminent wirtschaftliche Bedeutung hat, dass zwischen Pfuscher- tum usw. und unbrauchbarem Nachwuchs ein kausaler Zusammen hang besteht. — »*n>< i • ! Sprechsaal. ! I • In dieser Rubrik räumen wir unsern geehrten Lesern das Recht der freien Meinungsäusserung ein, Die Redaktion enthält sich jeder Beeinflussung. Dadurch, dass entgegengesetzte Meinungen zur Aussprache kommen, kann am leichtesten eine Verständigung herbeigeführt Werden. — Wir bitten im Interesse der Allgemeinheit, recht regen Gebrauch von der Einrichtung des Sprechsaales zu machen. Rabatt- und Sparmarkenvereine. Bei der ständig zu nehmenden Verbreitung der Rabattsparvereine ist es wohl an angebracht, wenn wir diese Einrichtung einer Kritik unterziehen. Viele Kollegen werden schon vor die Frage gestellt worden sein: Ist es ratsam, Mitglied einer Spar Vereinigung zu werden? Der
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