Einleitung. -L-er vorliegende Rechenschaftsbericht bezieht sich auf die Zeit vom 1. Januar 1918 bis 31. März 1920. Das Rechnungsjahr 1918 entspricht in ihm dem Kalenderjahr 1918, während das Rechnungs jahr 1919 die Zeit vom 1. Januar 1919 bis 31. März 1920 umfaßt. Vergl. das Gesetz über die Verlegung des Rechnungsjahrs des Staatshaushalts und die Feststellung des Staatshaushalts auf das Vierteljahr vom 1. Januar bis 31. März 1920; vom 20. Dezember 1919 (G.- u. V.-Bl. S. 267). I. Überschüsse und Zuschüsse des ordentlichen Staatshaushalts. Das gesamte Soll für die Zeit vom 1. Januar 1918 bis zum 31. März 1920 ist in einer Anlage .pn Vorlage an die Volkskammer Nr. 56 vom 10. März 1920 zusammengestellt worden; unter Be rücksichtigung des Beschlusses der Volkskammer Nr. 277 vom 1. April 1920 sind die Einnahmen — ein schließlich des bei Kap. 19 Tit. 5 zur Ausgleichung des Haushaltsplans eingestellten Zuschusses aus den beweglichen Vermögensbeständen des Staates an 414 724 184 .//4 - und die Ausgaben auf den ganzen Zeitraum insgesamt auf je 2 169 214 492 veranschlagt worden. Die Summe der Überschüsse und die Summe der Zuschüsse stellen sich nach dem Voranschläge auf je 579 688 660 Im Vergleiche zu diesem Anschläge hat sich das Ergebnis des Staatshaushalts wie folgt gestaltet: Nach Seite 2 Spalte 7 der Hauptübersicht beliefen sich die kassenmäßigen Überschüsse in den Rechnungsjahren 1918 und 1919 zusammen auf 169 669 778^/4 11 L-, mithin gegen die Anschlagssumme auf 410 018 881 F, 89 L- weniger. Unter Berücksichtigung der Veränderungen, welche die in den Spalten 3 und 8 bezifferten Reste und Ausgabevorbehalte sowie die beweglichen Bestände (Vorräte) der Einzelkassen und Betriebs anstalten (Spalte 9) innerhalb der Rechnungsjahre 1918 und 1919 erfahren haben, ergibt sich (vergl. Spalte 10) ein rechnungsmäßiger Reinertrag von 213 324 562 F. 70 L-, d. s. gegen die Anschlagssumme von 579 688 660 A 366 364 097 30 L; weniger. Dieser Minderertrag beruht darauf, daß der Fehlbetrag der bei Kap. 19 unter Tit. 5 mit 414724184 .14 veranschlagt worden war, in Wirklichkeit nicht vereinnahmt worden ist, sondern erst im Abschlüsse in die Erscheinung tritt. Dem Voranschläge gegenüber haben nennenswerte Mehrerträge gebracht: Die Forsten (23 088 640 55 LZ, die Landeslotterie (l 615 385 ^4 14 LZ und die direkten Steuern (58 707 462 .K