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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 12.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-188701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18870100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18870100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (9. April 1887)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das schweizerische Uhrengewerbe (Fortsetzung aus Nr. 13)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 12.1887 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1887) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1887) 9
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1887) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1887) 25
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1887) 33
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1887) 41
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1887) 49
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1887) 57
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1887) 65
- AusgabeNr. 10 (5. März 1887) 73
- AusgabeNr. 11 (12. März 1887) 81
- AusgabeNr. 12 (19. März 1887) 89
- AusgabeNr. 13 (26. März 1887) 97
- AusgabeNr. 14 (2. April 1887) 105
- AusgabeNr. 15 (9. April 1887) 113
- ArtikelDas schweizerische Uhrengewerbe (Fortsetzung aus Nr. 13) 113
- ArtikelDie mathematische Physik und die Experimentalphysik 114
- ArtikelSonst und Jetzt im Goldschmiedefache 115
- ArtikelUeber die Hemmungen der Pendeluhren im allgemeinen 116
- ArtikelUeber die Bearbeitung des Korundes (Rubin, Saphir) zu ... 116
- ArtikelAus der Praxis 117
- ArtikelHärten von Sägeblättern, Federn und sonstigen Gegenständen 117
- ArtikelAllgemeinnützige Aufklärung über Patentwesen 117
- ArtikelVerschiedenes 117
- ArtikelVereinsnachrichten 118
- ArtikelBriefkasten 118
- ArtikelAnzeigen 118
- AusgabeNr. 16 (16. April 1887) 121
- AusgabeNr. 17 (23. April 1887) 129
- AusgabeNr. 18 (30. April 1887) 137
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1887) 145
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1887) 153
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1887) 161
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1887) 169
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1887) 177
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1887) 185
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1887) 193
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1887) 201
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1887) 209
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1887) 217
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1887) 225
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1887) 233
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1887) 241
- AusgabeNr. 32 (6. August 1887) 249
- AusgabeNr. 33 (13. August 1887) 257
- AusgabeNr. 34 (20. August 1887) 265
- AusgabeNr. 35 (27. August 1887) 273
- AusgabeNr. 36 (3. September 1887) 281
- AusgabeNr. 37 (10. September 1887) 289
- AusgabeNr. 38 (17. September 1887) 297
- AusgabeNr. 39 (24. September 1887) 305
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1887) 313
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1887) 321
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1887) 329
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1887) 337
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1887) 345
- AusgabeNr. 45 (5. November 1887) 353
- AusgabeNr. 46 (12. November 1887) 361
- AusgabeNr. 47 (19. November 1887) 369
- AusgabeNr. 48 (26. November 1887) 377
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1887) 385
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1887) 393
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1887) 401
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1887) 409
- AusgabeNr. 53 (31. Dezember 1887) 417
- BandBand 12.1887 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
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Krseliuint wocli«*nll. — Abonnements])!-. pro Quart. 2MU. — Oesterr. Währ. II. l.20. — Inserate die 4gt-s]>alt. Petitzeile oder deren Raum ih IM'., hei Wiederholungen 2—3 Mal 10%, 4—8 Mal 20%, 9—26 Mal •i.-'/i' u, 27—52 Mal 50‘Vj Rabatt. — Arbeitsmarkt pro Zeile 15 Pf. LEIPZIG, den 9. April 1887. Alle Buclilianrtlungen un<l Postämter nehmen Bestellungen an. Verantwortlicher Redakteur: Ferdinand Rosenkranz. Verlag von Kuuath ä: Rosenkranz. Leipzig. Inhalt: Das schweizerische Ulirengewerbc. — Die mathematische Physik und die Experimentalphysik. — Sonst und Jetzt, im fioldschmiedcfnche. — Ueber die Hemmungen der Pendeluhren im allgemeinen. — Ueber die Bearbeitung des Korundes (Rubin, Saphir) zu .Schmucksteinen. — Aus der Praxis. — Härten von Sägeblättern. Federn und sonstigen Gegenständen. — Allgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen. — Verschiedenes. — Vereinsnachrichten. — Briefkasten. — Anzeigen. Zur 1t e a c h t u n g! Alle für uns bestimmten Geld-, llricf- und Kreuzbandsendungen sind stets zu adressiren an die Expedition oder Redaktion des „Allgemeinen Journals der L'lmnuclierkuust“ (Kuuath «V Rosenkranz) in Leipzig, 9^* Joiiannesgasse 23, I. “W Das schweizerische Uhrengcwerbe. In der Schweiz gekrönte Preisschrift von Julius Gfcller in Bern. (Fortsetzung aus Nr. 13.) So weit wie in Frankreich ist es allerdings bei uns in der Schweiz noch nicht gekommen ; immerhin aber sagt die schweize rische Handelskammer in ihrem, der Versammlung vom 23. Januar 188C in Zürich eingegebenen Berichte: .Je mehr die Zoll- Schwierigkeiten zunehmen, desto öfter verlangt man Freipässe, Tarifermüssigungen, Rückgabe des Zolls u. dgl. Man fühlt immer mehr, dass der Zolltarif von 18'>1 den jetzigen Ilandels- verhältnissen nicht mehr entspricht und die eine oder andere Be stimmung desselben mit der Jetztzeit unverträglich ist -1 . Ueberhaupt geht aus allem Gesagten als Thatsache hervor, dass die Zölle für die Industrie ein Hemmschuh zu werden be ginnen. Wenn wir daher fragen, auf welchen Naturgesetzen die Zölle beruhen, so sagt die Bundesverfassung in Artikel 2t*: „Die für die Industrie und Landwirthschaft nötliigen Stolle sollen so niedrig als möglich besteuert werden, ebenso die zum Lebensunterhalt nöthigen Dinge ; Luxusgegenstände dagegen unterliegen der höch sten Taxe“. Daraus sehen wir zwar, was bei der Taxation maass- gebend sein soll, nicht aber, wie weit man überhaupt gehen kann, da dies von dem Zweck abhängt, den man im Auge hat. Will man vor allem den Finanzen des Landes aufhelfen, so wird man hohe Zölle auistellen; bezweckt man im Gegentheil, die Nationalindustrie günstiger zu stellen als die ausländische, so greift man zu Schutzzöllen; will man endlich dem Auslande den Markt ganz verschliessen, so stellt man Prohibitivzölle auf. Jeder dieser Zölle beruht also auf einer anderen Grundlage, ohne dass damit die Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass das eine System in das andere übergeht. Die Hauptgrundsätze, die dabei gelten, sind im allgemeinen die: Solange ein Zoll die fremde W aare verhältnismässig nicht stärker besteuert, als die im Lande selbst produzirte, so ist er rein fiskalisch, macht er aber die Einfuhr so gut als unmöglich, so ist er prohibitiv. Zwischen diesen beiden Grenzen bewegt sich der Schutzzoll. Da aber die industrielle Lage des einen Landes wesentlich von der eines anderen verschieden sein kann, so kann dieser oder jener Zoll in einem Lande fiskalisch, in einem anderen prohibitiv sein. Es können somit die 82 u j, vom Werthe, die Schweizer-Uhren beim Eintritt in Cuba bezahlen, weniger pro- jektionistisch sein, als die 8 oder 1*> (I / U Eingangszoll für den gleichen Artikel in Frankreich oder Deutschland. Denn in Cuba gibt es gar keine Uhrengewerbe: es kann also jener hohe Zoll weder die Absicht haben, die einheimische Industrie dieser Insel zu schützen, noch deren Bewohnern keine Uhren zukommen zu lassen. Anders verhält es sich mit den beiden anderen Ländern. Selbst bei einem rein fiskalischen Zoll kann es begegnen, dass die auf Roh- oder halbverarbeitete Stoffe gelegten Zölle der Entfaltung der heimischen Industrie eher schaden als nützen. Aus diesem Grunde hat man denn auch in die Gesetzgebung der meisten Länder die Bestimmung aufgenommen, dass man bei der Einfuhr von Roh- oder halb verarbeiteten Waaren die dafür bei der Einfuhr bezahlten Zölle wieder zurückvergütet. Da in der Schweiz die Eingangszölle bis dahin niedrig waren, hatte man bislang kein Bedürfnis nach dieser Einrichtung gefühlt: seit sie n o “ aber erhöht worden sind, verlangt die Fabrikation des Tabaks und der kondensirten Milch gebieterisch, dass die bei der Aus fuhr bezahlten Zölle zurückgegeben werden. Uebrigens hallen schweizerische Staatsmänner, Kauf leute und Landwirthe dieser Frage schon früher ihre Aufmerksamkeit gewidmet. Im .Jahre 1822 bis 1824 schon wurde ein zum Schutze des Ackerbaues bestimmtes Zollsystem von den Industrie kantonen zurückgewiesen, während umgekehrt, laut einer Bro schüre des damaligen Bundeskanzlers Dr. von Gonz.enbach von 184<*, die Landwirthschaft treibenden Kantone einem, die Industrie treibenden Kantone begünstigenden Zollsystem Oppo sition machten. Daraus geht hervor, dass die Schmzzölle nur von Denjenigen
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