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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 17.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189201001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18920100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18920100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wie ein Zwangsvergleich gemacht wird
- Autor
- Bauer, Josef
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 17.1892 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 39
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 101
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 119
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 139
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 159
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 181
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 199
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 219
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 237
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 257
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 275
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 295
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 315
- ArtikelCentral-Verband 315
- ArtikelMuss eine Uhr repassirt werden oder nicht? 315
- ArtikelDer Stand der Arbeiten für die Einführung einheitlicher ... 318
- ArtikelPendelaufhängung mit Regulirwelle 318
- ArtikelElektrisches Viertel- und Stunden-Schlagwerk 319
- ArtikelWie ein Zwangsvergleich gemacht wird 319
- ArtikelBriefwechsel 320
- ArtikelVereinsnachrichten 321
- ArtikelZeichen-Register 323
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 323
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 324
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 324
- Artikel!Schwindel! 324
- ArtikelStellen-Nachweis 324
- ArtikelAnzeigen 325
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 335
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 355
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 377
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 397
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 417
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 441
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 463
- BandBand 17.1892 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 320 — Um hauptsächlich die kleineren Konkursgläubiger, d. h. solche, die nicht mit hohen Forderungen am Konkursverfahren betheiligt sind, für den Vergleich geneigt sn machen, wird diesen vielfach die sofortige Auszahlung der Akkord-Rate in Aussicht gestellt, während denjenigen, welche höhere An sprüche angemeldet haben, die versprochenen Prozente in Theilzahl ungen zukommen sollen. Damit bezweckt der Gemeinschnldner die zur Dnreh- drückung des Vergleiches gesetzlich erforderte Mehrheit der Gläubiger zu er zielen | Die weitere Aufgabe des Kridars liegt darin, die Gläubiger für den ihnen gemachten Vorschlag zu gewinnen, sie für das Abkommen günstig zu stimmen. Dies geschieht in der Weise, dass derselbe mit möglichst jammer- I vollen und auf das Mitleid der Empfänger speknlirenden Briefen an die Gläu- - biger herantritt. Bei der beschönigenden Erklärung der Ursachen, welche die Eröffnung des Konkursverfahrens herbeigeführt haben, wird hoch und theuer versichert, dass die Zahlungseinstellung in Verhältnissen begründet ist, an denen der Kridar keine Schuld trägt. Mir ist ein Fall bekannt geworden, wo der Gemeinschuldner im letzten Jahre seiner Geschäftsthätigkeit nicht nur bestohlen sein, sondern auch Brandschaden erlitten und — zum Ueberflusse auch noch einen erheblichen Geldbetrag auf offener Strasse verloren haben wollte, was zusammengenommen allerdings zur Rechtfertigung der fast sechs fachen Uebersehuldung nicht entfernt ausreichte. Den Ausführungen obiger Art folgt dann die Versicherung des Gemein- schuldners, die früheren Geschäftsbeziehungen (unter dem Versprechen der Baarzahlung) fortsetzen zu wollen, „um dem Gläubiger Gelegenheit zu geben, das nach und nach wieder zu gewinnen, was ihm momentan verloren geht,“ Zum Schlüsse ergeht an den Konkursgläubiger die Einladung, dem Zwangsvergleiche beizutreten, die vom Gemeinschuldner noch besonders beigefügte Blankovollmacht auszufüllen und dieselbe dann an die beigegebene Adresse — meist ist dies ein Verwandter des Kridars — einzusenden, damit in dem Vergleichsterm in die kosten lose Vertretung des Vollmachtgebers erfolgen könne. Bevor in eine Kritik der den Akkord vorbereitenden Maassnahmen eingetreten werden soll, sei noch bemerkt, dass, wenn der Gläubiger auf diese Korrespon denz nicht oder nicht zustimmend antwortet, durch weitere Zuschriften oder durch persönliche Besprechungen versucht wird, denselben geneigt zu machen, ein Verfahren, das in vielen Fällen den gewünschten Erfolg bringt. Die vorstehend aufgeführten Thatsachen finden sich, einzeln oder insge- sammt, bei fast jedem Zwangsvergleich; sie haben in der Folge dahin geführt, dass sie jetzt einen förmlichen Missstand im Zwangsvergleichsverfahren bilden, dessen Beseitigung dringend zu wünschen ist. Der Grund, warum ganz miserable Zwangsvergleiche mit einer oft lächerlich geringen Dividende durch gehen, liegt zunächst in einem beklagenswerthen Indifferentismus des Gläu bigers, der Verluste als zum Geschäfte gehörig ansieht, und dann darin, dass der Gemeinschuldner diesen Umstand geschickt ausnutzt, Beinen Zwecken dienstbar macht. Weil der Konkurs eine Gefährdung der ganzen Forderung bedeutet, will der Gläubiger möglichst viel retten und glaubt dies dadurch zu erreichen, dass er einem Vergleiche seine Zustimmung giebt, der die bei Ausschüttung der Masse entfallende Dividende oft gar nicht oder nur um wenige Prozente bessert, und von diesem Bestreben geleitet, vollzieht er die Vollmacht und schickt sie ein. Die Folge davon äussert sich darin, dass der Gemeinsehuldner bezw. dessen Verwandte in den Besitz einer grossen Anzahl von Vollmachten ge langen, welche naturgemäss dazu benutzt werden, um bedingungslos und blindlings für den Vergleich zu stimmen. Auf diese Weise wird der Kridar zum Herren des Akkordes, dessen Ausgang er häufig vermöge der ertheilten Mandate in den Händen bat. Ein erfahrener Konkursrichter bemerkte dem Referenten gegenüber vor Kurzem zutreffend, dass bei kleineren und mittleren Konkursen unter den gegenwärtigen Rechtsverhältnissen nichts leichter sei, als einen „mageren“ Zwangsvergleich zu Stande zu bringen, und dass im Falle der Annahme des! Vergleichs bei Prüfung der Vollmachten, die mit „Ja“ gestimmt haben, diel einheitlichen vom Gemeinschuldner zur Erlangung der Unterschrift ausge- j sandten Formulare in der Regel derart überwiegen, dass sie reichlich den Ausschlag zu geben vermögen. Ich selbst habe Fälle erlebt, wo ein Anver wandter des Kridars alle Vollmachten der vertretenen Gläubiger bis auf einige wenige besass, und auf Grund derselben und trotzdem der Vergleich die gewichtigsten Bedenken erregte, fortwährend bei Aufruf eines jeden Gläu bigers mit „Ja“ stimmte. I Ein derartiger Stimmenfang und eine solche Vergleichmaeherei | kommt der schmählichen Ausnützung eines unzulänglichen Rechtszustandes j gleich. Jede Beeinflussung der Gläubiger, erfolge diese durch Zuschriften oder- persönlich, sollte verboten sein und müsste die Unzulässigkeit eines abzu- schliessenden und die Ungültigkeit eines bereits abgeschlossenen Zwangsver- gleiehs nach sich ziehen und zwar ohne Unterschied, ob die Beeinflussung vom Gemeinschuldner selbst oder von einer dritten Person ausgeht. Der Zwangsvergleichsvorschlag dürfte nur das Allernothwendigste und keinerlei Andeutungen enthalten, welche geeignet erscheinen, auf die Gläubiger in unzulässigerWeise einzuwirken. Auch die Offerte der „kostenlosen“ Ver tretung im Vergleichstermin sollte die gleiehe Wirkung haben wie eine förmliche Beeinflussung. Unter solchen Kautelen wäre es geradezu unmöglich, einen Vergleich so zu Stande zu bringen, wie oben geschildert. Der Ein gangs erwähnte, mehr diplomatische Kniff, den Konkursgläubigern mit ge ringer Forderung die sofortige Gewährung der Dividende zu versprechen, während die anderen Gläubiger (mit grösserem Guthaben) auf Theilzahlungcn bezüglich der Vergleichsquote sich angewiesen sehen, verstösst übrigens durchaus gegen das Prinzip der Gleichberechtigung aller nichtvorbereehtigten Konkursgläubiger im Falle des Zwangsvergleiches (§ 168 der Konkursordnung). Dies hat erst kürzlich das königliche Landgericht Leipzig im Gegensatz zu einer Verfügung des Konkursgerichtes ausgesprochen. Briefwechsel. Infolge der an uns ergangenen Einladung der Physikalisch- Technischen Reichsanstalt zur Theilnahme an den Verhandlungen über Einführung einheitlicher Normen für Schraubengewinde, haben wir uns mit München in Verbindung gesetzt. Ausser der Bezeichnung der Oollegen,' welche unser dortiger Verein zur Vertretung uns vorschlagen wird, erwarten wir zugleich die Anzeige seiner Stellungnahme zur schwebenden Frage. Wir sind bereits im Besitz verschiedener Gutachten aus Collegen- kreisen und ersuchen, etwa noch abzugebende uns unverweilt zugehen zu lassen, um darauf gestützt, dem Verein München das Resultat der uns gewordenen Aeusserungen bekannt geben zu können. — An die Deutsche Uhrmacherschule in Glashütte ist eine der unsrigen gleiche Aufforderung, ergangen und wird Herr Direktor Strasser, dessen Reise nach Basel zum Besuch der Ausstellung Schweizerischer Uhrmacherschulen durch den Beschluss der Königl. Sächsischen Regierung gesichert ist, ge legentlich dieser Mission auch der Oonferenz in München bei wohnen. Die Deutschen Uhrmacher werden sonach einer wür digen Vertretung nicht entbehren. Aus der Pfalz erhielten wir vom Coll. Kaltenbach, welcher Abonnent unseres Organs, unter dem 15. August ein Schreiben, in welchem er sein Bedauern ausdrückt, dass dort noch kein 1 Verein bestehe und ihm die Mitgliedschaft des Central-Verbandes deshalb nicht möglich sei. Darauf erwidern wir, dass überall einmal der Anfang gemacht werden muss und bitten ihn mit der Energie, wie wir es in Giessen gesehen, sich der guten all gemeinen Sache hinzugeben. Es dürfte doch so gar schwer nicht sein, einige Gesinnungsgenossen zu finden, mit denen vereint man vorgehen könnte. Um aber sofort dem Verbände angehören zu können, erinnern wir daran, dass unser Coll. Hügle, Mar- kolsheim (Eisass), Mitglied des Vereins Wiesbaden schon seit Jahren ist und dass dieser Weg ihm gleicherweise offen steht. Der gegenwärtige Vorsitzende des Vereins Wiesbaden ist Coll. Russ. Das gewünschte Exemplar unsers Verzeichnisses der nicht detaillirenden Herren Fabrikanten und Grossisten hoffen wir in seinen Händen. Coll. Naacke, Braunschweig, hat uns unter dem 22. August mit einem inhaltreichen Schreiben erfreut. Zu der bekannten „Zeit- und Streitfrage“ äussert er, dass er die Flugschrift mit grossem Interesse gelesen habe. Er bedauert den Widerspruch in den Aussagen der Sachverständigen, vor allem aber den Mangel an Höflichkeit, welcher aus dem Wortlaut der Postkarte ersichtlich. Als eine Rücksichtslosigkeit betrachtet er es aber, dass der zweimaligen Aufforderung des Vorstandes des Berliner Vereins, dessen Bemühungen auf einen Ausgleich gerichtet waren, nicht Folge gegeben. Ueber die Stellungnahme des Vereins Braunschweig zu den drei Fragen des Flugblattes heisst es wörtlich: „ad 1. wurde es als selbstverständlich betrachtet, dass eine Uhr, bevor sie in die Hände des Käufers übergeht, repassirt soin muss und dass bei Ausnahmefällen der Käufer darauf auf merksam gemacht werden muss, dass das Nachsehen der Uhr noch zu geschehen hat; ad 2. äusserte man sich dahin, dass in diesem Falle Berufung einzulegen sei, auch könne man einen anderen Sach verständigen wählen; ad 3. wurde folgende Resolution angenommen: wenn die Niederschrift der Aussage eines Sachverständigen durch den Ge richtsschreiber unrichtig gesetzt ist, so hat der Sachverständige die Pflicht, das Gericht bei Verlesung des Protokolls sofort darauf aufmerksam zu machen.“ In einem P. S. des verehrten Collegen heisst es dann: „der Aufsatz Felsz-Naumburg ist mir ganz aus der Seele gesprochen“. Aus Wiesbaden und Stuttgart erhalten wir die in der Sache gleichlautenden Bemerkungen, dass es wünschenwerth sei, die Berichte aus den Vereinen nicht wörtlich, sondern im Aus- 1 zuge durch unser Organ wiederzugeben. Der Raum für fachliche Mittheilungen, denen das Hauptinteresse eines Fachblattes zuge- i wendet sein müsse, würde oft zu sehr geschmälert. Wir können
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