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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (1. August 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Uhrmachergehilfen-Vereine
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- ArtikelCentral-Verband 341
- ArtikelAn die Uhrmacher Süd- und Westdeutschlandes! 342
- ArtikelTheilnehmerkarten zum Verbandstage 342
- ArtikelAn die Uhrmacher Bayerns! 342
- ArtikelDanksagung 342
- ArtikelZur Grossistenfrage 342
- ArtikelBericht des Aufsichtsraths der Deutschen Uhrmacherschule zu ... 342
- ArtikelZur Bügelfrage 344
- ArtikelAufruf zum Schutze der gewerblichen Mittelstände wider den ... 345
- ArtikelVersicherungs-Gesellschaft gegen Einbruchsdiebstahl! 345
- ArtikelUnsere Werkzeuge 346
- ArtikelBriefwechsel 347
- ArtikelVereinsnachrichten 347
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 349
- ArtikelVerschiedenes 349
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 351
- ArtikelStellen-Nachweis 351
- ArtikelAnzeigen 351
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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1. Beilage zum „Allgemeinen Journal der Uhrmacherkunst“ Nr. 15. Halle, den 1. August 1894. 19. Jalirgang. (Fortsetzung aus dem Hauptblatte.) Central-Verbände aus durch unser Fach-Organ vielmehr geschehen. Ich bean trage diesen Punkt in Stuttgart anzuregen. Zu dieser Sache sprachen noch die Collegen Orth, Beckmann und Bardehle im Sinne des Vorsitzenden und die Versammlung beschloss, in Stuttgart diesen Punkt zur Sprache zu bringen. Zu 6. Anträge aus der Versammlung, stellt Coll. Orth-Liegnitz im Namen des Liegnitzer Vereins den Antrag, der Verbandstag wolle beschliessen „das Taxiren von Uhren nur auf die gerichtlich nothwendigen Fälle zu beschränken, alles übrige Taxiren aber abzulehnen“. Zur Begründung führt Antragsteller aus, dass in keinem Beruf so viel überflüssig taxirt wird, wie in dem unseren, wir schädigen damit aber nicht nur unseren Verkauf, sondern auch die Ehre unseres Berufs. Unseren Ver kauf schädigen wir, indem wir wieder Wissen und Willen den Alttrödlern und sonstigen „wilden“ Uhrenhändlern die Geschäfte machen helfen. Fast niemals wird vom Publikum eine Uhr unter der Hand von solchen Händlern gekauft, wenn nicht ein Uhrmacher zuvor über den WeTth der Uhr befragt worden ist. Dem Uhrmacher wird meist das Märchen erzählt, die Uhr stamme ans einer Erbschaft, oder man habe einem Freunde Geld darauf ge liehen. Nachdem nun festgestellt ist, dass die Uhr irgend einen Werth hat, macht der Trödler sein Geschäft unter unfreiwilliger Beihilfe des Uhrmachers. Noch schlimmer als diese Schädigung des Verkaufs ist aber die Schädigung der Staudesehre durch überflüssiges Taxiren. Während alle anderen Berufsarten solches Taxiren benützter Gegenstände entrüstet zurückweisen, gingen leider die Uhrmacher bisher bereitwilligst darauf ein. Diesem überflüssigen Taxiren liegt immer ein gewisses Misstrauen zu Grunde, ob der Kunde von seinem Uhrmacher auch reell bedient worden ist. Abgesehen davon, dass bei schweren, theuren Uhren der Werth sich ohne genaues Abwiegen des Gehäuses und gründliche Prüfung des Werkes nicht genau feststellen lässt (es können da Irrthümer von 30— 60 Mark und noch mehr Vorkommen), ist es für den ganzen Stand eine beleidigende Zu- muthung, wenn ein Uhrmacher feststellen soll, ob ein anderer zu angemessenen Preisen verkauft hat. Unendliches Aergerniss und viel Misstrauen ist durch leichtsinniges und überflüssiges Taxiren schon entstanden, immer zum Nach theil unserer Standesehre. Einen Vortheil bringt das Taxiren aber überhaupt nicht, auch wenn ein kleiner Verdienst damit verbunden wäre, der öfter angerichtete Schaden ist dagegen weit schwerwiegender, so dass man wohl mit ßecht sagen kann, das aussergerichtliche Taxiren schädigt unseren Beruf in vielfacher Hinsicht. In Liegnitz lehnen die Uhrmacher jedes aussergerichtliche Taxiren auf Beschluss des dortigen Vereins ohne Weiteres ab, und diese Einrichtung hat sich sehr gut bewährt, deshalb empfehle ich meinen Antrag als praktisch bowährt zur Annahme. Der Antrag wird einstimmig angenommen. (Fortsetzung folgt.) Rhein - Main-Gauverband. Bericht über den am Sonntag den 15. Juni in Coblenz, Strassburger's Bierhalle, stattgefundenen Gau-Verbandstag. Kurz nach 11 Uhr begrüsste Coll. Müller-Cobleoz die Versammlung mit herzlichem Willkommen, dankte für das zahlreiche Erscheinen der Collegen und wünschte, dass die Ver handlungen und Beschlüsse, welche heute gefasst würden, dem Verbände zum Segen gereichen möchten und eröffnete sodann die Sitzung. Naeh nament licher Vorstellung der Collegen waren 27 ordentliche Verbandsmitglieder an wesend. Hierauf erfolgte der Eintritt in die Tagesordnung. Punkt I. Auf allgemeine Zustimmung werden Coll. Müller-Coblenz zum Vorsitzenden und Coll. Reifner-Mainz zum Schriftführer gewählt. Hierbei ergab sich, dass die Wahl des Schriftführers gleichzeitig mit der Wahl des nächsten Versammlungsortes zu berücksichtigen sei und wird, da der Verein Darmstadt durch keine anwesenden Mitglieder vertreten war, Mainz als nächstjähriger Versammlungsort vorgeschlagen und von den an wesenden Mainzer Collegen, 7 an der Zahl, bereitwilligst angenommen. Punkt. H. Nach Verlesen des Protokolls des letzten Gautages durch Coll. Wettig-Coblenz und Genehmigung desselben folgt: Punkt III. Bericht der einzelnen Vereine. Aus diesen ist die allgemeine Klage über schlechten Geschäftsgang in unserer Branche und die damit verbundenen Ursachen er sichtlich. Punkt IV. Kassenbericht, ist schnell erledigt und genehmigt. Punkt V. Besprechung der Tagesordnung für den Central-Verbandstag in Stuttgart beginnt mit: 1. Antrag Hirschberg: Beseitigung oder Einschränkung der Offiziers-, Beamten- und Konsum-Vereine. Nach lebhafter Debatte, woran sich die Coll. Schmidt-Giessen, Reifner-Mainz, Lehmann-Wiesbaden, sowie der Vorsitzende Coll. Müller-Coblenz betheiligen, wird der Antrag zur Debatte beim Central-Verbandstag verlangt. 2. Antrag Magdeburg: Erhöhung des Verbandsbeitrags, dafür kosten lose Lieferung des Verbandsorgans an die Mitglieder des Verbandes, wird als verfrüht betrachtet und dem Central-Verbands-Vorstand zur Entscheidung überlassen. Gegen den Antrag sprechen: Coll. Reifner-Mainz, Schmidt- Giessen, Lehmann-Wiesbaden. Für den Antrag: Coll. Müller-Coblenz, Ott jun. - Mainz, Hartmann-Bonn und Ott sen.-Mainz. 3. Antrag Nürnberg: Die Reichsregierung möge mit mehr Nachdruck dem Gesetze, welches das Hausiren mit Uhren-, Gold- und Silberwaaren ver bietet, Geltung versehaffen. Coll. Reifner-Mainz ist für Selbsthilfe und bringt einen diesbezüglichen Vorschlag ein, welcher nach lebhaftem Dafür und Dagegen fallen gelassen wird, jedoch jedem Verein überlassen bleibt, denselben selbständig auszuführen. (Warnungstafeln in öffentlichen Lokalen auf Kosten des Verbandes) Nachdem noch die Coll. Lehmann-Wiesbaden, Schmidt- Giessen, Querandt-Coblenz, Ott jun.-Mainz und Hartmann-Bonn zu dem Antrag Nürnberg gesprochen hatten, wird derselbe dem Central-Verbandstag empfohlen. Unterdessen traf ein Telegramm aus Berlin folgenden Wortlautes ein: „Die Wacht am Rhein sei auch die Wacht des Geiste s. — Gruss und Gedeihen. Centralvorstand, Engelbrecht.“ Dieselbe wird mit allgemeiner Dankesfreude aufgenommen und danken wir an dieser Stelle unserm hochverehrten Central-Verbands-VorBitzenden, Herrn Coll. Engelbrecht für seine uns erwiesene Aufmerksamkeit aufs herz lichste. 4. Anträge des Central-Vorstandes, beginnt mit: 4a. Besprechung über die Organisation des deutschen Handwerks und des Lehrlingswesens wird nach reger Debatte dem Central-Verbandstag zur Entscheidung überlassen. 4b. Die Bügelfrage. Da diese Frage eine so verwickelte geworden ist und die Ansichten hierin sehr auseinander gehen, erscheint es rathsam, die demnächst zu erwartende gerichtliche Entscheidung abzuwarten und dann auf dem Verbandstag des Weiteren zu besprechen. 4c. Erhöhung des Jahresbeitrages aus der Verbandskasse zum Etat der Schule, wird, nachdem die Coll. Schmidt-Giessen, Müller-Coblenz, Lehmann-Wiesbaden sehr warm für den Antrag gesprochen hatten, all gemein zugestimmt. 4d. Antrag Giessen. Was ist zu thun. damit die Ortspolizeibehörden angewiesen werden, bei grösseren Diebstählen sofort die Polizeibehörden der grösseren Nachbarstädte telegraphisch zu benachrichtigen: wird, wegen der Verschiedenheit der Landesgesetze zum Bericht an den Central-Verbands-Vor stand verwiesen. 5. Antrag Coblenz. Agitation gegen die Schwindel-Annoncen in allen Blättern Deutschlands wird fallen gelassen, da man zu keinem geeigneten Vorschlag kommen konnte und die Ansichten sehr darüber auseinander gingen. 6. bringt noch einige belehrende Anweisungen an junge d. h. neue Collegen, worauf der Antrag des Mecklenburger Verbandes, welcher, hinweisend auf den Punkt 2, ohne Debatte abgelehnt wird. 7. Antrag des Thüringer Uhrmacher-Verbandes betr. Versendung offener Preislisten seitens der Grossisten und Fabrikanten, wird allgemein gut geheissen und zur Aufnahme empfohlen. Hierauf schliesst der Vorsitzende Coll. Müller-Coblenz die Ver handlungen, verbunden mit dem Wunsche einer regen Betheiligung beim nächsten Gauverbandstag und auf ein frohes Wiedersehen in Mainz. Nach gemeinschaftlichem Mittagsmahle unternahmen die Collegen einen Spaziergang in die Umgebung von Coblenz und verbrachten den Rest des Tages in collegialer Unterhaltung bis zur Heimkehr der auswärtigen Collegen. I. A.: Theodor Reifner, Schriftführer. Ulirmachergehilfen - Vereine. Uhrmachergehilfen -Verein Rostock. Aufruf. Am Sonntag, den 19. August, hält der Bezirk V beider Mecklenburg und Vorpommern in Rostock in „Meissner’s Restaurant“, Friedrich - Franz strasse 113, seinen IV. Bezirkstag ab, wozu hiermit alle Collegen freundlichst eingeladen werden. I. A.: Emil Merle, Schriftführer. Verschiedenes. Aus Leipzig. Der Verband deutscher Uhren- Grossisten hielt in den Tagen vom 7. bis 10. Juli hier seine dritte General-Versammlung ab. Bei den im Hotel de Pologne abgehaltenen Berathungen gelangte in mehrfachen Sitzungen eine Reihe den Verband berührender Fragen interner Natur zu Er ledigung, wie anderseits über mehrere eingebrachte Anträge Be schluss gefasst wurde. So genehmigte die Versammlung unter Anderem eine gemeinsame Vertretung der Mitglieder bei Kon kursen durch ein für diesen Zweck bestimmtes Institut. Gleich zeitig beschloss sie, die betreffenden Behörden darauf aufmerksam zu machen, dass sich die Fabrikanten von Gehäusen streng an das Gesetz bezüglich des vorgeschriebenen Feinheitsstempels von 585 Tausendtheilen zu halten haben. Bezüglich der Bügelfrage wurde der Beschluss gefasst, eine Petition an den Reichstag zu richten, behufs Abänderung des Gesetzes über den Fein gehalt vom 16. Juli 1884 dahingehend: „dass der ührbügel nicht als eigentlicher Bestandtheil des Uhrgehäuses anzusehen sei“. Der Uhrmachersehule Glashütte wurde eine Unterstützung bewilligt. Als Ort der nächsten General-Versammlung wählte j man einstimmig Dresden. Am 9. Juli statteten die Theilnehmer, I ca. 20 Delegirte, an der General-Versammlung der Fabrik j mechanischer Musikwerke von Brachhausen & Riessner in | Leipzig-Wahren einen längeren Besuch ab und nahmen von den
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