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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- An die Mitglieder des Central-Verbandes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- ArtikelCentral-Verband 473
- ArtikelAn die Mitglieder des Central-Verbandes 474
- ArtikelDie Taschenuhrfedern-Fabrikation 475
- ArtikelBericht über die Thätigkeit des Chronometer-Prüfungs-Instituts ... 476
- ArtikelDie Unruhkloben, ihre Geschichte und Verzierung (Fortsetzung aus ... 478
- ArtikelAus der Praxis 479
- ArtikelUnsere Werkzeuge 480
- ArtikelVom neuen Markenschutzgesetz 480
- ArtikelVereinsnachrichten 480
- ArtikelVerschiedenes 481
- ArtikelZeichen-Register 482
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 482
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 482
- ArtikelStellen-Nachweis 483
- ArtikelAnzeigen 483
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Aii die Mitglieder des Central-Verbandes. | Als wir vor zwei Monaten die Vorstandschaft des Central- Verbandes nach langer Weigerung nothgedrungen übernommen haben, geschah es mit dem festen Vorsatz, soviel an uns liegt, unser Amt zu führen, in dem Sinne friedlicher Ausgleichung von Gegensätzen, erspriesslichen Wirkens für den Verband, jeden berechtigten Wunsch zu erfüllen und so das Wohl des Ganzen und jedes Einzelnen zu fördern. Wir rechneten dabei auf die Unterstützung der Vereine sowohl als auch aller Verbands mitglieder. Hierin haben wir uns nicht getäuscht; es ist uns von allen Seiten soviel Wohlwollen entgegengebracht worden, dass wir fast zweifelten, ob wir demselben auch so, wie wir es gern möchten, gerecht werden können, aber mit solcher Aufmunterung war es uns doch ein erhebendes Gefühl, dem Verband mit ganzer Kraft und mit ganzer Hingebung unsere Dienste zu weihen. Zwar dass wir mit der Leitung des Verbandes eine grosse Verantwortung übernehmen und dass wir dabei nicht gerade auf Rosen gebettet sein würden, dessen waren wir uns wohl bewusst und nur die grosse Liebe zu unserem Stande und zu unserem Verbände war es, die uns schliesslich vermochte, an die Spitze des Letzteren zu treten. Doch „mit des Geschickes Mächten ist kein ew’ger Bund zu liechten und das Unglück schreitet schnell“ dieses Wort des Dichterfürsten sollten auch wir, früher als wir gedacht, erfahren. Oder sollte es nicht ein Unglück für den Verband sein, wenn zwei bedeutende Vereine versuchen, die Verbandsfesseln zu sprengen und ihre eigenen Wege zu gehen? Wir wollen jedoch der Sache nicht vorgreifen, sondern zu genauem Verständniss in dieselbe eintreten und eingehenden Bericht erstatten. Im Briefwechsel unserer Nr. 17 haben wir auf eine Strömung hingewiesen, die darauf abziele, den Verband zu zersplittern, wir appellirten dabei an die verehrl. Vereine und Collegen mit dem Ersuchen, jede Sonderbestrebung zu unterdrücken, um gemeinschaftlich die gemeinsamen Bestrebungen zu unter stützen. Hierauf wurde uns ein Schreiben des Herrn Coll. Meyer- Magdeburg, in welchem derselbe sich beklagt, dass "dem'Vereine Magdeburg Absichten unterschoben werden, die durchaus nicht zutreffen; und wir haben auf Grund dessen in der Nr. 18 unserer Freude Ausdruck gegeben, dass unsere Befürchtungen unbe gründet waren. Damit haben wir geglaubt, dass nunmehr die Angelegenheit erledigt sei, allein wir sollten uns täuschen: In der am 25. September stattgehabten Versammlung des Vereins Magdeburg und Umgegend, bei welcher auch die Herren Weise, Bruch mann und Horrmann aus Leipzig als Delegirte anwesend waren, wurde unter anderem der Beschluss gefasst: „dass die Berichte genannter Vereine ausser in dem Verbandsorgan auch noch in einem Konkurrenzblatt, das es für billigen Preis thue, erscheinen sollen.“ Ein diesbezüglicher Bericht ging uns zu, jedoch beschloss der Gesammt-Vorstand in seiner ausserordentlichen Sitzung vom 2. Oktober denselben als den Verbandsgesetzen zuwider nicht aufzunehmen. Die Gründe für diesen Beschluss sind folgende: In unserem Verbandsstatut § 4, Absatz 4 heisst es wörtlich: „Mittel sind: Benutzung der Presse, insbesondere durch die Herausgabe eines zweckentsprechenden Fachorgans.“ Dieses Organ besitzen wir vertragsmässig bis zum Ablauf des Jahres 1897. Wir halten es für geboten, in dieser Nummer den Ver trag mit Herrn W. Knapp in seinem Wortlaut zum Ausdruck zu bringen, damit gleichzeitig einem Wunsche unseres Vertrauens mannes, des Herrn Coll. Meyer-Magdeburg entsprechend, und verweisen als hierher gehörig auf den § 3, welcher auch schon in Nr. 14 vom 15. Juli d. J. auf der Titelseite zu finden ist. Nach diesem Paragraph kann ein Verein, der dem Central-Ver- band zugehört, unmöglich seine Vereinsberichte in einem Konkurrenzblatt mit erscheinen lassen, denn das Wort „lediglich“ schliesst jeden Zweifel aus. Es ist dieser Paragraph auch die wesentlichste Grundlage des ganzen Vertrags, denn es hätte keinen Sinn gehabt, einen solchen zu schliessen, ohne sich des ganzen Verbandes und seiner einzelnen Vereine zu versichern, da wo man Rechte erhält, hat man auch Pflichten zu erfüllen, das ist die Basis eines Vertrags. Weiter sind nach § 16 des Statuts die zum Central-Verbande gehörigen Vereine verpflichtet: Das Verbandsstatut strenge zu beobachten. Wenn nun die Vereine Magdeburg und Umgegend mit dem Verein Leipzig in der Versammlung vom 25. Sept. den Beschluss gefasst haben: „mit einem ändern Blatt in Verbindung zu treten,“ so hat nach der Auffassung des Verbands-Vorstandes eine Verletzung des Statuts und des Vertrags stattgefunden, die wir unmöglich durch Aufnahme eines diesbezügl. Berichtes sanktioniren können. Wir gehen noch weiter: Entweder hat die Versammlung in Unkenntniss des Vertrags mit unserem Verleger gehandelt, und wir müssen das annebraen, denn wir haben die bündigen Ver sicherungen beider Vereine, dem Central-Verband auch ferner hin angehören zu wollen, dann muss dieser Beschluss rück gängig gemacht werden. Oder, was wir aufs Tiefste bedauern würden, hält der Magdeburger Verein trotz Vorstehendem an seinem Beschlüsse fest, dann hat er damit die Konsequenzen von selber gezogen, die sich in wenig Worten dahin bezeichnen lassen: Vereine, welche Verträge, die der Verbandstag genehmigt und der Vorstand rechtsverbindlich unterzeichnet hat, nicht einhalten, geben die Absicht kund, dem Verband fürder nicht mehr angehören zu wollen. Wir gestehen, es fällt uns schwer an diese letzte Konsequenz zu denken, allein uns ist die Leitung des Verbandes und die gewissenhafte Wahrung seiner Interessen, sowie die Einhaltung des Statuts und Vertrags anvertraut und wir werden ohne Wanken diese unsere Pflicht thun, bis zu dem Tage, da wir unser Amt wieder in die Hände derer zurückgeben können, die uns das selbe befohlen haben. Dass wir gern die Hand zum Frieden reichen, soweit als unser Gewissen es zulässt, beweist, dass wir durchaus keinen Anstand nehmen, einen zweiten Bericht des Vereins Magdeburg der uns von Coll. Meyer avisirt und vom Coll. Matthay zu gekommen ist, unverkürzt in den Vereinsnachrichten zu bringen; es soll in keiner Weise das freie Wort beschränkt werden, so lange nicht die Vertragstreue und das Verbandsinteresse in Frage stehen; über dieses zu entscheiden, steht uns aber das Recht zu und wir werden es. wie wir schon Herrn Coll. Meyer geschrieben, ausüben. Allen zu Lieb, Niemand zu Leid. Der Central-Verband der Deutschen Uhrmacher. Vorsitzender: Chr. Lauxmann. Vertrag. Der Central-Verband der Deuteehen Uhrmacher, dessen sämmtliche Vorstandsmitglieder rechtsverbindlich für ihre Person in nachstehendes Ver- hältniss eintreten, schliessen folgenden Vertrag bezüglich des „Allgemeinen Journal der Uhrmacherkunst“ mit dem Verleger desselben Herrn Wilhelm Knapp in Halle a. S., dessen Rechte auf seinen etwaigen Rechtsnachfolger übergehen. § l. Der am 10 Oktober 1888 mit dem bisherigen Vorstande des Central-Verbandes geschlossene Vertrag erreicht mit dem 31. Dezember dieses Jahres seine Endschaft und treten vom 1. Januar 1892 an die nachfolgenden Vereinbarungen in Kraft. § 2. Das „Allgemeine Journal der Uhrmacherhunst“ soll wie bisher monatlich zweimal erscheinen, der redaktionelle Theil jeder Nummer soll 8—10 Seiten (incl. bis zu 3 Seiten Vereinsberichte) umfassen, der Inseraten- Theil je nach Bedarf-Ausstattung, Format etc. bleiben die alten. § 3. Der Central-Verband und seine einzelnen Vereine behalten selbst verständlich das Journal auch weiterhin als ihr Organ und verpflichten sich, alle ihre Bekanntmachungen und ihre Berichte lediglich in diesem zu ver- öffentlishen; der Abdruck geschieht unentgeltlich. § 4. Der Central-Verband verpflichtet sich, bei seinen Mitgliedern dahin zu wirken, dass sie etwaige literarische Arbeiten dem Journal zur Veröffent lichung übergeben und dass dieselben für Verbreitung der Zeitschrift und zur Erlangung von Inseraten nach Kräften thätig sind. § 5. Die Redaktion des Journals bleibt unter gleichzeitiger Vereinbarung mit dem Vorstande die alte, doch wird dieselbe verpflichtet, die Herausgabe im Sinne des Verbandes zu führen und sowohl im redaktionellen wie im Inseraten-Theile alles zu vermeiden, was gegen die Prinzipien desselben ver- stösst. Zu diesem Behufe wird der Vorstand des Verbandes dem Redakteur an die Hand gehen. § 6. Jeder Zweigverein des Verbandes erhält ein Freiexemplar des Journals.
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