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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unsere Versicherungen
- Autor
- Hinrichs, G.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neue französische Zölle auf Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus den Verhandlungen des Reichtages
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- ArtikelCentral-Verband 29
- ArtikelZeitungskommission 30
- ArtikelKorrespondenz 30
- ArtikelUnsere Versicherungen 31
- ArtikelNeue französische Zölle auf Uhren 32
- ArtikelAus den Verhandlungen des Reichtages 32
- ArtikelDie freiwillige Versicherung selbständiger Handwerker 33
- ArtikelSchlagwerk mit Schlossrad und Vorlegewerk vor der Vorderplatine 35
- ArtikelDie Uhr ist nicht abgezogen 35
- ArtikelLeicht herausnehmbares Federhaus für Taschenuhren 36
- ArtikelUnsere Werkzeuge 36
- ArtikelArbeitskammern 36
- ArtikelNeuheiten 37
- ArtikelMuss ich Vormund werden? 38
- ArtikelJuristischer Briefkasten 38
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 39
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 41
- ArtikelVerschiedenes 42
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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32 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 3. gehl auch die Hälfte der Gefahr für den Versicherten. In diesem Falle würde also der Bestohlene nur 5000 Mk. erhalten, die andere Hälfte würde der Versicherungsnehmer als Halb versicherter selbst zu tragen haben. Oiese pro rato Berechnung und Regulierung ist die Quelle vieler Aergernisse, wenn aber ein Versicherter ernstlich überlegt., muss er dieser Grundlage als gerecht zustimmen. Nehmen wir das Beispiel: 12 000 Mk. Lagerwert, 4000 Mk. Versicherung und 1000 Mk. Schaden an. so wiire doch ganz un erfindlich, warum gerade der Gesellschaft von ihren 4000 Mk. der Schaden zugefügt sein sollte. Der Schaden des Lagers be trügt eben 1000 Mk , und da nur ein Drittel des Lagers versichert, so betrügt der Schaden für die Versieberungs-Gesellschaft ein Drittel = 3.48 Mk. und 666 Mk. hat der Versicherte selbst zu tragen. Hier gelange ich an einen Punkt, wo die meisten Ver sicherungen fehlen, denn würde jeder Kontrahent, diese Art der Berechnung kennen, so wären wohl in den allermeisten Fällen bei Regulierungen die Enttäuschungen, Schäden und Aergernisse ausgeschlossen. Wenn Versicherte glauben. Gesellschaften machen bei Regulierungen Einreden, so möchto ich hierin noch wider sprechen. Es versteht sich von selbst, dass jede Leistung und Gegenleistung in einem Verhältnis sein müssen. Gerade hierin wird im Versicherungswesen viel gesündigt, und welche Mittel und Wege gesucht und gefunden werden, um den Versicherungs- geber zu schädigen, dieses will ich einer berufeneren Feder über lassen. Bicher aber geht es hier ähnlich, wie in unserem Beruf, wo nicht der Uhrmacher die Person ist. welche täuscht, sondern täglich sucht das Publikum den Uhrmacher zu täuschen. Gegen diese, sich oft wiederholenden Täuschungsversuche ist. wohl jeder von uns auf der Hut. Sobald wir aber unsere Kunden kennen, ist auch unsere Vorsicht unnütz. Ganz so im Versichorungslcben; wenn eine Gesellschaft durch den Tatbestand zu Treu und Glauben gelangt, wird sie nicht, nur ihre Pflicht tun, sie wird nach Ver hältnis sogar noch etwas mehr tun Hierin muss ich mit. einem Beispiel aufwarten, indem die Transatlantische Feuer Versicherungs- Aktiengesellschaft in Hamburg einem unserer Vereinsmitglieder, das rechtlich nur 1500 Mk. zu beanspruchen hatte, ohne weiteres 1800 Mk. zur Auszahlung brachte, also ein weiteres Fünftel. Dieser Tatsache entsprechend fühlt der Verein Frankfurt a. M. sich verpflichtet, die Gesellschaft für Einbruchs-Versicherungen angelegentlichst zu empfehlen und die bewieseno Coulanz lobend anzuerkennen. Frankfurt a. M. G llinrichs. ►•££♦>« Neue französische Zölle auf Uhren. chon seit einigen Monaten wird die Uhrenindustrie auf dem Schwarzwalde in Unruhe gehalten durch die Befürchtung, die französische Regierung möchte dem Drängen einiger einheimischer Uhrenindustriellen, die längst mit. scheelen Augen auf die Erfolge ihrer deutschen Kollegen blicken. Folge leisten und die Tarife für Uhren und verwandte Artikel erhöhen. Die Befürchtungen waren nicht unbegründet. Vor einigen Tagen ging der französischen Kammer ein Regierungsentwurf zu, der die Einfuhrzölle auf Wand- und Standuhren, auf Wecker, Uhrwerke, Laufwerke u. s. w. vollständig neu regelt und dabei die Sätze wesentlich erhöht. Die bisherigen Minimalzollsülze, die für die meistbegünstigte deutsche Einfuhr in Frago kamen, waren: Für vollständige Uhren (Wand-, Stand- und Weckuhren) 125 Frs. pro .100 kg, Für Uhrwerke und Zählwerke . . 75 „ ,, 100 „ Für Uhren aus Holz, sogen. Schwarz wälder Gewicht-und Kuckucksuhren 3S „ „ 100 „ Für Uhrbestandteile 50 „ „ 100 „ Der Entwurf des neuen Tarifs bestimmt nun einen einheit lichen Zollzusatz für: Stand- und Wanduhren aller Art einschliesslich der Uhren aus Holz, ftlr Weckeruhren, für Gehäuse von Weckeruhren, die nicht aus Edelmetall hergestellt sind, ferner für Werke zu allen diesen Uhrsorten, für Werke von mechanischen Spielzeugen, Telegraphen und Registrierapparaten, kurz für alle Uhrwerke, mit Ausnahme solcher für Taschenuhren. 150 Frs. pro 100 kg minimal. Ferner einen Zollsatz von 145 Frs. pro 100 kg minimal für Uhrenteile und von 75 Frs. pro 100 kg minimal für Gas- und Wasseruhren, sowie für alle ein Uhrwerk enthaltenden neuen Spielwerke. In ihrer Begründung führt die französische Regierung aus, die ausländische Konkurrenz hätte die Zollunterschiede zwischen vollständigen Uhren, Werken und Werkbestandteilen dazu benutzt, ihre Uhren in Teile zerlegt einzuführen und diese erst in Frank reich zusammenzusetzen. Eine Wanduhr, die als ganze z. B. 12.50 Frs. Einfuhrzoll gekostet, hätte, zahle auf diese Weise in Wirklichkeit nur 3.05 Frs. Die jährliche Einfuhr von ganzen Uhren sei infolgedessen seit 1895 zurückgegangen, die Einfuhr von Uhrwerken dagegen wesentlich gestiegen. Aus diesem Grunde sei es gerechtfertigt, wenn die französischen Industriellen die Abschaffung der bisherigen Unterschiede verlangen. Auch sei es nicht zu leugnen, dass besonders die im Ausland ganz aus Holz hergestelhen Uhren Luxusartikel seien, und dass eine be trächtliche Zollerhöhung zum Schutze der französischen Industrie an gezeigt erscheine. Nun ist es ja allerdings richtig, dass der grösste Teil der Uhren nicht fertig nach Frankreich versandt wird, sondern in Teilen, das Werk besonders, die Gehäuse besonders und die Fournituren besonders; verschiedene Fabriken auf dem Schwarz walde führen sogar nur einzelne Urteile, also auch das Werk noch zerlegt, ein und setzen diese Teile in eigenen Werkstätten in Frankreich zusammen, um auf diese Weise Zoll zu sparen; allein dies geschieht nicht nur in Frankreich, sondern auch in allen anderen Ländern, bei denen eine erhebliche Differenz in der Verzollung von fertigen Uhren und Uhrteilen besteht, und auch die französischen Uhrenindustriellen machen sich dies bei ihrer Einfuhr nach Deutschland zu nutze, denn der jetzige sowohl, als der neue deutsche Zolltarif macht ebenfalls einen wesentlichen Unterschied in der Höhe des Zollsatzes zwischen Uhrbestandteilen, bezw. Uhrwerken und fertigen Uhren. Uebrigens gibt es auch in Frankreich eine grössere Anzahl Interessenten, denen eine Erhöhung der Einfuhrzölle nicht an genehm ist, es sind dies die Uhrenimporteure, die Grossisten und auch die Uhrmacher, und diese haben seiner Zeit eine Eingabe gegen die Petition der französischen ührenfabrikanten eingereicht- mit dem Erfolg, dass nun der französische Entwurf wenigstens nicht die exorbitanten Sätze enthält, die die französischen Fabrikanten proponiert. hatten. Immerhin aber sind die Sätze des Entwurfs noch so hoch, dass die deutsche Industrie ganz empfindlich ge schädigt werden wird, wenn, was bei der derzeitigen Zusammen setzung der französischen Kammer leider als ziemlich bestimmt angenommen werden muss, dieser Entwurf Gesetz werden sollte. Die Wichtigkeit dieser Angelegenheit lässt sich ermessen, wenn man bedenkt, dass die Uhrenindustrie auf dem Schwarzwalde in den vergangenen Jahren für etwa drei bis vier Millionen Mark Uhren und Uhrbestandteile alljährlich nach Frankreich aus geführt hat. Aus den Verhandlungen des Reichstages. Die obligatorische Alters- und Invaliditäts-Versicherung. Am 14. Januar staud eine Interpellation von ür. Becker-Hessen auf der Tagesordnung mit dem Inhalt: „Welche Schritte gedenkt die Regierung zu tun, um dem Wunsche der Handwerker, dass für selbständige Hand werker die obligatorische Alters- und luvaliditätsversicherung eiugeführt werde, entgegenzukommen?“ Der genannte Abgeordnete begründete die Interpellation durch folgende Ausführungen: Der verständige Teil der Arbeiter erkennt jetzt die Segnungen des sozialpolitischen Gesetzes an. Zu den wirtschaftlich Schwachen gehört aber auch ein Teil des Mittelstandes, der Handwerkerstand, den wir nicht herabsinken lassen dürfen, sondern durch Ausbau der sozialpolitischen Gesetz gebung schützen müssen, da sie meist keinen Spargroschen für das Alter zurücklegen können. Wir erkennen das Geschehene, namentlich die Gründung der Genossenschaften, au, aber es muss noch mehr geschehen. Von 1300000 selbständigen Handwerkern haben über 90 Prozent nur das Einkommen eines tüchtigen Arbeiters. Der Wunsch der Handwerker geht dahin, den gesamten Handwerkerstand der Versieherungspflieht zu unterwerfen. Der Einwand der
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