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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 28.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190401002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19040100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19040100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (1. Februar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus den Verhandlungen des Reichtages
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die freiwillige Versicherung selbständiger Handwerker
- Autor
- Biberfeld
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 28.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 15
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 29
- ArtikelCentral-Verband 29
- ArtikelZeitungskommission 30
- ArtikelKorrespondenz 30
- ArtikelUnsere Versicherungen 31
- ArtikelNeue französische Zölle auf Uhren 32
- ArtikelAus den Verhandlungen des Reichtages 32
- ArtikelDie freiwillige Versicherung selbständiger Handwerker 33
- ArtikelSchlagwerk mit Schlossrad und Vorlegewerk vor der Vorderplatine 35
- ArtikelDie Uhr ist nicht abgezogen 35
- ArtikelLeicht herausnehmbares Federhaus für Taschenuhren 36
- ArtikelUnsere Werkzeuge 36
- ArtikelArbeitskammern 36
- ArtikelNeuheiten 37
- ArtikelMuss ich Vormund werden? 38
- ArtikelJuristischer Briefkasten 38
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 39
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 41
- ArtikelVerschiedenes 42
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 47
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 75
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 89
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 105
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 119
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 133
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 147
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 177
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 191
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 205
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 219
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 235
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 251
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 269
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 287
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 303
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 319
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 335
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 351
- BeilageBeilage -
- BandBand 28.1904 I
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. o. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. o o OO Unbodurftigkeit, weil einige wenige der Armenplloge aukeinifiolen, ist un richtig. weil der Handwerker sieh schämt, Almosen zu nehmen. Dies muss zu seiner Ehre gesagt werden. Eine selbständige l’eusionskasso des ganzen Handwerkerstandes zu gründen, erwies sieh als unmöglich. East alle Kreise der Handwerker wünschen die Zwangsversic-liernng sämtlicher Handwerker, ohne Ri'u-ksicht auf das Einkommen und die Grösse des Betriebes, letzteres, damit eine Solidarität der Grossmeister und der Kleinmeisfer besteht. Der Handwerkerstand würde es dankbar anerkennen, wenn die Regierung für die sn/dale und die materielle Besserstellung des Mittelstandes etwas bieten wollte. Hierauf erwideite der Staatssekretär Graf von l’osadowshy in folgender Hede: Die Ausführungen des Vorredners machen seinem Herzen Ehre, aber wir haben die Verjdlicditung, derartige Dinge nicht nur mit dom Herzen, sondern auch mit dem Kopf zu behandeln. Die Grundsätze des Herrn Vorredners siud ilusserst gefährliche, denn wenn jeder Anspruch auf Slaats- hilfo haben will für Versorgung im Alter, dann würden wir allerdings dem Idealstaat des Herrn Bebel sehr nahe kommen. (Sohr richtig!) Der Abg. Becker ist so weit gegangen, zu erklären, dass, wenn wir die von ihm aus gesprochenen Grundsätze nicht befolgten, darin eine nationale Gefahr läge. Kr möge es mir nicht verübeln — ich stehe auf dem Standpunkt, dass, wenn wir diese 0 rundsätze anuchmou. ich darin eine nationale Gefahr für Reich und Staat erblicke. Weun Sie die Botschaft des verewigten Kaisers Wilhelm der Grosse, wenn Sie die Verhandlungen nachlesen. die da mals über die Frage der invalidiiätsvcrsicherung gepflogen sind, dann werden Sie linden, dass sich diese Verhandlungen lediglich bezogen haben auf die k'lasso der Staatsbürger, die unselbständig sind, auf die unselbständigen Arbeiter. Bei der letzten Beratung der Invaliditätsvorlage hat der Reichstag beschlossen, dass die Versicherung vom Bundesrat auch auf solche Handwerker ausgedehnt werden kann, die man nicht zu den selbständigen rechnen kann, aber der Bundesrat hat von dieser Bestimmung des Gesetzes noch keinen Gebrauch gemacht. Hier handelt es sich um eine Frage von grund legender Bedeutung nicht nur für die ganze Sozialpolitik, sondern auch für das Wesen von Reich und Staat: Soll der Staat die Verpflichtung übernehmen, nicht nur für die Zukunft der selbständigen Existenzen zu sorgen? Nach meiner Ueberzeugung ist das geradezu ein Rubikon, den wir damit überschreiten. Ich glaube, dies ganze Haus und das ganze Volk muss sich darüber klar sein, welche Wurzeln zukünftiger Ent wicklung in einem solchen Entschluss liegeu. Der Vorredner meinte, der ganze Handwerkerstand würde eine solche Massnahme mit Freuden begrüssen. Ich muss doch bemerkeu, dass es Gott sei Dank noch zahlreiche Handwerker gibt, für welche uoch der Grundsatz gilt: „Handwerk hat goldenen Boden“. Was ist denn Handwerk? Das ist in der Praxis doch ein ausserordentlich llüssiger Begriff! Es gibt. Hand werker, die gleichzeitig Geschäfte kaufmännischen Charakters betreiben. Wenn die Handwerker der obligatorischen Versicherung unter worfen worden, so können das mit demselben Recht auch die Kaufloute und Bauern verlangen Es gibt sehr zahlreiche Grossbauern, deren Einkommen geringer und unsicherer sind als das vieler Handwerker. Mit demselbeu Recht können schliesslich auch Aerzte und Apotheker einen solchen Anspruch erheben. Ueberträgt mau die Zwangsversicherung auf selbständige wirtschaftliche Existenzen, so müssen alle die Leute versicherungs- pffichtig gemacht werden, die kein bestimmtes Einkommen haben. Daun wären wir bei dem Zustande angelangt, der in Neuseeland und teilweise in den australischen Kolouieen herrscht. Redner eitieit den beti efteuden Passus der australischen Gesetzgebung, welcher lautet: „Derjenige, der einen guten moralischen Charakter hat und in den letzten fünf Jahren ein anständiges und nüchternes Leben geführt hat (Heiterkeit) und dessen Einkommen 52 englische Pfuud nicht übersteigt, soll das Recht haben auf eine Staatsversorguug, die jährlich 18 Pfund betrageu soll.“ Eine solche obligatorische Versicherung würde sehr ernste Gefahren für den Staat mit sich bringen*. Wenn der Vorredner erklärt hat. der Handwerkerstand würde mit Freuden ein solches Gesetz begrüssen, so bin ich darüber sehr zweifelhaft, denn in Düsseldorf auf der Iunungsversammlung waren die Meinungen darüber sehr geteilt. Von der freiwilligen Versicherung haben die Handwerker bisher wenig Gebrauch gemacht. Und dann bedenken Sie die sehr wichtige finanzielle Frage. Ich habe in den letzten Jahren in Verbindung mit dem Reichs- Versicherungsamt eingehende Einsicht genommen in der Art. wie die deutschen Versicherungsanstalten ihre Geschäfte machen. Dabei ist zutage getreten, dass die Reuten in einzelnen Versicherungsanstalten in einer Weise gestiegen sind, die mir zum Teil ernste Besorgnisse für die finanzielle Zukunft gewisser Versicherungsanstalten erweckt haben. Die Prüfung der Reute muss viel mehr individualisiert werden, als es bisher der Fall gewesen ist. Ich bin zweifel haft, ob die Organe, deneu bisher die Reutenfestsetzung und -Prüfung obliegt, wiiklich im stände sind, diesen Aufgaben zu genügen. Die Organe der all gemeinen Staatsverwaltung siud in eiuer Weise mit statistischen und anderen Arbeiten überlastet, dass sie auf diesen sozialpolitischen Zweig ihre Aufmerk samkeit nicht so richten könueu, wie es uubedingt notwendig ist. Die Zwangsversicherung, wie wir sie eingeführt, halte ich für einen sozialpolitisch richtigen Weg. Schon damals, als wir die Zwangsversieberung für die Arbeiter eingefühlt haben, haben audere Staaten, die ältere politische Erfahrung haben, ernste Bedeuken dagegen gehabt uud siud uns deshalb nicht gefolgt. Man kann zum Schaden der Nation das Versicheruugsprinzip über treiben, so dass die eigene Kraft, selbständig für die Zukunft zu sorgen, gelähmt wird, was eine bedenkliche psychologische Wirkung auf den Charakter übeu kann Sie haben das Zolltarifgesetz nur unter der Bediuguug bewilligt, dass wir bis zum Jahre 1910 die Witwen- und Waisenversorgung einführen. Von dem Tage au habe ich mich mit dieser Frage sehr eingehend beschäftigt und im Reiehsversicherungsamt eine umfassende Denkschrift ausarbeiten lassen, welche die Grundlage enthält, wie dieses Projekt verwirklicht werden könnte, und ich werde die Denkschrift in nächster Zeit sämtlichen verbündeten Re gierungen zur Prüfung übergeben. Eins hat sieh aus diesen Arbeiten er geben, dass, wenu man diese Witwen- und Waisenversicherung auch auf die allerschmalste Giundlago stellt, sie ohne Beiträge der Arbeitgeber uud Arbeit nehmer nicht einzurichten ist. (Hört, hört!) Zweitens hat sich gezeigt, dass wenn selbst die Beträge sieh ergeben, die nach dem Zolltarif dafür Vorbehalten siud. man wahrscheinlich eine allgemeine Witwenversiehormig nicht wird ein- richten könueu, sondern sich wird beschränken müssen auf Witwen, die wirk lich bedürftig uud invalide sind. Bei dem Gegenstand der Interpellation handelt es sich um eine bedenk liche Massiegel. zu deren Durchführung gewaltige Kapitalien notweudig sein würden Zu einer Zeit, wo die Handwerker selbst über die Frage nicht klar sind, wo wir noch so wichtige sozialpolitische Aufgaben vor uns haben, und die sozialpolitischen Gesetze ausgebaut worden sollen, wäre es nicht richtig, den Boden der Botschaft Kaiser Wilhelms 1. zu verlassen und einen politisch, sozialpolitisch und finanziell unübersehbaren Schritt zu tun. Wir werden die Frage d!o von den Interpellanten angeregt ist, gewiss ernsthaft prüfen. Es ist ja vielleicht möglich, dass eine weitere Ausbildung der freiwilligen Ver sicherung nützlich wäre. Aber eine Interpellation ist ein zu leichtes Gefährt, um eine solche wichtige Massregel irgendwie vorwärts zu bringen. Sie können von mir und den verbündeten Regierungen nicht verlangen, dass wir im gegen wärtigen Augenblick uns in dieser wichtigen Frago nach irgend einer Seite festlegen. (Beifall.) Die freiwillige Versicherung selbständiger Handwerker. A OD Dl. JUl. Biberfeld. [iS’ucluiruck vorboton] ie moderne Gesetzgebung; lur das Deutsche Reich lässt es sieh, wie man vveiss, auf das ernsteste angelegen sein, in sozialpolitischer Hinsicht für die wirtschaftlich Schwachen und Unerfahrenen Sorge zu tragen. Sie will denjenigen, der durch allzu geringe Einsicht oder durch einen unzulänglichen Verdienst, ja sogar auch den, der infolge eines eigenen Leichtsinns nicht dazu kommt, sich einen Notgroschen zurückzulegen, davor schützen, dass er der Hilflosigkeit oder gar dem Elende anheimfalle. Um dies zu erreichen, sind nicht nur die umfassenden und wahrhaft grossartig angelegten Institutionen der .Alters- und Invaliden-, der Kranken- und Unfallversicherung geschaffen worden, sondern auch auf dem Gebiete des rein bürger lichen Rechts, also da, wo es sich um die Abgrenzung von Mein und Dein, von Anspruch und Verbindlichkeit der Einzelnen gegen einander handelt, hat man kein Bedenken getragen, die Lasten ungleich zu verteilen, demjenigen, der sich in besserer Vermögens lage befindet, Pflichten zu Gunsten des ändern aufzubürden, dessen Verhältnisse weniger erfreulich sind. Es braucht hier nur angedcutct zu werden, wie mancherlei Obliegenheiten den Arbeit geber zu Gunsten des Arbeitnehmers treffen, während doch, wenn man die Sache lediglich vom Standpunkte des Rechts aus be trachten würde, derartige Anforderungen an ihn nicht gestellt werden könnten. Um nur ein Beispiel hervorzuheben, so muss der Prinzipal dem Angestellten, den er in seine häusliche Gemein schaft aufgenommen hat, dem er also AVohnung und Kost ge währt, diese Leistungen auch in Fällen der Krankheit reichen, obwohl doch der andere Teil dann gar nicht in der Lage ist. seinen Vertrag zu erfüllen. Zeitweise Unterbrechungen in den Dienstleistungen, sofern sie nur nicht allzu erheblich sind, muss der Prinzipal mit in den Kauf nehmen, er darf Abzüge dieser- halb dem Angestellten vom Gehalte nicht machen. Alles dies nur aus dem Grunde, weil der Gesetzgeber sich stets von der Auffassung leiten lässt, dass jeder Arbeitgeber wirtschaftlich stark oder doch wenigstens wirtschaftlich bedeuten! stärker sei, als der Arbeitnehmer. Aber gerade in dieser Verallgemeinerung eines Satzes, der in einer gewissen Anzahl von Fällen wohl richtig sein mag, liegt der grosse Fehler, dessen sich die vom Reiche getriebene Sozialpolitik schuldig gemacht hat. Sie hat vollkommen über sehen, dass gar mancher Gewerbetreibender seine äussere Selb ständigkeit und Unabhängigkeit nur unter den grössten Mühen und Entbehrungen aufrecht erhält, dass er mit den schwersten Sorgen unablässig zu kämpfen hat, während die Personen, die in seine]i Diensten stehen, nicht nur von diesen Kümmernissen und Bedrängnissen befreit sind, sondern tatsächlich zur Be streitung ihres Lebensunterhaltes und ihrer sonstigen Bedürfnisse aus ihrem Diensteinkommen grössere Mittel zur Verfügung haben.
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