Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Central-Verband
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- ArtikelCentral-Verband 65
- ArtikelGedenkfeier zu Ehren von Ferdinand Adolf Lange 66
- ArtikelVerhältnisse in der Schwarzwälder Uhrenindustrie 66
- ArtikelDie gesetzlichen Bestimmungen über die Selbstversicherung 67
- ArtikelDie Ausdehnung der Bezirke bei den freien Innungen 69
- ArtikelMängel des inneren Geschäftsverkehrs bei ... 69
- ArtikelAus dem Uhrenschatz des germanischen Museums VIII (Schluß) 70
- ArtikelAusgewählte Kapitel über Hemmungen III. 72
- ArtikelNeuheiten 74
- ArtikelPoesie und Technik 74
- ArtikelZur Beachtung empfohlen 75
- ArtikelJuristischer Briefkasten 76
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 76
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 78
- ArtikelVerschiedenes 78
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 79
- ArtikelArbeitsmarkt 80
- ArtikelAus dem württembergischen Schwarzwald -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Nr. 5. Halle, den 1. März 1905. 30. Jahrgang. Alle Verbandsangelegenheiten betreffende Mitteilungen sind an den Vorsitzenden des Central-Verbandes, Kollegen Rob. Freygang in Leipzig, Johannisplatz 24, zu richten. Alle für die Expedition bestimmten Geld-, Brief- und Inseratensendungeu, ferner Abonnementsbestelliiugen sind stets zu adressieren au die Expedition des „Allgemeinen Journals der Uhrniacherkunst“, Wilhelm Knapp in Halle a. S. Inhalt: Central-Verband. — Gedenkfeier zu Ehren von Ferdinand Adolf Lange. — Verhältnisse in der Sehwavzwälder Uhreuiudustrie. — Die gesetzlichen Bestimmungen über die Selbstversicherung. — Die Ausdehnung der Bezirke bei den freien Innungen. — Mängel des iunereu Geschäftsverkehrs bei Hand werker - RohstolTgenossenschaften. — Aus dem Uhrenschatz des Germanischen Museums. VIIL — Ausgewählte Kapitel über Hemmungen. 111. Neuheiten. Poesie und Technik. — Zur Beachtung empfohlen. — Juristischer Briefkasten. — Innungs- und Vereinsnachrichteu. Uhrmachergehilfen - V ereine. Verschiedenes. — Frage- und Antwortkasten. — Anzeigen. Central- Verband. Verschiedene Anfragen, die Gehilfenprüfung betreffend, lassen erkennen, dass über diese Einrichtung noch immer Unklarheiten herrschen, trotzdem darüber schon verschiedene Kapitel geschrieben und auch in der Kundgebung molirtach aufmerksam gemacht wurde. Die Gehilfenprüfung ist eine gesetzlicho Einrichtung, und haben sich die Lehrlinge, welche ihre Lehrzeit, beendeten, dorselben zu unterziehen. Vor dem Gesetz gültig sind nur die Prüfungen, die vor dem von der zuständigen Behörde bestätigten oder ein gesetzten Prüfungsausschuss abgelegt werden. Den Zwangsinnuugen steht das Recht zu, ihren Prüfungsausschuss zu wählen, ohne eine behördliche Genehmigung oder Bestätigung einzuholen. Die freien Innungen wählen ebenfalls den Prüfungsausschuss aus ihrer Mitte, müssen aber vorher die behördliche Genehmigung zur Abnahme der Prüfungen eingeholt haben. Ferner muss die freio Innung den gewählten Ausschuss der Kammer zur Bestätigung empfehlen. Anderen gewerblichen Vereinigungen steht das Prüfungsrecht nicht zu, wohl aber können diese der Handwerkskammer Vorschläge für den Prüfungsausschuss machen. Die vom Verband eingerichtete Lehrlingsarbeiten-Ausstellung, Prüfung und Prämiierung hat mit der gesetzlichen Prüfung nichts zu tun, und sind deshalb die Ausgelernten nicht zu dieser Lehrlingsarbeiten-Ausstellung, sondern bei den Kammern oder Innungen zur Prüfung anzumelden. Weder der Verband noch eine andere Vereinigung kann die gesetzliche Gehillenpriitung ersetzen, und sind alle auf diese Weise erworbenen Diplome u. s. w. vor dem Gesetz wertlos. Natürlich ist es den im letzten Lehrjahr stehenden Lehrlingen unbenommen, sich, ausser der gesetzlichen Prüfung, auch an der Lehrlingsarboiten- Ausstellung zu beteiligen. Die in der letzten Nummer des Organs veröffentlichte Genauigkeits-(Fehler-)Grenze für Taschenuhren, wie solche durch den Kollegen Karp in Anregung gebracht wurde, ist, wie bereits in voriger Nummer erwähnt, von den ersten Autoritäten des Faches geprüft und korrigiert worden. Es haben sich, ausser dem Verbandsvorstand, zwölf Herren der Miiho unterzogen, die Durchsicht, Prüfung und Korrektur vorzunehmen, und wollen wir nicht versäumen, den Herren, sowie Kollegen Karp für die uns entgegengebrachto Bereitwilligkeit an dieser Stelle unsern Dank zum Ausdruck zu bringen. Mit dieser aufgestellten Liste soll den Kollegen ein Mittel an die Hand gegeben sein, welches ermöglicht, die allzu hohen Auforderungen, welche von manchen Kunden an die Reglage gestellt werden, erfolgreich zu widerlegen. Wir haben von der Skala und den Nachsätzen Sonderabdrucke machen lassen, und können die Vereine und Innungen solche von uns erhalten. Wir hoffen, dass das Mittel den gewünschten Erfolg hat. Die Tatsache, dass Juweliere und Goldschmiede zuweilen als gerichtliche Sachverständige beim Taxieren von Uhren herangezogen wurden, hat wiederholt Veranlassung zu Klagen und Beschwerden gegeben. Kollegen, welche durch diese Art der Begutachtung von Uhren benachteiligt waren, haben dagegen Berufung eingelegt und schliesslich Prozesse augestrengt, Leider alles erfolglos. Dass diese Zustände unhaltbar und für die Uhrmacher schädigend sind, ist bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht worden, und mussten Schritte dagegen unternommen werden. Wir haben uns deshalb mit unserem Rechtsbeistand, Herrn Dr. Biberfeld, schriftlich und mündlich verständigt, in welcher Weise das goscheken könnte. Auf Anraten des Herrn Dr. Biberfeld wurde von einer Petition an den Reichstag oder das Roichsjustizamt abgesehen und der Vorschlag, die verschiedenen Justizministerien der einzelnen Bundesstaaten mit der Sache zu beschäftigen, angenommen. Nach unseren Wünschen und Angaben hat Herr Dr. Biberfeld eine Petition verfasst, welche am 16. Februar an die Justizministerien der deutschen Bundesstaaten abging. In derselben wird der Wunsch und die Bitte zum Ausdruck gebracht, dass die Justizministerien die unterstellten Gerichte anweisen sollen, zur Taxation von Uhren nur gelernte Uhrmacher zu vereidigen. Die am Platze befindlichen Fachvereinigungen sollen auf Verlangen die geeigneten Kollegen in Vorschlag bringen, und bitten wir die Kollegen, der eventuellen Aufforderung nachzukommen. Zum Schutze der Kollegen Thüringens sind wir mit der Firma Gebrüder Thiel in Ruhla, deren Angestellte mehrfach des Handels mit Uhren überführt wurden, in Verbindung getreten und haben das Direktorium der Fabrik auf das uns persönlich gegebene Versprechen, die Privatgeschäfte der Angestellten zu untersagen, aufmerksam gemacht. In wirklich nachahmungswerter Weise ist die Firma unserem Ansuchen nachgekommen, und findet sich an anderer Stelle dieser Nummer ein Auszug des Schrift wechsels. Wir versäumen nicht, dem Direktorium für das gerechte Entgegenkommen unseren Dank abzustatten. Mit kollegialischem Gruss Der Vorstand des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher- Vorsitzender: Rob. Freygang.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder