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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Hausierhandel und Detailreisen
- Autor
- Stroh, Adolf
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- ArtikelCentral-Verband 321
- ArtikelHausierhandel und Detailreisen 322
- ArtikelDas 400jährige Stadtjubiläum von Glashütte II 323
- ArtikelSe. Maj. König Friedrich August von Sachsen in Glashütte 324
- ArtikelDie Ausstellung zum Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen ... 325
- ArtikelVerbandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhrmacher ... 326
- ArtikelNachtrag zur Magdeburger Tagung 327
- ArtikelJuristischer Briefkasten 328
- ArtikelVon der Dresdner Kunstgewerbe-Ausstellung 329
- ArtikelDie Ergebnisse des Weltpostkongresses in Berlin 329
- ArtikelKonkursmassen-Verkäufe 330
- ArtikelAufzieh- und Zeigerstellvorrichtung an Remontoiruhren mit ... 331
- ArtikelNeuheiten 332
- ArtikelDer Meistertitel 332
- ArtikelSprechsaal 333
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 333
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 334
- ArtikelVerschiedenes 335
- ArtikelVom Büchertisch 336
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 336
- ArtikelArbeitsmarkt 336
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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322 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 21. Hausierhandel und Detailreisen. Referat vom 48. Verbandstage des Verbandes der Württembergischen Gewerbevereine vom Koll. Adolf Stroh, Backnang. Hochverehrte Versammlung! Es ist kein neues Thema, für welches ich ihre Aufmerksamkeit kurze Zeit in Anspruch nehmen möchte. Schon seit Jahren haben die Gewerbevereine darüber Klage geführt, dass die Hausierer den ansässigen Gewerbetreibenden schädigen. Dass diese Klagen nicht aufhören, dafür sorgt heute eine sich stets vermehrende Zahl dieser Schädlinge, und ein Heer von Detailreisenden, die sich von den Hausierern, was die Wirkung auf das ansässige Gewerbe betrifft, in nichts unterscheiden, sorgt dafür, dass das ansässige, solid und reell betriebene Gewerbe immer schwerer zu ringen hat und, wenn hier nicht endlich Einhalt getan wird, noch weiter zurückkommt, ja zum Teil ruiniert wird. Wenn man die Frage aufwirft: Wird durch den Hausierhandel einem Bedürfnis des Publikums Rechnung getragen?, so kann man sagen: Früher mag in abgelegenen Gegenden ein gewisses Be dürfnis bestanden haben, heute aber wird sowohl auf dem Lande als in der Stadt niemand sein, dem ein Hausierer willkommen wäre, weil jedermann heute Gelegenheit hat, seine Bedürfnisse in ansässigen Geschäften zu befriedigen. Wenn trotzdem die Hausierer auf ihre Rechnung kommen, ja oft glänzende Geschäfte machen, so liegt der Grund darin, dass eine gewisse Sorte von Leuten nicht alle wird und dass die Hausierer ganz ausserordentlich aufdringlich sind und mit allem Raffinement die Leute zum Kaufen nötigen. Vom Publikum wird heute das Hausierwesen direkt als Belästigung empfunden und bezeichnet, und oft wird etwas gekauft, nur um die Gesellschaft los zu werden. (Zustimmung.) Ich glaube, feststellen zu können, dass eine Notwendigkeit zum Hausieren nicht vorliegt. Und nun möchte ich fragen: Ist es für die Gewinnung des Lebensunterhalts nötig, dass eine so grosse Zahl von Leuten ihn auf dem Weg des Hausierens suchen muss? In Württemberg ist eine Anzahl Gemeinden, die wegen geringer Bodenbeschaffenheit und kleiner Morgenzahl ihre Ein wohner nicht ernähren kann, und da früher die Fabrikindustrie noch nicht so weit ausgedehnt war wie heute, auch die Verkehrs verhältnisse ungünstigere waren, also in einzelnen Gemeinden es schwer war, Arbeitsgelegenheit zu finden, waren die Leute darauf angewiesen, Handel, Hausierhandel zu treiben. Waren es früher mehr selbstgefertigte Waren, mit denen die Leute das Land durchzogen, so hat sich dies jetzt verändert, und der weitaus grösste Teil handelt mit gekauften Waren. Gegen die Hausierer, die mit eigenen Erzeugnissen, billigen Holzwaren. Rechen, Besen, Schindeln, Wäscheklammern u. s. w. hinausziehen, wird auch heute niemand auftreten wollen, es wäre auch ein Un recht; aber gegen die anderen, zahlreicheren Hausierer, die die Eigenproduktion aufgegeben oder überhaupt noch nie gearbeitet haben, einzuschreiten, ist geradezu eine zwingende Notwendigkeit, Diese Leute können fast ausnahmslos als arbeitsscheu bezeichnet werden. (Zustimmung.) Sie führen bei leicht zu erringendem Verdienst ein Faulenzerleben, so dass es keine Härte bedeuten würde, wenn hier eine Grenze gezogen würde und die arbeits fähigen, besonders die jungen Leute genötigt würden, ihren Lebens unterhalt durch Arbeit zu verdienen. (Sehr richtig!) Meine Herren, in einer Zeit, wo Industrie und Landwirtschaft über Mangel an Arbeitskräften klagen, in einer Zeit, wo jeder Arbeitswillige, mag er wohnen, wo er wolle, Arbeit und Verdienst findet, liegt kein Grund vor, solche Leute gar noch als bedürftig anzusehen, denn von diesem Gesichtspunkt aus werden die Hausierer von den Behörden angesehen. Es empört einen geradezu, wenn man sehen muss, wie kräftige junge Leute beiderlei Geschlechts mit Päcken Kleiderstoffen und Leinengeweben, mit Körben voll Textilerzeugnissen Haus für Haus abgrasen. Dass bei diesen Artikeln das Publikum noch übervorteilt und betrogen wird, ist klar, und wenn sich trotzdem immer wieder Abnehmer finden, so rührt das ausser den schon augeführten Gründen daher, dass die Leute, besonders die Frauen, die Energie nicht haben, die aufdringlichen Hausierer hinauszuweisen, dass sie ihnen etwas abnehmen, nur um sie los zu werden. (Lebhafte Zustimmung.) Erfreuen sich die Hausierer schon nach der Richtung einer Nachsicht, dass man ihnen gestattet, sich, ohne zu arbeiten, ihren Lebensunterhalt zu suchen, und zwar in oft nicht einwandfreier Weise, so zeigt die Art der Besteuerung der Hausierer, dass sie sich eines Wohlwollens seitens der Steuerbehörden erfreuen, das man letzteren eigentlich gar nicht Zutrauen sollte. (Heiterkeit.) Es ist dies Wohlwollen um so auffallender und unangebrachter, als wir in einer Zeit leben, wo die Steuerschraube so stark als möglich angezogen wird. Meine Herren, es fehlt nicht viel, so erhalten die Hausierer noch etwas heraus. (Heiterkeit.) Für die untergeordneten Hausierer, die Schirmflicker, Scherenschleifer, Händler mit Bürstenwaren u. s. w. ist der Steuersatz pro Jahr 1 bis 6 Mk. Für sogen, bessere Hausierer, solche mit Ellen-, Woll- und Weisswaren, Kurz- und Galanteriewaren, Glas-, Porzellan- und Emailgeschirr, Kolonialwaren ist der Satz 2 bis 150 Mk., ein sehr weiter Rahmen. Wohl heisst es dabei, dass der Betrag von 2 Mk. als Ausnahmesatz gilt und nur dann anzusetzen ist, wenn Gebrechlichkeit, Kränklichkeit u. a. vorliegt; aber 2,50 Mk. oder 3 Mk. oder 4 oder 5 Mk. ist schon nicht mehr der Ausnahmesatz, und dass die Einschätzung stets sehr, sehr niedrig ausfällt, darüber kann der nicht im Zweifel sein, der die Beredsamkeit der Hausierer kennt, und der Mindestsatz oder ein sehr niedriger Satz wird wohl öfter angewendet werden, als angebracht ist. Darüber brauche ich nichts weiter zu sagen. Die Ausdehnungsabgabe ist ja auch so gering, dass mehr Schreiberei dabei entsteht, als der Betrag wert ist, Die Gesamtsteuerleistung der Hausierer ist ganz ausser ordentlich gering und steht in gar keinem Verhältnis zum Um satz, in schreiendem Gegensatz aber zu der Besteuerung des an sässigen Gewerbes. Für Detailreisende ist der Satz 5 bis 300 Mk.: 5 bis 10 Mk. ist Ausnahmesatz und wird angewendet, wenn das Aufsuchen von Bestellungen nur in der Umgegend des Sitzes bis zu 15 km Entfernung und nur in geringem Umfang stattfindet, oder wenn das Aufsuchen von Bestellung von dem Inhaber selbst und nur in geringem Umfange betrieben wird. Zur Steuereinschätzung der Hausierer gehören, wie bei der Einschätzung der anderen Gewerbe, Schätzer zugezogen, was auch ganz gut durchführbar ist, wenn die Hausierer wissen, dass sie ihre Steuerscheine zu der und der Zeit zu lösen haben. In richtiger Würdigung des Umstandes, dass das Publikum durch die Hausierer übervorteilt wird, hat man einzelne Artikel vom Feilbieten und vom Verkauf im Umherziehen ausgeschlossen. Es sind dies u. a. Taschenuhren, Gold- und Silberwaren, optische Gegenstände. Wie jedes Verbot zur Uebertretung reizt, so auch hier; und da es den berufenen Organen nicht möglich ist, die Einhaltung dieser Bestimmung zu überwachen, so blüht auch hier der Weizen der Hausierer, hier in den allermeisten Fällen der Weizen der Schwindler. Die Fachverbände haben Prämien aus- gesetzt für diejenigen, die Uebertretungsfälle zur Anzeige bringen: aber die Bestrafung der Schwindler, wenn je eine solche erfolgt, ist meist so niedrig, dass sie gewiss keinen abhält, sein Treiben fortzusetzen. Auch hier nichts als schlecht angebrachtes Wohl wollen Leuten gegenüber, die dessen weder würdig, noch bedürftig sind. Gesetzliche Bestimmungen, deren Einhaltung gar nicht kontrolliert werden kann, sind wertlos. Hier ist dem Betrug Tür und Tor geöffnet, und der ansässige Gewerbetreibende muss Zu sehen, wie ihm das Geschäft von Faulenzern und Betrügern aus der Hand genommen wird. Sind nun schon die Hausierer geeignet, den ansässigen Ge schäftsmann schwer zu schädigen, so sind es die Detailreisenden, diese modernen Hausierer, die ihn vollends an die Wand drücken. Weist die Besteuerung der gewöhnlichen Hausierer schon Mängel genug auf, so sind diese hier noch grösser. Wenn man sagt, dass bei allen Gesetzen ein Hintertürchen zu finden sei, um einen durchschlüpfen zu lassen, so kann man hier ruhig sagen: Hier ist die Hintertüre so auffallend angebracht, dass nur ein ganz Dummer sie nicht sieht und nicht benutzt, (Heiterkeit.) Die Detailreisenden haben mit den gewöhnlichen Hausierern das gemein, dass sie mindestens ebenso aufdringlich sind wie diese, dass sie meist den selben Schund verkaufen und dass auch sie als Landplage an zusehon sind. (Sehr richtig!) Sie schädigen das ansässige Ge
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