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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 30.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190601002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19060100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19060100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- nur Textteil, H. 1 und 2 fehlen, S. 225 und 226 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Beratung der Turmuhr-Fabrikanten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verbandstag des Rheinisch-Wetfälischen Verbandes der Uhrmacher und Goldschmiede III.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 30.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 227
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- ArtikelCentral-Verband 353
- ArtikelBeratung der Turmuhr-Fabrikanten 354
- ArtikelVerbandstag des Rheinisch-Wetfälischen Verbandes der Uhrmacher ... 354
- ArtikelFreie Station des Gehilfen 355
- ArtikelVon der Bayer. Jubiläums-, Landes-, Industrie-, Gewerbe- und ... 357
- ArtikelKalenderwerk 359
- ArtikelElektrische Nebenuhr mit spiralartig am Umfang abgeschnittenem ... 360
- ArtikelElektrische Aufziehvorrichtung für Uhren mit Gewichtshebeln für ... 361
- ArtikelHemmung für Uhrwerke mit einem das Gangrad zeitweise ... 361
- ArtikelZwei Hemmungenmit konstanter Kraft, ausgeführt von F. Tiede in ... 362
- ArtikelDie Ausstellung zum Verbandstag des Rheinisch-Westfälischen ... 364
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83- Uhren 366
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 366
- ArtikelVerschiedenes 368
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 368
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- BandBand 30.1906 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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354 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 23. Beratung der Turmuhr-Fabrikanten. u denjenigen Geschäften der Uhrmacher, die nicht selten von unerquicklichen Nebenumständen begleitet sind, ge hört die Lieferung von Turmuhren. Treibt da bei ^ Submissionen die Konkurrenz der Lieferanten oft sonder bare Blüten, so sind auch die Geschäfte nicht selten, bei denen weder der Fabrikant noch der Uhrmacher wegen zu geringen Verdienstes wenig Freude hat. Der Fabrikant wird zu niedrigsten Preisangaben gedrückt oder der Uhrmacher glaubt, an solch seltenen Objekten prozentual mehr verdienen zu müssen. Ohne ^wenel befinden sich beide oft in schwieriger Lage, denn die wirklich glatten Geschäfte gehören zu den Seltenheiten. Seit langem war das Bedürfnis nach einer Regelung dieser Missstande vor handen da ein angemessener Verdienst auf beiden Seiten bleiben soll und muss. Zu diesem Zweck trat der Verein der deutschen Turmuhren-Fabrikanten am 19. und 20. November in Leipzig zu einer ausserordentlichen Versammlung zusammen, welche von zwölf Mitgliedern besucht war. Uns ging hierzu eine Einladung leider zu spät zu, so dass wir derselben keine Folge mehr leisten konnten. Im Nachfolgenden veröffentlichen wir die aus diesem Anlass an uns gerichteten Schriftstücke: Leipzig, den 21. November 1906. An die Redaktion des Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst in Leipzig, Organ des Central-Verbandes der Deutschen Uhrmacher. Ich teile Ihnen hierdurch im Auftrag des Verbandes Deutscher Turmuhren-Fabrikanten ergebenst mit, dass auf der ausserordent lichen Generalversammlung, welche am 19. und 20. hier in Leipzig stattfand, die Geschäftsverhältnisse der Turmubren-Fabrikanten mit den Uhrmachern zur Diskussion kamen und nach dem mit folgenden Wortlaut geregelt wurden. Ich bitte Sie, diese Bestimmungen in Ihrem geschätzten Blatte gütigst aufnehmen zu wollen, und hoffe sehr gern, dass dieselben bei Ihren geehrten Abonnenten vollen Beifall finden werden. „ , Unser Verband wird sich stets für alle Aeusserungen inter essieren, welche in dieser Angelegenheit aus dem Kreise Ihrer Leser entspringen werden und halte ich mich sehr gß rn zur Entgegennahme von diesbezüglichen Wünschen zu Ihrer Verfügung. Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie noch ergebenst bitten, Ihren Lesern gefälligst empfehlen zu wollen, den gelegentlichen Bedarf in Turmuhren stets bei den Mitgliedern unseres Verbandes zu decken, indem sie dabei volle Sicherheit für reelle Bedienung und geregelte Geschäftsabwickelung haben werden. Mit Gruss und Handschlag, hochachtungsvoll l. A.: A. Ungerer. Statut des Verbandes Deutscher Turmuhren-Fabrikanten. (Auszug.) § 20 Zur Regelung von etwaigen Streitfällen zwischen einem Fabrikanten mit seinem Vertreter (Uhrmacher) wird ein Schiedsgericht eingesetzt, welches von Fall zu Fall neu zu bilden ist. — Beide Parteien ernennen hierzu je zwei oder drei Schiedsrichter, welche einerseits dem Verband der Turmuhren-Fabrikanten und anderseits den deutschen Uhrmacher- Verbänden angehören müssen; diese Schiedsrichter haben einen Obmann zu ernennen, welcher nicht Fachmann sein soll (etwa ein Kaufmann oder Jurist u. s. w.). Das Urteil wird durch Stimmenmehrheit entschieden! Gegen dasselbe ist Berufung an das bürgerliche Gericht nicht statthaft. § 23. Ueber den Verkehr mit Zwischenhändlern, wie Uhr machern u. a., wird folgendes bestimmt: a) Für die Mitteilung der Adresse eines Käufers werden 3 Proz. bezahlt, falls eine Bestellung durch diese Mit teilung erzielt wird. b) Wirkt ein Zwischenhändler als anerkannter Vertreter eines Turmuhren-Fabrikanten und wird durch seine Tätigkeit ein Geschäft abgeschlossen, so kann ihm dafür eine Provision bis zu 10 Proz. bezahlt werden. Auf jeden Fall muss er jedoch nachweisen, dass das Geschäft nur durch ihn perfekt geworden ist. c) Tritt ein Zwischenhändler selbst als Käufer auf und liefert er die Uhr und stellt dieselbe ausschliesslich unter seiner alleinigen Garantie auf, so erhält er eine Provision von 15 Proz. Der Fabrikant hat dem Dritten gegenüber durchaus keine Verpflichtungen, noch Verantwortungen. Der Vermittler muss sämtliche Masse und sonstige An gaben bezüglich der Aufstellung der Uhr so rechtzeitig und vollständig einsenden, dass sich der Fabrikant nicht selbst an Ort und Stelle zu begeben braucht. Die erwähnten Provisionen von 3, 10 und 15 Proz. sind auf die Einzelbeträge von Uhr, Zifferblättern und Zeigerwerken zu ge währen. Auf alle ändern noch in Betracht kommenden Beträge, wie z. B. für Glocken, Schränke, Aufstellungskosten u. a. m., wird keine Provision bewilligt, Wir stellen die obigen Beschlüsse der Deutschen Turmuhren- Fabrikanten unseren Lesern hiermit zur Diskussion, bedauern aber, dass dieselben einseitig ohne Beratung mit den Uhrmacher- Vertretern gefasst worden sind. Ohne uns auf die Prozentsätze heute einlassen zu wollen, um dadurch der Meinung unserer Verbandsmitglieder nicht vorzugreifen, halten wir eine höhere Preisnotierung für wirklich zeitgemäss, wodurch sich auch ein höherer Nutzen für die Uhrmacher ergeben würde. Verfoandstag des Rheinisch-Westfälischen Verbandes der Uhrmacher und Goldschmiede. m. err Turmuhrenfabrikant C. Heuser-Elberfeld erbittet das Wort, um die Turmuhrfrage einmal zu besprechen. Es seien’in den letzten Jahren bereits mehrere Versamm lungen der deutschen Turmuhrenfabrikanten abgehalten worden, so in Kassel, München und Frankfurt a. M., in welchen eine Einigung über verschiedene gemeinsam interessierende Fragen stattgefunden hätte. Es wäre dem Redner nun sehr lieb, auch einmal die Ansicht der Herren Uhrmacher in dieser Frage zu hören da die Beseitigung mehrerer Missstände bei Lieferung der Turmuhren nur durch die Mitarbeit der Herren Uhrmacher mög lich sei. Es sei erklärlich, dass ein Fabrikant, welcher hinter gangen worden sei, nun nicht wisse, ob er die Uhrmacher für oder gegen sich habe. Es sei sein Wunsch, einmal offen zu hören, ob es den Wünschen der Herren Uhrmacher entspreche, wenn die Turmuhrenfabrikanten sich zu einem Verbände zusammen tun, um ihre Interessen zu vertreten. Der Verband würde in erster Linie erstreben, den Konkurrenzstreit der Uhrmacher an einem Orte zu vermeiden und eine Preisverständigung herbei zuführen, wobei dem Uhrmacher ein Prozentsatz zuzubilhgen sei, welcher dem Interesse desselben entsprechend sein müsse. Es müsse dann u. a. von dem Uhrmacher verlangt werden, sich nur an einen Fabrikanten zu halten, da sonst eine Verständigung nicht zu erreichen sei. Der Verband würde in irgend einer Weise eine Vertrauensstelle für Beschwerden einrichten. Dann sei a,uch die Frage zu erwägen, ob es nicht möglich sei, eine Geschäftsstelle zu errichten, von wo aus alle Aufträge auf Turmuhren für ganz Deutschland erledigt werden könnten. Koll. Wiese-Bonn dankt dem Herrn Vorredner für die An regung, welche vom Rheinisch-Westfälischen Verbände freudig begrüsst werde. Er glaube, dass, wenn von beiden Seiten der Wille da sei, sich auch ein Weg finden lasse. Koll. Freygang-Leipzig führt aus, dass die Klagen der Uhr macher betreffs Turmuhrlieferungen schon lange Zeit die Inter- ossentenverbände beschäftigten. Bisher habe man bei den Herren Fabrikanten nicht das gewünschte Entgegenkommen gefunden. Der Contral-Verband würde stets gern bereit sein, die Frage erneut zu beraten, damit eine für beide Teile befriedigende Lösung gefunden werde. Koll. Brüninghaus-Lüdenscheid wünscht, dass die Herren Fabrikanten es unterlassen möchten, mit den Architekten zu lieb äugeln und dadurch die Lieferung dem ortsansässigen Uhrmacher unmöglich zu machen.
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