Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (15. November 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftliche Lage und Konkursergebnisse in der Uhrmacherei
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Antrag auf Abänderung des § 56, Ziffer 3, der R. G. O.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 337
- ArtikelWirtschaftliche Lage und Konkursergebnisse in der Uhrmacherei 338
- ArtikelAntrag auf Abänderung des § 56, Ziffer 3, der R. G. O. 340
- ArtikelSelbsttätig sich aufziehende Uhr 341
- ArtikelZur allgemeinen Wirtschaftslage 343
- ArtikelDas Rechnen mit Logarithmen (Fortsetzung) 344
- ArtikelBessere Geschäfte zu machen 345
- ArtikelAus der Werkstatt 346
- ArtikelSprechsaal 346
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 347
- ArtikelVerschiedenes 349
- ArtikelPatentbericht 352
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Uö Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. tfr. 22. 20000 bis 50000 Mk. bei 20,5 Proz. der beendeten Konkurs verfahren. Der Rest von 18,6 Proz. entfiel auf die höheren Summen. Durch die Konkurseröffnungen werden jahraus, jahrein grosse Vermögenswerte, soweit sie nicht bereits zunichte ge gangen sind, dem allgemeinen Verkehr entzogen, denn der Konkursverwalter muss erst die ganze Rechts- und Vermögens lage des Gemeinschuldners aufklären, was bei verwickelten Kon kursen, namentlich wenn noch Prozesse zu führen sind, recht lange dauern kann. Ferner haben oft genug statt eines einzigen mehrere gerichtliche Prüfungstermine über die Rechtmässigkeit der angemeldeten Forderungen stattzufinden, worüber in zahl reichen Fällen wiederum Prozesse zu entstehen pflegen. Schliess lich dauert die Veräusserung der Vermögensgegenstände des Gemeinschuldners, namentlich wenn umfangreiche kaufmännische, gewerbliche oder industrielle Unternehmungen dem Konkurse ver fallen sind, oft mehrere Jahre. Solange die Konkursmasse nicht zu Geld gemacht ist, müssen sich die Konkursgläubiger, falls sie nicht schon eine oder mehrere Abschlagszahlungen erhalten haben, mit der Heimholung der vom Gemeinschuldner beanspruchten Beträge gedulden. Aus allen diesen Erwägungen ist es von grösser Bedeutung, aus der Konkursstatistik zu erfahren, wie lange die Konkursverfahren durchschnittlich dauern, und welche Beendigungsarten am schnellsten zum Ziele führen. Dabei kann man feststellen, dass 24,5 Proz. der beendeten Konkursverfahren in kürzerer Frist als in 6 Monaten erledigt wurden, 31,8 Proz. in 6 bis 12 Monaten, 25,6 Proz. in 1 bis 2 Jahren, 8,9 Proz. in 2 bis 3 Jahren, 4,9 Proz. in 3 bis 4 Jahren, 4,3 Proz. in längerer Fqst. Die Entwicklung scheint in den letzten Jahren dahin zu gehen, dass die Konkurse von länger als 3 Jahren verhältnis mässig zunehmen. Antrag auf Abänderung des §56, Ziffer 3, der R.G.O. Schon verschiedentlich haben sich die Uhrmacherverbände an die gesetzgebenden Körperschaften gewandt und um Abänderung des § 56, Ziffer 3, der Gewerbeordnung gebeten. (Siehe 248. Be richt der Reichstagskommission für Petitionen vom 23. Januar 1909.) Die in neuerer Zeit wieder an uns gelangten Klagen über die Unzuträglichkeiten, die durch das Hausieren mit Gross uhren (Regulateure, Zimmer- und Wanduhren) entstehen, ver anlassen die Unterzeichneten Verbände nochmals zu den nach folgenden Darlegungen: Bei Schaffung der G.O. hat seinerzeit der Gesetzgeber das Hausieren mit Taschenuhren durch § 56, Ziffer 3, verboten. Man ging von der Erwägung aus, dass die Güte und den Wert einer Taschenuhr kein Laie beurteilen kann, dass also durch den Verkauf dieser durch Hausieren der Käufer sehr geschädigt werden kann. Grossuhren wurden von diesem Verbot mit Rücksicht auf die Hausindustrie des Schwarzwaldes ausgenommen. Damals mag diese Ausnahme auch berechtigt gewesen sein, doch fallen heute die damaligen Gründe fort, weil sich die Art der Herstellung von Uhren im Schwarzwalde vollständig geändert hat. Die Haus industrie arbeitet fast ausschliesslich nur für die grossen Fabriken. Es werden auch in überwiegendem Masse Regulateure, Hausuhren und Wecker hergestellt. Die frühere Schwarzwälder Wanduhr ist durch die heutige billige Herstellung von Zimmeruhren in den Riesenbetrieben sehr verdrängt. Ein Vertrieb der Hersteller durch einheimische Hausierer findet überhaupt kaum mehr statt. Während früher auch die Güte der Schwarzwälder Werke eine durchschnittlich gleiche war, so werden heute neben den feinsten Werken auch solche von sehr geringer Güte hergestellt. Konnte sich früher der Käufer also darauf verlassen, dass eine ihm angebotene „Schwarzwälder“ eine gute Mittelware war, so ist er heute bei sorglosem Kaufe bei fremden Händlern der Ge fahr ausgesetzt, ein schlechtes Werk zu erhalten, das auf die Dauer keinen zufriedenstellenden Dienst tun kann. Der Vertrieb durch die Hausierer geschieht heute grössten teils auf folgende Weise: Ein Abzahlungsgeschäft stellt ein ganzes Heer von „Reisenden“ ein, die in der Stadt und besonders in den Landstädten und Dörfern ihre Ware auf Abzahlung zu verkaufen suchen. Meist zu einer Zeit, wo die Frauen allein zu Hause sind, erscheint der „Reisende“, um seinen „feinen Regulator“ zum Verkauf an zubieten. Die Frauen weigern sich meistens zu kaufen. Mit einer unglaublichen Rednergabe werden sie aber dahin gebracht, die Uhr wenigstens „probeweise“ aufhängen zu lassen und einen verzwickten Bestellschein zu unterschreiben. Hängt die Uhr erst, so gehört nachher schon eine ausserordentliche Festigkeit dazu, sie dem Händler nach einiger Zeit, wenn er die fälligen Raten einziehen will, wieder zurückzugeben. In den meisten Fällen ist das überhaupt nicht möglich, weil die gegebene Unterschrift des Bestellscheines rechtlich zur Abnahme verpflichtet. Die Leute haben so eine Uhr gekauft, die ein schlechtes Werk hat, nur lackiert ist, Aufsätze aus gepresstem Papier hat, aus minderwertigem Holz gearbeitet und viel zu teuer ist. Eine gute Uhr ist in einem ordentlichen Geschäft für mindestens den halben Preis zu haben. Der Preis muss ja auch ein unverhältnis mässig hoher sein, da für Verluste, Vergütung an den „Reisenden“ und Anteil für den Kassierer schon Aufschläge gemacht werden, die höher sind als der Aufschlag, den der Uhrmacher für einen angemessenen Verdienst berechnen muss. Zu diesen Aufschlägen kommt dann noch der ansehnliche Verdienst des Inhabers des „Kredithauses“. Abgesehen davon, dass gerade die Leute, die mit ihren Mitteln rechnen müssen, zu Ausgaben verleitet werden, die sie nach ihren Einkünften nicht machen dürften, werden sie auch noch durch zu teuere und dazu schlechte Ware geschädigt. Der Hausierer, der die Uhr verkauft hat, kommt mit dem Käufer überhaupt nicht mehr zusammen, und aus gutem Grunde. Der Kassierer weiss von nichts und hält sich an seinen Auftrag, die fällige Rate einzuziehen. Zu diesen Schädigungen der Käufer tritt noch hinzu, dass die Hausierer zum überwiegenden Teile Ausländer (meistens Galizier) sind. Der ansässige Uhrmacher, der für seine verkaufte Ware im eigenen Interesse eine vernünftige Garantie übernehmen muss, und der ängstlich bemüht sein muss, seine Kundschaft zufrieden zustellen, weil er auf weitere Käufe rechnen muss, muss es sich auch gefallen lassen, dass er durch Ausländer in der gewissen losesten Weise geschädigt wird. Dass die Schädigung eine ganz gewaltige ist, ergibt sich daraus, dass der Handel mit Grossuhren immer mehr zurückgeht. Dafür nur ein Beispiel: Das Abzahlungsgeschäft von A. Schmidt, Kattowitz, dessen Inhaber Selbstmord verübte, weil er wegen Meineid, Betrug und Urkundenfälschung bestraft werden sollte, hatte allein 60000 Mk. Aussenstände. Das Geschäft wurde jahrelang betrieben. Im Laufe des Jahres wurden eine Unmenge von Personen als Hausierer angestellt und bald wieder entlassen. Diese entlassenen Hausierer versuchten dann auf eigene Rechnung das Geschäft. Auf dem Amtsgericht Kattowitz fanden durch die Firma Schmidt täglich 25 bis 30 Klagetermine statt. Allein in dem Innungsbezirke Kattowitz bestehen folgende Hausier- und Abzahlungsgeschäfte: Joh. Klaschik, Inh. Marie Klaschik, Königshütte; Joh. Matheja, Uhrenhandlung, „ Wilh. Beyer, Inh. Marie Beyer, „ Jos. Klein, Uhren- und Bilderhandlung, „ A. Schiron, Uhrenhandlung, „ Jos. Brunner, Uhrenhandlung, „ Salo Kutner, Uhrenhandlung, Rosdzin, Kr. Kattowitz; Wollny, Uhrenhandlung, Kattowitz; A. Schubert, Uhrenhandlung, Schoppinitz; Jendrzeg, Hausierer, Kattowitz, war früher Uhrmacher; Gabranowski, Uhren- und Bilderhandlung, Kattowitz. Der Betrieb des Wandergewerbes für Uhren und Gold waren bedeutet auch einen schweren Schaden für den Staat und die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder