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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Einnahmequellen des Uhrmachers
- Autor
- Singer, U.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- BeilageAnzeigen 477
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 481
- ArtikelOffener Brief an die Herren Grossisten und Fabrikanten 482
- ArtikelGeschäftsbericht für die Zeit vom 1. Juli 1913 bis 30. Juni 1914 482
- ArtikelDie Einnahmequellen des Uhrmachers 484
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 486
- ArtikelVerschiedenes 487
- ArtikelKleine Geschäftsnachrichten 488
- ArtikelKonkursnachrichten 488
- ArtikelPatentbericht 488
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 488
- ArtikelAnzeigen 489
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. lt> Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 24? wird eine schwere Arbeit werden, die manchem nicht gelingen und ihn zwingen wird, für immer sein Leben unter der Minimal existenz zu fristen — mit allen den damit verbundenen un angenehmen Folgen für sich und andere. Wenn die Reparaturpreise bei dem Betrage von 1800 oder 2400 Mk. als den erforderlichen für eine angemessene Lebens haltung genügten, so müssten sie heute das mehr als Doppelte bis Dreifache betragen, oder die Reparaturen müssten in einem Drittel der Zeit fertigzustellen sein als damals. Ebenso müsste der Verkauf so gestiegen sein oder so gute Preise zulassen, dass die Differenz zwischen jenem Betrage und dem heute erforder lichen mehr daran verdient würde. Beides wäre notwendig und beides ist nicht der Fall. Es ist ganz veraltet, die Meisterstunde beim Uhrmacher mit einer Mark zu berechnen. Wo wir damit hinkommen, lässt sich leicht zeigen. Nehmen wir an, der Mann arbeitete 10 Stunden am Tage, was heutzutage kaum noch ein ungelernter Arbeiter macht, und er arbeitete während des Jahres in der unerhört hohen Zahl von 300 Tagen, also ausser an Fest- und hohen Feiertagen ohne Ruh und ohne Rast, so kommen wir auf 300 Tage ä 10 Mk. = 3000 Mk. Praktisch wäre bei dieser Kalkulation diese Summe gar nicht zu verdienen. Wo kommt er nun hin, wenn er aber 5000 Mk. braucht? Antwort: Das muss der Laden bringen! Das sollte er wohl, aber wir werden erst sehen, unter welchen Umständen er dazu imstande ist. Und wieviel Arbeitsstunden der Laden für sich in Anspruch nimmt. Und ausserdem: wenn der Uhrmacher keinen Laden hat, sondern nur ein Reparatur geschäft? Was dann? Seine Ansprüche an Lebenshaltung sollen dieselben sein, und sie werden es auch müssen, denn der Laden hat mit der Lebenshaltung nichts oder nur wenig zu tun, indem er vielleicht etwas mehr Repräsentation erfordert als das blosse Reparaturgeschäft. Der Arbeitsverdienst des Uhrmachermeisters in 1 Stunde muss daher l 2 / 3 Mk. oder 1 Mk. und 66 Pf. allermindestens sein, wenn er das Existenzminimum des Jahres erreichen soll. Wenn wir aber, wie es üblich ist, die Zahl der Arbeitstage im Jahre auf 280 Tage beziffern, und die Zahl der Arbeitsstunden im Tage, wie es zeitgemäss ist, auf neun, so muss der Uhrmachermeister in jeder Stunde aus seiner Arbeit den reinen Verdienst von 1,95 Mk. oder rund 2 Mk. haben. Das ist Meisterarbeit auch wert. Etwas geringer kann der Meister seinen Reingewinn an Reparatur bemessen, wenn er Gehilfen beschäftigt, an deren Arbeit er einen Reingewinn hat. Jeder Uhrmacher, der Gehilfen sitzen hat, weiss, dass es gar nicht so leicht mit diesem Rein gewinn ist. Erst kürzlich hat der Verfasser eine interessante Aufstellung gesehen, die einem Gehilfen gemacht wurde, der stürmisch Zulage verlangte und dazu berechtigt zu sein glaubte. Der Wert der von ihm geleisteten Arbeit, oder richtiger, der von dem Meister dafür eingenommene Betrag, betrug 128,75 Mk. Der ihm in dieser Zeit gezahlte Lohn inklusive des Anteils der darauf ruhenden allgemeinen Unkosten, der Kassenbeiträge, Furniturunkosten usw., betrug 147,25 Mk. Der Gehilfe meinte nun, die geforderten Reparaturpreise seien zu gering, der Meister meinte, der Gehilfe hätte mehr leisten müssen. Wahrscheinlich haben alle beide recht. Darüber weiter zu sprechen, ist hier noch nicht der Ort. Es handelt sich nur darum, zu zeigen, wie die Verhältnisse allermeist liegen, und dass der Meister, wenn er behauptet, er verdiene an seinem Gehilfen nichts und setze nur Geld zu, in solchen Fällen den zahlenmässigen Beweis sehr leicht hat. Aber nehmen wir an, der Meister hätte flotte und geschickte Gehilfen, und es gelänge ihm, an ihrer Arbeit 10 Proz. rein zu verdienen, und er berechne die Gehilfenstunde mit 1 Mk., so würde sich dieser Betrag wahrscheinlich richtig folgendermassen zu sammenstellen: Gehilfenlohn pro Stunde 85 Pf., allgemeine Un kosten, Kassenbeiträge usw. 5 Pf., Gewinn des Meisters 10 Pf., zusammen 1 Mk. Der Gehilfe würde demnach bei täglich durchschnittlich neunstündiger Arbeitszeit 7,65 Mk. im Tage, 45,90 Mk. in der Woche oder 198,90 Mk. im Monat verdienen. Damit werden unsere geschicktesten und verheirateten Gehilfen mit Recht nicht zufrieden sein; denn die Kosten ihrer Lebenshaltung sind in demselben Prozentsatz gestiegen wie die der Meister, und auch ihre Minimalexistenz beruht heute auf einem wesentlich höheren Betrage als früher. Die Gehilfenstunde wäre eben dann um einen Betrag höher anzusetzen, der dem höheren Gehilfenlohn entspricht. Umgekehrt würde es ein Verbrechen am Portemonnaie des Publikums sein, die Arbeitsstunde mancher Gehilfen mit 1 Mk. anzusetzen, da sie den Betrag tatsächlich nicht verdienen. Da ist also das umgekehrte Verfahren einzuschlagen und die Gehilfenstunde dem geringeren Lohn entsprechend anzusetzen. Der oben errechnete Gehilfenlohn ist zurzeit als der durch schnittliche für fleissige und geschickte ältere Arbeiter anzusehen, die ihr Geld auch verdienen. Mit der Möglichkeit der Erzielung höherer Reparaturpreise steigt auch der Lohn weiter. Der Meister, der mit 10 Proz. Reingewinn an der Gehilfen arbeit nicht zufrieden sein will und höhere Reparaturpreise er zielt, wird eben seinen Aufschlag höher zu bemessen haben. Auf Kosten der Gehilfenlöhne aber mehr zu verdienen, erscheint deshalb unmöglich, weil billigere Kräfte weniger die Möglichkeit eines Reingewinnes zulassen als teuere. Selbst der ärgste Gegner der Uhrmacher wird nicht umhin können, die Berechtigung der Forderung von 1 Mk. für die Gehilfenstunde anzuerkennen und den Reingewinn von 10 Proz. als ganz bescheiden zu bezeichnen. Wenn der Uhrmacher 20 Gehilfen hätte, würde er erst damit den Ausfall der eigenen Arbeit ersetzt haben, an die bei einer solchen Gehilfenmenge freilich nicht mehr gedacht werden könnte. Etwas besser würde er sich bei einem oder zwei guten Mitarbeitern stehen, die von seiner kostbaren Arbeitszeit nicht so viel in Anspruch nehmen, als sie ihm an reinem Gewinn ein- bringen. Jede Viertelstunde, die er sich unproduktiv mit den Gehilfen unterweisend oder belehrend beschäftigen muss, kostet ihm den Reingewinn von fünf Gehilfenstunden. Diese vorstehenden Ausführungen genügen hoffentlich, um die Notwendigkeit höherer Reparaturpreise zu beweisen. Wer sie trotzdem nicht anerkennen mag, über den werden die Wellen der wirtschaftlichen Entwicklung ohne Erbarmen hinweggehen. Die zweite Einnahmequelle des Uhrmachers ist der Verkauf. Ein Uhrmacher, der sich mit ganzem Interesse dem Verkauf widmet und von ihm einen entsprechenden Reingewinn erwartet, wird keine Zeit haben, sich dem Reparaturgeschäft zu widmen. Seine Einnahme muss demnach ganz aus dem Verkauf resultieren, weniger dem Reingewinn von 10 Proz. aus dem Reparaturgeschäft. Jetzt ist der Einwand möglich — wie ja bei einigem guten Willen bei jeder, auch der durchdachtesten Sache, Einwände möglich sind —, dass dessen Reparaturpreise, nach Stundenlohn berechnet, dann doch viel billiger sein werden, als die des Uhr machers, der selbst mit die Reparaturen ausführt. Die Antwort ist nicht schwer. Ein Gehilfe, der Meisterarbeit leistet, kostet auch mehr als ein anderer. Rechnet der Meister die Kosten der Beaufsichtigung des Personals hinzu, welche Arbeit er als Mitarbeiter ohne Extrakosten leistet, und bedenkt er, dass die Gesamtleistung des Personals durch seine häufige Abwesenheit eine geringere wird, so wird er als richtiger Rechner kaum anders können, als die Reparaturpreise der Arbeiten, die Meister arbeit sind, auch mit Meisterstundenlohn zu berechnen. Indessen sind Uhrmacher, die sich ganz dem Verkauf und der Werkstatt nur flüchtig oder gar keine Zeit zur Be aufsichtigung widmen, selten; sie sind auch meist kaufmännisch so gut durchgebildet oder beraten, dass ihnen über Kalkulation von Reparatur- und Verkaufspreisen kein Vortrag mehr ge halten zu werden braucht. Machen sie in dieser Beziehung, wie sich beobachten lässt, hier oder da unerklärliche Seiten sprünge, so tun sie das nicht aus Unkenntnis darüber, was sie zu tun hätten, sondern nach einem bestimmten kaufmännischen System, über welches sich mit ihnen nicht rechten lässt, welches aber mit Kalkulation nur insofern zu tun hat, als die dadurch entstehenden Verluste auf andere Art und an anderer Stelle wieder eingebracht werden müssen. Für solche Kalkulationen lässt sich eine Norm natürlich nicht geben; es sind solche mit bewussten Rechenfehlern, die sich durch Rechenfehler in ent gegengesetzter Richtung wieder ausgleichen. Zu solcher Plus- Minusrechnung gehören nicht nur scharfe Rechner mit gutem
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