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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 39.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19140100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19140100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1914)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kopf hoch in ernsten Zeiten!
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftsbericht für die Zeit vom 1. Juli 1913 bis 30. Juni 1914 (Fortsetzung statt Schluss)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 39.1914 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1914) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1914) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1914) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1914) 97
- AusgabeNr. 7 (1. April 1914) 137
- AusgabeNr. 8 (15. April 1914) 177
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1914) 213
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1914) 249
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1914) 285
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1914) 325
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1914) 361
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1914) 401
- AusgabeNr. 15 (1. August 1914) 437
- AusgabeNr. 16 (15. August 1914) 477
- AusgabeNr. 17 (1. September 1914) 493
- BeilageAnzeigen 493
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 497
- ArtikelAn die Herren Grossisten und Fabrikanten 498
- ArtikelKopf hoch in ernsten Zeiten! 498
- ArtikelGeschäftsbericht für die Zeit vom 1. Juli 1913 bis 30. Juni 1914 ... 499
- ArtikelV. Verbandstag des Provinzialverbandes schlesischer Uhrmacher zu ... 500
- ArtikelAusgewählte einfache Arbeiten für die Uhrmacherlehre 501
- ArtikelAus der Werkstatt 502
- ArtikelZur Linderung der Kreditnot 502
- ArtikelBekanntmachung, betreffend die Anordnung einer Geschäftsaufsicht ... 503
- ArtikelGerichtliche Bewilligung von Zahlungsfristen 503
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 504
- ArtikelVerschiedenes 504
- ArtikelKonkursnachrichten 505
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 505
- ArtikelAnzeigen 506
- AusgabeNr. 18 (15. September 1914) 511
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1914) 523
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1914) 539
- AusgabeNr. 21 (1. November 1914) 555
- AusgabeNr. 22 (15. November 1914) 573
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1914) 591
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1914) 611
- BandBand 39.1914 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 11 Allgemeines Journal der Ührmacherkunst. 253 sein könnte, wie um so mehr in den Zeiten des Krieges. Aber wir meinen, in den allermeisten Fällen wird sein Hab und Gut in den besten Händen sein, denn jeder einzelne, der zu dessen Verwaltung berufen ist, wird sich dem Verteidiger des Vater landes gegenüber einer besonderen Treue befleissigen. Die Be fürchtung, dass durch das Fortsein des Chefs irgendwelche Geschäfte von Belang entgehen könnten, darf wohl bis zum Friedensschlüsse als ausgeschlossen gelten, und alles andere wird auch ohne ihn so gut als möglich gemacht werden. Aber alle diese Sorgen sind ja bloss kleine Kümmernisse, und sie erscheinen nur dem gross, der keine ernsten Sorgen hat. Kopf hoch, Kollege in Waffen! Du brauchst deinen klaren Blick, um dich deines Lebens zu erwehren! Ver giss nicht, dass die wenigsten Opfer des Krieges im offenen Kampfe fallen, sondern durch Krankheit und — wie bei Lüttich — durch Meuchelmord. Versinke nicht in Träumereien über das, was du zu Hause ge lassen hast — der Meuchelmord könnte dir naben. Es ist alles zu Hause in Ordnung! Kopf hoch, Blick klar und Ohren gespitzt! So sicherst du dich und deine Zu kunft am besten! Und nun ihr Frauen, die ihr eure Männer hergabt, um den heimatlichen Herd zu schützen. Wie falsch ist es in solchen Tagen, zu weinen und immer nur an das Schlimmste zu denken, anstatt daran, dass der weitaus grösste Teil der Krieger lebend und auch ohne ernste Verwundung wieder heimkehren wird. Die Möglichkeit, euren Gatten unversehrt und als siegreicher Krieger wieder heimkehren zu sehen, ist doch eine viel grössere als die umgekehrte. Und wenn es ein trauriges Ende nimmt? Warum wollt ihr heute schon klagen und jammern, wenn sich euer Er nährer noch beim vollsten Wohlsein befindet und selbst bei bester Laune ist. Macht ihm das Leben angenehm und den Kopf nicht schwer. Seht auch ihr den Tatsachen mit offenem Blick zu, und ihr werdet finden, dass sie halb so schlimm sind. Klaget und weint, wenn ihr wirklichen Grund dazu haben werdet; nur heute noch nicht, denn euer Gatte braucht einen klaren Kopf, und ihr setzt ihn einer Gefahr aus, wenn ihr ihn mit trüben Gedanken beschwert. Kopf hoch! Ich sehe ihn schon im Geiste inmitten seiner Kameraden mit Laub bekränzt als Sieger ein ziehen. Er bringt euch einen gesicherten Herd, euren Kindern und euch eine glückliche, friedliche Zukunft, sich und seinem Vaterlande die politische Ruhe, die für das Gedeihen des ganzen und seines persönlichen Wirtschaftslebens notwendig ist. Er hat eine harte und blutige Arbeit getan; es ist Männerarbeit, und sie musste sein, damit wir alle wieder frei und im Lichte atmen können! Geschäftsbericht für die Zeit vom 1. Juli 1913 bis 30. Juni 1914. (Fortsetzung statt Schluss.) Grossuhrenhausieren. Am 30. Oktober 1913 sandten wir die in der vorjährigen Gesamtvorstandssitzung beschlossene Eingabe an den Reichstag, Reichskanzler, Reichsamt des Inneren und an alle Reichstagsabgeordneten, die dafür in Frage kamen. Unsere Eingabe wurde auch von allen Landesverbänden unter zeichnet. Die Bayerische Regierung hatte gleichfalls beim Bundes rat den Antrag gestellt, dass das Hausierverbot auf Uhren aller Art ausgedehnt werden sollte. Auch der Sächsische Handels kammertag fasste auf seiner Tagung am Donnerstag, den 20. No vember 1913, in Zittau folgenden Beschluss: „Der Sächsische Handelskammertag begrüsst es, wenn zum Besten des ansässigen Uhrenhandels und Uhrengewerbes das Verbot des Hausierhandels allgemein auf Uhren ausgedehnt und deswegen in § 56, Absatz 2, Ziffer 3, statt „Taschenuhren gesetzt wird ,Uhren'.“ Unsere Eingabe an den Reichstag kam nicht mehr zur Er ledigung, da derselbe geschlossen wurde- In der 22. Kommission wurde unser Antrag mit 14 Stimmen abgelehnt. Es handelt sich aber um eine Zufallsmehrheit, so dass begründete Aussicht vor handen ist, doch endlich unseren Antrag zur Annahme zu bringen. Unterstützung unseres Antrages haben uns zugesagt die Herren Abgeordneten C. Poppe, Heiligenstadt, Dr. Fritz Hegenscheidt, der für unseren Antrag in einer Rede im Reichstage eintrat. Wir hatten uns ausserdem brieflich unter Bezugnahme auf Kollegen an die Herren Abgeordneten Pastor Th. Meyer, Herford, und Justiz rat Gotting, Hildesheim, gewandt. Auch der Vorsitzende der 22. Kommission, Herr Abgeordneter Trimborn, Köln, hat unserem Kollegen Schwank Unterstützung zugesagt. Unsere Eingabe werden wir beim Zusammentritt des Reichs tages wiederholen. Zu erwähnen ist noch, dass im Geschäftsjahre einem Schutz mann in München eine besondere Prämie gewährt wurde, da er seit Oktober 1910 bis November 1913 112 Uhrenhausierer zur Anzeige brachte, von denen 104 durch richterliche Urteile bestraft wurden. Ein Zeichen, in welchem Umfang mit Taschenuhren hausiert wird, aber auch ein Zeichen dafür, dass es wachsame Beamte gibt, die sich der Sache annehmen. Bemerkenswert für die Auszahlung der Hausierprämie ist folgender Fall, der uns von der Innung Breslau unterbreitet wurde: Die Innung hatte einem Schutzmann für zwei Anzeigen eine Prämie von 5 Mk. gegeben. Er brachte das Geld aber nach einigen Tagen zurück, weil ihm sein Vorgesetzter geraten hatte, das Geld nicht so ohne weiteres anzunehmen, da es als Bestechung aufgefasst werden könnte. Die Innung wandte sich nun an das Polizeipräsidium mit der Anfrage, ob dem Schutzmann eine Prämie von der Innung gezahlt werden dürfte oder ob die Auszahlung durch Vermittlung des Präsidiums erfolgen könne. Die vom Zentralveiband herausgegebenen Karten, auf denen den Schutz leuten eine Prämie in Aussicht gestellt wird, waren dem Schreiben mit der Bitte beigefügt, die Karten an die Schutzleute weiter ver teilen zu lassen. Die Karten wurden aber mit nachstehender Antwort zurückgegeben: „Das Anerbieten, jedem Polizeibeamten, der einen Verstoss gegen § 56, 3 und 4, und 42 a der Reichsgewerbeordnung zur Anzeige und Bestrafung bringt, eine Belohnung von 5 Mk. zu zahlen, muss ich zurückweisen, da es lediglich die Pflicht des Polizeibeamten ist, jede Straftat unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen. Ich habe jedoch die mir unterstellten Aussenbeamten noch mals eindringlich auf das Verbot des Hausierhandels mit Uhren, Goldwaren und Schmucksachen hingewiesen. Die in dem letzten Schreiben für den Schutzmann Anders vom 4. Polizeirevier ausgesetzte Belohnung für die Ermittlung von Straftätern weise ich gleichfalls zurück. Die eingereichten 500 Stück Karten folgen in der Anlage zurück.“ Die Innung stellte an uns die Frage, ob man sich durch die Auszahlung oder durch das Anbieten von Prämien der Beamten bestechung schuldig mache. Wir unterbreiteten die Sache unserem Rechtsanwalt Schön rock zur Begutachtung, der uns folgende Auskunft gab: „Auf Ihr an den Zentralvorband in Halle a. S. gerichtetes Schreiben vom 21. Juli, welches ich gestern zur Beantwortung erhielt, erwidere ich, dass Sie sich durch die Anbietung der Hausierprämie nicht strafbar machen. Den Polizeibeamten würde ohne Genehmigung ihrer Vorgesetzten Behörde gemäss § 331 des Strafgesetzbuches die Annahme der Prämie allerdings untersagt sein. Die Erteilung der Genehmigung ist meines Erachtens unbedenklich. In Berlin sind von dem Herrn Polizei präsidenten Bedenken nicht erhoben worden, doch unterliegt die Entscheidung dem Ermessen des Leiters der Polizeibehörde, so dass ich Sie nur auf den Weg gütlicher Vorstellungen bei dem betreffenden Dezernenten Ihres Präsidiums verweisen kann. Wegen der grossen Bestechungsprozesse der letzten Wochen dürfte Ihr Präsidium diese vielleicht etwas übertriebene Zurück haltung üben.“
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