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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 111
- ArtikelGeh' aus mein Herz und suche Freud' in dieser schönen Sommerzeit 112
- ArtikelDie Uhr in der Pulverflasche 113
- ArtikelSprechsaal 114
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 118
- ArtikelVerschiedenes 119
- ArtikelBriefkasten 120
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 120
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 12 Die Uhrmacherknnst. 119 4. Besprechung über den Sonntagsschluss der Geschäfte. 5. Preiserhöhungen für Eeparaturen und Waren. 6. Verschiedenes. Um recht zahlreiches Erscheinen bittet Der Vorstand. Für nicht entschuldigtes Fehlen wird Strafe erhoben. Mit kollegialem Gruss Gustav Brönnecke, Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung Mannheim und Vororte. Bericht aus der Generalversammlung vom 24. Mai 1916. Okermeister Köhler eröffnet die Sitzung 9 Uhr 20 Min. abends unter dem Ausdruck tiefsten Bedauerns, dass die Kollegen nicht einmal zur General versammlung erscheinen. Nach Verlesung des Kassenberichts folgt der Jahres bericht: Die Innung hielt im vergangenen Vereinsjahr vier Vollversammlungen und drei Vorstandssitzungen ab. Zu den Fahnen einberufen sind 17 Mit glieder, verstorben infolge Verwundung 1. Die besonders in den letzten Jahren aufgetretenen unlauteren Reklamen usw. wurden durch Innungs beschlüsse wirksam bekämpft und dürften als beseitigt angesehen werden, wenigstens soweit dies die Oeffentlichkeit betrifft. Wegen Nichtbeachtung der Beschlüsse der Innung musste ein Mitglied in Strafe von 10 Mk. genommen werden; einem weiteren musste wegen vorsätzlicher Ver weigerung des Innungsbeitrages Sitz- und Stimmrecht entzogen werden. Be sonders hervorzuheben ist ein eingelaufenes Schreiben des Eeichsamts des Innern durch die Handwerkskammer, betr. staatliche Unterstützung der im Felde stehenden Gewerbetreibenden durch Gewährung eines Darlehens zu niedrigem Zinsfuss an solche Mitglieder, deren Geschäfte unter den Kriegs verhältnissen zu leiden hatten, und die unterstützungsbedürftig sind. Die an geforderte Liste ist der Handwerkskammer seinerzeit übersandt worden. Die Einreichung einer neuen Liste dürfte in den nächsten Tagen erfolgen, da nachträglich noch mehrere Mitglieder einberufen wurden. An die im Felde stehenden Mitglieder wurde je ein Paket mit Verpflegungsmitteln im Wette von 5 Mk. gesandt. Leider konnten unter dem Druck der heutigen Verhältnisse grössere Fortschritte nicht verzeichnet werden, jedoch vermochte die Innung manche Punkte im Sinne ihrer Mitglieder zu erledigen. Der Gesamlvorstand verbleibt bis zur Beendigung des Krieges im Amte. Kollege May stellt den Antrag, laut Beschluss der Generalversammlung vom 17. April 1915 und § 22 des Statuts, dass die heute fehlenden Mitglieder mit 1 M. Strafe belegt werden. Da der Kassierer nicht erschienen ist, wird der Schriftführer beauftragt, demselben eine Namensliste zwecks Einziehung der Strafen einzureichen. Die Strafverhängung gilt für alle Sitzungen. Obermeister Köhler legt sein Amt nieder. Schriftführer Fleig bittet denselben aber unter Anerkennung seiner bisherigen Dienste, wenigstens bis zur Beendigung des Krieges im Amte zu verbleiben; denn es dürfte auf die im Felde stehenden Kollegen keinen guten Eindruck machen, wenn der jetzige Vorstand wegen ArbeitsüberhäufuDg usw. amtsmüde sei. Die Opfer, die wir zu Hause bringen, sind gross, reichen aber bei weitem nicht an die heran, welche unsere Feldgrauen bringen. Auch möchte die Versammlung gern unseren Obermeister beim Einheimsen der Lorbeeren beim Friedensschluss zugegen haben. Kollege Fleig bittet die Anwesenden, ihr Einverständnis durch Erheben von den Sitzen zu bekräftigen, was gern geschieht. Unser Obermeister verbleibt darauf wieder im Amte, begleitet von der Hoffnung, dass doch bald Friede wird. Zu dem vorliegenden Schreiben des Kassierers M. Fesenmeyer erklärt Kollege Strauss, dass er mit demselben Rücksprache genommen und dieser versprochen habe, im Amte zu verbleiben, worauf Wiederwahl erfolgte. Da nun der Obermeister und der Kassierer in ihren Aemtern verbleiben, bleibt dem Schriftführer, obwohl er als Schreiber in einem militärischen Bureau tätig und seine Zeit sehr kurz bemessen ist, nichts übrig, als eben falls, als Dritter im Bunde, zu verbleiben. Der Obermeister hat die Liebenswürdigkeit, auch dem Schriftführer seine Anerkennung auszusprechen, wie er sich auch lobend über die Arbeiten des Kassierers ausspricht. Kollege Strauss stellt den Antrag, dass Schriftstücke, wie z. B. Rund schreiben über den 7 Uhr-Ladenschluss, erst dann von den Mitgliedern unter schrieben werden möchten, wenn die Innung darüber gehört sei. Der Antrag wird angenommen. Auch Anträge betreffend Preiserhöhung fanden ihre Erledigung. Da ein mächtiges Gewitter (nicht im Sitzungssaal, sondern am Himmel) durch Donner und Blitz sich anzeigt, wird die Weiterberatung vertagt und die Sitzung 10 Uhr 50 Min. geschlossen. Max Fleig, Schriftführer. Uhrmacherverband „Norden“. Vorstandssitzungsbericht vem 26. Mai. Anwesend waren die Herren Sackmann, Jacobsen, Finder, Vooth, Riogs und Brönnecke. Nach einer längeren Pause war der Vorstand zu neuer gemeinsamer Arbeit wieder zusammengekommen. Der Hauptberatungspunkt betraf die Uhrensperre Der Vorstand erklärte sich mit den Massnahmen des Sperr- ausschuises einverstanden und ersucht seine Mitglieder, von der Ausweiskarte ausgiebigen Gebrauch zu machen. Auf mehrfache Anfragen an den Vorstand über Lieferung von Benzin und Brennspiritus kann der Vorstand nur auf die Inserate der Fachzeitungen und Tagespresse hinweisen, in denen Benzin, für unsere Zwecke geeignet, angeboten wird, für den Bezug von Brennspiritus sind inzwischen von der Spirituszentrale kleine Mengen freigegeben worden. Leider ist auch in diesem Jahre an die Abhaltung eines Verbandstages nicht zu denken. Der Vorstand erachtet es aber als seine Pflicht, wieder eine Vorstandssitzung, wozu sämtliche Beisitzer und alte Mitglieder eingeladen werden, abzuhalten, und zwar am Sonntag, den 23. September, in Neu münster. Die Rabattgewährung an die Mitglieder der Beamtenvereine wird schon längere Zeit vom Verband bekämpft. Eine Eingabe, die wir seinerzeit an alle zu unserem Bezirk gehörigen Handwerks- und Gewerbekammern gerichtet haben, worin wir um Unterstützung unserer Bestrebungen ersuchten, ist noch nicht zum Abschluss gelangt. Es wurde beschlossen, einen Bericht von der Handwerkskammer zu Altona in dieser Sache einzuholen. Eine Anregung, einen gänzlichen Ladenschluss an den Sonntagen für die Sommermonate einzuführen, hielt der Vorstand nicht für durchführbar, weil eine behördliche Regelung während der Kriegszeit nicht möglich ist und dies durch freie Vereinbarung nicht durchzuführen ist. Mit kollegialem Gruss Wilh. Finder, stellv. Schriftführer. Uhrmacherzwangsinnung Rochiitz, Sa. Nach eingezogener Erkundigung können Mitglieder, die gesonnen sind, das Verbandsorgan auf eigene Kosten weiter zu halten, dieses für den Vor zugspreis von 1 Mk. pro Quartal mit dem Vermerk als Mitglied der Innung Rochiitz, Sa., bei der Geschäftsstelle in Halle a. S. bestellen. Durch einstimmigen Beschluss der Versammlung vom 17. Mai ist die Innung den Bestimmungen des Sperrverbandes deutscher Uhreukonsumenten beigetreten; die Mitglieder werden nunmehr höflichst und dringend ersucht, die ihnen in den nächsten Tagen zugehenden Sperrbedingungen mit ihrer Unterschrift zu versehen und ungesäumt an die angegebene Adresse nach Berlin zu senden. Rochiitz, Sa, den 7. Juni 1916. Mit kollegialem Gruss Otto Schulz, Obermeister. Verschiedenes. Verbot des Verkaufes optischer Gläser usw. Das stellvertretende Generalkommando des X. Armeekorps (Hannover) hat unter dem 12. Mai d. J. folgendes veifügt: Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914 betreffend Eiklärung des Kriegszustandes, des Artikels 68 der Reichsverfassung, der §§ 4 und 9 des Preussischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und des Gesetzes vom 11. Dezember 1915 betreffend Abänderung des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4 Juni 1851 bestimme ich im Interesse der öffentlichen Sicherheit: § 1. Ich verbiete den An- und Verkauf, Tausch sowie jede entgeltliche oder unentgeltliche Eigentumsübertragung von Prismengläsern aller Art, Ziel- und terrestrischen Ferngläsern, Galileischen Gläsern mit einer Vergrösserung von 4mal und darüber, sowie der optischen Teile aller vorgenannten Gläser, auch wenn sie in Privatbesitz sind, an Zivilpersonen. Das gleiche gilt für photographische Objektive in den Lichtstärken 3,5 bis 6 und den Brenn weiten von mehr als 18 cm. Ausnahmen von diesem Verbot bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des stellvertretenden Generalkommandos des X. Armeekorps. § 2. Die erwähnten Ferngläser usw. dürfen an Heeresangehörige — auch von Privaten — nur gegen Vorlage einer mit Stempel und Unterschrift versehenen Bescheinigung eines Truppenteiles veräussert oder sonstwie ent geltlich oder unentgeltlich abgegeben werden, wenn aus der Bescheinigung hervorgeht, dass die Ferngläser zum Dienst bei der Truppe bestimmt sind. § 3. Wer den Vorschriften der §§ 1 und 2 zuwideihandelt oder zu einer Uebeitretung der §§ 1 und 2 auffordert oder anreizt, wird, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geiängnis bis zu einem Jahre bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk. erkapnt werden. § 4. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Der kommandierende General, von Linde-Süden, General der Infanterie. Optik. Bemerkenswerte Mitteilungen aus den Verbands verhandlungen der Optiker. 1. Lehrlingsentschädigungen sollen gezahlt werden: im ersten Jahre 2, im zweiten 4, im dritten 6 und im vierten Jahre 8 Mk. die Woche. In den Lehrverträgen soll für das erste Jahr 100, für das zweite 2C0, für das dritte 300 und für das vierte Jahr 400 Mk. Ver tragsstrafe festgesetzt werden. 2. An die Fabrikanten soll das Ersuchen ge richtet werden, die Fabrikation von periskopischen Gläsern nicht einzustellen, sondern sie für Reparaturzwecke weiter zu liefern, da es nicht immer möglich sein wird, bei dem Ersatz eines Glases den Kunden zur Be stellung von zwei neuen Halbmuschelgläsern zu veranlassen. 3. In der Krankenkassenangelegenheit soll an die Zentralkommission der Kranken kassen herangetreten und um Erhöhung der Preise, rückwirkend vom 1. April 1916, gebeten werden. Der Grundpreis für die gewöhnliche Brille soll auf 1,50 Mk., für das Einzelglas auf 0,50 Mk. und 20 Proz. Aufschlag beantragt werden. 4. Die batterielose Taschenlampe findet keinen Anklang: Das mangel hafte Licht, besonders auch die umständliche Handhabung, das Geräusch und das grosse Gewicht machen ihre Einführung unmöglich. Das Vorgehen gegen Patente und Muster feindlicher Ausländer in England. Der Handelsvertragsverein macht darauf aufmerksam, dass das
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