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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (16. November 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Was darf unter Berücksichtigung der neuesten gesetzlichen bzw. Verordnungsbestimmungen als Warenverkaufspreis gefordert werden?
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Planetarien des Deutschen Museums
- Autor
- Fuchs, Franz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelGoldmarkberechnung 519
- ArtikelSprechsaal 520
- ArtikelWas darf unter Berücksichtigung der neuesten gesetzlichen bzw. ... 521
- ArtikelDie Planetarien des Deutschen Museums 521
- ArtikelAus der Werkstatt 522
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 522
- ArtikelVerschiedenes 523
- ArtikelVom Büchertisch 524
- ArtikelAnzeigen -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 46 DIE UHRMACHERKUNST 521 Was darf unter Berücksichtigung der neuesten gesetzlichen bzw. Verordnungsbestimmungen als Waren- verkauispreis gefordert werden? Vorbemerkung: Die Bewertung des Dollars bzw. der Poldniark ist sowohl an den auswärtigen Börsen, wie in Deutschland ine fast rein fiktive geworden. Die Auszeichnung in Goldmark, deren Gefahren wir schon seit langem erkannt haben, wird bei Zahlung in Papiermark dem wirklichen Warenwert nicht gerecht. Nachstehend ist versucht, einen Ueberblick über die gegen wärtigen gesetzlichen Bestimmungen über die Berechnung und Um rechnung von Verkaufspreisen zu geben. Berücksichtigt ist hierbei die am 7. November erlassene neue Verordnung über den Annahmezwang der Papiermark. Deren für unsere Leser wichtigsten Paragraphen lauten: 8 1. Der Abschluß und die Erfüllung von Verträgen über die Lieferung von Waren oder die Bewirkung von Leistungen darf nicht deshalb verweigert werden, weil die Zahlung in Reichs mark erfolgt. §0 Im Kleinhandelsverkehr ist die Preisstellung rn aus ländischer Währung verboten. Bei der Preisstellung in Gold mark im Kleinhandel darf der Berechnung des Reichsmarkbetrages kein höherer Dollarkurs zugrunde gelegt werden, als der auf Grund des letzten amtlichen Berliner Kurses für die Auszahlung New York errechnete Mittelkurs. •Hierbei ist allerdings zu bemerken, daß inzwischen schon wieder bekanntgegeben worden ist, daß die §§ 2 und 3 dieser Ver ordnung noch nicht in Kraft treten, bis die Durchführungs vorschriften erlassen sind. Das unter 2 a erwähnte Verbot der Preisstellung in ausländischer Währung ist also einstweilen noch nicht in Kraft getreten. Anzu nehmen ist, daß die Ausführungsbestimmungen auch noch eine nähere Erläuterung des § 3 bringen. Bis jetzt geht daraus bervor daß im Kleinhandelsverkehr die Preisstellung in ausländischer Wahrung verboten ist. Damit scheint lediglich die Forderung von Devisen untersagt zu sein, während die Preisstellung auf Grund einer aus ländischen Währung erlaubt bleibt. Die Goldumrechnung stellt ja schließlich nach §§ 2 und 4 den Gegenwert von 10/42 amerikanischen Dollar dar, also selbst eine Währung auf der Grundlage einer ausländischen Währung. Die Ausführungsvorschriften sollten in dieser Woche erscheinen. Infolge des Berliner Buchdruckerstreiks ist das unmöglich, ebenso wenig ist es möglich, schon wieder neue Verordnungen bekanntzu- eeben, so daß also anzunehmen ist, daß die nachstehende Zusammen stellung (mit der erwähnten Einschränkung) auch bei Erscheinen dieser Nummer noch Gültigkeit hat. 1. Goldmark und wertbeständige Zahlungs mittel (z. B. Goldanleihe, Dollarschätze). a) Die Auszeichnung in Goldmark ist erlaubt, ebenso die Forderung von Gold und wertbeständigen Zahlungs mitteln. b) Der Käufer hat jedoch das Recht, anstatt in Gold oder wert beständigen Zahlungsmitteln in Papiermark zu zahlen. c) Für die Goldmark, ebenso für die Goldanleihe und für die Dollarschätze ist jedoch vom „offiziellen" Börsen-Fest- setzungskurs des Nachmittags bis zum nächsten Nachmittag die in dieser Weise geschehene Umrechnung als Zwangskurs vorgeschrieben, und zwar muß die Umrechnung zu dem Mittel kurs (Geldkurs und Briefkurs geteilt durch zwei) erfolgen. Für Gold und Silber ist nach unserer Ansicht der effek tive Goldanschaffungspreis maßgebend, welcher am besten bei der nächsten, als zuverlässig bekannten Großhandlung zu er fragen ist. 2. Ausländische Währungen. a) Die Preisstellung in einer ausländischen Währung ist dem Kleinhandel jetzt wieder verboten. b) Devisen (ausländische Banknoten) dürfen nicht gefordert, aber in Zahlung genommen werden. c) Mit den eingenommenen Devisen können eigene Zahlungen innerhalb 8 Tagen beglichen werden (auch Vorauszahlungen). d) Ein Devisenbuch braucht nicht geführt zu werden; es muß aber aus der sonstigen ordnungsgemäßen Buchführung jeder zeit klar zu ersehen sein, ob und welche Devisen eingenommen und wieder verausgabt worden sind. e) Ausländische Währungen dürfen nur nach dem amtlichen Berliner Kurs umgerechnet werden, nicht nach einem außerdeutschen Kurs. Eine Leistung, die z. B. nach dem New Yorker oder Züricher Umrechnungskurs zu zahlen wäre, kann bis auf weiteres verweigert werden. 3. Gegenstände des täglichen Bedarfs. a) Dieselben unterliegen nach wie vor der Preistreibereiverord nung, und zwar darf der Geldentwertung entsprechend der berichtigte" Preis als Entgelt gefordert und vereinnahmt werden. Eine Preisstellung in Goldmark ist auch für Gegen stände des täglichen Bedarfs zulässig, wenn nur der so be rechnete Preis keinen übermäßigen Gewinn enthält. b) Uhren aller Art unterliegen, wie bereits mehrfach rnit- eeteilt worden ist, nicht dem Preisauszeichnungszwang. Die Planetarien des Deutschen Museums Von Dr. Franz Fuchs, Abteilungsvorstand im Deutschen Museum in München Das Problem der Planetenbewegung hat Jahrtausende hin durch die Menschheit beschäftigt und fand in Ptolemäus (140 nach Chr.) und Kopernikus (1530 n. Chr.) ihre genialsten Bezwinger, üm die Errungenschaften dieser beiden großen Denker auch den weitesten Kreisen unseres Volkes dauernd vor Augen zu halten hat der Vorsitzende des Deutschen Museums, Herr Dr. Uslrar von Miller, schon vor Jahren die Anregung zur Konstruktion einer riesigen Planetenmaschine gegeben, in welcher sich der Beschauer jedoch nicht außerhalb des Mechanismus befindet, sondern in dem Planetarium seinen Standpunkt auf der Erde einnehmen kann, bei Ptolemäus unter dem Himmelsgewölbe ruhend, bei Kopernikus um die Sonne fahrend. _ .... . . Der Ausführung dieses gigantischen Planes stellten sic anfänglich erhebliche Schwierigkeiten entgegen, denn — abgesehen von den mechanisch angetriebenen Planetarien der astronomischen Kunstuhren waren keine Vorbilder für derartige poße Demonstrations- einrichtungen vorhanden. Da war es ein besonders g Umstand, daß sich eines unserer größten Werke für Optik und Feinmechanik, nämlich das Zeiß-Werk in Jena, erboten hat, die Konstruktion und Ausführung der beiden Planetarien als Stiftung M übernehmen. Seit 4 Jahren arbeiten nun die ersten wissensch - lichen und technischen Mitarbeiter der Zeiß-Werke unter tatkräftiger Förderung der Geschäftsleitung an den Planetarien. ^ Das Ptolemäische Planetarium befindet sich in einem kuppel artigen Dunkelraum von 9 m Durchmesser, der in etwa 2 m Ho über dem Fußboden den tiefschwarzen Münchener Horizont zeig , »ie er sich dem Auge von der Terrasse des Deutschen Mujeu Erbietet: Im Süden die Auer-Kirche, im Norden die Ludwigsturme, im Osten das Volksbad, im Westen der Museumsturm. Der Be sucher befindet sich in der Mitte des Raumes, und nun soll sich das Himmelsgewölbe um ihn herumdrehen. Es war ursprünglich versucht, tatsächlich eine Kugel mit den an ihr befestigten Fix sternen und den in der Ekliptik bewegbaren Planeten um den Be sucher zu drehen, indessen stellten sich der technischen Durch führung dieses Projektes unübersteigliche Hindernisse entgegen. Da kam Herr Dr. Bauersfeld von den Zeiß-Werken auf die 8 luc k- liehe Idee, auf ein ruhendes Himmelsgewölbe die Sterne aa^ch einen drehbaren Projektionsapparat hinzuwerfen. Hierzu befindet sich im Mittelpunkt der Kuppel das auf eine Kugel aufgebaute System von 3t Projektionsapparaten. Durch diese mächtige Facetten linse wird der Fixsternhimmel an die weiße Flache der Kuppel geworfen. Wir sehen den Nachthimmel, wie er steh zur Winters zeit Jim 10 Uhr abends dem Auge darbietet. Um den Himmelspol herum den kleinen Bär, den großen Bär Cassiopeia, im Zemth Capella, die Zwillinge, im Süden Orion, den Hundsstern (Sinus), den Stier, die Plejaden usw. . Nach Einschalten des Motors beginnt die Drehung des Himmels, und zwar beansprucht die tägliche Umdrehung nur etwa c Minuten, so daß man die in der Natur erst nach Stunden be- merkbare Veränderung des Sternenhimmels hier schon nach wenigen Sekunden feststellen kann. Im Osten tauchen immer wieder neue Sternbilder herauf, steigen bis zu ihrer Kulmination und sinken dann wieder im Westen herab. Neben den Fixsternen, die durch zueinander feststehende Projektionsapparate an die Kuppel ge worfen werden, erblicken wir auch die ^ lane ^ n S^^mAUer’ Jupiter und Saturn, sowie die Sonne und den Mond, die im Alte - tum ebenfalls zu den Wandelsternen gerechnet wurden und die gleichfalls die tägliche Bewegung des Himmels mitmachen.
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