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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (12. April 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftsordnung für die Reichstagung des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher, E. V., Halle (Saale)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelReichstagung 1923 Dresden 5. - 10. Mai 173
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 174
- ArtikelGeschäftsordnung für die Reichstagung des Zentralverbandes der ... 175
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 176
- ArtikelZur Einstellung neuer Lehrlinge (Fortsetzung zu Nr. 14) 177
- ArtikelPaul Mosimann † 179
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 179
- ArtikelVerschiedenes 180
- ArtikelVom Büchertisch 181
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 181
- ArtikelAnzeigen 182
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
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- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 15 DIB UHRMACHERKUNST 176 Geschäftsordnung für die Reichstagungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher, E.V., Halle (Saale) I. Tagesordnung 1. Die Reichstagung wird durch den Vorsitzenden eröffnet und geleitet. 2. Ueber Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann nur verhandelt und ein Beschluß gefaßt werden, wenn nicht mehr als ein Drittel der anwesenden Mitglieder Widerspruch erhebt. 3. Die Tagesordnung enthält: a) Vorlagen des Vorstandes oder der Geschäftsstelle. b) Anträge, sofern sie 14 Tage vor der Reichstagung bei der Geschäftsstelle schriftlich vorliegen. c) Berichte der Geschäftsstelle und der Ausschüsse. d) Prüfung und Entlastung des Geschäfts- und Kassen berichtes. 4. Anträge können nur durch einen Unter- bzw. Landesverband gestellt werden. Anträge der Vereine und Innungen, sowie von Einzelpersonen können nur durch den zuständigen Unterverband gestellt werden. Zu der Versammlung der Delegierten haben nur diese Zutritt. Die Teilnahme von Nichtdelegierten ist ausgeschlossen. Ueber Aus nahmen haben die Delegierten in jedem einzelnen Falle selbst zu beschließen. 5. Für die Verhand lungen stellt die Geschäfts stelle das Bureau. Der Ausstellungspalast in Dresden in dem die Reichstagung und die Ausstellung stattfinden wird II. Erledigung der Tagesordnung 6 Vorlagen sollen, so weit erforderlich, Anträge immer dem Wortlaut nach und mit entsprechender Be gründung bei der Einladung als Anlage zur Tagesordnung mitgeteilt werden. Wird ein Punkt der Tagesordnung in allen Teilen abgelehnt, so ist eine weitere Berat mg nicht zulässig. Ueber die geschäftsord nungsmäßig unzulässigen An träge darf weder verhandelt noch ab gestimmt werden. Jeder Antrag kann jeder zeit zurückgezogen werden. Wird ein zurückgezogener Antrag von keiner anderen Seite wieder aufgenommen, so findet eine weitere Be ratung darüber nicht statt. III. Gesdiäftsordnung für die Sitzung 7. Vor dem Schluß der Sitzung kann jeder Delegierte verlangen, daß ein bestimmt zu bezeichnender Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt wird. Bei Widerspruch entscheidet die Versammlung.^ Versammlung sind Dr i ng iichkeitsanträge zu ver handeln, die von mindestens zehn stimmberechtigten Teilnehmern unterstützt sind und dem Vorsitzenden schriftlich vorgelegt werden. Ueber die Dringlichkeit darf nur ein Redner für und gegen sprechen. Verneint die Versammlung die Dringlichkeit, so ist damit eine weitere Verhandlung nicht möglich. Wird die Dringlichkeit bejaht, so ist der Antrag an letzter Stelle der Tagesordnung anzuschließen 8. Vor Eintritt in die Tagesordnung und nach deren Erledig g kann der Vorsitzende nach freiem Ermessen das Wort erteilen Zur Fragestellung kann der Vorsitzende jederzeit, nur nicht während einer Abstimmung, das Wort geben Eine Aussprache im Anschluß an die Frage ist unzulässig; nur der Vorsitzende Beantwortung der Frage befugt. „.«t,.* nieses o. Ueber die Verhandlung wird ein Protokoll geführt. Dieses muß die Beschlüsse in wörtlicher Anführung enthalten. IV. Rede - Ordnung 10. Kein Teilnehmer darf sprechen, ohne vorher das Wort verlangt und vom Vorsitzenden erhalten zu haben. Der Vorsitzende Namen des Redners bei der Erteilung des Wortes de“thch ; Mitglieder des Vorstandes, sowie die Geschäftsführer des V bandes müssen auf ihr Verlangen zu jeder Zeit gehör xi. Wer zur Geschäftsordnung reden will, muß, wenn der aug blicklich sprechende Redner seine Ausführungen beendigt hat, sofort zum Wort zugelassen werden. Persönliche Bemerkungen sind erst nach dem Schluß der Be sprechung, oder im Falle der Vertagung der Angelegenheit, am Schlüsse der Sitzung gestattet. Tatsächliche Bemerkungen außerhalb der Redeordnung sind nicht zulässig. 12. Das Verlesen schriftlich ausgearbeiteter Reden ist nicht statt haft. Berichterstatter und Antragsteller haben eine Redezeit von fünfzehn Minuten ; Redner innerhalb der Aussprache eine solche von fünf Minuten. Der Vorsitzende kann die Redezeit nach freiem Er messen verdoppeln. Eine Verlängerung über diese Zeit hinaus ist nur zulässig, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Ist das der Fall, so entscheidet die Versammlung ohne Aussprache darüber, ob der Redner weiterhin anzuhören ist. Auf Vorträge, die als solche angekündigt sind, finden die Ein schränkungen der Redezeit keine Anwendung. 13. Die Redner melden sieb zum Wort für die einzelnen Gegen stände der Tagesordnung bei dem Mitgliede des Bureaus, das mit der Führung der Rednerliste beauftragt worden ist. Meldungen vor Beginn der Besprechung eines Gegenstandes gelten als gleichzeitig eingegangen. 14. Die Redner kommen in der Reihenfolge der Mel dungen zum Wort. Der Vor sitzende kann jedoch — im Einverständnis mit den ge meldeten Rednern — für eine sachgemäße Erledigung der Geschäfte und eine zweck mäßige Gestaltung der Be sprechung sorgen, indem er eine Aenderung der Reihen folge vornimmt. 15. Antragsteller und Be richterstatter können sowohl bei Beginn als auch nach Schluß der Besprechung das Wort beanspruchen. V. Anträge während der Verhandlung 16. Abänderungsanträge können vor dem Schluß der Verhandlung gestellt werden. Sie müssen mit der Haupt frage in wesentlicher Ver bindung stehen und dem Vorsitzenden schriftlich über geben werden. Ihre Begrün dung durch den Antragsteller erfolgt in der Reihenfolge der Redner. Die Abänderungsanträge sind unmittelbar nach ihrer Einreichung zu verlesen. 17. Ein Antrag zum Uebergang zur Tagesordnung kann vor dem Schluß der Verhandlung jederzeit gestellt werden und bedarf keiner Unterstützung. Nachdem ein Redner dafür und ein Redner dagegen gehört worden ist, erfolgt die Beschlußfassung. Im Laufe derselben Besprechung darf der einmal verworfene Antrag der Tages ordnung nicht wiederholt werden. Ueber Vorlagen des Hauptausschusses und des Vorstandes kann nicht zur Tagesordnung übergegaDgen werden. 18. Anträge auf Uebergang zur Tagesordnung sind vor den übrigen Abänderungsanträgen zur Abstimmung zu bringen. Im übrigen ist bei mehreren über einen Gegenstand vorzunehmenden Abstimmungen wie folgt zu verfahren: . a) Bei Prüfung von Wahlen und Vollmachten ist zunächst über die Tatsache der Beanstandung, sodann über die Gültigkeit abzustimmen. .. ,. b) Ueber Abänderungsanträge, Unteranträge, Eventualantrage, die für den Fall der Annahme eines Gegenstandes gestellt sind, ist vor diesen abzustimmen; das gleiche gilt für Zusatzanträge. Ist ein Eventualantrag für den Fall der Ablehnung eines Gegenstandes gestellt worden, so ist über ihn erst nach er folgter Ablehnung abzustimmen. 10. Abänderungsanträge, welche sich am weitesten vom Haupt gegenstand entfernen, kommen zuerst zur Abstimmung. 20. Bei Abstimmungen über zu bewilligende Geldsummen wird mit der größten Summe begonnen. VI. Beendigung der Verhandlung 21. Der Schluß der Verhandlung erfolgt durch den Vorsitzenden nach Erledigung der Rednerliste oder auf Beschluß der Versammlung.
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