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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (11. Januar 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 15
- ArtikelDie Erneuerung der Luxussteuernummer 16
- ArtikelRichtlinien des Reichswirtschaftsministeriums für die Anwendung ... 16
- ArtikelEinladung zur dritten Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 18
- ArtikelSprechsaal 19
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 20
- ArtikelVerschiedenes 21
- ArtikelVom Büchertisch 22
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 23
- ArtikelAnzeigen VII
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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9te termmsf Alleiniges und eigenes Organ des Zentrnlucrlinndes der Deutschen Uhrmacher, E. P., Sitz Halle (Saale) 48. Jahrgang Halle, am 11. Januar 1923 Nummer 2 Bekanntmachungen der Verbandsleitung Neue Mindestsätze zum Reichslohntarif. Am 3. Januar fand in Hannover eine Sitzung der Lohnkommission des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher statt. An wesend waren vom Zentralverband die Herren Trawny (Dortmund), Haase (Bremen) und Frischmuth (Hannover), von der Gehilfenschaft Herr Wabra (Osnabrück). Nach reichlicher Aussprache wurden die untenstehenden Lohnsätze angenommen. Die Aussprache dehnte sich auch auf den gekündigten Reichstarif aus. Es wurde beschlossen, die Anregungen in der Haupt-Ausschußsitzung in Halle zur Beratung zu stellen. Die Lohnsätze für Januar sind: Servisklasse A B c D E Lohnklasse A 170 160 145 130 XI 5 1 Mark B 210 200 180 180 i45 1 [ für die c 250 24O 210 195 180 | [ Arbeits D 280 270 240 225 210 J stunde Die nächste Sitzung wurde auf Montag, den 29. Januar 1923, festgesetzt. Vergleichende Durchschnittssätze für Umsatz und Reineinkommen. Die Finanzämter versuchen durch Be fragung von Handels- und Gewerbekammern, außerdem aber durch Anfragen bei Innungsvorständen oder anderen führenden Männern der einzelnen Gewerbe, festzustellen, wie sich in den einzelnen Gewerben das Verhältnis zwischen Umsatz und Reineinkommen gestaltet. Es soll hierdurch offenbar ein Durchschnittssatz festgestellt werden, nach welchem an Hand des von den Steuerpflichtigen angegebenen Umsatzes das Reineinkommen jedes Gewerbebetriebes auto matisch festgestellt, zum mindesten aber nachkontrolliert wird. Wir halten diese Maßregel der Finanzämter für un gesetzlich, da sich das Einkommen aus einem Gewerbebetrieb nach dem tatsächlichen Ergebnis richtet. Unter den heutigen Zeitverhältnissen ist es aber auch praktisch unmöglich, für die untereinander verschiedenen Betriebe eines Gewerbes Durchschnittssätze aufzustellen. Der zu verschiedenen Zeiten und zu verschiedenen Preisen getätigte Einkauf, die voneinander grundverschiedenen Un kostensätze lassen einen gerechten Vergleich überhaupt als unmöglich erscheinen, insbesondere im Uhrmachergewerbe, in welchem die Betriebe in der Größe, Ausdehnung und im Lagerwert voneinander ganz erheblich abweichen. Wir haben bei allen Handels- und Handwerkskammern, auf deren Tätigkeit wir Einfluß haben, gegen eine Unter stützung dieses Vorgehens der Finanzämter Einspruch er hoben und es auch erreicht, daß sich diese Kammern aus nahmslos dem Verlangen der Finanzämter widersetzt haben. Wir nehmen aber hierdurch Gelegenheit, die Vorsitzenden und Mitglieder der uns angeschlossenen Innungen und Ver eine im Interesse der gesamten Kollegenschaft zu warnen, ihren Finanzämtern auf etwaiges Befragen derartige Aus künfte zu geben. Sie würden hierdurch über ihre Fach genossen nur Unheil bringen, ohne irgendeiner Stelle damit zu nützen. Zwei wichtige Entscheidungen für die Wucher gesetzgebung. 1. Das Reichsgericht hat in einem Urteil vom 19. Dezember 1922 im allgemeinen die Berechtigung, den Wiederbeschaffungspreis zu fordern, verneint. Es hat aber bei dieser Gelegenheit ausdrücklich festgestellt, daß die „volle Differenz, die volle Geldentwertung beim Einstandspreis zu berücksichtigen sei“. Durch diese Entscheidung wird das Recht, bei Vorhandensein einer normalen Marktlage unter Zugrundelegung des jeweiligen Markt-(Tages-)preises zu kalkulieren, nicht berührt. (Akten zeichen 1. D. 771.) 2. Das Reichsgericht hat in einem weiteren Urteil vom 6. März 1922 das Vorhandensein einer normalen Marktlage so definiert, „wenn sie einen gerechten Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage bietet . . .“ Es ist demnach auch durch den höchsten Gerichtshof als ent scheidender Maßstab für den Begriff der normalen Markt lage das Gleichgewicht zwischen Angebot und Nach frage festgestellt. Opfertag. Seit der letzten Veröffentlichung sind weiter bei uns eingegangen: 25000 Mk.: M. Kolm (Berlin SW 19). 10000 Mk.: Kienzle Uhrenfabriken (Berlin SW 19). A. Huber (München). 5000 Mk.: Uhrmacher-Zwangsinnung Bremen. 4120 Mk.: Uhrmacherinnung Essen. 3400 Mk.: Uhrmachervereinigung Lahn-Dill. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19 W König, Verbandsdirektor IMierlifiniier
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