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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 48.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192301003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19230100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19230100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 517, 518, 525 und 526
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (1. Juni 1923)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Büchertisch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Frage- und Antwortkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handel und Volkswirtschaft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 48.1923 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1923) -
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1923) -
- AusgabeNr. 9 (1. März 1923) -
- AusgabeNr. 10 (8. März 1923) -
- AusgabeNr. 11 (15. März 1923) -
- AusgabeNr. 12 (22. März 1923) -
- AusgabeNr. 13 (29. März 1923) -
- AusgabeNr. 14 (5. April 1923) -
- AusgabeNr. 15 (12. April 1923) -
- AusgabeNr. 16 (19. April 1923) -
- AusgabeNr. 17 (27. April 1923) -
- AusgabeNr. 18 (4. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 19 (11. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 20 (18. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 21 (25. Mai 1923) -
- AusgabeNr. 22 (1. Juni 1923) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 281
- ArtikelRuhrhilfe für das Uhren- und Goldwarengewerbe 282
- ArtikelGesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen 282
- ArtikelDie Diebesfalle 284
- ArtikelAusbildung von Frauen zu Schmuckverkäuferinnen 285
- ArtikelAn die, die es angeht! 286
- ArtikelAus der Werkstatt 286
- ArtikelSprechsaal 286
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 287
- ArtikelVerschiedenes 288
- ArtikelVom Büchertisch 288
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 289
- ArtikelHandel und Volkswirtschaft 289
- ArtikelAnzeigen VIII
- AusgabeNr. 23 (8. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 24 (15. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 25 (22. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 26 (29. Juni 1923) -
- AusgabeNr. 27 (6. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 28 (13. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 29 (20. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 30 (27. Juli 1923) -
- AusgabeNr. 31 (3. August 1923) -
- AusgabeNr. 32 (10. August 1923) -
- AusgabeNr. 33 (17. August 1923) -
- AusgabeNr. 34 (24. August 1923) -
- AusgabeNr. 35 (31. August 1923) -
- AusgabeNr. 36 (7. September 1923) -
- AusgabeNr. 37 (14. September 1923) -
- AusgabeNr. 38 (21. September 1923) -
- AusgabeNr. 39 (28. September 1923) -
- AusgabeNr. 40 (5. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 41 (12. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 42 (19. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 43 (26. Oktober 1923) -
- AusgabeNr. 44 (2. November 1923) -
- AusgabeNr. 45 (9. November 1923) -
- AusgabeNr. 46 (16. November 1923) -
- AusgabeNr. 47 (23. November 1923) -
- AusgabeNr. 48 (30. November 1923) -
- AusgabeNr. 49 (7. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 50 (14. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 51 (21. Dezember 1923) -
- AusgabeNr. 52 (31. Dezember 1923) -
- BandBand 48.1923 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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;:NrV22 DIB TJHRMACHERKUNST 289 Elnfübrnnff In die Probierkunde. Von C. Schiffner. Preis gebunden Grundzahl 7,20 Mk. Bin Buch zur Einführung in die wissenschaftliche Probietkunde. Wenn auch der Uhrmacher bei der Prüfung von Edelmetallen mit seinen einfachen Mitteln auskommt, so wird er doch, wenn er den Handel mit Edelmetallen in größerem Umfange betreibt, das Be dürfnis haben, sich darüber zu unterrichten, in welcher Weise der Feingehalt im Großbetriebe oder in der Scheideanstalt festgestellt wird. Dabei wird .Jhm die vorliegende Einfühlung ein trefflicher Berater sein. —g. Einbruch und DIobsfabl und Ibre Verhütung* Von Dr. Schneickert und Geißel. Praktische Winke zum Schutze von Eigentum und Leben. 19a Seiten mit Abbildungen. Grund preis 4 Mk. Bin Buch, d^s dem Uhrmacher recht viel Wertvolles zu sagen hat. Er ist ja sehr oft der Leidtragende, wenn seine Sicherungen gegen Einbruch nicht ausreichend waren. Auf Grund jahrelanger Erfahrungen geben die Verfasser Aufklärung über^ Einbruchssiche rungen und über die Praktiken der „Klau-Eden". Schon das Kapitel über Sicherheitsschlösser wird vielen die Erkenntnis bringen, daß das benutzte „Sicherheitsschloß" für dm erfahrenen Einbrecher Kinderspielzeug ist. Wertvoll ist, daß die Verfasser stets angeben, in welcher Weise die Einbrecher ungenügenden Sicherungen zu Leibe gehen. Die Besprechung der elektrischen Sicherungen wird für die Kollegen sehr lehrreich sein, da es hier viel Unbrauchbares gibt, das aber nicht sofort als solches erkannt werden kann. Die Anschaffung des Werkes kann nur sehr empfohlen werden. Gerade jetzt im Sommer ist es Zelt, wirksame Sicherungen des Eigentums für die langen Winternächte vorzubereiten. W. König. "fötige-unä ßnfworthastTO'T Fragen 4326. Wer fabriziert bzw. liefert gegenwärtig Schrittzähler? H. K. in C. Handel und Volkswirtschaft Letzte Nachrichten und Telegramme — Richtpreise — EdelmetaUhurse Richtpreise Groß - und Taschenuhren. Wie wir durch die Sonder- beilage zu der vorigen Nummer schon bekanntgaben, ist der Multi plikator für Groß- und Taschenuhren seit >3. Mai von 3400 auf 4800 erhöht. Die Erhöhung beträgt 41 */j. Büffel - Drusus - Uhren. Der Multiplikator beträgt ab 23. Mai 9470. Die Grundpreise sind zuletzt veröffentlicht in Nr. 5 der UHRMACHERKÜNST. Glashütfer Taschenuhren. Die Firma A. Lange & Söhne hat am 25. Mai folgende neuen freibleibenden Preise für ihre Erzeugnisse festgesetzt: Nr. 145, offen, 35 g, 0,585 Gehäusegewicht- BNSSXYZ ASASXYZ „ 145, Sav., 50 „ 0,585 „ ASSSXYZ AADSXYZ „ 151, „ 60 „ 0,750 „ AISSXYZ LSLSXYZ Die an erster Stelle genannten Preise gelten für die ein Lager unterhaltenden Vertreter und die an zweiter Stelle genannten für die kein Lager unterhaltenden Kunden. Die Preise verstehen sich einschließlich Luxussteuer, jedoch ausschließlich Gold. Letzteres ist anzuliefern. Die Deutsche Präzisions-Uhrenfabrik, e. G. m. b. H., in Glashütte berechnet ab 28. Mai nachstehende Preise: goldene offene Herrmuhren, 40 g, B AUSXYZ -f- 45 g I4kar. Gold, Sav.- silberne offene BDSSXYZ INBUXYZ Sav.- NI S XYZ 4- 62 OUSXYZ 54 . 14 IWUXYZ 4- 50 „ 0,800 Silber, 69 85 0,900 0,800 0,900 48 0,800, 43 0,900, 60 0,800, 54 . 0,900, 75 Die Lieferzeit für goldene Uhren beträgt etwa zwei Monate. Die Lieferung silberner Uhren kann bis auf weiteres sofort erfolgen. Die angegebenen Preise und Lieferzeiten verstehen sich freibleibend. Taachunuhrtedern. Die Georg Jacob G. m. b. H. be rechnet ab 25. Mai für Nr. 860, weiße Packung, Gros IRORS, Dtz. IS UW, Stück I BW „ 861, grüne „ „ BWUDWS, „ BSUNA, „ BSRI Optlsdie Waren. Der Multiplikator für die Doublä- Grundpreiae in Liste 113 der Firma Nitsche & Günther ist seit 20. Mai von 70 auf 80 erhöht. Der Multiplikator für Grundpreis liste 112 (Nickel, Hartnickel, Horn, Zelluloid und Kautschuk) beträgt 80; für Brillengläser 180. Taschenuhrglttser. Die Uhrgläserwerke Deutscher Uhr macher in Teuchcra erhöhten' den Aufschlag ab 28. Mai auf 6600 0/1 • Elektrotechnische Artikel. Am 24. Mai wurden die Multiplikatoren nochmals wie folgt erhöht: Trockenelemente von 350 auf 450, nasse Beutelelemente von 320 auf 400, Beutel von 320 auf 3»o, Zink ven 38« auf 500, Deckel von 250 auf 270, Gläser von iS« auf 2oe. Außenhandel Nene Puaslerungrevorechrlflen für Platin ln der Republik Oesterreich. Am a. Mai d. J. sind in Oester reich neue Vorschriften über die Punxierang von Platin in Kraft getretea. Zunäohst gelten sinngsmll die Bestimmungen und Vor schriften der Durchführungsvorschriften zum Bundesgesetz vom 27. Oktober 1921 (Bundesgesetzblatt Nr. 601). Besonders zu erwähnen ist von den neuen Vorschriften folgendes: Die zu punzierenden Geräte müssen mindestens einen Feingehalt von 950 Tausendteilen besitzen. Der Feingehalt ist durch das Aufschlagen der Ziffer 950 anzugeben, Bei Gegen ständen, die aus Platin, Gold und Silber zusammengesetzt sind, ist auf jeden Bestandteil die entsprechende Feingehaltsziffer aufzu schlagen. Falls dieses nicht möglich ist, hat die Anbringung einer Feingehaltsziffer zu unterbleiben. Der Feingehalt der Gold- und Silberteile darf nicht unter dem niedrigsten gesetzlichen Fein- gehaltsgrade sein. Platingeräte dürfen mit Bestandteilen aus unedlen Metallen nur dann in mechanische Verbindung gebracht werden, wenn diese sichtbar oder leicht kenntlich sind. Unter mechanischer Verbindung ist jede unbewegliche oder bewegliche, nicht durch Hartlötung oder Nietung bewerkstelligte Verbindung zu verstehen wie das Verschiauben, das Verstiften, das Einschreiben in Fassungen und das Befestigen mit Zinnlot oder Kitt. Die unechten Teile sind, soweit sie als solche nicht erkennbar sind, mit der Unechtheits bezeichnung, d.i. mit den Worten „Metall" oder „Unecht" zu ver sehen. Ist eine solche Unechtheitsbezeichnung nicht möglich, so dürfen die unechten Teile weder vergoldet, noch versilbert sein. Die Unechtheitsbezeichnung ist wie z. B. bei Gold- oder Silbergeräten, die eine nicht sichtbare Mechanik enthalten, wie bei Crayons, nicht erforderlich. Solche Geräte sind, wenn sie ohne Beschädigung auf ihre innere Beschaffenheit nicht untersucht werden können, im zerlegten Zustande zur Prüfung vorzulegen. Eine Bezeichnung mit dem Namen des Metalls, ans dem sie bestehen, ist nicht zulässig. Platinierte (mit Platin überzogene) Gold- und Silbergeräte werden als Gold- bzw. Silbergeräte behandelt. Die Platinauflage darf nicht so stark sein, daß die richtige Bestimmung des Fein gehalts mittels der Strichprobe verhindert wird. Eine Feingehalts ermittelung der Platinauflage findet bei solchen Geräten nicht statt. Bei Bestimmung des Feingehalts einer Platinlegierung ist in der Regel die Strichprobe auf dem Steine und, falls diese nicht durchführbar, oder eine größere Genauigkeit erforderlich ist, das Kuppolationsverfahren anzuwenden. Für gemischte Waren 1 ausländischer Herkunft wurde rin neuer Punzen mit dem Bilde eines Hirschkäfers geschaffen. Aus anderen Metallen, als aus Gold oder Silber hergeatellte, jsdoch platinähnliche, platinierte, mit Platin plattierte Geganständs dürfen nur als unechte (Metall-) Geräte feilgehaltea werden und keine Bezeichnung oder Benennung erhalten, die zur Verwechselung mit Platingeräten Anlaß bieten könnte. Auch dürfen unechte Gegenstände nicht so stark platiniert sein (mit Platin plattiert, doubliert usw.), daß hierdurch die Er kennung der Gegenstände als unecht durch die Striehprobe ver hindert wird. Ausgenommen von diesem Verbot sind jene Geräte, die auf der sichtbaren Innnensrite als unecht erkennbar und an einer deutlich sichtbaren Stelle mit dem Wort „Unecht", „Metall" bzw. mit dem Namen jedes Stoffes, aus dem sie hergestellt wurden, bezeichnet sind. Das Anbringen von Platin Verzierungen auf platinlhnlichen Geräten ist nicht gestattet. . , Ubrtsetonmg auf Seit*
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