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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 25 (27. Juni 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 317
- ArtikelAn die deutschen Uhrmacher 318
- ArtikelDie Uhrmacherfachschule in Altona 319
- ArtikelAusstellung Hamburg 323
- ArtikelAktenstücke zur mittelfränkischen Uhrmachereigeschichte 323
- ArtikelDie 47. Wettbewerbsprüfung der Schiffschronometer auf der ... 326
- ArtikelAmerikanische Patentneuigkeiten 328
- ArtikelSteuerfragen 329
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 331
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte (Sa) 334
- ArtikelVerschiedenes 334
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 334
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 334
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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- Links
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SE29SES % Mnmst Alleinige: und eigenes Organ des Zentrnloerbandcs der Deutschen Uhrmacher, l v, Sitz Haue (Saale) 49. Jahrgang Halle, am 27. Juni 1924 Nummer 25 Naohdruck sämtlicher Aufsätze und Notizen ohne ausdrückliche Genehmigung der Schrlftleltung verboten Bekanntmachungen Versteuerung goldener Taschen- und Armband uhren. Bekanntlich unterliegen goldene Uhren (und zwar sowohl Taschenuhren wie die denselben gleichgestellten Arm banduhren) der erhöhten Umsatzsteuerpflicht von 15 % beim Hersteller bzw., wenn es sich um aus dem Ausland im portierte Uhren handelt, der Steuerpflicht in derselben Höhe bei der Einfuhr. Infolge des bisher nur durch eine geringfügige Kon tingentierung gemilderten Einfuhrverbots goldener Uhren einerseits und der Einstellung der Pforzheimer Industrie andererseits wird mehr und mehr zu der Maßnahme über gegangen, Werke (deren Einfuhr ohne weiteres erlaubt ist) aus der Schweiz zu beziehen und diese in Pforzheim mit goldenen Gehäusen versehen zu lassen. Da die Steuerpflicht bei der Anwendung dieses Herstellungsvorganges zweifei haft war, haben sich die Herren Handelsgerichtsrat Lebram und Dr. Felsing mit dem Reichsfinanzministerium in Ver bindung gesetzt und auf eine dort eingereichte Anfrage einen Bescheid erhalten (Aktenzeichen III U 3472), welcher das Nachstehende ergibt: Gibt ein Uhrenhändler (Uhrmacher) einer Pforzheimer Gehäusefabrik Uhrwerke zum Einsetzen in die von letzterer herzustellenden Gehäuse zwecks Anfertigung von gebrauchs fertigen Uhren, so ist als Hersteller dieser gebrauchsfertigen Uhren der Pforzheimer Gehäuse-Fabrikant anzusehen. Dieser ist also mit dem von ihm erzielten Entgelt erhöht steuer pflichtig; das erhöht zu versteuernde Entgelt setzt sich zu sammen aus den Kosten des Einsetzens der Uhrwerke in die Gehäuse, dem Goldgewicht, welches der Fabrikant liefert, und dem Fassonpreis. Zu folgern ist daraus: 1. Die erhöhte Steuerpflicht liegt in dem oben be- zeichneten Fall beim Fabrikanten; der Uhrmacher hat das vereinnahmte Entgelt für so hergestellte Uhren im Einzel handel nur einfach zu versteuern. Bei dem oben bezeichneten Hergang entfällt bei der erhöhten Versteuerung der Wert des Uhrwerkes. Es ist auf diese Weise erreicht worden, daß die steuer liche Belastung eine verhältnismäßig erhebliche Ermäßigung der Verbandsleitung erfährt, wenn Uhrwerke aus der Schweiz bezogen und dazu die Goldgehäuse in Pforzheim bestellt werden; der Vor teil dürfte nicht nur auf seiten des Handels liegen, sondern auch der Industrie in wesentlichem Umfange zugute kommen. Vorausgesetzt bei der obigen Schilderung ist, daß der Händler keinen Bezugsschein besitzt bzw. von seinem Be zugsschein ausdrücklich keinen Gebrauch macht. Das Be zugsscheinverfahren (nicht zu verwechseln mit der Weiter veräußerungsbescheinigung, Luxussteuernummer) sieht unter anderem den einfach (statt erhöht) steuerpflichtigen Bezug von Goldkalotten vor. Wird das Bezugsscheinverfahren ge wählt, so ist auf jeden Fall der Bezieher oder Besteller luxus steuerpflichtig, soweit es sich um erhöht steuerpflichtige Ware handelt. . Für den Einzelhandel dürfte allerdings bis her das Bezugsscheinverfahren nur in ganz geringem Um fange zur Anwendung gekommen sein. Zur Beachtung. Nach unseren Feststellungen liefert die Firma J. C. Mehne in Schwenningen a. N. unmittel bar an Privatleute. Sie kann also nicht als Einkaufsquelle für Uhrmacher angesehen werden. Ebenso wird uns gemeldet, daß die Firma H. Schimpf, Schmuckwarenfabrik in Pforzheim, Enzstr. 13, Angebote von Trauringen unmittelbar an Privatleute abgibt. Auch diese Firma kann demzufolge nicht als Einkaufsquelle für unsere Kollegen angesehen werden. Auch die Thüringer Uhrenfabrik Edmund Hermann, A.-G., in Kraftsdorf und Berlin hat aufgehört, eine Bezugsquelle für Uhrmacher zu sein. Die Firma hat einmal eine Anzahl Detailgeschäfte bzw. Niederlagen er öffnet und versendet zum anderen im großen Umfange an Nichtfachleute Angebote für Reklameuhren als Zugabeartikel unter Beifügung eines Musters. Weiter haben wir mitzuteilen, daß die Trauringfabrik E. Schmidt in Detmold, Langestr. 80, weiter an Privat leute verkauft. Eine entsprechende Bekanntmachung haben wir bereits in Nr. 38 der UHRMACHERKUNST vom 2. November 1922 erlassen. Die Firma hatte seinerzeit die bündige Erklärung abgegeben, nicht weiter an Private zu ver kaufen. Sie ist aber wortbrüchig geworden, da sie dieses Ver-
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