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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (14. Januar 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Einladung zur Teilnahme an dem zweiten Kursus für Verkaufskunst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- ArtikelZusammenarbeit zwischen Innungen und ihren Fachlehrern 27
- ArtikelDas Weihnachtsgeschäft und seine Lehren 29
- ArtikelWie war das Weihnachtsgeschäft? 30
- ArtikelWinke für 1927 33
- ArtikelDie Lehren des Weihnachtsgeschäfts 1926 34
- ArtikelFeinarbeit und Phantasie (Schluß zu Nr. 2) 34
- ArtikelEinladung zur Teilnahme an dem zweiten Kursus für Verkaufskunst 36
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 37
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 38
- ArtikelRationalisierung in der Schweizer Rohwerkindustrie 40
- ArtikelVerschiedenes 40
- ArtikelFirmen-Nachrichten 40
- ArtikelVom Büchertisch 41
- ArtikelPatentschau 41
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 41
- ArtikelEdelmetallmarkt 41
- ArtikelDu liebes Wien (28) 42
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 3 DIE UHRMACHERKUNST 37 9. Farben und Farbenzusammenstellung in der Dekoration der Schaufenster und die Gestaltung des Ladenäußeren und Ladeninneren. Referent: Herr Kunstmaler Wilhelm Metzig, Hannover. 10. Praktische Versuche zu Punkt 9 und Vorführung einer zweckmäßigen Schaufensterbeleuchtung. 11. Rechtliche Fragen beim Ein - und Verkauf. Referent: Herr Dr. jur. Müske, Halle (Saale). 12. Vorführung und kritische Besprechung der Arbeiten der Teilnehmer. 13. Die Konkurrenz. Referent: Herr Walter Quentin, Halle (Saale), I. Vorsitzender des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher. 14 Die Auswertung der Werkstatt für die Propaganda. Referent: Herr Verbandsdirektor W. König, Halle (Saale). Anmeldungen zur Teilnahme sind umgehend an die Geschäftsstelle des Zentralverbandes der Deutschen Uhr macher, Halle (Saale), Mühlweg 19, zu richten; es sind noch etwa 10 Stellen frei. Die Teilnehmerliste wird geschlossen, sowie eine Teilnehmerzahl von 45 erreicht ist. Alle sonstigen Nachrichten erhalten die Teilnehmer direkt. W. König. iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiimiiiiimiiimmiiMiiiimiimiiiiimiiiiimiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiiiim Bekanntmachungen der Verbandsleitung Die Gemeinschaftsreklame für Uhren gesichert. Wir können unseren Mitgliedern die erfreuliche Mitteilung machen, daß es nach sehr mühsamen Verhandlungen ge lungen ist, eine grundsätzliche Einigung über die Durch führung einer großzügigen Propaganda für die Uhr zwischen Fabrikanten, Großhandel und Einzelhandel zu erreichen. Diese Einigung wurde in einer Besprechung am Sonnabend, den 8. Januar, erreicht. Näheres darüber werden wir noch mitteilen. Damit haben wir wiederum einen großen Schritt vor wärts getan. Wir hoffen, daß es uns auch ferner gelingen wird, die weiteren fortschrittlichen Ideen in bezug auf die kaufmännische Einstellung im Laufe des Jahres zur Durch führung zu bringen. Wenn wir auch immer wieder große Widerstände finden, so wird es uns hoffentlich — wie im vorliegenden Falle auch in allen anderen — gelingen, durch überzeugende Aufklärung auf unsere Kollegen so einzu wirken, daß sie die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit unserer Maßnahmen und Pläne anerkennen. Die jetzige Zeit erfordert in mancher Beziehung eine ganz andere Einstellung, als sie früher richtig war. Sich rechtzeitig den Zeit erfordernissen anpassen, heißt unserem Gewerbe seine Stellung erhalten. Weiterveräußerungs-Bescheinigung und Umsatz steuer. Bekanntlich sind solche Umsätze von Edelmetallen und Edelmetall-Legierungen, die außerhalb des Kleinhandels getätigt werden, von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Eine Lieferung im Kleinhandel liegt dann nicht vor, wenn die Edelmetalle zur gewerblichen Weiterveräußerung er worben werden. Hierunter fallen also Umsätze von Bruch gold usw., das der Uhrmacher von Privaten aufkauft und an Scheideanstalten weitergibt. Für solche Kollegen, die sich mit derartigen Geschäften befassen, ist also die ihnen fjüher von dem Finanzamt bereits zugestellte Weiter- veräußerungs-Bescheinigung auch noch weiterhin von Wichtigkeit, da ja die Weiterveräußerungs-Bescheinigung dazu dient, alle diese Umsätze von der Umsatzsteuer, die ja zur Zeit 7,50 Mk. je Tausend beträgt, auszuschließen. Nach dem Erlaß des Reichsfinanzministers vom 30. Dez. 1926 ist die Gültigkeit der früheren Weiterveräußerungs-Be scheinigungen nunmehr bis zum 31. Dezember 1927 ver längert worden. Die Kollegen, welche also auf Grund der oben an gedeuteten Umsätze zwecks Befreiung von der Umsatzsteuer noch diese Weiterveräußerungs-Bescheinigung benötigen, wollen diese auch noch für das kommende Jahr 1927 zwecks Nachweis der Berechtigung zur Steuerfreiheit aufbewahren. Gegebenenfalls stellen die Finanzämter für solche Kollegen auch neue Bescheinigungen aus. Der obengenannte Erlaß sagt weiterhin, daß in solchen Fällen, wo Bedenken gegen die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung vorliegen, diese mit Ablauf des Kalenderjahres 1926 ein gezogen werden sollen. ! Lediglich für Berlin gilt eine Ausnahme insofern, als hier die alten Weiterveräußerungs-Bescheinigungen überhaupt keine Gültigkeit mehr haben, sondern mit Rück sicht auf die Neueinteilung der Umsatzsteuer-Verwaltung für die Berliner Kollegen, die sich noch mit derartigen Um sätzen befassen, vollkommen neue Bescheinigungen für das Jahr 1927 ausgestellt werden sollen. Es sei bemerkt, daß solche Kollegen, welche nicht im Besitz dieser Weiter- veräußerungs-Bescheinigung sind, für alle Umsätze der obengenannten Art die Umsatzsteuer zu zahlen haben. Verkehr mit den Reichsbehörden. Durch einige Tageszeitungen ging die Nachricht, daß die Reichsministerien sich eine gemeinsame Geschäftsordnung geben wollen, in der es unter anderem heißt, daß sie in Zukunft nur mit Spitzenverbänden verkehren werden, nicht aber mit örtlichen Verbänden. Vertreter örtlicher Verbände, die nicht zum mindesten von Vertretern der Spitzenverbände begleitet seien, würden grundsätzlich nicht empfangen und ohne sachliche Aussprache an ihre Zentralen verwiesen. Diese Nachricht ist in der vorliegenden Form nicht ganz zu treffend. Bei den Ministerien besteht seit geraumer Zeit schon der Brauch, nur mit Vertretern von Spitzenverbänden oder unter deren Teilnahme mit den Vertretern örtlicher Untergruppen dieser Verbände zu verhandeln. Es hat sich auf die Dauer als unmöglich erwiesen, mit jeder Ortsgruppe gesondert zu verhandeln. Es würde auch zu Mißhelligkeiten führen, wenn Untergruppen z. B. die Vertreter unserer Unterverbände, direkt mit den Reichsministerien verhandeln würden und dann die Vertreter des Zentralverbandes. Durch eine derartige Behandlung wichtiger Fragen würden sicher Unstimmigkeiten entstehen, da die Auffassung der einzelnen Vertreter nicht immer die gleiche zu sein braucht. Es würde dann unnötiger Zeitverlust und unnötige Arbeit durch eine derartige Behandlungsweise entstehen, so daß es durchaus zu begrüßen ist, wenn die Ministerien grund sätzlich auf dem Standpunkt stehen, daß sie nur mit den Vertretern der Reichsverbände unmittelbar zu verhandeln wünschen. Aufhebung der Zwangswirtschaft für gewerbliche Räume. Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzel handels hat in einer Sitzung am 30. Dezember 1926 be schlossen, beim Preußischen Wohlfahrtsministerium einen An trag auf Verlängerung der Schonzeit über den 1. April 1927 hinaus zu stellen. Es soll eine Verlängerung um ein Jahr gefordert werden, binnen welcher Frist also die Haus eigentümer nicht die Möglichkeit haben, den Mietern von gewerblichen Räumen, die im Zusammenhang mit einer Wohnung stehen, zu kündigen bzw. eine höhere Miete ab zufordern. Wir werden umgehend auf die Angelegenheit zurück kommen, falls die Stellungnahme des Wohlfahrtsministeriums zu diesem Antrag bekannt wird. Ausweiskarte der Markenuhr G. m. b. H. Nach dem wir durch die Eintragung der Centra-Marke als Ver bandsmarke mit äußerster Strenge gegen jeden unberechtigten Gebrauch unserer Centra-Marke vorgehen können, hat auch eine bedeutend strengere Kontrolle der von uns gegebenen Richtlinien eingesetzt. Von Lieferantenseite wird nun aber geklagt, daß Kollegen sich beleidigt fühlen, wenn der Reisende oder Lieferant nach einem Ausweis über die
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