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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 52.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 41 (7. Oktober 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 52.1927 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1927) 15
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1927) 27
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1927) 43
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1927) 57
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1927) 73
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1927) 89
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1927) 107
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1927) 127
- AusgabeNr. 10 (4. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (11. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (18. März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (25. März 1927) 201
- AusgabeNr. 14 (1. April 1927) 221
- AusgabeNr. 15 (8. April 1927) 241
- AusgabeNr. 16 (15. April 1927) 261
- AusgabeNr. 17 (22. April 1927) 283
- AusgabeNr. 18 (29. April 1927) 301
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1927) 321
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1927) 341
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1927) 363
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1927) 381
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1927) 399
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1927) 419
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1927) 433
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1927) 455
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1927) 475
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1927) 497
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1927) 513
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1927) 529
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1927) 545
- AusgabeNr. 32 (5. August 1927) 565
- AusgabeNr. 33 (12. August 1927) 581
- AusgabeNr. 34 (19. August 1927) 599
- AusgabeNr. 35 (26. August 1927) XII
- AusgabeNr. 36 (2. September 1927) 633
- AusgabeNr. 37 (9. September 1927) 649
- AusgabeNr. 38 (16. September 1927) 665
- AusgabeNr. 39 (23. September 1927) 683
- AusgabeNr. 40 (30. September 1927) 703
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1927) 721
- ArtikelHat der Uhreneinzelhandel versagt? 721
- ArtikelLehrlingsstatistik 1927 723
- ArtikelWas bedeutet uns Elgersburg? 724
- ArtikelDas Pendel (11. Fortsetzung) 725
- ArtikelDer Außenhandel Deutschlands mit Uhren im August 1927 727
- ArtikelGeeignete Männer des Handwerks für die Parlamente 728
- ArtikelZwölf Tips zum Erfolg 729
- ArtikelSteuer- und Aufwertungsfragen 730
- ArtikelBerichte und Erfahrungen aus Werkstatt und Laden 731
- ArtikelSprechsaal 731
- ArtikelVerschiedenes 731
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 736
- ArtikelBüchertisch 742
- ArtikelPatentschau 742
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 742
- ArtikelEdelmetallmarkt 742
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1927) 743
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1927) 759
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1927) 777
- AusgabeNr. 45 (4. November 1927) 805
- AusgabeNr. 46 (11. November 1927) 823
- AusgabeNr. 47 (18. November 1927) 841
- AusgabeNr. 48 (25. November 1927) 861
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1927) 879
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1927) 895
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1927) 913
- AusgabeNr. 50 (23. Dezember 1927) 933
- BandBand 52.1927 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 41 DIE UHRMACHERKUNST 735 Kcnnlniszur Vermeidung von Ordnungsstrafen und Schadensersaß- ansprüchen wichtig ist. I. Arbeitslosenversicherung. An die Stelle der bis herigen Erwerbslosenfürsorge triff am 1. Oktober die Arbeitslosen versicherung. Hier ist folgendes zu beachten: a) Versicherungspflicht. Die Arbeitslosenversicherung er streckt sich auf alle kranken- und angestelltenversicherungspflichtig Beschäftigten. b) Befreiungen. Das Gesek gestattet, bestimmte Berufs gruppen von der Versicherungspflicht zu befreien. Für das Hand werk kommen nur Lehrlinge in Betracht, für die ein schriftlicher Lehrvertrag von mindestens zweijähriger Dauer vorliegt. Die Befreiung tritt auf Anzeige des Lehrherrn ein. Jeder Anzeige ist der Lehrvertrag beizufügen. Für Lehrlinge, die bereits von der Beitragszahlung zur Erwerbslosenfürsorge befreit sind, ist eine neue Anzeige nicht erforderlich. Hausgehilfinnen (Dienstboten) können nicht mehr befreit werden. Für diese Beschäftigten sind vom 1. Oktober ab neben den Kassenbeiträgen auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. c) Meldungen. Für gewerblich Beschäftigte sind keine be sonderen Meldungen zur Arbeitslosenversicherung zu erstatten. Das gilt auch für Angestellte und kaufmännisch Beschäftigte, deren Monatsgehalt 300 Mk. nicht übersteigt. Dagegen müssen Angestellte und kaufmännisch Beschäftigte, deren Gehalt zwischen 300 und 500 Mk. monatlich liegt, gemäß § 65 des Gesekes ge meldet werden. Die An- und Abmeldungen dieser Personen sind binnen drei Tagen nach Beginn und Ende der Beschäftigung zu bewirken. Ueberschreitet das Monatsgehalt derartiger Be schäftigter 500 Mk., dann darf die Abmeldung erst nach Ablauf des darauffolgenden dritten Monats bewirkt werden. d) Beiträge. Für die Arbeitslosenversicherung sind die gleichen Beiträge zu entrichten wie vordem für die Erwerbs losenfürsorge. Siebetragen für alle krankenversicherungspflichtig Beschäftigten 3 Prozent vom wirklichen Arbeitsverdienst. Da gegen sind für die Angestellten und kaufmännisch Beschäftigten, deren Monatsgehalt zwischen 300 und 500 Mk. liegt, in jedem Falle monatlidi 9,— Mk. Arbeitslosenbeiträge zu zahlen. Die Annahme von Ersaßkassen und Ersakkassenmitgliedern, daß für diese Angestellten, sofern sie einer Ersakkasse angehören, die Arbeitslosenbeiträge an die Ersakkasse zu zahlen sind, ist irrig. Die §§ 85 und 145 des Gesekes bestimmen ausdrücklich, dak für diese Beschäftigten Meldungen und Beitragszahlungen bei der zu ständigen „Krankenkasse” zu bewirken sind. II. Krankenversicherung. a) Erhöhung der Verdienstgrenze. Für die Angestellten, kauf männisch Beschäftigten und Hausgewerbetreibenden ist die Ver sicherungsgrenze erweitert worden. Vom 1. Oktober 1927 ab scheiden diese Beschäftigten erst dann aus der Krankenver sicherungspflicht,wenn ihr Jahresarbeitsverdienst (bei Hausgewerbe treibenden ihr Jahreseinkommen) 3600 Mk. übersteigt. Soziale Zuschläge (Frauen- und Kinderzulagen) werden dabei nicht mit gerechnet. Auf Grund dieser Vorschriften sind alle Angestellten, kaufmännisch Beschäftigten und Hausgewerbetreibenden, deren Verdienst bzw. Einkommen 3600 Mk. nicht übersteigt, vom 1. Ok tober ab zu versichern, sofern dies nicht schon geschehen ist. UebersteigtdasMonatsgehalt eines Angestellten oder kaufmännisch Beschäftigten durch Erhöhung seiner Bezüge 300 Mk., dann darf er erst mit Ablauf des driften Monats nach der Verdiensterhöhung abgemeldet werden. Das gilt auch für Hausgewerbetreibende, deren Einkommen 3600 Mk. überschreitet. Die Beachtung dieser Vorschriften ist — auch mit Rücksicht auf die Arbeitslosenver sicherung — unbedingt erforderlich. — Bei dieser Gelegenheii wird auf folgendes aufmerksam gemacht: Für die Feststellung Versicherungspflicht von Angestellten und kaufmännisch Be schäftigten scheiden, wie bereits angeführt, die sozialen Zuschläge ^ Us - & e i der Berechnung der Beiträge und Leistungen sind diese Zuschläge aber zu berücksichtigen. Erhält beispielsweise ein un( d 25 Mk. Frauen- und Kinder- aischläge, dann sind von 315 Mk. monatlidi Beiträge zu entrichten. e) Mindestbeitrag für gering Entlohnte und Lehrlinge. Die eilräge für die versicherungspflichtig Beschäftigten sind nach , em wirklichen Arbeitsverdienst zu berechnen. Als Mindestbei- ^1 sind jedoch für Beschäftigte und Lehrlinge mit Entgelt täglich p , *• °der monatlich 2,16 Mk. zu zahlen. Für Lehrlinge ohne Lnl 9elt sind täglich 6 Pf. oder monatlich 1,80 Mk. zu entrichten, für d ,' , * ra ^ en wegen Nichtzahlung von Beiträgen. Die Strafen aen pQsvergehen sind erheblich verschärft worden. Jeder Entgelt Beschäftigte muß von seinem Arbeitgeber gemeldet * er <Jen. (V11/605) R. H. Drucksachenversand und Postkartengröße. Die Reidispost sarh ZU ^ er v * e D ac h erfolgten Auflieferung von Massendruck- l a ^ en aus Deutsdiland in Oesterreich folgendes bekannt: Mehr- (u . mac hen sich Firmen die geringeren Drucksachengebühren hera i[ eic ^ s Zunu be, indem sie Massendrucksachen in Oesterreich narhrl i un( * au fliefern oder in Deutschland hergestellte und e utschland bestimmte Drucksachen bei den österreidiischen Postanstalten aufgeben lassen. Der Stockholmer Weltpostvertrag sieht für solche Fälle Gegenmaßnahmen vor, von denen die Deutsche Reichspost sich nunmehr entsdilossen hat, Gebrauch zu machen, solange das österreichische Drucksachenporlo nicht dem deutschen angeglichen ist. Sie hat verfügt, die von Oester reich eingehenden Drucksachen, die von deutschen oder sonstigen nicht in Oestereich ansässigen Firmen herrühren und in Deutsdi- land gedruckt sind, nach dem Aufgabeort zurückzusenden. Wenn es zweifelhaft ist, ob die Drucksachen in Deutschland oder in Oesterreich hergestellt worden sind, werden die Postanstalten die Weiterbeförderung und die Aushändigung der Drucksachen bis zur Klärung des Sachverhalts ausseßen, so daß die Absender mit Verzögerungen in der Ueberkunft der Sendungen rechnen müssen. Zur Frage der Postkartengröße veröffentlicht die Reichspost des weiteren folgendes: Gemäß den Beschlüssen des Weltpost kongresses in Stockholm, der im Jahre 1924 stattgefunden hat, dürfen auch im inneren deutschen Verkehr vom 1. Oktober 1927 an Postkarten mit Abmessungen, die die für die amtlich aus gegebenen Postkarten vorgesehene Größe von 14,8:10,5 cm überschreiten, zur Postbeförderung gegen die Postkartengebühr nicht mehr zugelassen werden. Derartige Postkarten unterliegen dann der Briefgebühr. (VI 1/604) R. H. Betriebseinstellung bei der Premier Diamond Mine. Die Premier (Transvaal) Diamond Mine Co. Ltd. berichtet, daß sie infolge des ernsten Rückgangs im Preise ihrer Diamanten, der im wesentlichen aus der großen und unkontrollierten Ausbeute von Diamanten aus den Lichtenburg-Alluvialfeldern resultiert, die mit den Produkten der Premier Co. in direkten Wettbewerb traten, mit Unterstüßung der Regierung beschlossen hat, ihre Diamanten während eines Zeitraumes von sechs Monaten vom Markte zurückzuhalten. Der Anteil des Diamantenhandels, der auf die Premier Co. während dieser Periode entfallen würde, wird durch die De Beers Consolidated Mines Ltd. übernommen, deren Diamanten bei der gegenwärtigen Marktlage einen sicheren Absaß haben. Es wird angenommen, daß diese Regelung bis zu einem gewissen Grade die Absorbierung minderwertigerer Diamanten im Augenblick am Markte er leichtern und eventuell das Preisniveau bessern wird. (VI 1/615) Wir bitten unsere Leser, uns zu benachrichtigen, wenn sie ein Jubiläum feiern, eine Geschäftsveränderung eintritt, ein Gesdiäft eröffnet wird usw. Wir bringen diese Nachrichten, die unsere Leser sicher interessieren, sehr gern und völlig kostenlos. Für eine schnelle Benachrichtigung sind wir in jedem Falle besonders dankbar. (V11/590) Geschäftsnachrichten Das 25 jährige Geschäftsjubiläum des Uhrenfabrikanten J. Nießlein, Inhaber der Firma M. Muth Nachf. in Dresden-A., am 1. Okober nahm einen festlichen Verlauf. In den Wohn- und Geschäftsräumen, Tiergartenstr. 25, fand am Vormittag eine Feier statt, an der zahlreiche Geschäftsfreunde teilnahmen. Bald ver wandelten sich die Räume in einen Blumenhain, auch schriftliche und telegraphische Glückwünsche liefen in großer Zahl ein. Für die alten Geschäftsfreunde sprach Herr Richter in Firma Richter & Glück, Berlin und Dresden Herrn Nießlein nach einem Rück blick auf die guten langjährigen Beziehungen die besten Wünsche für das fernere Gedeihen seines Unternehmens aus. Das Personal beglückwünschte den Chef in poetischer Form und überreichte ihm eine Bronzefigur. Unter den sonstigen Fest- geschenken traten besonders eine große gerahmte Plakette der Firma Julius Epple (Pforzheim) und eine Bronzestatue der Kollmar & Jourdan A.-G. (Pforzheim) hervor. Von den offiziellen Grafulationen sind diejenigen der Uhrmacherinnungen München und Dresden, des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher in Halle (Saale), der Leipziger Edelmetall-, Uhren- und Schmuckmesse, sowie der gesamten Fachpresse hervorzuheben; Herr Kommerzienrat Dr. Kollmar (Pforzheim) sandte ein be sonders herzliches Telegramm, ebenso die Firma Georg Jacob (Leipzig). Abends fand dann im Hotel Continental eine Festtafel statt, an der zahlreiche, mit dem Jubilar geschäftlich und persön lich verbundene Gäste teilnahmen, darunter mehrere aus Pforz heim und ein Vertreter der Felsa-Werke in Biel. In zahlreichen Toasten wurde des Werkes des Jubilars und seiner erfolgreichen Arbeit im Uhrengewerbe gedacht. Neben poetischen und freund schaftlichen Widmungen wurden Herrn Nießlein ehrenvolle Würdigungen nach den verschiedensten fachgewerblichen Ge sichtspunkten dargebracht. In bewegten Worten dankte der Jubilar für alle ihm zuteil gewordenen Ehrungen, wie auch durch die Tat, indem er eine lebenslängliche Stiftung errichtete, be stehend in vier Uhren seiner besten Marken, die alljährlich den drei besten Lehrlingen der Uhrmacherinnung in Dresden, sowie einem von der Gesellschaft der Freunde des Lehrlingswesens im Uhrmachergewerbe anläßlich der Lehrlingsprüfung vor zuschlagenden Lehrling als Prämien zufallen sollen. Ferner wurden neben Geschenken an seine diensfältesten Angestellten
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