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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. April 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Lage der deutschen Edelsteinindustrie
- Autor
- Vershofen, Wilhelm
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Garantieversprechen und Zugabegesetz
- Autor
- Heßler, Fritz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- ArtikelDie Lage der deutschen Edelsteinindustrie 235
- ArtikelGarantieversprechen und Zugabegesetz 236
- ArtikelInternationales Uhrmachertreffen in Montreux 237
- ArtikelSteuerfragen 242
- ArtikelVerschiedenes 243
- AbbildungDie Teilnehmer der internationalen Uhrmacher-Tagung in Montreux 245
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 245
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 246
- ArtikelGeschäftsnachrichten 246
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 247
- ArtikelEdelmetallmarkt 247
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 248
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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236 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 16 seinem Geschmack und eventuell dem Geschenkzweck entspricht, er will auch etwas „Wertvolles" kauten. Wert voll ist bekanntlich ein relativer Begriff. Er besagt nur, dafj man in jeder Preislage für die aufgewandte Kauf kraft etwas erhalten möchte, das seinen Wert in sich frage und ihn auch behalte. So wird wohl in neunzig Prozent der Fälle der Schmuckgegenstand auch als ein Wert aufbewahrer gekauft. Wenn der Konsument, der, wie wir gesehen haben, Schmuck hauptsächlich in der Zeit der Hochkonjunktur erwirbt, in der Zeit der Depression erlebt, daß ein gleicher oder ähnlicher Schmuck, sagen wir zur Hälfte des Preises, zu erstehen ist, dann verliert er das Zutrauen zu dem Wertcharakfer der Ware und wird auch in der nächsten Hochkonjunktur auf diesem Gebiet vorsichtiger und zurückhaltender mit seinen Käufen sein. Ein mit allen Kräften, und manchmal auch gegen alle Kräfte, betriebener Wertabbau in der Depression führt also zu einer Schädigung der Ware, die auch in der bisher stets folgenden neuen, besseren Konjunktur nicht wieder weftgemacht werden kann. Wenn man sich die besondere Lage der hier be handelten Industrie so weil klargemacht hat, dann kommt man natürlich zu dem Schluß, daß es vermieden werden müsse, in einer Depression, und möge sie noch so lange dauern, die Preise so weit zu senken, daß der Konsument den Eindruck eines Wertabbaues hat. Von dieser Erkenntnis aber bis zur wirklichen Ver hinderung des Wertabbaues ist ein sehr weiter und nur schwer ausführbarer Schritt. Hier kommen wieder be sondere Eigentümlichkeiten der wirtschaftlichen Struktur des Industriezweiges in Betracht. Die Steinschleiferei ist nämlich nur gering kapitalorientiert, ganz vorwiegend da gegen arbeiforientiert, d. h. zur Anlage einer Schleife gehört ein sehr geringer Kapitalaufwand, und bei der Be schaffung des Rohmaterials sind sehr bequeme und lang fristige Kredite üblich. Die Folge davon ist, daß jeder, der das Gewerbe gelernt hat, früher oder später in die Versuchung kommt, sich selbständig zu machen. Dadurch ist im Laufe der Entwickelung eine im Verhältnis zur Be völkerungszahl des Bezirks wie auch im Verhältnis za der Absafemenge ungeheuer große Zahl von Betrieben ent standen. Diese verschiedenen Betriebe, die zum Teil ganz am Rande des Indusfriebezirks liegen, die mit ganz ver schiedenen Kosten, zumal sozialen Lasten, rechnen, machen einander die schärfste Konkurrenz, die sich zumal in Zeiten des sinkenden Absafees auf das Draslischste auswirkt. Wenn man in den führenden Kreisen der Oberslein- Idaer Industrie auch die Überzeugung hat, daß ein un geregelter Preisabbau zulefet nur Werlabbau für das Produkt bedeutet, so kann man sich dennoch nicht in Zeiten der beginnenden Depression zu einem gemeinsamen Handeln finden, weil die Zahl der Köpfe, die zu einigen wären, zu groß ist und weil der Begriff, den diese vielen Köpfe von kaufmännischer Kalkulation haben, ein allzu mannigfaltiger ist. Es kommt hinzu, daß der Absab der Ware vielfach so organisiert ist, daß eine offene und damit auch von der Öffentlichkeit nachprüfbare Preis bildung vielfach gar nicht slaltfindet, so daß der einzelne Anbieter meist im Dunkeln tappen muß. Die Nach fragenden nüfeen diese Situation selbstverständlich aus, indem sie einen Produzenten gegen den anderen aus spielen. Das Resultat ist dann in der Regel das, daß nur noch einige wenige, billigst arbeitende Betriebe Auf träge haben, und daß die Ware dem Konsumenten zu Preisen angeboten wird, bei denen sich die früheren Käufer nur ärgern, daß sie einmal zuviel bezahlt haben. Ich habe in meinen der Oldenburgischen Regierung erstatteten GutachtenWege und Mittel angegeben, wie diese Ubelstände wenigstens teilweise und in ihren schlimmsten Formen vermieden werden könnten, damit wenigstens bei künftigen Depressionen derartige katastrophale Folgen für die Oberstein - Idaer Industrie hintangehalten werden. Wieweit sich dieseVorschläge werden verwirklichen lassen, wird wesentlich davon abhängen, wie weit die Industrie selbst in der Erkenntnis ihrer eigenen und besonderen Lage vorgedrungen ist. (I 800) iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiuiiiiiiiiiiuiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiliHMiMiiiiiiiiiiiiniiiiiiMiiiiiiim Garantieversprechen und Zugabegesetz Von Rechtsanwalt Dr. Friß Hehler, Halle (Saale) Das Zugabegeseb enthält keine Begriffsbestimmung der Zugabe, wohl aber ist bestimmt, daß das Verbot, eine Zugabe anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren, unter anderem dann nicht gilt, „wenn die Zugabe nur . . . in handelsüblichen Nebenleistungen besteht“. Troßdem ist es auch bei diesen „zugelassenen Zugaben“ verboten, „die Zuwendung als unentgeltlich gewährt (Gratiszugabe, Geschenk u. dgl.) zu bezeichnen oder sonstwie den Ein druck der Unentgelflidikeit zu erwecken“. Im Hinblick auf diese Regelung ist die Frage ernstlich zu prüfen, ob es nach dem Zugabegeseb zulässig ist, in Verbindung mit dem Garantieversprechen von einer „kostenlosen" Beseitigung aller Gangstörungen und einer „kostenlosen“ Instandsetzung der beschädigten Uhr zu sprechen 1 ). Weil man geneigt ist, das Garantieversprechen als „handelsübliche Nebenleistung“ zu beurteilen, liegt der Schluß nahe, daß das Garantieversprechen als eine der 1) Da die meisten Garantiescheine darauf hinweisen, daß die Ausführung von Garantiereparaturen „unenfgelllich” oder „kostenlos” erfolgt, besißt die angeschnittene Frage eine ziemlich praktische Bedeutung. 2) So Elster, Zugabenverordnung, 1932, S. 52, ferner 5. 61: Heute würde nach der neuen Verordnung zu fragen sein, ob diese Garantie (des Optikers, des Uhrmachers), die zwar handelsüblich ist, eine Zugabe ist und mithin dann als handels üblich zwar gewährt und audi angekündigt werden, aber ja nicht als „unentgeltlich" bezeichnet werden darf. Daß es begrifflich im Zugabeyeseb „zugelassenen Zugaben“ in Betracht kommt und deshalb nicht als „gratis“ oder „unenfgelllich'' bezeichnet werden darf 2 ). Ein solcher Schluß ist jedoch unrichtig, insofern die im Zugabegeseb zugelassenen Aus nahmen nur dann Plab greifen, wenn es sich begrifflich überhaupt um eine Zugabe handelt. Diese Frage ist aber völlig unabhängig von den im Zugabegeseb genannten Aus nahmen zu prüfen, mit anderen Worten: Eine Zuwen dung ist nicht schon deshalb eine (zugelassene) Zugabe im Sinne des Zugabegesebes, weil sie als „handelsyblicheNebenleistung“anzusprechenist. Das Zugabegeseb bietet für die Begriffsbestimmung der Zugabe so gut wie gar keine Anhaltspunkte, vor allem sind die in dem Geseb enthaltenen „Ausnahmen“ in keiner Weise geeignet, den Begriff der Zugabe klar- zustellen 3). Die Bestimmung des Begriffes „Zugabe“ stößt auf ziemliche Schwierigkeiten, die vielfach zu einer Zugabe sei, wird man wegen des akzidentellen Charakters zu dem Kaufgeschäft bejahen müssen . . . .” 3) Vgl. den Beschluß des Gesamtvorslandes des Zeniral- verbandes vom 22./23. November 1931 über den Entwurf eines Reichsgeseßes, betreffend die Gewährung von Zugaben zu Waren oder Leistungen: „. . . . Schließlich sollte auch versucht werden, eine scharfe Trennung der Begriffe »Rabatt« und »Zugabe« vor zunehmen. Die im § 1 Abs. 2 vorgesehenen Ausnahmen tragen dazu bei, den Begriff der Zugabe zu verwirren, statt ihn klar- zusiellen . . . .”
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