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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 57.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193201002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19320100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19320100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Heft 3 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. April 1932)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Internationales Uhrmachertreffen in Montreux
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 57.1932 -
- TitelblattTitelblatt -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1932) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1932) 17
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1932) 49
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1932) 65
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1932) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1932) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1932) 117
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1932) 133
- AusgabeNr. 10 (4. März 1932) 147
- AusgabeNr. 11 (11. März 1932) 163
- AusgabeNr. 12 (18. März 1932) 179
- AusgabeNr. 13 (25. März 1932) 195
- AusgabeNr. 14 (1. April 1932) 209
- AusgabeNr. 15 (8. April 1932) 221
- AusgabeNr. 16 (15. April 1932) 235
- ArtikelDie Lage der deutschen Edelsteinindustrie 235
- ArtikelGarantieversprechen und Zugabegesetz 236
- ArtikelInternationales Uhrmachertreffen in Montreux 237
- ArtikelSteuerfragen 242
- ArtikelVerschiedenes 243
- AbbildungDie Teilnehmer der internationalen Uhrmacher-Tagung in Montreux 245
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 245
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 246
- ArtikelGeschäftsnachrichten 246
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 247
- ArtikelEdelmetallmarkt 247
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 248
- AusgabeNr. 17 (22. April 1932) 249
- AusgabeNr. 18 (29. April 1932) 265
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1932) 279
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1932) 295
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1932) 309
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1932) 323
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1932) 341
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1932) 353
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1932) 367
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1932) 381
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1932) 405
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1932) 419
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1932) 433
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1932) 447
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1932) 461
- AusgabeNr. 32 (5. August 1932) 475
- AusgabeNr. 33 (12. August 1932) 487
- AusgabeNr. 34 (19. August 1932) 505
- AusgabeNr. 35 (26. August 1932) 519
- AusgabeNr. 36 (2. September 1932) 533
- AusgabeNr. 37 (9. September 1932) 545
- AusgabeNr. 38 (16. September 1932) 559
- AusgabeNr. 39 (23. September 1932) 571
- AusgabeNr. 40 (30. September 1932) 585
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1932) 597
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1932) 609
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1932) 623
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1932) 637
- AusgabeNr. 45 (4. November 1932) 651
- AusgabeNr. 46 (11. November 1932) -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1932) 673
- AusgabeNr. 48 (25. November 1932) 689
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1932) 701
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1932) 713
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1932) 727
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1932) 741
- BandBand 57.1932 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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242 DIE UHRMACHERKUNST Nr. 16 Zusammenbruch und für uns den Verlust des amerikani schen Marktes zur Folge haben! Wenn wir einerseits der deutschen Uhrenfabrikation, wie ich bereits sagte, alle ihr zustehende Wertschätzung zollen, solange die deutschen Uhren aus deutschen Teilen und nicht mit Material aus der Schweiz zusammengesetzt sind, so können wir doch nicht stillschweigend über die Ungerechtigkeit der Zolltarife hinweggehen, die für alle Teile einer Uhr aus der Schweiz, die für deren Fabrikation in Deuschland nötig sind, nur 2 x j 2 Cts. vorsieht, während der Tarif für eine fertige Schweizer Uhr, die in der Schweiz fabriziert wurde, 40- bis 50 mal höher ist. Die Ebauche- und Chablonnage - Fabrikanten haben — wahrscheinlich mit Unterstützung von höchster Stelle in Bern — es ausgezeichnet verstanden, ihre Interessen zu wahren. In der Zeit von 1919 bis 1929 zeigt die Ausfuhr fertiger Uhren aus der Schweiz eine Erhöhung von 13^, die Ebauche dagegen eine solche von 42^, die Cha blonnage eine solche von 137^, Ebauche und Chablone 105^. Diese Zahlen entnehme ich einem Expose von Herrn Dr. Bühler. Die deutsche Ausfuhr von Uhren aus Schweizer Material ist 1931 im Vergleich zu 1919 15 mal grÖ&er, während in dem gleichen Zeitraum die Schweizer Ausfuhr ziffer für fertige Uhren im Gehäuse aus Edelmetall vg 37 </ c , also von etwa 4 Millionen Stück auf 2 1 / Millionen, gesunken ist. Was ich aber am haarsträubendsten finde ist die Rolle, die man den Fabrikanten mit Gewalt auf zwingen wollte, indem man ihnen als Belohnung für dfe Wahrung ihrer Interessen und um dem Superholding die Möglichkeit zur Rückzahlung der von der Eidgenossen schaft vorgestreckten Summen zu geben, für jede Utv einen bestimmten Betrag abverlangte! Das ist gar nichts anderes, als wenn ein Vater die Schulden seines ent gleisten Sohnes bezahlt und sie sich von den übrigen schuldlosen Familienmitgliedern zurückzahlen läfjt! Leider, leider haben die wirklichen Uhrenfabrikanten im Kampfe gegen alle diese Schwierigkeiten seit Jahren den gleichen Weg eingeschlagen wie die Elablissage. Sie hätten eine andere Richtung nehmen können. Das lag ganz bei ihnen. Die Ubelstände, die Sie dem Rande des Abgrundes nahebringen, meine Herren Detailhändler der ganzen Welt, sind um so schwerwiegender, als alles, was in sämtlichen Ländern noch Qualitätsuhren fabriziert, ebenfalls den beruflichen Irrungen zum Opfer gefallen ist. Decken wir nun einmal die schwerwiegenden Irrtiimer der Fabrikanten und Etablisseure auf, die sich beide in gleicher Weise vergangen haben. (Fortsefcung folgt.) IIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIItMllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllimilllllllllinillMIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIKIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIIIIIIIIIIItlllMlinillllllllll Steuerfragen i Dr. Hornung. Steuersyndikus des Zentroiverbondes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband} Die Vergünstigungen bei der Grundvermögen- Steuer Im Vergleich zu denen bei der Haus zinssteuer Vom 1. April 1932 ab ist ein Hausgrundstück in Preu&en normalerweise noch wie folgt steuerlich belastet: Hauszinssfeuer 38,4 °/ Staatliche Grundvermögensteuer .... 4 °/ Staatlicher Zuschlag zur Grundvermögen steuer 4 «*/ Gemeindezuschlag (angenommen 350 # / n ) zur Grundvermögensteuer 14 «/ Summa.: 60,4 °/ 0 Es entfallen also auf je 100 31)1 der reinen Friedens miete monatlich 60,40 Ml Objektsteuern, wobei 38,40 3t)l Hauszinssieuer und 22 71)1 Grundvermögensteuer sind. Die Grundvermögensteuer allein belastet den Ertrag schon recht erheblich. Und diese Steuer kann weder abgelöst werden, noch besteht die Möglichkeit, sie in dem gleichen Umfang wie die Hauszinssteuer gestundet, niedergeschlagen oder erlassen zu bekommen. Denn während z. B. bei leerstehenden Räumen, die keinen Ertrag abwerfen, die anteilige Hauszinssteuer gestundet und niedergeschlagen werden kann, wird in solchem Falle bei der Grundvermögensteuer nur der staatliche Zuschlag erlassen. Da leider noch recht häufig von Hausbesitzern aus Unkenntnis die Stellung des Antrages auf Erlafj des an teilig auf leerstehende Mieträume entfallenden staatlichen Grundvermögensteuerzuschlages versäumt wird, so mag hier daran erinnert sein. Ferner wird der staatliche Zuschlag für eigengenutzte Wohn- oder gewerbliche Räume nicht erhoben a) bei Wohnräumen bis zur Höhe von 4«/ des Jahresfriedensmietwertes 0 von 600 31)1 in den Orten der Sonderklasse und der Ortsklasse A, von 500 31)1 Ortsklasse B, von 400 3M Ortsklasse C, von 300 3M Ortsklasse D; b) bei gewerblichen Räumen bis zur Höhe von4 9 / # des Jahresfriedensmietwertes von 2400 31)1 Sonderklasse und Ortsklasse A, von 2000 Ml Ortsklasse B, von 1600 Ml Ortsklasse C, von 1200 31)1 Ortsklasse D. Nicht nur für den Vermieter, sondern auch für den ausziehenden Mieter ist es von Interesse, darauf hin- zuweisen, da& der Hausbesitzer noch weiter Steuern auf zubringen hat für Räume, die ihm keinerlei Ertrag ab werfen, die im Gegenteil sogar doch immerhin gewisse Unkosten verursachen werden. Von den Steuern werden nur erlassen die Hauszinssteuer und der staatliche Zu schlag zur Grundvermögensteuer; das sind also auf je 100 Ml der Friedensmiete 38,4 °/ 0 -f- 4 °/ 0 = 42,4 °/ 0 , während der Hausbesitzer etwa 18 °/ 0 Grundvermögen steuer, davon 4 °/ 0 an den Staat und 14 °/ 0 an die Ge meinde, weiter abzuführen hat. Mit Rücksicht auf die bedenkliche Zunahme nicht genügter Räume ist eine solche Weitererhebung der Steuer vom wirtschaftlichen Stand punkt nicht nur völlig unverständlich, sondern auf längere Zeit für den Steuerschuldner unmöglich tragbar. Die Grundvermögensteuer ist auch sonst ohne jeg lichen Grund in ihrer Erhebung starrer als ihre Genossin, die Hauszinssfeuer; letztere wird z. B. von einer an genommenen Grundvermögensteuer von nur 4 °/ 0 der Friedensmiete, also niedriger, berechnet, wenn die Friedens miete weniger als 6 0 / (l des der Veranlagung zur vor läufigen Steuer vom Grundvermögen zugrunde liegenden Steuerwertes beträgt. Bei Grundstücken oder Grund stücksteilen, die für gewerbliche Zwecke genutzt werden, kann ferner die Steuer auch von einer angenommenen Grundvermögensteuer von 4 ®/ 0 des Gebäudesteuer- nufzungswertes berechnet werden. Aber die Grund- vermögensfeuer beträgt starr monatlich 0,20 Ml auf je 1000 M. eines Steuerwertes, den das Grundstück in der Regel heute auch nicht annähernd mehr hat. Das Grund- steuergesefz ist gänzlich veraltet, und bei seinem Ent stehen hat man auch weder an den staatlichen Zuschlag noch an die Übertreibung der gemeindlichen Zuschläge gedacht. (II/803)
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